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Saarland
Das Saarland liegt im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland. Das kleinste der Flächenländer und hinsichtlich der Einwohnerzahl mit knapp einer Million das zweitkleinste Bundesland (nach Bremen) grenzt im Norden und Osten an das Land Rheinland-Pfalz, im Süden an die französische Region Grand Est, dort an das Département Moselle, und im Westen an das Großherzogtum Luxemburg. Gemeinsam mit diesen Nachbarn und der belgischen Region Wallonien bildet das Saarland die europäische Großregion Saar-Lor-Lux, in der etwa 11,6 Millionen Menschen leben.
de.wikipedia.org/wiki/Saarland
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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Das Ministerium ist unter anderem zuständig für:
Sozialhilfe, Grundsicherung, Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen, Belange von Menschen mit Behinderungen
Gesundheitswesen, Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung, öffentlicher Gesundheitsdienst, Krankenhausplanung
Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst, Menschenhandel, Integration von Zugewanderten
Landesjugendamt, Zentrale Adoptionsstelle, Elterngeldstelle
Dem Ministerium ist folgende Behörde nachgeordnet: Landesamt für Soziales
Neben dem Ministerbüro und dem Büro des Bürgerbeauftragten bestehen folgende Abteilungen:
Abteilung A: Personal, Haushalt und Organisation
Abteilung B: Soziales, Inklusion, soziales Ehrenamt
[ Referat B 3 Soziales Entschädigungsrecht, Lastenausgleich, Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Datenschutz ]
Abteilung C: Jugend, Senioren, Familien und Frauen
Abteilung D: Sozialversicherung, Gesundheits- und Pflegeberufe, Krankenhauswesen
Abteilung E: Gesundheit, Prävention
Stabsstellen und Geschäftsstellen
Landesintegrationsbeauftragte
Landeskoordinator für Sucht und Drogen
Stabsstelle Integration
de.wikipedia.org/wiki/Ministerium_f%C3%BCr_Soziales,Gesundheit,_Frauen_und_Familie(Saarland)
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Am 8. März 2021 an die deutschen Staatsanwaltschaften gesendet, im März und April an alle deutschen Amtsgerichte, am 8. Juli an Tobias Hans. Hans ist der Ministerpräsident des Saarlandes und will, dass sich möglichst viele Saarländer die experimentellen gentherapeutischen sogenannten Impfstoffe injizieren lassen: „Wir müssen jetzt vor die Haustür gehen“. „Jetzt müssen wir zu den Menschen kommen, die noch nicht geimpft sind“, meint der Vorsitzende der CDU Saar, und um durch das „Impfen“ – wir sagen durch das gentherapeutische Behandeln – Herdenimmunität zu erreichen, komme es jetzt darauf an „ein bisschen den sozialen Druck zu erhöhen“.
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Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte
Sehr geehrte Damen und Herren,
es besteht Grund anzunehmen, dass es beim millionenfachen, medizinisch nicht erforderlichen, hochriskanten und gleichwohl als Programm COVAX (Covid-19 Vaccines Global Access) seit drei Monaten an vielen Orten auf der Welt hoffnungsvoll, gutgläubig oder blindwütig durchgeführten sogenannten Impfen – korrekt: beim gentherapeutischen Großversuch – gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Krankheitsbild COVID-19 zu sehr vielen leichten wie auch schweren Impf-Nebenwirkungen kommen kann und selbstverständlich auch zu Todesfällen.
Selbstverständlich kann bei einem Tod nach dem experimentellen gentherapeutischen Eingriff („Corona-Impfung“) ein Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod bestehen, ebenso kann Fremdverschulden möglich erscheinen (die sogenannte Impfung gegen das relativ harmlose Coronavirus war nicht erforderlich, ggf. ist vor Verabreichung des Vakzins ein adäquates Aufklärungsgespräch nicht erfolgt oder der später Verstorbene nicht angemessen ärztlich auf Impfeignung untersucht worden).
