Quantcast
Channel: Schariagegner
Viewing all articles
Browse latest Browse all 390

Freiburger Deklaration reformiert nicht den Islam

$
0
0

Kein liberaler Islam in Sicht

Statt auf dem weltweiten Durchsetzen universeller Menschenrechte zu beharren und, damit, Schariagehorsam und Schariagesetze zurückzuweisen, entwirft man die soundsovielte angebliche Islamreform. 2016 wird der Islam reformiert vom Abteilungsleiter für Islamische Theologie / Religionspädagogik an der Pädagogischen Hochschule Freiburg als dem Initiator der Freiburger Deklaration Abdel-Hakim Ourghi (Deutschland) sowie von Dr. Amer Albayati (Österreich), Saïda Keller-Messahli (Schweiz), Dr. Elham Manea (Schweiz) und Ali Ertan Toprak (Deutschland).

Zu den muslimischen Erstunterzeichnern gehört Lale Akgün (Aufstand der Kopftuchmädchen; vgl. Sägefisch 343. Lale Akgün und der Liberale Islam), einst Politikerin (SPD) und nun Leiterin einer in der NRW-Staatskanzlei angesiedelten Kompetenzstelle. Schon im Mai 2013 hatte sich Akgün im Rahmen der Kritischen Islamkonferenz 2013 für die Gründung eines Verbandes liberaler Muslime eingesetzt. Warum das auch 2016 nichts wird mit der Islamreform und die am Thema Islam vorbeiredende Freiburger Deklaration keine Unterstützung verdient, erzählt Jacques Auvergne.

Vor 60 Jahren wurde die Islamische Republik ausgerufen, das 1956 von allem Nichtislamischen befreite „Land der Reinen“, Pakistan. Wie in allen vom Islam geprägten sprich vom Islam beherrschten Staaten haben sich auch alle pakistanischen Gesetze im Einklang mit der Scharia zu befinden, darf kein Paragraph Koran und Sunna (anglis. sunnah) zuwiderlaufen:

The Constitution of Pakistan, Part IX: 227 (1) All existing laws shall be brought in conformity with the Injunctions of Islam as laid down in the Holy Quran and Sunnah, in this Part referred to as the Injunctions of Islam, and no law shall be enacted which is repugnant to such Injunctions.[1]

Pakistanwerdung als Schariatisierung (Islamisierung) des Territoriums, von Pakistan nach Deutschland. Der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) gründet sich auf Koran und Sunna unverhandelbar plus eine situationsbezogen (vgl. Freiburger Deklaration, s. u.: „immer wieder neu zu überdenken, weiterzuentwickeln und sie in Einklang mit der Lebensrealität zu bringen“) abzuschmeckende Prise Grundgesetz. Geschäftsordnung in der Fassung vom 28.03.2007:

„Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlagen des Koordinationsrats. Dieser Grundsatz darf auch durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben oder verändert werden.“[2]

Menschenrechtsuniversalisten denken über und träumen von der global verwirklichten AEMR, geboten sorgsam arbeitende Journalisten, Aufklärungshumanisten und Pädagogen denken und träumen von Presse, Universität und Schule ohne religiöse namentlich islamische Zensur. Die deutsche Pressezensur indessen ist derart weit gediehen, dass die Grundrechtswidrigkeit von Scharia (Islam) und Fiqh (auch Islam), dass überhaupt islambezogene Fakten wie Zwang zum Hidschab, neunjährige Kindbraut und schafiitische (islamische) verpflichtende FGM allenfalls verharmlost und aufgehübscht zur Sprache kommen dürfen. Bereits das Wort Scharia fällt in den Parlamenten, wenn überhaupt, kalkuliert verzerrt sowie auf dem einer freiheitlichen Demokratie unangemessenen Niveau von angestrengter Geistlosigkeit. Und darum geht es der globalen Schariabewegung und ihren Komplizen, statt zu denken darf der werdende Untertan träumen.

Wir träumen von einer Islamreform.

Anders als im Kalifat sind im freiheitlichen Rechtsstaat auch Muslime gerade keine Sorte Mensch. Nicht als Weltbürger soll sich der Angehörige der Spezies Muslim empfinden und verstehen, geht es nach der Freiburger Deklaration, die ohne rot zu werden von der „europäischen Kultur“ schwärmt und die irgendeiner ebenso wenig definierten „Moderne“ huldigt:

Von einer Aufklärung, aus der eine muslimische Gemeinschaft erwächst, die sich als integralen Bestandteil der europäischen Gesellschaft sehen will, die offen und neugierig gegenüber ihren Mitmenschen, der europäischen Kultur und den Herausforderungen der Moderne ist.

Weltbürgertum und Wissenschaftlichkeit waren gestern? Und sind Pierre Vogel oder Tariq Ramadan denn etwa nicht „offen und neugierig“? Im Übrigen ist die AEMR, um die es hätte gehen müssen, nicht nur in der „europäischen Gesellschaft“ gültig oder für diese entworfen, sondern global.

Wir träumen von einer muslimischen Gemeinschaft, die Frieden, Toleranz und Nächstenliebe predigt und lebt, die Gleichberechtigung predigt und lebt, die Respekt vor anderen Religionen und anders denkenden Menschen predigt und lebt.

