Diese im Islam mit der Frau gleichberechtigte Frau
Unangemessen schöne Worte sollen noch ein Weilchen verdecken, dass sich das deutsche Recht auflöst und Koran und Sunna angleicht, wenn es um “die unveräußerlichen Rechte des Individuums” (Joachim Gauck) auch auf religiöses genitales Verstümmeltsein geht oder auf den religiös verpflichtenden Schleier für jede Muslima ab der Pubertät. Zur Rede des Bundespräsidenten anlässlich des Festaktes zum 25. Jahrestag der Deutschen Einheit. Eine Stichelei von Jacques Auvergne.
Joachim Gauck schweigt zum grundrechtswidrigen Erlaubnisparagraphen der Jungenbeschneidung (männliche Genitalverstümmelung) und donnert:
“Hier ist die Würde des Menschen unantastbar.”
Aha? Wer auch immer in Deutschland (“hier”) jetzt noch etwas gegen das Lehrerinnenkopftuch oder gegen § 1631d BGB sagt, begeht der aus Gauckscher Weltanschauung denn etwa keinen schlimmen Angriff gegen die Gaucksche “Würde”?
Mit der Literalität von Koran und Sunna ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht zu machen und gerade diese Wortwörtlichkeit ist Basis des bekennenden Islamischen Religionsunterrichts (IRU). Gauck müsste daher eigentlich etwas gegen Koran und Sunna sagen und fordert in der Tat “Gleichberechtigung”. Deutschland vor der Scharia gerettet?
Leider nicht. Gauck am 3. Oktober 2015:
“Gerade weil in Deutschland unterschiedliche Kulturen, Religionen und Lebensstile zuhause sind, gerade weil Deutschland immer mehr ein Land der Verschiedenen wird, braucht es die Rückbindung aller an unumstößliche Werte. Einen Kodex, der allgemein als gültig akzeptiert ist. […] Unsere Werte stehen nicht zur Disposition! Sie sind es, die uns verbinden und verbinden sollen, hier in unserem Land. Hier ist die Würde des Menschen unantastbar. Hier hindern religiöse Bindungen und Prägungen die Menschen nicht daran, die Gesetze des säkularen Staates zu befolgen. Hier werden Errungenschaften wie die Gleichberechtigung der Frau oder homosexueller Menschen nicht in Frage gestellt und die unveräußerlichen Rechte des Individuums nicht durch Kollektivnormen eingeschränkt – nicht die der Familie, nicht der Volksgruppe, nicht der Religionsgemeinschaft. Toleranz für Intoleranz wird es bei uns nicht geben. Und außerdem gibt es in unserem Land politische Grundentscheidungen, die ebenfalls unumstößlich sind. Dazu zählt unsere entschiedene Absage gegen jede Form von Antisemitismus und unser Bekenntnis zum Existenzrecht von Israel.”
Soweit für jetzt zu unserem Bundespräsidenten, der zur Kopftuchpflicht jeder Muslima ab der Pubertät, das BVerfG zitiert dazu die DITIB, nichts sagt und für den daher offensichtlich etliche bundesrepublikanische rechtliche Standards aufweichen dürfen, auf dass Deutschland der Rechtsspaltung jedenfalls der Scharia Schritt für Schritt näher komme (“immer mehr ein Land der Verschiedenen wird”).
