Behörden und insbesondere die Stadtverwaltung, stoppen Sie den provokanten Verzehr von Schweinefleisch vor einer Moschee!
„Antrag auf Erteilung einer Sondererlaubnis für öffentliche Straßen und Gehwege gemäß § 18 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)“, mit diesem Formular beantragte am 17.05.2019 der Mönchengladbach steht auf e. V. beim Ordnungsamt der Stadt Mönchengladbach das „Aufstellen von zwei Grills und Getränkestand (kein Alkoholausschank, kein Glas)“ am Standort „Mittelstraße Höhe Moschee“, „alternativer Stand Markt Rheydt“, „Dauer der Nutzung 02.06.2019 ca. 8 bis 16 Uhr)“, Ansprechpartner des rechtsradikalen Vereins ist Dominik Roeseler. Dieser, Mitbegründer von HoGeSa (Hooligans gegen Salafisten), hatte einst in Mönchengladbach einen Sitz im Stadtrat, erst für Pro NRW, dann parteilos.
Der diesjährige islamische Fastenmonat endet am 4. Juni. Die Stadtverwaltung von Mönchengladbach kann wissen, dass streng praktizierende und sogar etliche säkulare Muslime aller Welt nach Sonnenaufgang und vor Sonnenuntergang nichts essen oder trinken und dass eine rechtsradikale, Nahrung als Mittel der Provokation einsetzende Demonstration vor einer Moschee, ausgerechnet am vorletzten Tag des Ramadan, eine grobe Störung von muslimischer Besinnung und friedlichem religiösem Gemeindeleben darstellt.
Dass Muslime religiös begründet kein Schweinefleisch essen dürfen, sollten Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners und seiner Verwaltung ebenfalls bekannt sein. Bekanntlich befrachten Islam und Judentum das Schwein mit Abscheu und Ekel. Produkte aus Schweinefleisch in die Nähe einer Stätte von frommer Begegnung, Gebet und Andacht zu bringen, das Fleisch als Nichtmuslim sogar vor einer Moschee zuzubereiten, entweiht aus muslimischer Perspektive möglicherweise den Ort, macht ihn vielleicht rituell unrein, jedenfalls will dieses zur Hassbotschaft umfunktionierte gemeinschaftliche Essen gläubige Muslime beleidigen und verhöhnen.
Der rücksichtslose Veranstalter sucht die Provokation bewusst: „Das Thema ist provokant“, „für die Provokation müssten dann Schilder mit Mohammed-Karikatur und Mützen mit Schweinekopf, gibt es günstig bei Ebay, sorgen“ (auf Facebook am 17. Mai um 04:16 Uhr). Über Social Media wird zur Demo eingeladen, dort allerdings sagt man nicht offen Schweinefleischgrillen oder Spanferkelgrillen, sondern spottet: „Motto: irgendwas mit Grillen“, daneben das Emoji des Augenzwinkerns.
In den letzten Tagen wurden im Rheinland volksverhetzende Aufkleber sichtbar, die zur Veranstaltung am 2. Juni einladen: „Wir wollen keine Salafistenschweine – nicht in Mönchengladbach, nicht in Deutschland“. Während die pauschal herabgewürdigten Muslime auf der anderen Straßenseite sozusagen anonym bleiben, verspotten Roeseler und die anderen Aktivisten („Mönchengladbach steht auf“) zwei bekannte Konvertiten namentlich: „Lau und der andere „Vogel“ sind natürlich herzlich zum Spanferkelgrillen (Demo) am 02.06.2019 vor der Ar-Rahman-Moschee auf der Mittelstraße in Mönchengladbach eingeladen“ (16. Mai um 01:23). Die gespielte Gastfreundschaft ist blanker Hohn, denn jedermann weiß, dass zumal ein streng praktizierender Muslim kein Schweinefleisch konsumiert und im Ramadan tagsüber überhaupt nichts isst.
Der Mitmenschen unakzeptabel mit Tieren gleichsetzende Spruch („Salafistenschweine“) ist fünf Jahre alt, wie ZEIT-online am 15.11.2014 berichtete (Nun rufen sie alle paar Minuten „Wir wollen keine – Salafistenschweine!“ Oder sie recken die Faust und grölen „Deutschland, Deutschland!“).
Ein wenig Grundsätzliches zum Thema Essen als Provokation und Verhöhnung einer anderen Ethnie oder Glaubensgemeinschaft.
Die noch lebende älteste deutsche Generation hat die Hungerjahre der frühen Nachkriegszeit erlebt und dürfte ihrerseits als Kind gelernt haben: Mit Nahrung spielt man nicht. Unsere Großeltern hatten Skrupel, auch nur eine Scheibe Brot wegzuwerfen. Auch heutzutage leidet ein Teil der Menschheit an Nahrungsmangel, Hunger, Unterernährung. Für einen Teil der Flüchtlinge dieser Welt, auch für einige Einwanderer nach Europa, ist Hunger ein Fluchtgrund gewesen. Und da verwenden gut ernährte deutsche Rechtsradikale Nahrung nicht, um satt zu werden oder ein angenehmes Geschmackserlebnis zu haben, sondern für ihre Hetze.