Das hätte Fethullah Gülen nicht schöner sagen können. Unser Nein zu einer Hochachtung („Respekt“) vor dem Chitan al-inath (indones. sunat perempuan) als der islamischen FGM wie auch vor der Jungenbeschneidung, ganz und gar keine Duldung („Toleranz“) der Verheiratung neunjähriger Mädchen.

Wir träumen von einer muslimischen Gemeinschaft, die alle Formen der individuellen Persönlichkeitsentfaltung respektiert und schützt, die alle Formen der individuellen Lebensgestaltung respektiert und schützt, die alle Formen des Miteinanders und alle Lebensformen respektiert und schützt.

Antrag abgelehnt, denn dann – „alle Formen“, steht da! – müssten wir ja auch den authentischen Muslim Lifestyle („Lebensgestaltung“) mit Zwang zum Hidschab oder Zweit- bis Viertfrau toll finden. „Alle Lebensformen“ „respektieren“ und integrieren alles, eben auch das Islamische Recht.

Der Islam sieht den Glauben durchaus auch als eine sehr persönliche Sache zwischen dem Einzelnen und Allahgott, schlimmstenfalls brennt der Missetäter auf Dauer im Feuer.

Wir träumen von einer muslimischen Gemeinschaft, die den Glauben als eine persönliche Angelegenheit zwischen Gott und dem Einzelnen sieht, die sich nicht davor scheut, ihre Religion kritisch zu hinterfragen und ihre Positionen immer wieder neu zu überdenken, weiterzuentwickeln und sie in Einklang mit der Lebensrealität zu bringen.

Jeder Muslimbruder fordert sinngemäß dazu auf, islamstrategische „Positionen immer wieder neu zu überdenken, weiterzuentwickeln und sie in Einklang mit der Lebensrealität zu bringen“.

Wir Bürger benötigen und fordern Rechtssicherheit, keine „Werte“.

Unsere Werte

Man beachte das Wort Kontext auch in der Freiburger Deklaration. ECFR-Scheich Mustafa Cerić (The challenge of a single Muslim authority in Europe) schreibt context (in the context of its time and space).

Wir stehen für ein humanistisches, modernes und aufgeklärtes Islamverständnis im zeitgemäßen Kontext und verstehen uns selbst als säkulare Musliminnen und Muslime.

Über die Scharia hatte der dem Muslimbruder-Cheftheologen Yusuf al-Qaradawi unterstehende Scheich aus Bosnien gesagt: „[The sharı’a] is the perpetual principle on the basis of which each and every generation of Muslims has the right and the duty to make judgments about good and evil, right and wrong, in the context of its time and space in accordance with its own experience.“[3]

2016 als Reformmuslim ohne nähere Bestimmung humanistisch oder modern zu sagen reicht nicht, auch die DDR beispielsweise, Heinrich Deiters, sprach vom realen Humanismus. Und auch die Muslimbruderschaft hält sich selbst für ausgesprochen modern. Die laut Allahs Rede (Koran) bis zum Tage der Auferstehung gültige Scharia selber ist zeitlos, die Forderung nach aktualisiertem Schariaverständnis („modernes […] Islamverständnis“) geht entweder ins Leere oder entspricht gerade dem auf Erden in Zeit und Raum (time and space, Cerić) mehr und mehr totalitär aufzuspannenden Fiqh (schariakonformes Gesetzschaffen und Gerichtswesen) der durchzusetzenden Herrschaft Allahs.

Unserem Koranverständnis nach beruht der Glaube auf der ganz persönlichen und individuellen Beziehung des Einzelnen zu Gott. Der Glaube stellt eine Quelle dar für Spiritualität, Resilienz und innere Stärke.

Das gibt Geduld (ṣabr) auf dem Weg zum Sieg. Auch der Glaubenskampf (Dschihad) schließlich ist sehr spirituell.

Sayyid Qutb (Sayyid Quṭb) weist auch nur die Möglichkeit einer Separierung von Ibadat und Mu’amalat (fiqh al-ʿibādāt – fiqh al-muʿāmalāt), gottesdienstlichem und zwischenmenschlichem Aspekt muslimisch zu leistender Pflichterfüllung, scharf zurück:

„In the Quranic terminology both these are linked and both are meant do declare Allah’s divinity and man’s subjection. […] This division made by the jurists became the cause of many misunderstandings with the passage of time. This is a misunderstanding. Islam does not admit of such kinds of division and limits. Islam is a unity and such a kind of concept is against its very basis“ – „The division of human actions into “worship“ or ibadat and „human affairs“ or mu’amalat […] was a grave distortion of the Islamic concept.“[4]

Qutb fügt nicht nur die Pflichten Allah gegenüber und die Pflichten den Menschen gegenüber zusammen, sondern subsumiert alle Mu’amalat pauschal unter Ibadat. Jedenfalls diesem Wort der Freiburger Deklaration also hätte sich der islamische Denker und 1966 hingerichtete Theoretiker der ägyptischen Muslimbruderschaft ohne weiteres anschließen können: „der Glaube auf der ganz persönlichen und individuellen Beziehung des Einzelnen zu Gott“.

Weiter im Text der Freiburger Deklaration. Ist außerislamische, aus dem Bereich des Nichtislamischen stammende Kritik der Religion von Koran und Sunna nicht zuzumuten oder jedenfalls verzichtbar? Und wie sehr darf das künftige Programm das einst logische Gesamtbild zerreißen (differenzieren), solange etwa, bis Zwang zu Hidschab und Genitalbeschneidung (FGM und MGM) „im demokratischen Sinne“ allerseits integriert worden sind?