Begeben wir uns auf einen kurzen Exkurs in die volkspädagogische Heilslehre der Selbstauflösung alles Nichtislamischen und zu Aydan Özoğuz, der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
Weil Koran und Sunna eine Rechtsreligion bilden, weil der ernsthaft gelebte Islam eine jenseitszentrierte Rechtspraxis darstellt, ist Islamisierung eines Territoriums immer die Islamisierung des Rechts. Zeitgleich greift die Verwirklichung der Scharia die seit den Epochen von Renaissance und Aufklärung Staatsführung, Stadtkultur und Schulwesen prägende Wissenschaftlichkeit an, haben sich Rechtssicherheit und schlüssige Argumentation, Kontext und Kausalität aufzulösen. Hierzu haben elitäre Begegnungen mit den Führern der Spezies Muslim und eine in Presse und Fernsehen schier allgegenwärtige, dabei nahezu faktenfreie islambezogene Berichterstattung längst einen veritablen Mysterienkult geschaffen, kirchlich als interreligiöser Dialog, staatsdoktrinär per Interkultureller Woche und Islamkonferenz. Rein diesseitig orientiertes Recht, moderner Bürgerbegriff und unteilbare Wissenschaft fransen aus, werden löchrig und weich, die Schöpfungsordnung der Scharia hingegen gewinnt auf Erden an Kontur, härtet aus zum geltenden Recht, Paragraph um Paragraph. Nicht der Mensch, nur Allah ist Souverän, Gesetzgeber.
Die Postmoderne (Entdemokratisierung) betet zweierlei an, das rigide Fremde und das amorphe Eigene. Nur so kann man sich als Nichtmuslim wohlig zerknirscht in Schuldgefühl suhlen und hat gleichzeitig noch jemanden, der einem die Absolution erteilt, den Imam, Mufti, Islamverbandsfunktionär oder proislamischen deutschen Politiker. Den werdenden Dhimmis hat die Auflösung des kulturell Eigenen als heilsbringend zu gelten, insbesondere das Weichwerden der universellen Menschenrechte. Wer weltweit, und damit auch in Tunesien, Pakistan oder im deutschen Nachbarhaus, auf die Durchsetzung allgemeiner Menschenrechte pocht, gilt, weil sein Tun schließlich sofort mit der islamischen Normativität kollidiert, als der neue Gemeinschaftsfeind. Auch in Deutschland soll die einst mühselig gegen Kirche, Feudalsystem und Totalitarismus errungene Rechtssicherheit jetzt ganz dem Situativen zum Opfer fallen dürfen, dem immer neuen Verhandeln, sprich mehr oder weniger dem Recht des augenblicklich Stärkeren oder Skrupelloseren weichen, wie Staatsministerin Aydan Özoğuz fordert:
„Wir stehen vor einem fundamentalen Wandel. Unsere Gesellschaft wird weiter vielfältiger werden, das wird auch anstrengend, mitunter schmerzhaft sein. Unser Zusammenleben muss täglich neu ausgehandelt werden.“
Auch nicht im Namen der Vielfalt hat eine Regierungsbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration das Faustrecht oder jedenfalls das rechtlich folgenreiche Schnellverhandeln zu bewerben, sondern für jedes Individuum Rechtssicherheit zu gewährleisten, etwa gegen Koran und Sunna die Redefreiheit und die Gleichberechtigung von Mann und Frau durchzusetzen.
Zurück zu Gauck und dem Tag der Deutschen Einheit.
Genau eine Woche eher, zum Auftakt der 40. Interkulturellen Woche, hatte der Präsident die Bundesrepublik ein: “Land des Rechts und der Freiheit, der Menschenrechte und der Gleichberechtigung der Geschlechter” genannt. Geschlechter sagte der Präsident, meinte also doch wohl Mann und Frau. Einen von beiden, interessanterweise den Mann, lässt er sieben Tage später weg, wie wir gleich sehen werden. Bei Aussagen wie: “das Land der Freiheit und der Menschenrechte” wird es jedem mulmig, der weiß, dass es die zeitlose Scharia, die schariakonforme OIC und ihre Kairoer Erklärung gibt, die 1990 festgestellten Menschenrechte im Islam. Warum nur sagte Gauck am 27.09.2015 nicht: allgemeine Menschenrechte?
Scheich und Ayatollah stocksauer, hat sich Gauck am 3. Oktober schariawidrig geäußert? Aber nein, das versteht sich doch, von Berlin aus über den Islam nur Gutes oder gar nichts. Das präsidiale Credo vom Nationalfeiertag lautet denn auch nicht, wie eigentlich durch AEMR und GG geboten: “die Gleichberechtigung von Mann und Frau”, sondern lediglich:
“die Gleichberechtigung der Frau”.
