„Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen“, sagt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Aydan Özoğuz übergeht, dass Kinderehen nicht nur im Einzelfall, sondern stets menschenrechtswidrig und grundrechtswidrig sind und trägt so zum Erhalt dieser kinderfeindlichen und erfahrungsgemäß insbesondere mädchenfeindlichen Praxis bei.
Ein Minderjähriger kann die lebenslangen Folgen, die sich aus einer Ehe mit einem Erwachsenen für ihn ergeben, nicht abschätzen, weshalb nur zwei volljährige Menschen einander heiraten dürfen. Volljährig bedeutet achtzehn Jahre alt. Ehen mit zehn- oder zwölfjährigen Mädchen sind Kindesmissbrauch, das ist Fakt und da gibt es nichts schönzureden.
Durch ein Gesetz ist diese Altersgrenze für Ehemündigkeit zu sichern. Entsprechend ist die bestehende deutsche Ausnahmeregelung, bei der ein Ehepartner bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sechzehn oder siebzehn Jahre jung sein kann, abzuschaffen.
Keine Ehe unter achtzehn, dieser Grundsatz muss auch für religiöse Eheschließungen gelten wie die islamische Imam-Nikah. Nach islamischem Recht, also nach der Scharia, ist ein pubertäres, gegebenenfalls neun Jahre altes Mädchen ehemündig.
Diese dem Vorbild der Heirat Mohammeds mit Aischa folgenden Kinderehen sehen wir seit Jahrzehnten auch in Europa und eben nicht erst seit der Ankunft der syrischen Flüchtlinge. Frau Özoğuz als Staatsministerin für Integration schweigt zur Frauenfeindlichkeit und auch Mädchenfeindlichkeit der islamischen Ehe. Sie ignoriert, dass vormoderne Ehrbegriffe und ausbleibender Schulbesuch die Integration und Teilhabe blockieren und ins „soziale Abseits drängen“.
Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, müssen auf Antrag eines Partners oder auf Antrag des Jugendamts aufgelöst werden können. Dass Deutschland vor sieben Jahren ermöglicht hat, religiös zu heiraten ohne standesamtliche Voraustrauung, war grundfalsch und ist fatal, wie spätestens heute für jeden erkennbar wird.
Integration kann nur gelingen bei Wiedereinführung der standesamtlichen Ersttrauung. Eine religiöse Trauung, etwa auch eine islamische Ehe, die sogenannte Imam-Nikah, ohne vorausgegangene standesamtliche Heirat ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Straftatbestand.
Zehn oder zwölf Jahre alte Mädchen zu verheiraten hat sehr viel mit dem Islam zu tun. Deshalb braucht die Bundesrepublik Deutschland in der universitären Ausbildung der Imame ebenso wie in der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht ein Verbot der Bewerbung einer Imam-Ehe ohne standesamtliche Voraustrauung.
Bis die Fehlentscheidung von 2009 korrigiert ist, darf im öffentlichen Schulunterricht für die Imamehe keine Werbung gemacht werden, auch nicht im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.
Es ist ein Skandal, dass nach wie vor in Griechenland der Mufti kleine Mädchen verheiraten darf. Der Deutsche Bundestag muss den EU-Staat auffordern, die seit 1920, seit dem Vertrag von Sèvres, beziehungsweise 1923, seit dem Vertrag von Lausanne, ins Griechische Recht integrierte Scharia zu entfernen.
Ein moderner Staat braucht ein einheitliches Ehe- und Familienrecht ohne religiöse Ausnahmen oder sonstige Gruppenrechte. Der frauendiskriminierende und kinderfeindliche Versuch der Rechtsspaltung in Ehe- und Familienangelegenheiten („Wege zu finden, wie muslimisches Recht für Personenstandsangelegenheiten, wie z. B. Familienrecht, anerkannt werden kann“, Mustafa Cerić (2006)) ist das Einfallstor für immer noch mehr Schariagesetze.
Die Bundesrepublik hat ins Grundgesetz und in die AEMR zu integrieren und gerade nicht in die Scharia oder die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam. Gleichzeitig muss die BRD die Mädchen und Frauen überall auf der Welt im Blick haben, siehe GG Artikel 1 (2) „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“.
Nicht nur der Bundesminister der Justiz Heiko Maas, sondern auch eine Beauftragte oder ein Beauftragter für Migration, Flüchtlinge und Integration sollte dafür kämpfen, das ausnahmslose Heiratsalter von 18 Jahren für Deutschland rasch zu erreichen und zeitnah weltweit durchzusetzen, denn unsere Menschenrechte sind nicht westlich oder östlich, sondern universell.
Frau Özoğuz ist in ihrem Amt nicht länger tragbar und muss zurücktreten.
Gabi Schmidt, Sozialpädagogin
Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)
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