Gleichzeitig sehen wir innerislamische Kritik als unerlässlich an. Dabei darf Islamkritik nicht mit Islamophobie verwechselt werden, denn sie ist im demokratischen Sinne geboten, um ein differenziertes Aufklärungsprogramm innerhalb der muslimischen Gesellschaft auf den Weg zu bringen.

Universelle Menschenrechte weichen dem „interkulturellen Dialog mit allen Religionen und Weltanschauungen“. Kalifatsbewegung oder Nationalsozialismus sind ja vielleicht auch Weltanschauungen, in jedem Fall will man „mit allen“ ins Gespräch kommen:

Wir betonen den interkulturellen Dialog mit allen Religionen und Weltanschauungen, und wir setzen uns aktiv dafür ein. Sowohl die Religion als auch der Glaube dürfen und sollen ständig hinterfragt, beurteilt und ergründet werden. Dies sehen wir als den wichtigsten Weg auf der ständigen Suche nach Wahrheit an.

Wissenschaftlichkeit, AEMR und GG allerdings wollen verwirklicht und verteidigt werden und gerade nicht in erster Linie „ständig hinterfragt, beurteilt und ergründet“. Auch die von Allah gegebene unveränderliche Scharia indes übersteigt das menschliche Verstehen und das Finden des optimalen Fiqh ist für die Macher der Freiburger Deklaration gewiss ein veritabler „Weg auf der ständigen Suche nach Wahrheit“.

„Für die Ulama im Westen gehört die Errichtung eines die muslimischen Minderheiten betreffenden rechtmäßigen Fiqh (Islamjurisprudenz) zu den bedeutendsten Herausforderungen“, Tariq Ramadan.[5]

Aufgrund dessen unterstützen und fordern wir einen konstruktiven, offenen und kritischen Diskurs innerhalb der muslimischen Gemeinschaft. Meinungsvielfalt und Meinungsverschiedenheit als essenzielle Basis für die Freiheit sind nicht nur erwünscht, sondern unerlässlich, um zu einem modernen und humanistisch geprägten Islamverständnis zu kommen.

Im Zentrum der Religion steht der Mensch mit seinen Bedürfnissen, Stärken und Schwächen, seiner Fähigkeit zu Vernunft und zu Empathie.

Islamisch reif, erwachsen (schariapflichtig) sind die Neunjährige und der Fünfzehnjährige und beide zeigen, öffentlich überprüfbar, durch vollumfängliche Erfüllung der Schariapflichten ihre Kompetenz von Verantwortungsbereitschaft und Rücksichtnahme („Fähigkeit zu Vernunft und Empathie“).

„Ab der Pubertät steht jeder eigenverantwortlich vor Gott. Die Mädchen entscheiden dann selbst, wie sie sich kleiden.“, Muhammet Balaban von der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen (LAGA).[6]

Der reformierte Islam geht vom mündigen, selbstbestimmten, empathischen und von der Vernunft geleiteten Menschen aus, der selbstverantwortlich handelt und mit den Freiheiten, die ihm dieser Staat und diese Gesellschaft bieten, verantwortungsvoll umgehen kann.

Zunächst wäre zu klären ob mit Vernunft, vgl. auch Koran in 38:29 (damit diejenigen, die Verstand haben, sich mahnen lassen), Aql (ʿaql) gemeint ist.

Von einklagbaren Rechten auch für Islamkritiker oder Islamapostaten steht da nichts, nur von irgendwelchen, sicherlich erfreulich hohen, angebotenen Möglichkeiten („Freiheiten“). Jeder Islamisierer nutzt diese „Freiheiten, die ihm dieser Staat und diese Gesellschaft bieten“ in seinem Sinne bereits heute „verantwortungsvoll“, nämlich zur Errichtung der Herrschaft Allahs.

Da der Initiator, das ist Abdel-Hakim Ourghi, der Leiter der islamischen Theologie und Religionspädagogik an der Pädagogischen Hochschule Freiburg, sowie die muslimischen Erstunterzeichner, unter ihnen die einstige SPD-Bundestagsabgeordnete (2002 bis 2009) und seit 2013 Leiterin des Projektbüros für nachhaltige Beschaffung und faire Beschaffung in Nordrhein-Westfalen (Staatskanzlei) Lale Akgün, ebenso wie die nichtmuslimischen Mitzeichner der Freiburger Deklaration zusagen, mit dem organisierten deutschen Islam auf lange Sicht zusammenarbeiten zu wollen („Zur Vertretung der Muslime gegenüber dem Staat streben wir die Bildung eines Rates an, der sich aus Mitgliedern konservativer Verbände sowie Mitgliedern eines reformierten liberalen Islams zusammensetzt“), also offensichtlich auch mit den vier KRM-Verbänden Islamrat IR – Zentralrat der Muslime ZMD – DITIB – VIKZ, kann doch wohl auch für deren Verantwortliche wie Burhan Kesici und Hintermänner wie Ibrahim el-Zayat gelten, dass sie mit genannten Freiheiten „verantwortungsvoll umgehen“ können. Oder zählen Kesici und el-Zayat etwa nicht zu den „mündigen, selbstbestimmten, empathischen und von der Vernunft geleiteten Menschen“?