Da werde ich doch mal spitzfindig.
Eine Frau also beschließt, irgendwie freiwillig, die vom Himmel ihrem Ehegatten nun einmal nicht auferlegte religiöse Pflicht zu erfüllen und einen Schleier zu tragen oder im Schlafgemach seine islamisch angeheiratete Zweitfrau zu dulden. Ein klarer Fall von: “die Gleichberechtigung der Frau”, denn sie könnte sich ja anders entscheiden, Herr Gauck?
In die präsidiale Frauengleichberechtigung ist der Hidschab integriert, jedenfalls der optionale Hidschab. Sozusagen der regierungsseitige Möglichkeitsschleier, wobei das Bundesverfassungsgericht seit dem 27.01.2015 verkündet, dass die DITIB über die weibliche Bedeckung gar nicht erst diskutiert (BVerfG: „ab Eintritt der Pubertät … ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung … bedecken … religiöses Gebot definitiver Qualität“). Die Gaucksche Frau-an-Sich muss ja keinen Schleier tragen? Doch, im Islam muss sie sehr wohl und Herr Gauck weiß das und schweigt. Ehe für alle, so begeisterte sich Deutschland in diesem Sommer – auch islamische Kindbraut und Polygamie, Herr Gauck?
Eine andere Frau bereits ist, nein: straßenzugweise viele andere Frauen bereits sind nur noch mit Nachbarinnen gleichberechtigt, die ebenfalls, de facto rechtsparallel, der Scharia unterworfen sind. Diese im Islam mit der Frau gleichberechtigte Frau, ist auch sie ein klarer Fall von: “die Gleichberechtigung der Frau”, Herr Gauck?
Allerdings, in der Scharia hat die Muslima dasselbe Recht … wie die Muslima: “die Gleichberechtigung der Frau”. Alles geht, das war knapp, aufatmen bei den Postmodernen, die Multikultur ist gerettet.
Der zu erschließende Gaucksche Mann kann anders leben als die Frau, mehr Rechte haben jedenfalls nutzen als diese, er muss es aber nicht, er muss es nur können und seine Ehefrau muss auf einen Teil ihrer Rechte jedenfalls Möglichkeiten verzichten können, sofern beide das freiwillig tun. Irgendwie freiwillig jedenfalls und bei DITIB ist die religiös zum Hidschab verpflichtete Frau neun Jahre alt: “ab Eintritt der Pubertät” (1 BvR 471/10).
Auch als Lehrerin kann in der Bundesrepublik Deutschland jede Frau seit dem (ausgerechnet) 27.01.2015 ihre islamische Bedeckung tragen. Präsident Gauck schweigt dazu, sprich er ist mit der Welt, jedenfalls mit sich selbst, völlig zufrieden. Mit uns Kritikern des Lehrerinnenkopftuchs und überhaupt des Kopftuchs ist der bunte Präsident allerdings gar nicht zufrieden.
Jede Schariafreundin kann seit dem 12.12.2012 ihren Sohn am Genital beschneiden lassen (genitalverstümmeln lassen) und, so ist zu fürchten, sehr bald auch ihre Tochter. Der schafiitische Islam verlangt die FGM und der hanbalitische vielleicht auch.
Die eine bunte deutsche Frau also ist Beschneidungsgegnerin oder vielmehr Noch-nicht-Beschneiderin, die andere bunte deutsche Frau eine gottesfürchtige Beschneidungpraktikerin – Gauck: “die Gleichberechtigung der Frau”.
Die Frau bzw. ihr Wali (Vormund und Verwalter) muss das Kind ja vielleicht nicht beschneiden lassen – doch, im Islam schon und Herr Gauck weiß das und schweigt. Die weibliche Beschneidung (weibliche Genitalverstümmelung, FGM) kann kommen.
