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Die Istanbul-Konvention – eine verpasste Chance für Frauenrechte

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اتفاقية اسطنبول

Ittifāqiyya Isṭanbūl

İstanbul Sözleşmesi

Istanbul Convention

Der Istanbul-Effekt

Die Frauenrechte der Istanbul-Konvention. Mit mehr Kindbräuten und mehr FGM gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt

Der echte alte Islam hat an die Türe des Europarats geklopft und die dreieinhalb Jahre alte und zum August 2014 in Kraft getretene Istanbul Convention ruft leise nach der europäischen Legalisierung von Burka und Kinderverheiratung sowie nach der weiblichen Genitalverstümmelung mindestens der FGM Typen Ia und IV. Ein Zwischenruf zum 25. November, dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Von Jacques Auvergne (2014).

Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence (Istanbul Convention) nennt sich auf Englisch die nicht zuletzt unter Aktivistinnen gegen häusliche Gewalt, Zwangsheirat und weibliche Genitalverstümmelung (FGM) in höchsten Tönen gelobte Aufforderung an die europäischen Staaten zur Schaffung entsprechender Gesetze und Verordnungen, auf Deutsch das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.[1] Wer allerdings, wie Amnesty International am heutigen Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, die Istanbul-Konvention lobt, hat sie entweder nicht gelesen oder nicht verstanden oder will die europaweite Legalisierung von Bräuten im Kindesalter und der beispielsweise islamisch begründeten FGM.[2]

2013 berichtete Terre des Femmes Schweiz über eine Paneldiskussion zwischen dem Europarat und Frankreich, welche die Istanbul Convention zum Thema hatte. Wem es mit der Schariatisierung Europas sprich mit der Islamischen Revolution nicht schnell genug gehen kann, dem erscheint die Konvention als „fortschrittlich“:

Die Paneldiskussionsteilnehmer rufen die Staaten auf, diese fortschrittliche Konvention rasch möglichst zu ratifizieren. Die Schweiz hat bislang die Istanbul Convention weder unterzeichnet noch ratifiziert.[3]

TERRE DES FEMMES Schweiz hat sich bereits während des Verhandlungsprozesses 2010 für die Istanbul Konvention eingesetzt. … TERRE DES FEMMES Schweiz hofft, dass die Konvention rasch die nötigen Ratifizierungen erhält und damit endlich in Kraft gesetzt und damit bindend werden würde. So können endlich konkrete Maßnahmen im Bereich Prävention und Schutz von Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt eingefordert werden. … TERRE DES FEMMES Schweiz erwartet, dass der Bund sich jetzt auch außenpolitisch für die fehlenden Ratifizierungen einsetzt, damit der Implementierung der Konvention nichts mehr im Wege steht.[4]

Allenfalls schlampig und desinteressiert hat man den Text auch bei der größeren, 1981 gegründeten bundesdeutschen Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes gelesen und stimmt ebenfalls ein in den allgemeinen Lobgesang auf die Istanbul-Konvention:

Am 1. August trat die sogenannte Istanbul-Konvention in Kraft. 13 Staaten (Österreich, Frankreich, Italien, Portugal, Türkei und mehrere nordeuropäischen Staaten) haben sie bislang ratifiziert. Deutschland gehört zwar zu den 24 Staaten, die 2011 in Istanbul die Selbstverpflichtung unterzeichnet haben, hat diese aber noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. Damit hinkt Deutschland im Schutz von Frauen vor Gewalt hinterher. …

Die Istanbul-Konvention, also das “Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt”, wird von vielen PolitikerInnen und FrauenrechtlerInnen als Meilenstein gefeiert: Mit 12 Kapiteln und 80 Artikeln ist es das umfassendste Werk, das Frauen und Kinder vor Gewalt schützen soll. Es bestimmt erstmals rechtlich verbindliche gemeinsame Standards auf europäischer Ebene. Erstmalig ist auch die Verpflichtung der Vertragsstaaten, konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen zu ergreifen. …

Um die längst fällige Reform des Sexualstrafrechtes erneut anzumahnen hat TERRE DES FEMMES bereits im Mai 2014 dem Justizministerium knapp 30.000 Unterschriften übergeben. Deutschland muss endlich die Bestimmungen der Istanbul-Konvention umsetzen und als moderner Rechtsstaat internationale Standards erfüllen.

Zusammen mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) [und] dem bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) lädt TERRE DES FEMMES am 8. Oktober zur Fachtagung um die Konsequenzen, die sich aus der Europaratskonvention von Istanbul für Deutschland ergeben, zu diskutieren.[5]

Anlässlich der JustizministerInnenkonferenz am 06. November: Appell an die Ministerinnen und Minister: Sexuelle Selbstbestimmung stärken – Strafverfolgung bei Vergewaltigung verbessern! (04.11.2014)

Berlin. Die Justizministerinnen und -minister der Länder debattieren auf ihrer Herbsttagung am 06. November über eine Reform des Strafrechts bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung, konkret den § 177 StGB. TERRE DES FEMMES erwartet von den Ministerinnen und Ministern eine klare Aufforderung an Bundesjustizminister Heiko Maas, den § 177 StGB zu reformieren und damit die sexuelle Selbstbestimmung zu stärken. Dies fordert auch die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats, die noch in deutsches Recht umgesetzt werden muss.

„Es muss jetzt ein klares Signal an gewaltbetroffene Frauen gesendet werden, dass Deutschland sie schützt und Vergewaltiger für ihre Taten bestraft werden!“, mahnt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES.[6]

Betrachten wir also die Istanbul-Konvention. Keine Silbe gegen das Islamische Recht:

Artikel 37 – Zwangsheirat

1 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass vorsätzliches Verhalten, durch das eine erwachsene Person oder ein Kind zur Eheschließung gezwungen wird, unter Strafe gestellt wird (Parties shall take the necessary legislative or other measures to ensure that the intentional conduct of forcing an adult or a child to enter into a marriage is criminalised).

2 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass vorsätzliches Verhalten unter Strafe gestellt wird, durch das eine erwachsene Person oder ein Kind in das Hoheitsgebiet einer Vertragspartei oder eines Staates gelockt wird, das nicht das Hoheitsgebiet ihres beziehungsweise seines Aufenthalts ist, um diese erwachsene Person oder dieses Kind zur Eheschließung zu zwingen (Parties shall take the necessary legislative or other measures to ensure that the intentional conduct of luring an adult or a child to the territory of a Party or State other than the one she or he resides in with the purpose of forcing this adult or child to enter into a marriage is criminalised).

Aha, „dieses Kind zur Eheschließung zu zwingen“ sei europaweit illegal, „dieses Kind zur Eheschließung“ zu begleiten oder auch zu überreden indes kein legales Problem, jedenfalls der Rede nicht wert?

Dass Kinder nicht „zur Eheschließung gezwungen“ werden sollen wirkt auf den ersten Blick kinderfreundlich und scheint den Wali mudschbir, den islamischen Heiratsvormund mit der Berechtigung zum Zwang auszuschließen, den man allerdings mutig hätte nennen müssen. Doch wird in Art. 38 dreimal seelenruhig über Kind und Eheschließung geschrieben, die kulturelle Moderne jedoch kann die Eheschließung eines Kindes nicht einmal in Erwägung ziehen.

Im nördlichen Griechenland verheiratet Cemali Meço (Τζεμαλί Μέτσο), der Mufti von Komotiní (Κομοτηνή, türk. Gümülcine) elf- oder zwölfjährige Mädchen, die als muslimische „Ehefrau“ bald schwanger im rheinischen Düsseldorf auftauchen.[7] Weder Islamfreundin Alice Schwarzer und ihre Frauenzeitschrift EMMA noch die einflussreichste deutsche Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TdF) haben es bislang für nötig gehalten, gegen das islamische Kinderverheiraten im EU-Mitgliedsstaat Griechenland zu protestieren.

In Griechenland gilt die zeitlose und dem menschlichen Verstehen enthobene Scharia seit vielen Jahrzehnten, mit den Verträgen von Sèvres und Lausanne hat Hellas diese Rechtsspaltung für seine ethnisch türkische Minderheit im Familienrecht verankert.[8] Artikel 37 der Istanbul Convention integriert die in Griechenland legale Kinderheirat wenig verhohlen, denn das griechische Mädchen hat sich ja vielleicht nicht (laut genug) gegen die Heirat gewehrt, doch nur, wenn „ein Kind zur Eheschließung gezwungen wird“, möchte man den mahnenden Zeigefinger erheben.