Selbstverständlich also kann „eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt“, ich zitiere Stuttgarts Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen vom 10.02.2021, bestehen, was schließlich bereits bei einem nach Impfung eintretenden anaphylaktischen Schock der Fall sein kann, welchen kranke oder hochbetagte Menschen möglicherweise nicht überleben, und genau diese Menschen werden in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 mit Priorität „geimpft“, experimentell gentherapiert.
Diverse Impfnebenwirkungen, von den ggf. erst nach Monaten oder Jahren erkennbaren irreparablen (Stichwort Insertion ins humane Genom) bzw. den möglicherweise ebenfalls tödlichen langfristigen Impfschäden oder auch von der ADE-Reaktion (Antibody Dependent Enhancement process) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zu reden sein, können selbstverständlich auch zum Tod des „Geimpften“ führen, weshalb jeder nach einer Impfung gegen „Corona“ verstorbene Mensch obduziert werden sollte.
Es ist nicht plausibel, bei einem Tod nach COVID-19-Impfung eine nicht-natürliche Todesursache pauschal auszuschließen, wofür sich Brauneisen allerdings einsetzt: „Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht“. Von einer Harmlosigkeit der sogenannten Impfung gegen „Corona“ sollten wir nicht ausgehen, sondern davon, dass die genetischen (gentherapeutischen) „Impfstoffe“ krank machen oder tödlich sein können.
Etwa auch eine Thromboseneigung als Nebenwirkung von viralen Spike-(Stachel-)Proteinen ist altbekannt, und genau diese Stachelproteine beginnt der „geimpfte“ sprich der gentherapeutisch modifizierte Körper herzustellen. Im Übrigen und grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass schon der, leider bereits in die Körper von mehreren Millionen Menschen injizierte, sogenannte Impfstoff, bei COMIRNATY, dem mRNA-Impfstoff BNT162b2 von BioNTech / Pfizer ist das der genetische Bauplan für das Stachelprotein gehüllt in Nano-Lipide, nicht in unserem Deltoid-(Schulter-)Muskel verbleibt, sondern sich über die Blutbahn, etwa beim Durchstechen der gut durchbluteten Unterhaut, im ganzen Körper ausbreitet, also rasch auch viele Lungen-, Leber-, Herzmuskel- und Gefäßwandzellen erreicht, welche sozusagen anweisungsgemäß mit der Fabrikation der Spikeproteine beginnen. Doch selbst bei nur lokaler (Musculus deltoideus, Deltamuskel) Expression der Stachelproteine ist deren weitere Ausbreitung im Körper unklar.
Bei schweren Impfreaktionen sollte so schnell wie möglich überprüft werden, ob es Anzeichen für Gerinnungsstörungen gibt, wozu die Bestimmung von D‑Dimeren entscheidend ist. D-Dimere sind Proteine, die als Abbauprodukte von vernetztem Fibrin im Blut während der körpereigenen Auflösung eines Blutgerinnsels vorkommen und sind ein Biomarker für die Fibrinolyse genannte Auflösung von Blutgerinnseln, weshalb ihre Konzentration im Blut zur Diagnose von Thrombosen verwendet wird.
Sobald ein – leider weiterer – Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit der sogenannten Impfung, richtig gesagt mit dem unnötigen und gefährlichen Gentherapie-Experiment, eintritt, ist es äußerst wichtig, das Einverständnis der Angehörigen sicherlich vorausgesetzt, eine Obduktion durchführen zu lassen, bei der in verschiedenen Organen histologisch nach Mikrothromben gesucht werden sollte sowie nach den bereits erwähnten, siehe Anlage, Verklumpungen von Zellen (cell fusion) durch die im Körper des Geimpften hergestellten viralen Spikeproteine („die ausgeprägte Fusogenität des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, also seine hohe Fähigkeit, die Fusion von Zellen auszulösen, ihr Verschmelzen“).