Burhan Kesici ist Generalsekretär des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland und stellvertretender Vorsitzender der zur islamischen Millî Görüş gehörenden Islamischen Föderation Berlin. Ibrahim el-Zayat sitzt im Vorstand der Federation of Islamic Organisations in Europe (FIOE) und im Vorstand der von ihm 1995 mitgegründeten Gesellschaft Muslimischer Sozial- und Geisteswissenschaftler/Innen (GMSG) in Köln, wurde 2008 sowohl als Europaberater der Islamischen Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (ISESCO) als auch als „Trustee“ des durch die Muslimbruderschaft geführten Institut Européen des Sciences Humaines (IESH) vorgestellt, war 2002 bis 2010 Präsident des deutschen Zweiges der Muslimbruderschaft als der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD, 1958 in München gegründet) und ist heute der Verwalter der etwa 300 deutschen Milli-Görüş-Moscheen. Ob mit Kesici oder el-Zayat im Dialog – „Im Zentrum der Religion steht der Mensch“ (Freiburger Deklaration).

Welche Menschenrechte sind unveräußerlich, Paris 1948 oder Kairo 1990 oder ein postmodern lässiger Mix aus beidem?

All men are equal in terms of basic human dignity and basic obligations and responsibilities.[7] Alle Menschen sind gleich in Sinne der grundlegenden Menschenwürde sowie der Grundrechte und Grundpflichten.[8]

Das Fundament für diese Freiheiten bilden die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte. Demnach hat jeder Mensch das Recht, in völliger Freiheit und selbstbestimmt über sein Leben und seinen Glauben zu bestimmen. Alle Menschen sind gleichberechtigt und gleichwertig.

Hier hätte man sich dazu bekennen müssen, dass der muslimische Vater oder Großvater einer jungfräulichen Tochter als sogenannter Wali mudschbir (walī muǧbir, von walī schariarechtlicher Vormund und aǧbara zwingen) das Mädchen im Islam zwangsverheiratenden darf, in Deutschland aber nicht, und dass der islamfromme Freund der Verheiratung neunjähriger Mädchen, nennen wir ihn Cemali Meço (Τζεμαλή Μέτσο) als den Mufti der nordgriechischen Stadt Komotiní, ganz und gar nicht das Recht hat, „in völliger Freiheit und selbstbestimmt über sein Leben und seinen Glauben zu bestimmen“.

Auch das in sein Beschnittenwerden oder Verheiratetwerden ggf. einwilligende kleine Mädchen ist nicht handlungsautonom („gleichberechtigt und gleichwertig“), sondern zu schützen bis zum Alter, so unsere Forderung, von eben nicht zwölf oder 14 oder 16 Jahren, sondern von 18 Jahren. Auf diese nicht durch Feilschen oder Geplapper von genitaler Selbstbestimmung (genital autonomy) zu unterlaufende Altersgrenze werden wir gleich, beim Thema Kinderehen, noch einmal zu sprechen kommen müssen.

1. Darauf fußend lehnen wir Diskriminierungen jedweder Art ab. Dazu gehören insbesondere auch Antisemitismus und Homophobie.

Immerhin bekennt man sich im Folgenden gegen die islamische Polygamie, Vielehe, gemeint ist Polygynie. Doch bereits die islamische Einehe diskriminiert die Frau, die per Talaq (ṭalāq) einfach so verstoßen werden kann und damit ihre Kinder verliert. Lediglich von Moschee zu reden reicht ebenfalls nicht, denn schariakonform heiraten ließe sich auch vor einem Gericht (civil marriage that is done in a court), ggf. nach Aushandlung des Ehevertrages in einem Scharia-Amt bzw. Islamischen Zentrum (Islamic centre), wie der entsprechende Fatwa von Scheich al-Munajjid feststellt.[9]

2. Wir stehen uneingeschränkt für die Gleichberechtigung von Mann und Frau ein. Diskriminierungen, insbesondere religiös begründete Diskriminierungen von Frauen lehnen wir strikt ab. Wir lehnen die Vielehe als frauenfeindliche Form der Partnerschaft ab. Ebenso lehnen wir sogenannte Imam-Ehen ab, also Eheschließungen, die in einer Moschee stattfinden und vor dem Gesetz keine Gültigkeit haben.

Vor dem islamischen Gesetz haben sie Gültigkeit und das deutsche Gesetz könnte man ja ein wenig mehr an das islamische anpassen.

In der Realität sind Frauen oftmals Leidtragende bei diesen Eheschließungen, denn aus diesen Ehen leiten sich weder Rechtsansprüche bei Unterhalt oder Rente noch Steuervorteile ab. Den Männern hingegen bietet die Imam-Ehe die Möglichkeit, am Gesetz vorbei eine Vielehe zu führen.

Das Mädchen ist islamisch mit neun Jahren, neun Mondjahren, also acht Jahre acht Monate, religiös reif und religionsrechtlich erwachsen – nicht nachvollziehbar daher, dass die Freiburger Deklaration Volljährigkeit bzw. Minderjährigkeit nicht als 18 Jahre alt definiert:

3. Ebenso lehnen wir sexuellen Missbrauch von Minderjährigen in Form von sogenannten Kinderehen ab. Die körperliche und seelische Unversehrtheit ist ein hohes und absolut schützenswertes Gut.

Im Islam ist der Sex mit der neunjährigen Ehefrau kein sexueller Missbrauch, sondern sexueller Gebrauch. Körperliche Unversehrtheit wiederum ist die islamische Hurma (ḥurma). In Theorie und Praxis der körperlichen Unversehrtheit, in die Hurma integriert Allahgott am natürlichen Ort befindliche ebenso wie abgehackte Hände und Köpfe.