Was sich, wie wir gleich sehen werden, in Art. 38 als Schweigen mindestens zu den FGM-Typen Ia und IV zeigt, kündigt in Art. 12 an:

Artikel 12 – Allgemeine Verpflichtungen

… Die Vertragsparteien stellen sicher, dass Kultur, Bräuche, Religion, Tradition oder die sogenannte „Ehre“ nicht als Rechtfertigung für in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallende Gewalttaten angesehen werden.

Jetzt muss man als Europarat nur noch gewisse religiöse Gewalttaten aus dem Gewaltbegriff herausdefinieren. Auf zur Betrachtung der weiblichen Beschneidung nach Koran und Istanbul-Konvention:

Artikel 38 – Verstümmelung weiblicher Genitalien

Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass folgendes vorsätzliches Verhalten unter Strafe gestellt wird:

a) Entfernung, Infibulation oder Durchführung jeder sonstigen Verstümmelung der gesamten großen oder kleinen Schamlippen oder Klitoris einer Frau oder eines Teiles davon (excising, infibulating or performing any other mutilation to the whole or any part of a woman’s labia majora, labia minora or clitoris);

b) ein Verhalten, durch das eine Frau dazu genötigt oder gebracht wird, sich einer der unter Buchstabe a aufgeführten Handlungen zu unterziehen;

c) ein Verhalten, durch das ein Mädchen dazu verleitet, genötigt oder dazu gebracht wird, sich einer der unter Buchstabe a aufgeführten Handlungen zu unterziehen.

Es glaube bitte niemand, dass mit der Istanbul-Konvention Schamlippe oder Kitzler vor den rituellen Amputationen geschützt seien, denn jetzt müssten Kulturrelativisten wie die drei Wegbereiter der deutschen Mädchenbeschneidung Karl-Peter Ringel und Kathrin Meyer[9] sowie Juristentags-Gutachterin Tatjana Hörnle[10] das Wegschneiden einer ganz kleinen Portion Klitoris nur noch als Bagatelle oder subkulturelle bzw. kulturvariante genitale Umgestaltung definieren, jedenfalls als Nichtverstümmelung, und Artikel 38 Verstümmelung weiblicher Genitalien ist, anders als das Genital, gar nicht mehr berührt.

Zwischen Mädchen und Jungen darf das deutsche Grundgesetz ohnehin nicht unterscheiden. Der Humanmediziner, Philosoph und Islamwissenschaftler Dr. İlhan Ilkılıç hat den Kurs der deutschen Abkehr von universellen Menschenrechten und Kinderrechten ausgerufen:

„Die Implikationen des Kindeswohls können nicht universell und kulturinvariant bestimmt werden.(…) …das Kind würde innerhalb seiner eigenen Kultur- und Religionsgemeinschaft Diskriminierungen und Ausgrenzungen erleben.“[11]

Genitalgewebe aus dem Kinderkörper per Skalpell ausgrenzen um das Kind nicht sozial auszugrenzen. Seit 2012 sitzt der kulturell gegenmoderne Forscher zu Gesundheitsethik, Gesundheitsmündigkeit sowie islamischer und interkultureller Bioethik ausgerechnet im Deutschen Ethikrat.

Selbst wenn der Klitorisschaft (Corpus clitoridis) nicht herausgeschnitten und nur die Klitoriseichel (Glans clitoridis) amputiert wird, ist der blutige Initiationsakt bzw. das islamisch legitimierte Tun mit Ilkılıç, Ringel / Meyer und Hörnle ja vielleicht gar nicht als Verstümmeln anzusehen, sondern als kulturadäquates bzw. kulturvariantes Veredeln, als Glaubensvergewisserung. Artikel 38 der Istanbul-Konvention jedenfalls beschwert sich nur über „Verstümmelung“ und sagt nichts gegen eine „Veränderung“ oder wie wir die Genitalperestroika auch immer nennen werden.

Der Europarat hätte die WHO-Klassifikation der vier Typen von weiblicher Genitalverstümmelung als FGM Typ I, II, III, IV ausdrücklich nennen und gleichzeitig die Nulltoleranzpolitik in Bezug auf jede medizinisch nicht indizierte Genitaloperation festschreiben müssen. Das ist in Istanbul am 11.05.2011 aber gerade nicht geschehen und genau so FGM-freundlich ist die Convention am 01.08.2014 in Kraft getreten. Das Ding gilt.

Und das kann zeitnah schlimme Folgen haben: ganz Europa erhält die bislang nur in Griechenland legale Kindbraut und bekommt die durch den 70. Deutschen Juristentag trotz unseres Protests mit Schweigen bedeckten FGM-Typen Ia und IV. Die aus dem postmodernen Verstümmlungsbegriff jederzeit herausdefinierbare aufgeteilte oder gesamte Klitoris ist auch nicht sicher, denn, siehe Artikel 38 a), wenn keine „Verstümmelung“ vorliegt, bedarf es in Bezug auf die labiale oder klitorale „Entfernung“, ebenfalls Artikel 38 a), keiner „gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen“.

Allah macht schließlich heil, die Scharia verstümmelt nicht.

Definition des Begriffs ‘geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen’

44. Der Begriff ‘geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen’ wird im gesamten Übereinkommen immer wieder verwendet und bezeichnet eine Form von Gewalt, die gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft.

Sobald beide Geschlechter gleichberechtigt verstümmelt werden dürfen, liegt keine “geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen” mehr vor, aber mindestens die FGM-Typen Ia und IV dürfen laut Istanbul Convention ja gar nicht mehr als Verstümmelung (mutilation) bezeichnet werden, wie gesagt, das ist so seit August in Kraft.

Ich bitte Sie, wir sind schariatreu weil wir in den Himmel kommen möchten, unser “Hauptmotiv” ist nicht Gewalt sondern Gottesfurcht:

Sie unterscheidet sich dadurch von anderen Formen von Gewalt, dass das Geschlecht des Opfers das Hauptmotiv für die unter Unterabsatz a beschriebenen Gewalttaten ist. Mit anderen Worten bezieht sich der Begriff geschlechtsspezifische Gewalt auf jeden einer Frau widerfahrenen Schaden und stellt sowohl die Ursache als auch die Folge ungleicher Machtverhältnisse dar, die auf zwischen Männern und Frauen wahrgenommenen Unterschieden beruhen und zur Unterordnung der Frau in öffentlichen und privaten Bereichen führen. Diese Form von Gewalt ist tief in den Strukturen, Normen und sozialen sowie kulturellen Werten …

Sozial wie kulturell, das spirituell hat man hastig versteckt. Auffällig inkonsequent vermeidet es die Istanbul Convention, anders als in Art. 12 auch an dieser Stelle auch von den religiösen Werten wie etwa den, jenseitszentrierten, Schariapflichten zu sprechen. Die buchstabengetreu umgesetzten Befehle von Sure und Hadith jedoch sind aus allgemein menschenrechtlicher Perspektive immer geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen. Der echte alte Islam entwürdigt die Frau und der Europarat schweigt zum Islam.

Den Gewaltbegriff selbst hat die Convention ja an mehreren Stellen verwässert oder sogar ironisiert.

… verwurzelt, welche die Gesellschaft prägen, und wird häufig von einer Kultur des Leugnens und des Schweigens aufrecht gehalten.

(Seite 47)

Nicht immer nur des Schweigens, auch des Fürwahrhaltens und Rechtfertigens. Ehrenmörder sind schließlich keine Heimlichtuer, sondern warten nach begangener Tat regelmäßig auf die Polizei. Wer den Ruf des Stammes nicht mit Frauenblut sauber wäscht, bewahrt und hat keine Ehre. Wenn die Frau gegen den Namus verstoßen hat, verdient im ehrkulturellen Milieu nicht der Mörder, sondern der Nichtmörder Ächtung und Verachtung. Die nichtmuslimischen postmodernen Kulturrelativisten sind es, die leugnen und schweigen.

Definition des Begriffs ‘Frau’

46. In dem Bewusstsein, dass viele unter das Übereinkommen fallende Formen von Gewalt sowohl Frauen als auch Mädchen angetan werden, wollten die Verfasser den Anwendungsbereich des Übereinkommens nicht nur auf erwachsene Opfer beschränken. In Unterabsatz f wird eindeutig festgestellt, dass der Begriff ‘Frauen’ auch Mädchen unter 18 Jahren bezeichnet

(Seite 48)

Man kann Mädchen nicht erfolgreich vor Gewalt schützen, indem man sie politisch und juristisch in die Kategorie der Frauen einordnet und noch nicht einmal diese Erwachsenen ernsthaft zu schützen bereit ist. Das kann eine zusätzliche Absicherung für die in der Scharia vorgesehene Kindbraut und die islamische Beschneidung von Mädchen darstellen.