Die neuartigen Impfstoffe funktionieren als gentechnische Eingriffe in die, durch die Wissenschaft möglicherweise erst sehr unzureichend verstandenen, Kommunikationsprozesse des menschlichen Immunsystems, zielen auf Veränderung der Proteinbiosynthese und lassen unsere Körperzellen – welche eigentlich? – etwas herstellen, was diese von Natur aus nicht produzieren würden, weshalb bei einem Tod nach „Impfung gegen Corona“, neben der Obduktion, ergänzende immunologische und molekularpathologische Untersuchungen durchgeführt werden sollten.
Erst über diese, die Autopsie begleitende zusätzliche histo-immunologische und molekularpathologische Untersuchung etwa von Hirn- oder Lungengewebszellen, von Herzmuskel-, Niere-, Leber-, Milz- und Gonadengewebe sowie von der Gefäßwand der Kapillaren (Haargefäße) dürften genauere Erkenntnisse über die Folgen der unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Vakzine gewonnen werden können.
Ggf. ist erst zu einem späteren Zeitpunkt mit molekulargenetischen Untersuchungsmethoden bei verstorbenen oder noch lebenden „Corona-Geimpften“ nach Mutationen zu suchen, welche bis dahin, in allen denkbaren Körperzellen, durch die COVID-19-Vakzine möglicherweise erzeugt worden sind.
Grundsätzlich hätte man fragen müssen, ob das mit COVAX erstrebte weltweite annähernde oder vollständige Ausrotten des Coronavirus gesundheitsfördernd ist, denn ein konkurrierender, möglicherweise viel gefährlicher Erreger könnte den frei gewordenen Raum einnehmen, etwa ein nicht wie SARS-CoV-2 im kühlen Nasen- und oberen Rachenraum, sondern ein tief in der warmen Lunge replizierendes Virus.
Dem Fortschritt der Wissenschaft dienende, hier medizinische Erkenntnisse dürfen nicht primär durch ein (bislang praktisch kaum erreichbares bzw. schlampig durchgeführtes) Registrieren der Anzahl der durch die Impfaktion erzeugten Kranken oder Toten gewonnen werden. Vielmehr ist der Menschenversuch, das weitgehend sinnlose und gefährliche globale Impfprogramm COVAX nicht zu verantworten und sofort zu stoppen, vgl. im Anhang meine an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition Pet 2-19-15-2126-040193 vom 2. November 2020 mit Ergänzung vom 17. Dezember 2020.
Mit freundlichen Grüßen
Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)
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A n l a g e
02.11.2020 · Petition an den Deutschen Bundestag · Pet 2-19-15-2126-040193
Stoppt die Errichtung von 60 Impfzentren und von Kühlketten zum Impftofftransport nach dem Modell COVAX. Keine SARS-CoV-2 betreffende deutsche Beteiligung an der ACT Accelerator Initiative zur Beschleunigung der Entwicklung und gerechten Verteilung von Vakzinen, Diagnostika und Therapeutika. Rückzug Deutschlands aus der Arbeit der Inklusiven Impfallianz (Inclusive Vaccine Alliance), soweit diese auf SARS-CoV-2 zielt. In Deutschland handeln, global denken, kein Geld für COVAX.