Keine Heirat unter 18 Jahren hätte man fordern müssen. Vorbildlich macht das die Petition vom 20.08.2016, Pet 4-18-07-99999-036062 Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch. Denn Islamverkünder Mohammed heiratete eine Sechsjährige, um dann mit der neun Jahre alten Aischa Geschlechtsverkehr zu haben und das Handeln (Sunna; Sira) des Propheten ist vorbildlich und von jedem Muslim nachzuahmen. Die über Islam und Kinderehen redende Freiburger Deklaration hätte (mindestens) diesen Teil von Mohammeds Leben, nämlich Ehe und Sex mit dem Kind Aischa, zurückweisen müssen – das wagen die die sogenannten Reformmuslime erst gar nicht.

Die kinderfeindliche Forderung sowohl der Islamisierer als auch der Multikulturellen bzw. Postmodernen (bzw. Päderasten) nach dem Aushandeln der rechten Altersgrenze, Stichwort: age of consent, wird kommen, beim Thema Kinderehen wie bereits seit 2012 in der Beschneidungsdebatte (demnächst islamische FGM).

Beschneidung der Jungen und Mädchen ist offensichtlich keine Gewalt:

Deshalb distanzieren wir uns von jeglicher Art von körperlicher und seelischer Gewalt, sei es in Form von gesetzlichen Strafen, als Mittel der Konfliktlösung oder als erzieherische Maßnahmen. Daraus ergibt sich ganz klar, dass wir die Todesstrafe und Körperstrafen als unmenschlich und überwunden ansehen und sie ablehnen.

Warum keine Forderung nach unverzüglicher Abschaffung der Todesstrafe in Saudi-Arabien und im Iran nebst Aufruf zum Wirtschaftboykott, solange dort islamrechtlich umgebracht wird?

Bekleidungszwänge murmeln und Beschneidungszwänge verschweigen, wer als Mann durch das Genitalverstümmelungsritual der Zirkumzision um den sensibelsten Teil seines Penis betrogen worden ist oder als beschnittene (genitalverstümmelte) schafiitische oder hanbalitische Muslima um die Klitoris, kann zu Körperwahrnehmung, Lusterleben und Partnerschaft vieles bereits nicht mehr selbst entscheiden – und Minderjährige (Mensch unter achtzehn Jahren) haben wir Erwachsenen gerade vor der Entscheidungsfrage (Willst du rituell unrein und sozial verachtenswert bleiben oder dich beschneiden lassen wie es der Himmel befiehlt) zu beschützen. Will hingegen die Freiburger Deklaration dafür kämpfen, dass man zwölf oder 14 Jahre alt gewordene Jungen oder Mädchen befragen darf („Let boys decide for themselves whether they want to be circumcised“, Anne Lindboe), ob sie beschnitten werden wollen?

4. Jeder Mensch hat das uneingeschränkte Recht, selbst über seinen Körper, seine Bekleidung und über seine Sexualität zu entscheiden. Bekleidungszwänge, Zwangsheiraten und religiöse Eheverbote sowie eine Verdammung von selbstbestimmter freier Sexualität lehnen wir ab.

Nanu, man befindet sich doch nicht etwa im Einklang mit Fred Karst, der als pädosexueller Theoretiker und Praktiker ebenfalls hätte sagen können, dass ein Kind das Recht habe, „über seine Sexualität zu entscheiden“? Auch Dieter Fritz Ullmann, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern wenigstens sechs Mal verurteilt wurde und ab 1980 immer wieder im Gefängnis saß, hätte sagen können: „eine Verdammung von selbstbestimmter freier Sexualität lehnen wir ab.“ Karst wie Ullmann konnten der grünen Partei beitreten, die damals noch Alternative Liste (AL) hieß, beide verbüßten zu diesem Zeitpunkt Haftstrafen wegen Kindesmissbrauchs. Kinder (Kind ist Mensch unter 18, vgl. „a human being below the age of 18 years“, Convention on the Rights of the Child, Document A/RES/44/25 (12 December 1989)) sollen gar nicht frei entscheiden dürfen, ob und mit wem sie Sex haben.

Wir unterstützen liberale Musliminnen und Muslime, die geschlechtergemischte Gebete in Moscheen anbieten, in denen auch Frauen Imaminnen sein können, die für die Teilnahme am Gebet keine Bekleidungsvorschriften aufstellen, die ihre Predigten auf Deutsch halten und somit den Integrationsprozess mit unterstützen.

5. Jedes Kind hat das Recht auf eine gewalt- und angstfreie Erziehung. Jedes Kind hat das Recht, sich frei zu entwickeln. Die Familie kann diesen Prozess unterstützen, indem sie dem Kind das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit gibt. Eine Pädagogik, die darauf basiert, dem Kind Angst vor Gott, Angst vor einer Bestrafung, Angst vor der Hölle zu machen, lehnen wir ab.

Des Weiteren halten wir die Teilnahme am schulischen Pflichtunterricht, einschließlich Schwimm-, Sport- und Sexualkundeunterricht sowie die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen wie Klassenfahrten für unerlässlich für die Entwicklung des Kindes. Wir lehnen Freistellungen aus islamischen Gründen ab.