Im Islam liegt das weibliche Heirats- und Mündigkeitsalter bei neun Jahren – neun Mondjahren, also ungefähr acht Jahren und acht Monaten –, und wenn wir das zu Jungen bekanntlich leider auch durch sogenannte Intaktivisten hoch gelobte Gequatsche von der genitalen Selbstbestimmung (genital autonomy; Helsinki 2012, Oslo 2013, Boulder / Colorado 2014) schariakonform auf Mädchen übertragen, wird die achtdreiviertel- oder neunjährige Muslim-Europabürgerin in ihr Verheiratetwerden oder Beschnittenwerden ganz konform mit der Istanbul Convention einwilligen dürfen. Das ist zu verhindern, wie überhaupt jedes rechtlich folgenreiche Aufspalten der Bevölkerung in Nichtmuslime und Muslime.

Als Istanbul-Konvention jedoch Volljährige und Minderjährige in einem Atemzug zu nennen und zugleich die Erwachsenen beinahe explizit mindestens den FGM Typ Ia und Typ IV auszuliefern – denn nur Labien und Klitoris bleiben nach dem 01.08.2014 geschützt und auch nur vor einem Verstümmeltwerden (mutilation), nicht vor Beschnittenwerden (cutting) oder Verändertwerden (modification, alteration) –, arbeitet den indonesischen Ulama der MUI zu, die ihre Religion sehr gut kennen und für die Jungen- und Mädchenbeschneidung islamische Plicht ist.

Leider handeln Europarat und Istanbul Convention hemmungslos religionsfreundlich und insbesondere schariafreundlich, wie wir in Abschnitt 44 (Definition des Begriffs “geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen”) gesehen haben, wo man Gewalt bekämpfen will, aber lediglich von „Strukturen, Normen und sozialen sowie kulturellen Werten“ redet und zu den religiösen Werten der frauenfeindlichen und frauenentwürdigenden Scharia schweigt.

Was islamisch ist, darf einfach keine heute und künftig noch abzulehnende Form von Gewalt sein, das ist die politische Vorgabe des Europarates und nicht anders ist es ja längst Staatsdoktrin unter den globalen Proislamisten von Obama bis Merkel.

Artikel 32 – Zivilrechtliche Folgen der Zwangsheirat

177. Dieser Artikel bezieht sich auf die rechtlichen Konsequenzen von Zwangsheirat …

Möchte man in Europa und insbesondere in Deutschland die Verheiratung älterer weiblicher Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren, Terre-des-Femmes-Geschäftsführerin Christa Stolle schreibt 2014 ungerührt von „Frühehen“, überhaupt noch unter Zwangsheirat fassen und wenn ja, warum schreibt man das nicht in der Istanbul-Konvention fest?

… und sorgt dafür, dass diese Ehen “anfechtbar sind, für nichtig erklärt …

Kein europäisches Gericht hat bislang gewagt, die Ehen der 12- oder 11-jährigen Mädchen der türkischen Minderheit Nordgriechenlands für nichtig zu erklären. Lediglich den Vollzug der Ehe sprich den Geschlechtsverkehr untersagte man den islamisch korrekt Verheirateten in Düsseldorf und schickte die schwangere Ehefrau im Kindesalter nach Hellas zurück.

… oder aufgelöst” werden können. Im Sinne dieser Bestimmung wird eine “anfechtbare” Ehe als rechtsgültig erachtet, …

Mehr als hoch riskant. Wird hier denn nicht ohne Not die durch den Mufti nach der Scharia verheiratete griechisch-muslimische Kindbraut als rechtsgültig verheiratet erachtet? Der Europarat hätte diese religiösen Ehen gar nicht anerkennen und sich für die Wiedereinführung und Durchsetzung der standesamtlichen Voraustrauung stark machen sollen.

… ihr kann aber die rechtliche Wirksamkeit entzogen werden, wenn ihre Rechtsgültigkeit von einer der Parteien in Frage gestellt wird; …

Man muss es bedauern, aber an einer Harmonisierung des europäischen Personenstandrechts wird kein Weg vorbeiführen. Kaum einer der nach dem himmlischen Gesetz vor dem Imam Vermählten wird es wagen, vor den weltlichen Richter zu ziehen. Will der Europarat jede muslimische Polygamie und jeden Talaq pauschal anerkennen?

Warum stellt nicht beispielsweise der deutsche Staatsanwalt einige dieser religiösen Ehen in Frage, etwa wenn ein Kind verheiratet worden ist und auch wenn sich die beiden Brautleute hoch zufrieden geben?

… einer “für nichtig erklärten” Ehe wird die rechtliche Wirksamkeit unabhängig davon entzogen, ob ihre Rechtsgültigkeit von einer Partei in Frage gestellt wird oder nicht. Einer “aufgelöst[en]” Ehe, wie dies der Fall bei einer Scheidung ist, wird ab dem Tag der Auflösung die rechtliche Wirksamkeit entzogen. Den Verfasserinnen und Verfassern war im Hinblick auf die verwendeten Bezeichnungen (anfechtbar, für nichtig erklärt oder aufgelöst) bewusst, dass die konkrete Umsetzung dieses Artikels je nach den von den Vertragsparteien in ihrem Privatrecht entwickelten Konzepten variieren kann.

Wird hier der gesamte Begriff der Zwangsheirat einmal mehr ins Schwimmen gebracht und beispielsweise einer kulturspezifischen Weise der Verwerflichkeit oder eben sittlichen Angemessenheit ausgesetzt? Die heiratsrechtliche Scharia (an-nikāḥ, Imam-Ehe) wird zu einem von mehreren EU-weit akzeptablen „Konzepten“, genau so ist es am 11. Mai 2011 unterschrieben worden und nun seit knapp vier Monaten in Kraft.

Der Europarat redet von Eheschließung und Privatrecht, die Nikah soll ins Familienrecht integriert werden, übergangsweise je nach Staat mehr oder weniger weit und schnell, irgendwann kommt das gesamteuropäische islamische Heiratsrecht, Personenstandsrecht und überhaupt Recht. Mustafa Cerić (opening the way for Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law. Wege zu finden, wie muslimisches Recht für Personenstandsangelegenheiten, wie z.B. Familienrecht, anerkannt werden kann) hatte das vor acht Jahren in seiner Deklaration Europäischer Muslime so gefordert.

178. Es ist wichtig, dass die erforderliche rechtliche Maßnahme im Sinne dieser Bestimmung leicht verfügbar ist und keine übermäßige finanzielle oder administrative Belastung für das Opfer darstellt. Dies bedeutet, dass jedes Verfahren zur Aufhebung oder Auflösung einer Zwangsehe für das Opfer kein unüberwindbares Hindernis darstellen oder indirekt finanzielle Schwierigkeiten verursachen darf. Darüber hinaus sollte die Art der Beendigung der Ehe die Rechte des Opfers einer Zwangsheirat nicht beeinflussen.

Welche „Rechte“ sind es, die nicht beeinflusst werden „sollten“, die islamischen Rechte oder die AEMR-kompatiblen Rechte?

Thema häusliche Gewalt. Soll „körperliche Gewalt“ jetzt nicht immer rechtswidrig sein? Ist beispielsweise ein nach Koran und Sunna vorgenommenes leichtes Prügeln der Ehefrau nicht mehr stets „rechtswidrig“?

188. Der Begriff “körperliche Gewalt” bezeichnet Verletzungen des Körpers, die durch die unmittelbare und rechtswidrige Anwendung von körperlicher Kraft hervorgerufen wurden.

Noch einmal zur weiblichen Genitalverstümmelung (FGM). Am 14.10.2014 besuchte Christa Stolle die deutsche Bundeskanzlerin. Die TdF-Geschäftsführerin benutzte gegenüber Angela Merkel möglicherweise keinen anderen Begriff von Genitalverstümmelung als die indonesischen Ulama des MUI, für welche ihre schafiitische Mädchenbeschneidung (milde Sunna) allerdings gar keine Verstümmelung (mutilation) ist und die allenfalls von Khitan engl. cutting sprechen, weiblicher Beschneidung (sunat perempuan, khatan wanita).