Man isst, um zu leben und weil es gut schmeckt, und nicht, um einen anderen Menschen zu ärgern.
Es gibt Muslime, die die islamischen Nahrungstabus und Fastenvorschriften nicht oder nur teilweise einhalten. Doch beispielsweise als Nichtmuslim die altüberlieferten religiösen Tabus und Vorschriften verächtlich zu machen, ist keine Islamkritik, sondern will Muslime beleidigen und ausgrenzen. Mönchengladbach steht auf scheint darüber hinaus die Botschaft senden zu wollen: Wer die islamischen Nahrungstabus und Fastenvorschriften einhält, gehört nicht zur eigentlichen deutsch zu nennenden Bevölkerung, nicht zum deutschen Volk.
Soweit zum Thema Essen als Provokation und Verhöhnung anderer.
Schimpfworte zu benutzen ist erbärmlich, und gehört schon gar nicht in den Bereich seriöser politischer Arbeit.
Das Schwein als starkes Schimpfwort ist der deutschen Sprache leider nichts Unbekanntes, beispielsweise deutsch-nationalistisch gemeint mit einer vorangestellten nichtdeutschen Nationalität oder als Beleidigung von Polizisten („Bullenschweine“).
Exkurs: Schweinemotiv und Antisemitismus
Im Hochmittelalter war die Tiermetapher der „Judensau“ ein Bildmotiv der antijudaistischen christlichen Kunst, das Juden ausgrenzen und möglichst schwer beleidigen wollte, denn die Christen wussten, dass das Schwein im Judentum als unrein gilt und aus religiösen Gründen nicht gegessen werden darf. Im 13. Jahrhundert wurden vor allem in Deutschland hetzerische Spottbilder mit dem Judensaumotiv als Steinrelief oder Skulptur angefertigt und sind leider bis heute an rund 30 Kirchen und anderen Gebäuden zu sehen. Seit dem 15. Jahrhundert druckten Christen das menschenverachtende Motiv in Flugschriften und anderen Druckerzeugnissen ab, mit dem beginnenden 19. Jahrhundert als antisemitische Karikatur. Seit den 1830er Jahren wurden die Schimpfwörter „Judensau“ und „Judenschwein“ verwendet, seit den 1880er Jahren auch „Saujude“. Zur Zeit der Weimarer Republik griffen die, leider immer zahlreicher werdenden, Nationalsozialisten die hasserfüllten Bildmotive und Schimpfwörter auf, um ihre jüdischen Kollegen und Nachbarn zu beleidigen, zu demütigen, zu bedrohen und sie immer weiter aus dem auszugrenzen, was man beispielsweise Deutschtum oder deutsche Volksgemeinschaft nannte, letztlich aus Deutschland.
Wer diese Ausdrücke heute gegenüber Menschen benutzt oder öffentlich über sie äußert, macht sich in Deutschland wegen § 185 Beleidigung strafbar. Eine Meinungsäußerung ist beleidigend, wenn sie dem Opfer den Respekt als gleichwertige Rechtsperson aberkennt, indem sie den ethischen oder sozialen Wert des anderen geringer darstellt, als er tatsächlich ist. In besonders schweren Fällen kommt in Deutschland auch eine Ahndung wegen § 130 Volksverhetzung in Betracht (Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören … die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet …).
Das „Judensau“-Motiv unterstellt eine Nähe zwischen Juden und Tieren, was auf einen angeblichen Mangel an menschlichem Anstand hinweisen will, und unterstreichen möchte, dass Sitte und Tugend lediglich den Christen vorbehalten seien. Allgemeiner gesagt grenzt der Tiervergleich das Opfer aus der Gemeinschaft der Menschen aus, erklärt es zum Unmenschen oder, Jargon der Nazis, zum Untermenschen.
Zurück zum Thema antimuslimisch gemeintes Schweinefleischessen.
Fazit.
Jedes Spalten der Weltbevölkerung, der Bevölkerung der BRD oder der Mönchengladbacher Stadtbevölkerung, zu der selbstverständlich auch die Muslime gehören, ist zu vermeiden.
Das bewusst als Provokation gemeinte Grillen vor einer Moschee, insbesondere von Schweinefleisch und insbesondere im Fastenmonat tagsüber, ist gesetzeswidrige Gewalt. Schweinefleisch vor einer Moschee zu grillen ist nie ein legitimer Bürgerprotest, sondern Beleidigung und Volksverhetzung.
Die Behörden und vor allem die Stadtverwaltung sind aufgefordert, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die Demonstration, mindestens an diesem Ort und in dieser Form, zu verhindern.
Herr Oberbürgermeister, Sie haben Post.
Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)