Leider bleibt auch das zuletzt Gesagte unverbindlich, die Standards von Klassenfahrt, Sexualerziehung und Pflichtunterricht sichert bzw. definiert man nicht.

Was durch kulturell moderne Pädagogik weltweit zu verhindern wäre, nämlich geschlechtergetrennter Sport, Schwimmunterricht mit Burkini, Klassenfahrt im Beisein elterlicher oder sonstiger Tugendwächter, schariakonforme Sexualkunde („unerlässlich für die Entwicklung des Kindes“?), bleiben mit den soeben betrachteten Hohlformeln – oder zielsicher gelegten falschen Fährten? – der Erklärung aus Freiburg keineswegs ausgeschlossen. Faktisch ist die Deklaration daher ebenso Placebo wie Trojanisches Pferd. Das doppelzüngige jedenfalls mehrdeutige „Wir lehnen Freistellungen aus islamischen Gründen ab“ ruft die Schariabewegten zum nicht verweigerbaren weiteren Ausdiskutieren heran auf berüchtigter Augenhöhe („aus islamischen Gründen“), die entsprechenden Vorschläge zu Halal-Schwimmunterricht, Halal-Klassenfahrt oder islamkonformer Sexualerziehung werden nicht lange auf sich warten lassen und die Verantwortlichen der Freiburger Deklaration nebst ihrem schon bald zahlreich heranströmenden Anhang aus den Völkern der Dialogaktivisten und Sonnenscheinatheisten dürfen dazu mit Deutschlands Muslimbrüdern und Millî-Görüş-Bewegten noch ein bisschen diskutieren.

Noch nicht einmal die wenn auch vielfach schlecht gemachten, so doch freiheitlich demokratisch wie pädagogisch wichtigen, mühselig erkämpften deutschen Verbote des Lehrerinnenkopftuchs werden verteidigt, der „mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen“ (DITIB; als kommentarloser Briefträger am 27.01.2015 das BVerfG) den gesamten Körper der Pädagogin bedeckende Hidschab wird vielmehr in den Bereich einer im Islam gar nicht vorhandenen Zone persönlicher Wahlfreiheit verschoben:

6. Wir stehen hinter dem staatlichen Gebot zur religiös-weltanschaulichen Neutralität. Wir befürworten es, wenn Staatsdiener, insbesondere Lehrerinnen und Richterinnen, auf das Tragen von religiös begründeter Bekleidung, namentlich dem Kopftuch, verzichten.

Moment, alle Lehrerinnen und Richterinnen sollen es also – auch – tragen dürfen, das Kopftuch? Mit einer Gleichbehandlung der Geschlechter ist der Hidschab, dem das Schariakonzept von Fitra (fiṭra, angeborenes Ausgerichtetsein der Schöpfung und damit auch jedes Menschen auf Allah hin) und Aura (ʿawra, islamischer Schambereich, zu bedecken. Bei der Frau der gesamte Körper bis auf Hände und Gesicht, beim Mann hingegen nur die Zone zwischen Bauchnabel bis Knie) zugrunde liegt, jedoch nicht vereinbar.

In Sachen weibliche Bedeckung („mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen“), das ist der Hidschab, verkürzt genannt und genäht als das Kopftuch, gibt es nichts zu verzichten. Die Idschaza (islamische Lehrbefugnis) verlangt das berufliche und private korrekte Verhalten der IRU-Lehrerin und die Karlsruher Verfassungsrichter reichten uns ungerührt die Forderung der Diyanet / DITIB weiter:

„Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots und habe darüber hinaus für die Trägerin weder einen symbolischen Charakter noch diene es der Bekundung nach außen.“[10]

Wir verstehen uns nicht als Konkurrenten zu anderen muslimischen Gruppen. Reformmuslime möchten Alternativen zu den herkömmlichen Sichtweisen aufzeigen und anbieten und Menschen erreichen, die einen zeitgemäßen am Humanismus orientierten Glauben leben möchten.

Bei so einem weder die AEMR noch das Lehrerinnenkopftuchverbot fordernden Menschenbild („Humanismus“) kann einem angst und bange werden.

Wir sind davon überzeugt, dass eine funktionierende Gesellschaft nur auf der Grundlage des friedlichen Miteinanders möglich ist. Dazu gehören der gegenseitige Respekt, der konstruktive und offene Dialog und die bewusste gesellschaftliche Partizipation.

Unsere Ziele

1. Die Ausarbeitung moderner Lesarten des Korans, beruhend auf einer historisch-kritischen Textanalyse.

2. Die Ausarbeitung einer neuen modernen, aufgeklärten und humanistisch angelegten Theologie, die den Glauben als persönliche Angelegenheit versteht und uneingeschränkt mit Demokratie und den Menschenrechten konform ist.

Demokratie sagen reicht nicht, die DDR nannte sich auch Demokratie. Menschenrechte sagen reicht nicht, siehe Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam, OIC 1990.

3. Die Bekanntmachung und Verbreitung liberal-islamischer Ideen und Konzepte über Publikationen, Projekte, Kampagnen und öffentliche Debatten.

Mit den noch so Radikalen möchte man in aller Herzlichkeit in einem „Rat“ kooperieren:

5. Zur Vertretung der Muslime gegenüber dem Staat streben wir die Bildung eines Rates an, der sich aus Mitgliedern konservativer Verbände sowie Mitgliedern eines reformierten liberalen Islams zusammensetzt.