Stolle ist über den Vorstoß der deutschen FGM-Wegbereiter Ringel / Meyer und vor allem Tatjana Hörnle informiert worden und unterlässt gleichwohl die frauen- und menschenrechtlich gebotene Forderung nach einem weltweiten Verbot aller WHO-seitig definierten Formen von FGM, also auch nach dem Verbot von Klitorisvorhautamputation (FGM Typ Ib) sowie Ritzen bzw. Stechen (zu FGM Typ IV). Auf mindestens diese beiden Verstümmelungsformen zu verzichten, sind Indonesiens maßgebliche islamische Autoritäten bekanntlich nicht bereit:

Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel im Vorfeld des G20 Gipfels und der G7 Präsidentschaft

Konkret [wo steht das?] forderte sie [Christa Stolle] mehr finanzielle Ressourcen für Frauenprojekte, die „Abschaffung von Früh- und Zwangsehen“ als eigenständiges Ziel in der Post-2015-Development-Agenda sowie eine klare Positionierung der Bundesregierung gegen Genitalverstümmelung in ihren bilateralen Verhandlungen, und zwar nicht nur mit afrikanischen Ländern, sondern auch asiatischen, wie insbesondere Indonesien.

Der Auftritt von Christa Stolle sensibilisierte Angela Merkel für Frauenthemen

Die Bundeskanzlerin versprach in ihren abschließenden Worten, sie werde Frauenthemen auf die Agenda der G7 Präsidentschaft setzen. Am 7./8. Juni 2015 wird sie die Gastgeberin des Treffens der Staats- und Regierungschefs in den bayrischen Alpen sein. Zudem findet am 15./16. November [2014] der G20-Gipfel in Brisbane/Australien statt. Indonesien gehört zu den G20-Staaten und wir hoffen, dass die Kanzlerin die Gelegenheit nutzen wird, das Thema weibliche Genitalverstümmelung (FGM) anzusprechen.

Der australische Gipfel (2014 G-20 Brisbane summit) ist seit zehn Tagen vorbei, der Kalifatsfreund und türkische Premierminister Ahmet Davutoğlu fehlte ebensowenig wie Salman ibn Abd al-Aziz (Al Saud) als der saudi-arabische Vize-Premierminister. Der Letztgenannte ist Besitzer der Zeitung Asharq al-Awsat, eine der größten arabischsprachigen Tageszeitungen weltweit. Angela Merkel hat vermutlich gar nichts gegen die schafiitische Mädchenbeschneidung getan (wenn doch, darf sie es jederzeit hier kundtun).

Kein Wunder angesichts der vorangegangenen schwammigen Forderung von Christa Stolle an die Regierungschefin im Kampf gegen FGM. Stolle weiß sehr genau, dass die weibliche Beschneidung nach Koran und Sunna (sunat perempuan) im regierungsnahen indonesischen Gesprächsgegenstand Genitalverstümmelung (Betonung auf Verstümmelung, M wie mutilation) gar nicht enthalten ist. FGM ist (ebenso wie MGM) auch in Indonesien schlicht kein politisches Thema. Trauriges Fazit nach dem Hannoveraner Juristentag dieses Herbstes: Deutschlands größte Frauenrechtsorganisation will gegen die milde Sunna offensichtlich nichts unternehmen, und zwar weder in Indonesien noch in Deutschland.

Zurück nach Istanbul. Nanu, da fehlt doch was:

Artikel 36 – Sexuelle Gewalt, einschließlich Vergewaltigung

1 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass folgendes vorsätzliches Verhalten unter Strafe gestellt wird:

a) nicht einverständliches, sexuell bestimmtes vaginales, anales oder orales Eindringen in den Körper einer anderen Person mit einem Körperteil oder Gegenstand (engaging in non-consensual vaginal, anal or oral penetration of a sexual nature of the body of another person with any bodily part or object);

b) sonstige nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlungen mit einer anderen Person (engaging in other non-consensual acts of a sexual nature with a person);

c) Veranlassung einer Person zur Durchführung nicht einverständlicher sexuell bestimmter Handlungen mit einer dritten Person (causing another person to engage in non-consensual acts of a sexual nature with a third person).

2 Das Einverständnis muss freiwillig als Ergebnis des freien Willens der Person, der im Zusammenhang der jeweiligen Begleitumstände beurteilt wird, erteilt werden (Consent must be given voluntarily as the result of the person’s free will assessed in the context of the surrounding circumstances).

Auf Altersabgrenzungen wie das Kriterium Volljährigkeit oder den besonders stark zu schützenden Entwicklungsraum der Minderjährigkeit bzw. des Kindesalters glaubt der Europarat verzichten zu können. Will die Istanbul Konvention das europaweite Pädosexuellenparadies gleich vollendet errichten oder reichen ihm minderjährige Prostituierte und die islamrechtlich korrekte neun Jahre alte Ehefrau aus, solange der Sex nur irgendwie einvernehmlich („einverständlich“) erfolgt? Hier hätte stehen müssen: „Altersgemäß sind Kinder, nach der UN-Kinderrechtskonvention ist Kind regelmäßig der Mensch unter 18 Jahren, in Bezug auf sexuelle Handlungen nicht urteils- und einwilligungsfähig. Es gibt keine einvernehmlichen sexuellen Handlungen zwischen einem Kind und einem Erwachsenen“.[12] Warum fehlt das?

Fazit

Ihrem eigenen Anspruch (Artikel 1) nach soll die Istanbul-Konvention den Zweck erfüllen, „Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen“ sowie „einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu leisten und eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern, auch durch die Stärkung der Rechte der Frauen, zu fördern“. Das kann nicht gelingen, solange man zum frauendiskriminierenden und frauenentwürdigenden Islamischen Recht schweigt. Nach der Scharia können neunjährige Mädchen verheiratet werden, wie es im EU-Mitgliedsstaat Griechenland legal ist und sind sie mindestens im etwa für Indonesien maßgeblichen schafiitischen Fiqh genital zu verstümmeln. Wer zur griechischen Kindbraut und islamischen Frauenbeschneidung schweigt, will die Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht ernsthaft erreichen oder Jungen beschneiden lassen und den Sex mit Minderjährigen legalisieren.

Dass Europas Wortführerinnen aus Feminismus und Frauenrechtsorganisationen 2014 nicht ernsthaft gegen Kindbraut und FGM kämpfen und zusätzlich zur betrachteten, latent frauenfeindlichen Istanbul-Konvention schweigen, ist ein moralischer Tiefpunkt der Frauenbewegung und steigert die Macht der globalen Muftis und Mullahs.

Wo, wie in Deutschland, über Griechenlands schariagehorsame Kinderverheiratung und die weltweite islamische Frauenbeschneidung (milde Sunna) noch nicht einmal offen gesprochen werden darf, faktenbasierte islambezogene Themen werden Opfer der Pressezensur, ist die Forderung nach Dokumentation und Wissenschaftlichkeit („Artikel 11 – Datensammlung und Forschung“) eine Farce und eine Verhöhnung jeder Frau und jedes Anhängers der allgemeinen Menschenrechte.

Muslimbruderschaft, Kairoer al-Azhar, Darul Uloom Deoband und Teheraner Klerus wollen die sogenannten Muslime mehr und mehr von der übrigen europäischen Bevölkerung segregieren und erhöhen den Druck zu Handlungsgehorsam und Rechtsgehorsam nach Scharia und Fiqh. Über die Istanbul Convention macht sich der Europarat zum Komplizen.

Ein weiterer kleiner Vertrag von Medina.

Jacques Auvergne

Q u e l l e n

[1] Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

und erläuternder Bericht

Istanbul, 11.5.2011

http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/convention-violence/convention/Convention%20210%20German%20&%20explanatory%20report.pdf

Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence Istanbul, 11.V.2011

http://conventions.coe.int/Treaty/EN/Treaties/Html/210.htm

Der Europarat ergeht sich in selbstverliebtem Geplapper zur irgendwie ganz großartigen Istanbul Convention. Rechtlich steht die Frau schlechter da als zuvor, aber egal, Hauptsache der Ruf der Religion will heißen das Ansehen des Islam bleibt makellos.

http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/convention-violence/thematic_factsheets/factsheets_en.asp

http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/convention-violence/thematic_factsheets/Children_EN.pdf

http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/convention-violence/thematic_factsheets/FGM_EN.pdf

http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/convention-violence/thematic_factsheets/IC%20Global%20Tool_EN.pdf

13 Countries sign new Convention in Istanbul

The Council of Europe’s new Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence was opened for signature 11 May on the occasion of the 121st Session of the of Committee of Ministers taking place in Istanbul, gathering Ministers of Foreign Affairs from 47 Member States.