Die Scharia hat sich seit 1400 Jahren nicht verändert und gewinnt auch auf deutscher Erde mehr und mehr an ihrer im Wesen (Hans-Gert Pöttering; Horst Köhler: “im Kern”) gewalttätigen Zielrichtung und Praxis. Allerdings sprachen Pöttering (2008) wie Köhler (2010) allen Ernstes über die: “im Kern friedliche Religion”. Den alten besinnlichen Taoismus oder neuen witzigen Pastafarianismus meinten sie nicht.
Nur so viel für heute zum elften deutschen Bundespräsidenten. In einem Jahr wird er uns dasselbe Trauerspiel bieten und, ausdrücklich, für Islamkritiker oder Ex-Muslime oder explizit gegen die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit des Islamischen Rechts kein Wort sagen.
Bis zum 3. Oktober 2016 wird vielmehr die FGM da sein und Joachim Gauck wird uns wieder etwas erzählen darüber, dass sich schließlich in ganz Europa: “die Zusammensetzung von Bevölkerungen in kurzer Zeit erheblich verändert” habe sowie über: “ein inneres Band zwischen Einheimischen und Neuankömmlingen”.
Jacques Auvergne
Q u e l l e n
Festakt zum 25. Jahrestag der Deutschen Einheit
Frankfurt/Main, 3. Oktober 2015
http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Joachim-Gauck/Reden/2015/10/151003-Festakt-Deutsche-Einheit.html
Auftakt der 40. Interkulturellen Woche
Mainz, 27. September 2015
http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Joachim-Gauck/Reden/2015/09/150927-Interkulturelle-Woche-Mainz.html
Rechtssicherheit war gestern? Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz am 21.09.2015 im Eckpunktepapier für eine integrative Flüchtlingspolitik in Deutschland:
„Wir stehen vor einem fundamentalen Wandel. Unsere Gesellschaft wird weiter vielfältiger werden, das wird auch anstrengend, mitunter schmerzhaft sein. Unser Zusammenleben muss täglich neu ausgehandelt werden.“
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/IB/Artikel/Allgemein/2015-09-21-eckpunkte.html
Das angesichts der Pro-FGM-Kampagnen von Humanmediziner Karl-Peter Ringel und Volljuristin Kathrin Meyer sowie von Juristentags-Gutachterin Tatjana Hörnle überfällige Statement gegen Straffreistellung der Sunna-Mädchenbeschneidung bleibt aus, Staatsministerin Aydan Özoğuz am 10.03.2015 lobt vielmehr die Vielfaltgesellschaft:
“ich freue mich sehr über das große Interesse an der Auftaktveranstaltung zu meinem Schwerpunktjahr Gesundheit und Pflege in der Einwanderungsgesellschaft. […] unsere gemeinsame Aufgabe ist es, eine sprachlich, kulturell und religiös vielfältige Gesellschaft gerecht zu gestalten. Unser Gesundheits- und Pflegewesen ist dabei zentral.”
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/IB/Artikel/Gesundheit/Themenjahr-2015/2015-03-03-rede-staatsministerin-oezoguz.html
“Ich habe den Eindruck, dass einer Kopftuch tragenden Frau per se viel Unwahres unterstellt wird”, sagte die SPD-Politikerin dem Hamburger Abendblatt. Nicht jedes Bekenntnis zum Kopftuch sei mit einem Missionsgedanken erfüllt.
“Ich glaube, dass wir die Debatte über den Sinn von Kopftüchern führen müssen”, forderte Özoğuz.
(Aydan Özoğuz fordert neue Debatte über Kopftücher, DIE WELT, 01.01.2012)
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13792600/Aydan-Oezoguz-fordert-neue-Debatte-ueber-Kopftuecher.html
Und in der arabischen Welt – stoßen Sie da auch auf Verständnis?