Ihr wollt euch auf Dauer zu den Kollaborateuren der Muslimbrüder und Teheraner Ayatollahs machen – schämt euch.

Der deutsche Teil der Bewegung für Schariagesetze und Herrschaft Allahs also soll weiterhin bekennenden Islamischen Religionsunterricht anbieten dürfen, aber ein bisschen mitmischen will man als Reformmuslim dann schon.

Zwei Sätze, ein bemerkenswertes Doppelpaket bietet Ziel Nummer sechs:

6. Wir befürworten und unterstützen die Einführung von humanistisch orientiertem islamischem Religionsunterricht an allen Schulen. Der islamische Religionsunterricht soll die reflektierende Identitätsbildung, die Integration und die gegenseitige Toleranz fördern.

Dem im zweiten Satz Gesagten kann doch gewiss auch die IGD oder die IGMG zustimmen („Der islamische Religionsunterricht soll die reflektierende Identitätsbildung, die Integration und die gegenseitige Toleranz fördern“), Toleranz wie im Kalifat versteht sich. Vorab hat man unverbindlich das (unausgeführt, vgl. der reale Humanismus in der Deutschen Demokratischen Republik DDR, kaum erträgliche) Wort humanistisch gehaucht, als sei der existierende IRU bereits „humanistisch“ oder jedenfalls mit ein wenig Zureden problemlos „humanistisch“ auszugestalten.

7. Wir unterstützen liberal-islamische Organisationen und Gruppen, die Projekte zur Stärkung von Mädchen und Frauen anbieten, die Projekte zur Gewaltprävention anbieten, die Projekte zum interreligiösen Dialog anbieten, die Projekte zu sozialer Integration anbieten, die Projekte im Bereich religiöse Aufklärung / Kampf gegen religiösen Extremismus anbieten.

Auch die Religion und Praxis der Mittigkeit oder Mitte (wasaṭiyya, „middle way“) lehnt Extremismus entrüstet ab und preist die schönen Menschenrechte, nämlich die schönen islamischen Menschenrechte und nur mit einer Lebensführung nach Koran und Sunna kommen wir ins Kalifat pardon ins „friedliche Miteinander“:

8. Wir lehnen Extremismus, Diskriminierung, Gewaltverherrlichung und Segregation entschieden ab. Demokratie und Menschenrechte stellen für uns die Grundlage für das friedliche Miteinander aller Menschen in unserer Gesellschaft dar.

Sind Artikel 1 bis 29 der AEMR nicht der ausführlichen Besprechung wert?

9. Der Artikel 30 der Menschenrechte (Auslegungsregel), die für uns bindend sind, steht über jedem Anspruch, der möglicherweise aus einer islamischen Rechtsprechung erwachsen könnte.

Dass sich die irgendwie liberalislamischen Schreiber, Erstsignierer und Sympathisanten der Deklaration zu den universellen Menschenrechten („die für uns bindend sind“) bekennen ist schön, doch die, nennen wir sie so, Freiburger machen die AEMR leider gerade nicht verbindlich, weder für Deutschland und schon gar nicht für den weltweiten echten großen Islam. Dem von Freiburg aus deklarierten, praktisch allerdings erst noch zu verwirklichenden bonbonbunten Mini-Islam mag man Erfolg wünschen oder auch nicht, die Verantwortlichen bahnen der globalen Schariafront den Weg zur auch deutschen Machtergreifung, sitzen aber gerne noch ein Weilchen am Katzentisch oder auch an der Tafelrunde der globalen Muftis und Ulama.

Ein Alibi, eine Ausrede ist die Freiburger Deklaration und für die von einem restlichen Gewissen noch etwas Geplagten die Erteilung der Absolution: Parlamentarier, Presse, Wohlfahrtsverbände, Hochschulen und Schulen werden sich noch weniger als schon heute bemüßigt fühlen, auch nur ein Wort der Kritik am Islam zu äußern, denn dazu schließlich gönnt man sich, nennen wir sie so, die Freiburger. Die Minderung der Chance zu gründlicher Islamkritik könnte die Folge einer derart seichten Deklaration sein sowie ein verstärktes Abdrängen der Vertreter ernsthafter Islamkritik etwa durch eine pauschale Etikettierung als rechtsradikal. Den Alleinvertretungsanspruch, das Monopol auf Islamkritik haben jetzt die Freiburger.

Schuld lädt die Freiburger Deklaration auf sich, indem sie den Islam von Koran und Sunna, den Islam der Muslimbrüder und der Teheraner Mullahs, den echten Islam also, salonfähig macht und dessen Einfluss in Deutschlands Parlamenten und Ministerien auch insofern zusätzlich stärkt, als sie ihn noch nicht einmal definiert, weder wie geboten kritisiert noch auch nur gründlich beschreibt.

Die Vertreter der globalen Schariafront haben erklärliches Interesse daran, islambezogene Fakten nicht zur Sprache zu bringen, sie und ihre Politik der Islambeschönigung werden durch die Freiburger Deklarierer zusätzlich aufgewertet, den nun, so wird es bei den Wegduckern und Wegguckern heißen, könne man den Islam ja allüberall problemlos kritisieren, nun gäbe es ja einen für jedermann wählbaren Islam ohne Schariapflichten, ohne angedrohte Höllenstrafe, irgendwo jedenfalls im virtuellen Raum einer Deklaration aus Freiburg.