17.12.2020 · Ergänzung der Petition (Begründung)
• ADE – antikörperabhängige Verstärkung
• Allergische Reaktionen auf Polyethylenglykol, PEG
• W. A. Haseltine zur Entwicklungszeit von Vakzinen
• Syncytin-1, MS, Rheuma
• Weibliche Unfruchtbarkeit
• Lipid-Nanopartikel im COVID-19-Impfstoff
• Informiertes Einwilligen – informed consent
• Nürnberger Kodex – Nuremberg Code
„Den gentechnischen Großversuch am Menschen stoppen: Verhindern wir jetzt in Deutschland und in buchstäblich letzter Minute die Massenimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und tragen wir unser Möglichstes dazu bei, ein nicht gesundheitsförderliches, sondern gesundheitsgefährdendes Projekt COVAX auch weltweit zu stoppen.“
schariagegner.wordpress.com/2020/11/02/keine-massenimpfungen-gegen-sars-cov-2-keine-corona-impfzentren-und-kuehlketten-kein-geld-fuer-covax/
24.12.2020 · Stoppt das gefährliche gentechnische Menschenexperiment
„Bitte eröffnen Sie ein Ermittlungsverfahren gegen alle Hersteller von COVID-19-Impfstoffen, die im Jahr 2020 ihr jeweiliges Vakzin bei der EMA (European Medicine Agency) zur Prüfung eingereicht haben, beispielsweise BioNtech / Pfizer für Impfstoff BNT162b.“
schariagegner.wordpress.com/2020/12/24/ermittlungen-gegen-impfstoffhersteller/
28.02.2021 · Strafanzeige gegen Achim Brauneisen wegen § 258 Strafvereitelung oder StGB § 258a Strafvereitelung im Amt oder aufgrund vergleichbarer Gesetze
schariagegner.wordpress.com/2021/02/28/generalstaatsanwalt-stuttgart-keine-obduktion-nach-corona-impfung/
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Ministerium Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Referat B 3 Soziales Entschädigungsrecht, Lastenausgleich, Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Datenschutz
Saarbrücken
15.07.2021 08:15 In Kopie an Bürgerbeauftragte Anna Hirsch
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Sehr geehrter Herr von Roy,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 08.07.2021 an Herrn Ministerpräsidenten Hans, welches wir Ihnen im Folgenden gerne beantworten möchten.
Die Impfungen gegen das SARS-CoV-2 Virus werden mit Impfstoffen durchgeführt, die alle erst nach intensiver, ausreichender Prüfung ihre Marktzulassung erhalten haben.
Im Vergleich zu anderen Impfstoffen konnte das Zulassungsverfahren der COVID-19 Impfstoffe in einzelnen Punkten aufgrund der Dringlichkeit der Pandemiebekämpfung zwar vereinfacht und beschleunigt werden, was jedoch keinen Einfluss auf die Sicherheit des Zulassungsverfahrens darstellt.
Die Möglichkeit, dass im Langzeitverlauf zurzeit noch nicht absehbare Nebenwirkungen auftreten könnten, besteht auch beispielsweise bei anderweitig neu zugelassenen Medikamenten.
Die uns bekannten Todesfälle von im Saarland geimpften Personen, welche im zeitlichen Verlauf zu einer vorhergehenden COVID-19 Schutzimpfung standen, konnten im weiteren Verlauf nachweislich auf im Vorfeld bereits bestehende Grunderkrankungen zurück geführt werden oder standen neben der zeitlichen Komponente in keinerlei Zusammenhang. Ohne den gezielten Wunsch der Angehörigen der verstorbenen Person ist eine Obduktion per se nicht vorgesehen, es sei denn es besteht der Verdacht einer nicht natürlichen Todesursache.
Zudem bleibt zu sagen, dass sowohl die mRNA-Impfstoffe als auch die Vektorimpfstoffe ihr Erbgut nicht ins Zellgenom integrieren. Der im mRNA-Impfstoff enthaltene mRNA-Strang dient lediglich als Information, dass der Körper basierend auf den zur Verfügung gestellten Informationen das Antigen-Protein herstellen kann. Adenovirale Vektoren, aus welchen die beiden Vektorimpfstoffe von AstraZeneca als auch von Johnson & Johnson bestehen gelten generell als nichtintegrierende Vektoren.
Wir danken Ihnen recht herzlich für die Impulse, die Sie uns mit Ihrem Schreiben übermittelt haben.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Karl Richard Jung
Leiter des Referats B 3 Grundsatzfragen des Rehabilitations- und Schwerbehindertenrechts, soziales Entschädigungsrecht und Betreuungsrecht, Lastenausgleich, Rechtsangelegenheiten der Abteilung
Bürgerbeauftragter
Geheimschutzbeauftragter
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