Thirteen countries signed the new Convention in Istanbul.

This new landmark Council of Europe treaty is the first legally binding instrument in the world creating a comprehensive legal framework to protect women against all forms of violence, and prevent, prosecute and eliminate violence against women and domestic violence.

It defines and criminalizes various forms of violence against women (including forced marriage, female genital mutilation, stalking, physical and psychological violence and sexual violence). …

“The Convention is the next step in a body of work by the Council of Europe that has driven moves to equality since the 1970s,” according to Council of Europe Secretary-General Thorbjörn Jagland. … The Convention is also open to accession by non-European countries and by the European Union.

(The United Nations Regional Information Centre, UNRIC)

http://www.unric.org/en/violence-against-women/27000-13-countries-sign-new-convention-in-istanbul

Zuerst ratifiziert, wundert uns das jetzt? Von der Türkei am 14.03.2012. Dann folgten bald Staaten wie Montenegro, Bosnien, Albanien, Portugal, Österreich, später etwa Dänemark. Das laizistisch gedachte Frankreich ratifizierte das gefährliche Ding am 04.07.2014 wird es am 01.11.2014 in Kraft setzen. Deutschland hat das kindbraut- und FGM-freundliche Abkommen noch nicht ratifiziert, aber Terre des Femmes drängelt ja schon.

http://www.conventions.coe.int/Treaty/Commun/ChercheSig.asp?NT=210&CM=&DF=&CL=ENG

[2] AEMR und Nachvollziehbarkeit waren gestern, heute zählt dem arabischsprachigen Auftritt von AI die Farbe Lila und auch auf Englisch bewirbt Amnesty International ausgerechnet zum 25.11. (International Day for the Elimination of Violence against Women) die kinderfeindliche und frauenfeindliche Istanbul-Konvention.

http://www.amnesty.org/ar/news/europe-must-ratify-istanbul-convention-fight-violence-against-women-2014-08-01

Council of Europe

Letters to governments across Europe urging them to swiftly sign, ratify and implement the Istanbul Convention – the first European treaty specifically targeting violence against women and girls and domestic violence. Those countries that have already ratified the Convention should pledge the resources to ensure it is fully implemented.

http://www.amnesty.org/en/for-media/press-releases/campaign-targets-violence-and-discrimination-against-women-and-girls-2014-1

Demnächst können sie für irgendwelche „Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (gender based violence and domestic violence) ganz viel „Bewusstsein schaffen“ (raise awareness) im seine zu muslimisierenden neunjährigen Mädchen verschleiernden, beschneidenden und verheiratenden Europakalifat. Babbeln reichte leider auch den irischen Feministinnen, heute vor einem Jahr traf sich DVAS („provides services in Sligo, Leitrim, and West Cavan“) zu einem Seminar über die Istanbul-Konvention: To mark UN Day Against Violence Against Women 2013, Domestic Violence Advocacy Service (DVAS) are holding a seminar on the Council of Europe Convention on Violence Against Women and Domestic Violence (The Istanbul Convention) and what opportunities are presented to Ireland in tackling the prevalence of gender based violence in our society. The aim of the seminar is to provide information on and raise awareness about the opportunities for Ireland presented by the Council of Europe Convention on gender based violence and domestic violence.

Wir fordern die Regierung auf, die Istanbul-Konvention zu ratifizieren und ihre Hauptforderungen unverzüglich in geltendes Recht umzusetzen. Call for the Irish Government to ratify the Convention and to implement its key provisions without delay

http://www.womensaid.ie/16daysblog/2013/10/29/seminar-on-the-council-of-europe-convention-on-vio/

Der seit 1922 zu Dublin im einstigen Herzogspalast Leinster House oder Tigh Laighean tagende Oireachtas, das nationale Parlament der Republik Irland, diskutiert die Istanbul-Konvention. Deputy Clare Daly Information on Clare Daly Zoom on Clare Daly asked the Minister for Justice and Equality Information on Frances Fitzgerald Zoom on Frances Fitzgerald when Ireland will sign up to the Istanbul Convention in relation to preventing and combating violence against women. … Minister for Justice and Equality (Deputy Frances Fitzgerald) : The Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence, known as the Istanbul Convention, is a detailed document with a broad scope across a number of policy areas with administrative, policy and legislative implications. The provisions of the Convention and the legislative and administrative arrangements that would be necessary to allow signature and ratification of the Convention by Ireland are being examined in consultation with a number of government departments and agencies. In general Ireland only signs and ratifies a convention when all of the necessary preparations have been made to implement the provisions of the convention in question.

Office of the Houses of the Oireachtas, Leinster House, Dublin (2014)

http://oireachtasdebates.oireachtas.ie/debates%20authoring/debateswebpack.nsf/%28indexlookupdail%29/20140604~WRR?opendocument

[3] TERRE DES FEMMES Schweiz lobpreist die frauenrechtsgefährdende Istanbul Convention

http://www.terre-des-femmes.ch/politische-arbeit/2013-01-02-08-49-07/liste-stellungnahmen/kommentare-csw/575-4-3-council-of-europe-1-15-2-30

[4] TERRE DES FEMMES Schweiz drängt zum Ratifizieren

http://www.terre-des-femmes.ch/component/content/article/260-medien/647-mm-stellungnahme-istanbulerk

[5] Terre des Femmes freut sich über die nicht nur schwammig gehaltene, sondern die Frauenrechte untergrabende Istanbul Convention. TdF: „erstmals rechtlich verbindliche gemeinsame Standards auf europäischer Ebene“.

http://www.frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/aktuelles-zu-frauenrechten-allgemein/1580-europaratskonvention-setzt-neue-standards-zum-schutz-vor-gewalt-gegen-frauen

[6] TdF spielt so etwas wie den Inhaber des Monopols auf Kampf für Frauenrechte, nennt die Istanbul-Konvention und schweigt zu deren Nachteilen oder sieht sie erst gar nicht

http://www.frauenrechte.de/online/index.php/presse/aktuelle-pressemitteilungen/1638-anlaesslich-der-justizministerinnenkonferenz-am-06-november-appell-an-die-ministerinnen-und-minister-sexuelle-selbstbestimmung-staerken-strafverfolgung-bei-vergewaltigung-verbessern-04-11-2014

FGM

Europarat

Warschau am 02.10.2014

Side Event by the Council of Europe and Amnesty International – Warsaw

[02/10/2014] The Istanbul Convention of the Council of Europe is the first treaty to recognise that FGM exists in Europe and that it needs to be systematically addressed. It requires states parties to step up preventive measures by addressing affected communities as well as the general public and relevant professionals. It entails obligations to offer protection and support when women and girls at risk need it most – and makes sure that their needs and their safety always come first.

In partnership with the Amnesty International End FGM European Campaign, the Council of Europe organised, on 2 October, a Side Event during this year’s OSCE Human Dimension Implementation Meeting in Warsaw. During this Side Event, a new provisional version of a guide on using the Istanbul Convention as a tool to end FGM was presented. This new publication, jointly prepared by the Council of Europe and Amnesty International, offers policy makers and advocates important guidance on how the provisions of the Istanbul Convention can and should be applied to put an end to this harmful practice – in Europe and beyond. The final version of this guide will be soon made available.

The Side Event took place on 2 October 2014 in the Plenary Room of the OSCE Human Dimension Implementation Meeting, in the Sofitel Victoria Hotel in Warsaw (more).

http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/convention-violence/

Schlussfolgerungen, Fazit,

Conclusions

Johanna Nelles, Head of Violence against Women Unit, Directorate General of Democracy, Council of Europe

Anmerkung: Ich lese bei Johanna Nelles leider kein explizites Bekenntnis zu einer Null-Toleranz-Politik unter Beibehaltung der WHO-Klassifikation der vier Typen I, II, III, IV, sollen folglich die FGM-Typen Ia und IV, eventuell sogar Ib, denn aus Sicht des Europarats wirklich verboten werden bzw. verboten bleiben?

http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/convention-violence/Seminars/Warsaw%20Side%20event%20OSCE%202014/Johanna%20Nelles%20Conclusion%20FGM%20Side%20Event%202014.pdf

Veranstaltungsprogramm,

Programme

The Istanbul Convention as a tool to end female genital mutilation

A Side Event at the OSCE Human Dimension Implementation Meeting 2014 organised by the Council of Europe in partnership with Amnesty International

http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/convention-violence/Seminars/Warsaw%20Side%20event%20OSCE%202014/Draft%20programme%20Side%20Event%20FGM.pdf

Reden,

Speeches

http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/convention-violence/Seminars/Warsaw%20Side%20event%20OSCE%202014/default_en.asp

Aissatou Diallo, Anti-FGM activist, Belgium

Da wo ich herkomme, ist die Beschneidung ein Initiationsritual, das jedes Mädchen bestehen muss. Là d’où je viens, l’excision est un passage obligé pour les jeunes filles.