Khorchide: Ich war im Sommer an der Al-Azhar-Universität in Kairo, der wichtigsten sunnitischen Autorität im Islam. Die älteren Gelehrten waren nach meinem Vortrag zurückhaltend, sie haben sich nicht geäußert. Aber die Studenten und Doktoranden kamen auf mich zu und fragten, ob sie nicht in Münster studieren oder ihre Doktorarbeit schreiben könnten. Die Jungen suchen nach etwas Neuem.
Wird Ihr Buch auch ins Arabische übersetzt?
Khorchide: Ja, ich werde das aber ein wenig der arabischen Mentalität anpassen.
Entschärfen?
Khorchide: Wenn man so will. […]
(Aus dem Interview mit Mouhanad Khorchide von: Arnfrid Schenk und Martin Spiewak: “Gott ist kein Diktator”, in: qantara, 23.10.2012
https://de.qantara.de/content/interview-mit-mouhanad-khorchide-gott-ist-kein-diktator
Joachim Gauck […] wenige Wochen nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten […] Gauck distanzierte sich damals ausdrücklich von seinem Vorgänger Christian Wulff und seinem vielzitierten Satz „Der Islam gehört zu Deutschland“. Er hätte einfach gesagt, „die Muslime, die hier leben, gehören zu Deutschland“, gab Gauck damals zu Protokoll.
Gut eineinhalb Jahre später wird schon zum Auftakt seines Besuchs der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster deutlich, dass es durchaus schon einen Islam gibt, der zu Deutschland gehört. Denn das besondere Interesse des Bundespräsidenten gilt am Donnerstag dem Münsteraner Zentrum für Islamische Theologie (ZIT), an dem Lehrer für den neuen bekenntnisorientierten Islam-Unterricht an Schulen ausgebildet werden.
Und ein erstes protokollarisches Zeichen besonderer Wertschätzung ist, dass dessen Leiter Mouhanad Khorchide gemeinsam mit dem Bundespräsidenten in die Aula der Universität einziehen darf. In seiner Rede spricht Gauck dann von „Ankunft und Anerkennung, Zumutung und Zukunftsgestaltung“. Dass islamische Theologie in Münster und anderen Universitäten Deutschlands eine akademische Disziplin geworden ist, sei ein wichtiges und in vielfacher Hinsicht aufregendes Kapitel deutscher Gegenwartsgeschichte. „Dahinter steckt ein wechselseitiger Akt der Anerkennung: Unsere Gesellschaft wandelt sich, weil ihr immer mehr Muslime angehören – so wie sich der Islam seinerseits im Kontakt mit unserer Gesellschaft entwickelt.“ […]
Mouhanad Khorchide […] In seinen beiden zuletzt veröffentlichten Büchern Islam ist Barmherzigkeit und Scharia – der missverstandene Gott tritt der ZIT-Leiter für eine liberale Neuinterpretation des Islams ein.
Die Scharia ist für den Islamprofessor kein juristisches System, sondern eine islamische Normenlehre auf dem Weg zu Gott. Somit steht die Scharia auch nicht im Konflikt mit dem Grundgesetz oder den andren Rechtssystemen westlich-europäischer Prägung. Khorchide versteht den Islam als „Einladung“, eine „freundschaftliche Beziehung“ zu Gott aufzubauen, der für ihn kein Herrschergott oder Diktator ist.
(Von Reiner Bruder: Ankunft im Alltag der Zumutungen, in: FAZ, 28.11.2013)
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gauck-trifft-islamwissenschaftler-ankunft-im-alltag-der-zumutungen-12685847.html
Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots und habe darüber hinaus für die Trägerin weder einen symbolischen Charakter noch diene es der Bekundung nach außen.
Bundesverfassungsgericht, aus dem Beschluss des Ersten Senats vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10 –
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html
Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlagen des Koordinationsrats. Dieser Grundsatz darf auch durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben oder verändert werden.
http://islam.de/files/misc/krm_go.pdf
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