Unterdessen wird der radikale sprich der echte Islam in den Ministerien und Universitäten weiter verankert und wird er an den staatlichen Schulen – bekennend sprich demokratieabbauend – gelehrt werden dürfen und kann und darf sich keine Schülerin und kein Schüler mit dem deklarierten Freiburgislam identifizieren, der noch nicht einmal das Verbot des Lehrerinnenkopftuchs verteidigen möchte („Wir befürworten es, wenn Staatsdiener, insbesondere Lehrerinnen und Richterinnen, auf das Tragen von religiös begründeter Bekleidung, namentlich dem Kopftuch, verzichten“).

Der faktenferne Eindruck wird erweckt, das Islamische Recht, der Islam sei reformierbar und mindestens im berüchtigten Kern bereits seit jeher menschenfreundlich und damit auch frauenfreundlich.

Das ist falsch, der Islam ist im Kern unfriedlich.

Jacques Auvergne

Q u e l l e n

[1] The Constitution of Pakistan. Part IX: Islamic Provisions

http://www.pakistani.org/pakistan/constitution/part9.html

[2] Koordinationsrat der Muslime in Deutschland. KRM. Geschäftsordnung in der Fassung vom 28. März 2007.

http://islam.de/files/misc/krm_go.pdf

[3] The challenge of a single Muslim authority in Europe. By Mustafa Ceric. European View (2007) 6:41–48.

https://de.scribd.com/document/209145838/The-Challenge-of-a-Single-Muslim-Authority-in-Europe-ceric

[4] Sayyid Qutb:

Ḫaṣāʾiṣ at-Taṣawwur al-Islāmī

The Characteristics of the Islamic Concept

Die Eigenschaften des Islamischen Konzepts

The division of human actions into “worship“ or ibadat and „human affairs“ or mu’amalat, which we find in the books of Islamic jurisprudence, was introduced in the beginning merely for technical reasons … Undoubtedly this was a grave distortion of the Islamic concept, which eventually resulted in producing deviations in the Muslim society. In the Islamic concept there is not a single human act to which the term ‚worship“ is not applicable or in which this property is not desired. Indeed, the Islamic way of life is nothing but the realization of the meaning of worship from beginning to end.

The ultimate aim of the Islamic way of life is not a system of justice, or a system of economics, or a system of legislation concerning criminal, civil, or family affairs, or any other of the rules and regulations that are part of this way of life. The only aim of Islam is the establishment of the meaning of‘ ‚worship“ in human life as according to the Qur’an, it is for the worship of Allah that man was created. No human action can be called worship of Allah unless it is done for the sake of Allah alone, and with a recognition that He alone deserves to be worshipped. Either this is the case or the act is not worship, and hence not in the service of Allah, and in fact, is therefore a rebellion against the din of Allah.

(Lebenslang Göttlichkeit bekunden, heute Hingabe üben: Ein Konzept für eine koranbasierte politische Praxis. Von Jacques Auvergne.)

https://jacquesauvergne.wordpress.com/tag/sayyid-qutb-das-islamische-konzept/

[5] „One of the main challenges for Islamic scholars in the West is to establish a legitimate fiqh (jurisprudence) for Muslim minorities“, Tariq Ramadan.

http://tariqramadan.com/english/the-prophet-of-moderation-tariq-ramadans-quest-to-reclaim-islam/

[6] „Dieser Mann weiß nicht, was er tut“, empört sich Muhammet Balaban von der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen (LAGA). „Das ist Diskriminierung. Ein Rektor sollte Schulpolitik machen, nicht missionieren!“

Balaban glaubt nicht, dass muslimische Eltern ihre Kinder zum Kopftuchtragen zwingen. „Ab der Pubertät steht jeder eigenverantwortlich vor Gott. Die Mädchen entscheiden dann selbst, wie sie sich kleiden.“ [Der eigen-, aber unverantwortlichen Neunjährigen oder Älteren ewige Qual in der Hölle.]

(Hier sind Kopftücher unerwünscht. Zum Thema Anne-Frank-Realschule von Markus Böhm. Express, 01.10.2008.)

http://www.express.de/anne-frank-realschule-hier-sind-kopftuecher-unerwuenscht-22086168

[7] Cairo Declaration on Human Rights in Islam, Aug. 5, 1990

http://hrlibrary.umn.edu/instree/cairodeclaration.html

[8] Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam

http://www.islamdebatte.de/islamische-schluesseltexte/kairoer-erklaerung-der-menschenrechte-im-islam/

[9] But if the conditions of marriage are not met or it involves anything that is contrary to sharee’ah with regard to divorce and so on, then it is not permissible to do it, unless documentation of the marriage cannot be done otherwise, or if the person has no choice but to do it. In that case he can do the correct marriage contract according to sharee’ah in an Islamic centre, then do the civil marriage in the court […] The Muslims who live in western countries should strive to have their marriages recorded officially in Islamic centres, with no need to go to the civil marriage office.

(113867: Ruling on civil marriage. Is civil marriage permissible in Islam?)

https://islamqa.info/en/113867

[10] Bundesverfassungsgericht. 1 BvR 471/10 Beschluss des Ersten Senats vom 27. Januar 2015.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html


Tagged: Abdel-Hakim Ourghi, Amer Albayati, Freiburger Deklaration, humanistischer Islam, Islamreform, Lale Akgün, Lamya Kaddor, liberal-islamisch, liberaler Islam, Reformmuslime

Viewing all articles
Browse latest Browse all 390

Trending Articles