Exzision meint im Französischen meistens jede FGM, im Englischen v. a. oder nur Typ Ib Klitorisherausschneiden oder Klitoristeilamputation und im Deutschen vor allem den Bereich von Typ II Schamlippenamputationen (stets mit Ib verbunden). Und nun? Es spricht eine aus Westafrika stammende Belgierin (travail de sensibilisation auprès des communautés africaines vivant en Belgique), die in der afrikanischen Community folglich gegen Typ II kämpfen wird, allenfalls noch gegen III oder Ib. Was aber sagt uns das über die sunat perempuan, die milde Sunna? Nichts, gar nichts!

http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/convention-violence/Seminars/Warsaw%20Side%20event%20OSCE%202014/Discours%20Aissatou.pdf

Elise Petitpas, End FGM European Campaign, Amnesty International

Hohlparolen unter bunten Bildchen! Keine Aussage gegen FGM Typ Ia oder Typ IV, nichts! Will Amnesty International die milde Sunna nach Europa hereinwinken?

http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/convention-violence/Seminars/Warsaw%20Side%20event%20OSCE%202014/Elise%20Petitpas%20presentation.pdf

Anna Carin Ost, Representative, UNHCR Representation in Poland

Immerhin liest man “alle Formen von FGM sind schädlich. all types of FGM are harmful and violate a vast range of human rights of girls and women”, allerdings fehlt ein eindeutiges Credo gegen die sunat perempuan / weibliche Sunna-Beschneidung etwa auch der FGM-Typen Ia (Klitorisvorhautamputation) und IV (etwa der ritual nick / pinprick, Nadelstich). Der Irak (Iraq) wird genannt, da gibt es die schafiitische (islamische) FGM vom Typ Ib Klitoridektomie. Dann bringt Anna Carin Ost nur noch ein paar Absätze Schöngeschwätz zu den irgendwie umzusetzenden Artikeln 60 und 61 der Istanbul Convention. Die indonesischen Ulama der MUI und Tatjana Hörnle können zufrieden sein.

http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/convention-violence/Seminars/Warsaw%20Side%20event%20OSCE%202014/Istanbul%20Convention_speech%20Ost_final.pdf

Und liebe Belgierinnen, Labien und Klitoris finden in der Konvention gerade noch Erwähnung, doch dürfen sie vielleicht, wenn schon nicht verstümmelt, dann doch ein wenig umgestaltet werden? Und soll die FGM (frz. MGF) vom Typ Ia oder Typ IV ab sofort straffrei gestellt sein? La Convention d’Istanbul reconnaît les MGF comme une forme de violence à l’égard des femmes et les définit comme « l’excision, l’infibulation ou toute autre mutilation de la totalité ou partie des labia majora, labia minora ou clitoris d’une femme » (article 38 a). Quelle: Stratégies concertées de lutte contre les mutilations génitales féminines, Molenbeek (Molenbeek-Saint-Jean / Sint-Jans-Molenbeek), Brüssel, Belgien

http://www.strategiesconcertees-mgf.be/membres-47/

Terre des Femmes verwies insbesondere auf den Fall Indonesiens. Die zuständige Referatsleiterin Katharina Kunze sagte, in dem mehrheitlich muslimischen Land werde vom Rat der Islamgelehrten seit 2008 die Beschneidung von Mädchen als religiös verpflichtend vorgeschrieben [Nein, nicht seit sechs Jahren und wohl auch nicht erst seit Schihabuddin ibn an-Naqib al-Misri (1302–1367, Autor des die weibliche Beschneidung fordernden und dem schafiitischen Fiqh bis heute maßgeblichen Rechtskompendiums ‘Umdat as-Salik wa ‘Uddat an-Nasik, Reliance of the Traveller and Tools of the Worshipper, Kurztitel Reliance of the Traveller) oder Imam an-Nawawi (1233–1277), sondern vermutlich seit weit über 1000 Jahren ist den Schafiiten die weibliche Beschneidung religiöse Pflicht].

(Frauenrechtler fordern bessere Dokumentation zu Genitalverstümmelung, aerzteblatt 04.04.2014)

http://mobile.aerzteblatt.de/news/58237.htm

Katharina Kunze: „Historische Entwicklung … 2008 erlässt der Rat der Ulemas (MUI) eine Fatwa, laut der alle MuslimInnen zur ‘Mädchenbeschneidung’ verpflichtet werden“, Nein, die islamische weibliche Beschneidungspflicht ist ein paar Jahrhunderte älter. …

„TERRE DES FEMMES klärt auf, wo Mythen und Traditionen Frauen das Leben schwer machen“, Sarkasmus ein, aber nicht doch Frau Kunze, unsere FGM ist Scharia, Allahgott bürdet niemandem eine Last auf die er nicht tragen kann und macht insbesondere der Frau das Leben leicht, etwa mit der sunat perempuan.

„2010 folgt das Gesundheitsministerium dem MUI und ergänzt, dass der Eingriff von medizinischem Personal durchgeführt werden solle. Fortan wird auch der euphemistische Begriff ‘Mädchenbeschneidung’ statt des politisch korrekten und dem Sachverhalt gerechten Worts ‘weibliche Genitalverstümmelung’ verwendet.“ Allah verstümmelt nicht sondern macht heil, am Mädchengenital ist etwas haram und muss weggeschnitten werden, die wahre Religion redet seit tausend Jahren von Mädchenbeschneidung und nicht wie die gottlosen Europäer von Verstümmelung. Sarkasmus aus.

Nun erzählt uns die TdF-Fachreferentin für weibliche Genitalverstümmelung Katharina Kunze ein Märchen vom erfolgreichen Kampf gegen FGM:

„2014 starten TERRE DES FEMMES, Kalyanamitra und Watch Indonesia die Petition ‘Genitalverstümmelung in Indonesien – Schutz statt Verharmlosung’. Das Gesundheitsministerium reagiert [bitte irgendwann belegen], indem es die Empfehlung zurückzieht und erklärt, dass ‘FGM keinen gesundheitlichen Vorteil’ biete [dafür einen religiösen, seelenrettenden Vorteil …]. Die Vereinten Nationen nehmen das Thema am 05.07.2014 in der Befragung Indonesiens zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention auf. Der Menschenrechtsrat der UN drängt Indonesien daraufhin zum Verbot von FGM.“

Das ist falsch, Indonesiens Regierung unternimmt auch in diesem Jahr nichts gegen die sunat perempuan, der Einfluss der Schariabewegung hingegen steigt und im Volk wird 2014 vermutlich leider sogar mehr und invasiver beschnitten als je zuvor. Eine erfolgreiche Jahreskampagne will man einfach behaupten, belügt TdF auch sich oder nur uns?

(zukunftscharta 02.09.2014)

https://www.zukunftscharta.de/ecm-politik/zukunftscharta/de/mapconsultation/43941/single/proposal/235/back/grid;jsessionid=B6FD92212CBC42FE374AC5DDEEAF27F5.liveWorker2

„Begründungsmuster: Obwohl FGM keine religiösen Ursprünge hat [Forschung zur menschlichen Vorgeschichte braucht keine Mutmaßerei durch deutsche Frauenrechtlerinnen. Eher nein, selbst die nichtislamisierten afrikanischen Ethnien beschnitten bzw. beschneiden ihre Jungen und Mädchen oft stammesreligiös-glaubensbewegt], so wird sie in Indonesien dennoch religiös begründet [Zielsicher betreibt Terre des Femmes eine den Islam verharmlosende Irreführung. Frauenbeschneidung ist islamische Religion und zwar als schafiitische Wohlverhaltenspflicht, wer seine Tochter nicht beschneidet verspielt inschallah sein Seelenheil]. Viele muslimische [jedenfalls schafiitische] Führer sind der Meinung [Nein, FGM ist keine Frage des raʾi (personal opinion), sie sind der islamischen Rechtsauffassung nach der ihnen eindeutigen Sunna und dem vermutlich unüberwindbaren zusätzlichen Idschma’ (iǧmāʿ – islamgelehriger Konsensus], dass der Koran [sprich dass sein Autor Allah] Mädchen [wie Jungen] zur Beschneidung verpflichtet. Aber das Gesetz ändert sich von einem mazhab (Lehrrichtung [bitte genauer: Madhhab (maḏhab), sakraljurisprudentielle Schule, religiöse Rechtsschule] in der islamischen Normenlehre [der Scharia]) zum anderen. So kann es wajib (für alle MuslimInnen verpflichtend) sein oder sunna (empfohlen aber optional).“ [Indonesier sind nahezu ausschließlich Schafiiten und wadschib für die FGM ist schafiitischer Standard, den Madhhab wiederum legten dir dein Vater und Vatersvater usw. bzw. dein Ehemann fest und kann das Individuum ansonsten grundsätzlich nicht wechseln, allenfalls in die Richtung von Mohammeds Medina sprich Mohammeds Urislam (Salaf) d. i. de facto ziemlich genau zur Hanbaliyya. Hanbalitisch wiederum entscheiden für dich der Scheich oder notfalls das Familienoberhaupt zwischen Löblichkeit und Pflicht der Mädchenbeschneidung] …

Signaturen und Spendengelder müssen heran, da wäre die sichtbar werdende Wirkungslosigkeit der deutsch-indonesischen Jahreskampagne gar nicht nett:

„Unser Engagement: TERRE DES FEMMES [TdF] hat am 6. Februar 2014 gemeinsam mit der indonesischen [schariatreuen, Anm.] Frauenrechtsorganisation Kalyanamitra und der Menschenrechtsorganisation Watch Indonesia! die Kampagne ‘Genitalverstümmelung in Indonesien – Schutz statt Verharmlosung’ gestartet. Als Reaktion auf den Kampagnenstart hat das indonesische Gesundheitsministerium die Empfehlung zur ‘richtigen’ Genitalverstümmelung zurückgezogen [meint TdF über TdF, jeder Nachweis fehlt]. Bei der Anhörung Indonesiens zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen wurden die Delegierten mehrfach nach weiblicher Genitalverstümmelung gefragt und dies mit Informationen [mit welchen Infos genau?] untermauert, die von Watch Indonesia! und TERRE DES FEMMES eingebracht worden waren. Der Regierungswechsel im Sommer 2014 kann dazu beitragen [das ist allenfalls Wunschdenken, nichts ist bislang geschehen], dass Indonesien in der aktuellen Legislaturperiode endlich die internationalen Verträge erfüllt und zwei Millionen Mädchen pro Jahr vor Genitalverstümmelung schützt.“

http://www.frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/weibliche-genitalverstuemmelung2/unser-engagement/aktivitaeten/genitalverstuemmelung-in-asien/1352-indonesien

Ohne Worte: „Die Unterschriften dieser Petition werden voraussichtlich am 10.12.2014 dem Botschafter Indonesiens in Berlin übergeben.“

https://www.frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/weibliche-genitalverstuemmelung2/unser-engagement/aktivitaeten/6-februar/unterschriftenaktion-fgm

Deutscher Petitionstext

https://www.frauenrechte.de/online/images/downloads/fgm/buechertischaktion/2014/Petition-FGM-Indonesien.pdf

Indonesischer Petitionstext

https://www.frauenrechte.de/online/images/downloads/fgm/buechertischaktion/2014/BahasaPetitionstext-FGM_Indonesia.pdf

Englisch

https://www.frauenrechte.de/online/images/downloads/fgm/Submission-TERRE-DES-FEMMES-and-Watch-Indonesia.pdf

Zum Glück informiert Mireille Vallette (auf Sisyphe) zuverlässig:

Everywhere, the motive invoked by mothers to go on with this tradition is Islam. The reasons are mainly the reduction of unbridled libido and purification, as the girls’ genitals are “dirty”.

In January this year, Ma’ruf Amin, Chairman of Indonesian Ulema Council, the highest Islamic authority and the most representative, declared that FGM is a “morally recommended practice with a moral foundation” which is part of “human rights”. They practice “by cutting the part that covers the clitoris”. The perspective of a ban by the authorities is fiercely fought by the religious leaders.9)

Given this situation, how can Unicef not quote Indonesia as a disturbing scope of spread of scourge ? “There are currently no nationally representative data”, answers Cody Donahue. And anyway, “the investigations are the result of negotiations between the government and the agencies that implement them”.

We can therefore read the following lines in the communicate released by Unicef last February : “Cases have been documented in the Middle East, India, Colombia and Indonesia.”

Cases ?

Malaysia (30 million inhabitants, 18 Muslims) is not mentioned in this release. However, the situation is very similar to that in Indonesia, and the battle between conservative religious and anti-FGM rages. The practice is widespread and the prevalence is increasing.

Radical Islam is growing in the Muslim sphere. The regression of manners that follows not only targets women primarily, but also promotes the extension of these intolerable practices.

Out of thirteen countries that circumcise more than 70% of their girls, seven are overwhelmingly Muslim. This is the case of Egypt, Mali, Somalia, Mauritania, northen Sudan, Djibouti and Gambia. That is over 140 million people.

The other six great excisors are multireligious : Ethiopia (100 million) includes an Orthodox and Protestant majority but the Muslim areas excise more than the others. The other high-prevalence countries are Eritrea, Guinea (half Muslim, half Animist), Sierra Leone (60% Islam, 30% Animist) Burkina Faso (60% Muslim) and Guinea Bissau.

All excisor countries include Muslim communities. We can add to the above 140 million, populations gathering 45-50 million in multi-religious countries and, being very careful, 110 million Indonesian and Malaysian citizens (half the population). We take no risk estimating that worldwide, there is about 300 million followers of Mohammed where girls are mutilated. All are convinced that it is required by their religion. An accurate estimation based on this religious criteria is still a taboo.

This predominance is confirmed by the composition of the Organization of the Islamic Conference (OIC) : among the 35 countries that excise, 32 are part of this unique and powerful religious lobby in the UN (Iraq, Indonesia and Malaysia included).

von: Mireille Vallette

aus: FGM slowing down ? The UN asserts it, the Indonesian case contradicts it

in: Sisyphe 15.06.2013

http://sisyphe.org/imprimer.php3?id_article=4449

L’ONU minimise les mutilations sexuelles féminines et maintient le tabou du rôle des religions

par Mireille Vallette, journaliste indépendante

http://sisyphe.org/spip.php?article4448

[7] Vor zwei Jahren tauchte der erste Fall auf: Es ging um eine Elfjährige, die hier mit ihrem 22-jährigen Ehemann lebte. Das Paar meldete sich sogar mit Heiratsurkunde an. Am Mittwoch sollte sich der Grieche Hassan N. (damals 20, heute 22) vor Gericht verantworten, weil er eine 12-Jährige geschwängert hatte.

Doch Hassan N. drückte sich. Auch seine „Gattin“ (heute 14) erschien nicht zum Termin. Sie lebt inzwischen mit ihrer Tochter (1) in Griechenland bei ihrem Großvater.

An der griechischen Grenze zur Türkei werden Minderjährige (ein altes Gesetz erlaubt dies) mit Zustimmung der Eltern verheiratet. Die Zwangsehen sind zwar selten. Da sie aber Griechenland als EU-Mitglied absegnet, sind sie auch in Deutschland gültig.

Von Barbara Kirchner (Unglaublicher Fall Zwölfjährige bekam in Zwangsehe ein Baby), BILD am 12.06.2008

http://www.express.de/duesseldorf/unglaublicher-fall-zwoelfjaehrige-bekam-in-zwangsehe-ein-baby,2858,705568.html

[8] In Griechenland gilt die Scharia (mindestens) für die Westthrakientürken (Batı Trakya Türkleri), zu denen die drei Gruppen ethnische Türken, slawischstämmige Pomaken und ehedem christliche Roma zusammengefasst werden und die, wie die Istanbuler Griechen, nicht unter das türkisch-griechische Abkommen über den Bevölkerungsaustausch vom 30. Januar 1923 fielen. Möglicherweise, so eine Minderheitsmeinung, unterliegen allerdings alle Muslime Griechenlands der Schariagesetzgebung und Allahgott selbst legt bekanntlich großen Wert auf unbegrenzte nämlich weltweite Gültigkeit seines Gesetzes.

Greece: Status of Minorities

II. Status of Minorities in Greece Based on Treaties Under the League of Nations System

A. Historical and Legal Framework

1. Treaty of Sèvres

… The Treaty of Sèvres on Minorities of August 10, 1920, was agreed to by the victorious allied powers (Greece, the British Empire, Italy, Japan, and France), and the Ottoman Empire. The Sèvres Peace Treaty of the same date ended the Ottoman Empire and established modern Turkey. The Peace Treaty was later renounced by Turkey and was superseded by the Treaty of Lausanne.
The Treaty of Sèvres on Minorities was ratified by Greece on September 29, 1923, and published in the Official Gazette of Greece. It established a legal framework for the protection of minorities in Greece under the League of Nations. …

In accordance with Law 1920/1991 Muftis exercise religious duties pursuant to Sharia law and judicial duties related to marriages, divorces, alimony, guardianship, wills and intestate succession, and the endorsement of religious marriages among Muslims, and also issue legal opinions pertaining to questions involving Sharia law. The decisions of Muftis are not enforceable, nor do they have res judicata effect unless the appropriate district court declares them enforceable. Districts courts must examine whether a Mufti acted within the limits of his authority and whether the decision is compatible with constitutional norms. Decisions of the district court, which are written in Greek, are subject to appeal. One scholar has noted that Greek judges are in no position to exercise substantial judicial review in the absence of knowledge of Sharia law.

6. Sharia Law: Scope of Application

Muslim Greek citizens are subject to Sharia law. Currently, there are three Sharia courts in Thrace recognized by Law No. 1920/1990. Sharia courts must decide issues in accordance with constitutional guarantees and the rights and freedoms enshrined in the European Convention on Human Rights. Ninety-nine percent of the decisions issued by Muftis are endorsed by the Greek courts, even when such decisions are manifestly incompatible with human rights. In addition, the Commissioner of Human Rights of the Council of Europe, Thomas Hammarberg, urged Greece to ensure full review of the decisions of Muftis by domestic courts and to reexamine the issue of application of Sharia law upon consultation with the minority.

The application of Sharia law in Greece, where it was introduced in 1914, has generated a great deal of controversy and debate in legal theory and practice concerning its territorial application and whether Muslim Greek citizens have the right to choose between Sharia law and the Greek Civil Code. Under Sharia law, women’s status is inferior to men and Muslim women are subject to discrimination with regard to inheritance or divorce. Consequently, the application of Sharia raises serious constitutional law questions because of its conflict with the principle of equality of the sexes and other human rights provisions enshrined in international conventions ratified by Greece.

Two schools of thought have emerged on the application of Sharia to Muslim citizens in Greece. The first, which is prevalent, espouses the opinion that Sharia law applies only to the Muslim minority in Western Thrace while Muslims living in other parts of Greece, including those in the Dodecanese, are subject to the provisions of the Civil Code in force since 1946. The second asserts that Sharia applies to all Muslims in the entire territory of Greece.

(…)

C. Application of the Treaty of Lausanne

The Treaty of Lausanne became part of domestic law pursuant to the Legislative Decree of August 25, 1923 …

(Von Theresa Papademetriou, Oktober 2012)

http://www.loc.gov/law/help/greece-minorities/greece.php

V o l l t e x t

Greece: Status of Minorities

Von: Theresa Papademetriou im Oktober 2012. Veröffentlich durch: The Law Library of Congress, Global Legal Research Center, Washington, USA)

http://www.loc.gov/law/help/greece-minorities/greece-status-of-minorities.pdf

[9] Die Choreographin

Von Edward von Roy

„Heute habe ich euch eure Religion vervollständigt [so dass nichts mehr daran fehlt] und meine Gnade an euch vollendet, und ich bin damit zufrieden, dass ihr den Islam als Religion habt“ (Koran 5:3). An jenem Tag also („heute“) trat die offenbarte Normativität und Gesetzgebung in Kraft und Gesetzgeber Allah möchte über die Sorgfalt der menschlich eingehaltenen Befehle sagen können: „ich bin damit zufrieden“.

Die seither und bis zum Tage der Auferstehung gültige Scharia fordert die Genitalbeschneidung mindestens jeder dem schafiitischen Recht unterliegenden Frau und an der Humboldt-Universität zu Berlin bekleidet Prof. Dr. Tatjana Hörnle den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung. Weil das deutsche Justizministerium eine Fatwa zur religiösen Frauenbeschneidung noch nicht anerkennt, muss eilig ein Gutachten her und Hörnle schreibt für den 70. Deutschen Juristentag ihr Kultur, Religion, Strafrecht – neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft.

Erst seit 2013 ist die (jede) FGM verboten, doch das unversehrte weibliche Genital stimmt Allah möglicherweise ausgesprochen unzufrieden. Mädchen, ist dein Geschlechtsteil noch nicht halal? Der § 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien gefährdet das Heil der Seele, denn das islamisch vorgegebene Wohlverhalten ist „vervollständigt“ (Koran 5:3) und ein vollständiges, das heißt ein unbeschnittenes männliches oder weibliches Genital bedeutet, dass die Pflicht zur Scharia noch nicht vervollständigt ist. Bekommt Deutschland die FGM nach Koran und Sunna?

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2014/09/10/395/

[10] Zwei Wegbereiter deutscher Mädchenbescheidung

Von Edward von Roy

„Heute habe ich euch eure Religion vervollständigt [so dass nichts mehr daran fehlt] und meine Gnade an euch vollendet, und ich bin damit zufrieden, dass ihr den Islam als Religion habt“ (Koran 5:3). An jenem Tag also („heute“) trat die offenbarte Normativität und Gesetzgebung in Kraft und Gesetzgeber Allah möchte über die Sorgfalt der menschlich eingehaltenen Befehle sagen können: „ich bin damit zufrieden“.

Die seither und bis zum Tage der Auferstehung gültige Scharia fordert die Genitalbeschneidung mindestens jeder dem schafiitischen Recht unterliegenden Frau und in Europa ist der studierte Humanmediziner Prof. Dr. Karl-Peter Ringel anerkannter Fachmann für die Fehlfunktionen des Immunsystems. Warum allerdings ein Immunpathologe die religiöse Mädchenbeschneidung verteidigt, statt sich an den gebotenen ärztlichen Grundsatz primum non nocere zu halten, bleibt uns aufklärungshumanistisch und allgemein menschenrechtlich orientierten Gegnern von Scharia und Fiqh wenig nachvollziehbar. Weil das deutsche Justizministerium eine Fatwa zur religiösen Frauenbeschneidung noch nicht anerkennt, muss Frauenbeschneidungsversteherin Ass. jur. Kathrin Meyer aktiv werden und für das Interdisziplinäre Zentrum Medizin-Ethik-Recht (MER) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verfassen Ringel und Meyer ihr § 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung: „Hier ist eine Änderung des § 1631d Abs. 1 BGB erforderlich, der auch die Beschneidung der weiblichen Vorhaut aufnimmt, indem geschlechtsneutral von einer medizinisch nicht erforderlichen Vorhautbeschneidung des einwilligungsunfähigen Kindes gesprochen wird“.

Erst im Dezember 2012 hielt es der zum Totalitarismus von Scharia und Fiqh schweigende Deutsche Bundestag für angemessen, auf Elternwunsch jedem Jungen am Penis das sensitive Äquivalent zur Klitoris (!) rituell amputieren zu lassen und die irgendwie altehrwürdige oder gottesfürchtige Zirkumzision (Vorhautamputation) zu erlauben, doch auch das unversehrte weibliche Genital stimmt Allah möglicherweise ausgesprochen unzufrieden. Mädchen, ist dein Geschlechtsteil noch nicht halal? Der § 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes gefährdet das Heil der Seele, denn das islamisch vorgegebene Wohlverhalten ist „vervollständigt“ (Koran 5:3) und ein vollständiges, das heißt ein unbeschnittenes männliches oder weibliches Genital bedeutet, dass die Pflicht zur Scharia noch nicht vervollständigt ist.

Wird § 1631d BGB jetzt geschlechtsneutral umformuliert, bekommt Deutschland die in Familienrecht und Personensorge integrierte FGM nach Koran und Sunna?

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2014/09/14/399/

[11] Schariafreund İlhan Ilkılıç will das relative Kindeswohl und steuert Deutschlands Politik in Richtung einer Abkehr von AEMR und Wissenschaftlichkeit.

http://beschneidung.die-betroffenen.de/blog/traurige-allianzen/

[12] Einig sind sich Fachleute darüber, dass es keine einvernehmliche sexuelle Beziehung zwischen Kindern und Erwachsenen geben kann.

Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP) Baden-Württemberg

http://www.bawue.pfadfinden.de/253.0.html


Tagged: Christa Stolle FGM, Istanbul-Konvention FGM, Istanbul-Konvention Zwangsheirat, Kindbraut, Terre des Femmes FGM, Terre des Femmes häusliche Gewalt

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