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Universitätsklinikum Frankfurt verharmlost die unnötige und lebensgefährliche experimentelle prophylaktische Gentherapie („Corona-Impfung“)

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Das Universitätsklinikum Frankfurt (UKF) ist das Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (KGU) in Frankfurt am Main und ist damit eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Webseite der Uniklinik, abgerufen heute, Zitat:

Impfungen gegen COVID-19 im Universitätsklinikum Frankfurt starten

Am Sonntag, dem 27. Dezember, haben in Hessen die Impfungen gegen SARS-CoV-2 begonnen. Das Universitätsklinikum Frankfurt hat in einer ersten Charge 185 Impfdosen erhalten, mit denen – gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission – zuerst das Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko versorgt wird.

Seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie Anfang 2020 ruhen die größten Hoffnungen auf den Impfstoffen. Die gemeinsamen Kraftanstrengungen in der nationalen und internationalen Forschung haben dazu geführt, dass noch im selben Jahr verschiedene Impfstoffe zugelassen werden konnten, so dass jetzt eine der größten Impfaktionen der Geschichte unmittelbar bevorsteht. „Das ist ein besonderer Tag“, freut sich Prof. Jürgen Graf, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender am Universitätsklinikum Frankfurt. „Wir wissen, dass wir noch einige Geduld aufbringen müssen und die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie während der nächsten Monate weiterhin dringend erforderlich sind. Aber wir freuen uns sehr, hier am Universitätsklinikum Frankfurt jetzt besonders durch die Versorgung von COVID-19-Patienten beanspruchte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter impfen zu können und so wiederum zur Überwindung der Pandemie beitragen zu können.“

Pflegedienstleiterin erhält ersten Stich

Die Impfungen kommen als erstes dem Personenkreis zugute, der regelmäßig mit COVID-19-Patienten zu tun hat. Dazu zählt Zeynep Kallmayer, Pflegedienst-Gruppenleiterin auf der COVID-19-Intensivstation des Universitätsklinikum Frankfurt. Sie erhält die erste Impfdosis am Universitätsklinikum. „Für meine Kollegen und mich ist der Start der Impfaktion ein schönes nachträgliches Weihnachtsgeschenk und eine Erleichterung“, meint Zeynep Kallmayer. „Dass ich die Erste sein darf, ist natürlich eine besondere Ehre, die ich stellvertretend für mein Team entgegennehme.“

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der COVID-19-Intensivstation und auf der COVID-19-Normalstation waren und sind in diesem Jahr stark gefordert. Das Universitätsklinikum hat einen erheblichen Teil der regionalen Versorgung übernommen. Seit Beginn der Pandemie wurden knapp 500 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf der Intensivstation und auf der Normalstation behandelt. Neben der Belegschaft der COVID-19-Stationen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Notaufnahme als erste geimpft. Auch sie behandeln häufig COVID-19-Patienten – anfangs oft noch ohne deren Infektionsstatus zu kennen.

Hohe Impfquote ist wichtig

Dass möglichst viele Menschen dem Beispiel von Zeynep Kallmayer folgen, hofft auch Prof. Sabine Wicker, Leiterin des Betriebsärztlichen Dienstes des Universitätsklinikums und stellvertretende Vorsitzende der Ständigen Impfkommission. Sie betont die Wichtigkeit einer hohen Impfquote. „Um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, müssen sich 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung impfen lassen“, erklärt Prof. Wicker, „den Grundstein dafür haben wir heute auch hier im Universitätsklinikum gelegt.“

Zitatende.

kgu.de/news-detail/artikel/impfungen-gegen-covid-19-im-universitaetsklinikum-frankfurt-starten

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24. August 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Patientinnen, liebe Patienten,

Besuche für Patientinnen und Patienten am Universitätsklinikum Frankfurt sind ab Dienstag (24.08.2021) wieder eingeschränkt möglich. Ausgenommen von den nachfolgenden Regelungen sind die Intensivstationen, alle Bereiche der Kinderklinik, die Geburtshilfe sowie die Psychiatrien (Haus 92 und Haus 93). Für einzelne Bereiche, wie KMT gelten zusätzliche Regelungen.
Bitte beachten Sie die nachstehenden Regelungen:

• Besucherinnen und Besucher müssen vollständig geimpft oder genesen und in jedem Fall symptomfrei sein (CoV-Pass-Check erfolgt beim Einlass).

• Es ist maximal ein Besucher pro Zimmer erlaubt.

• Besucherinnen und Besucher tragen dauerhaft chirurgischen Mund-Nasen-Schutz.

• Besuch ist ab dem 2. Tag nach der Aufnahme (inkl. Aufnahmetag) für maximal zwei unterschiedliche Personen pro Woche möglich.

• Ein Besuch darf maximal 45 Minuten dauern und im Besuchszeitraum von 14:45 bis 17.30 Uhr stattfinden (täglich).

• Besucherinnen und Besucher müssen sich mittels Besuchercode im Besuchssystem individuell für den Besuch eines Patienten oder einer Patientin anmelden: kgu.besuchssystem.de. Im Anschluss an Gesundheitsfragen und wichtige Hinweise zum geplanten Besuch wird ein QR-Code für die Besucher erstellt. Eine Buchung von Terminen ist vier Tage im Voraus möglich.

• Dieser QR-Code wird beim Betreten und Verlassen des Hauses gescannt.

Bitte beachen Sie, dass in allen Gebäuden auf dem Gelände des Universitätsklinikum Frankfurt Maskenpflicht besteht.

Der Vorstand des Universitätsklinikum Frankfurt

kgu.de/aufenthalt/information

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23.09.2021 12:58

Von Edward von Roy

An Oberarzt Dr. med. Mate Knabe, Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie sowie Notfallmedizin am Universitätsklinikum Frankfurt, Medizinische Klinik

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Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte

Sehr geehrter Herr Dr. med. Knabe,

es besteht Grund anzunehmen, dass es beim millionenfachen, medizinisch nicht erforderlichen, hochriskanten und gleichwohl als Programm COVAX (Covid-19 Vaccines Global Access) seit neun Monaten an vielen Orten auf der Welt hoffnungsvoll, gutgläubig oder blindwütig durchgeführten sogenannten Impfen – korrekt: beim gentherapeutischen Großversuch – gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Krankheitsbild COVID-19 zu sehr vielen leichten wie auch schweren Impf-Nebenwirkungen kommen kann und selbstverständlich auch zu Todesfällen.

Selbstverständlich kann bei einem Tod nach dem experimentellen gentherapeutischen Eingriff („Corona-Impfung“) ein Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod bestehen, ebenso kann Fremdverschulden möglich erscheinen (die sogenannte Impfung gegen das relativ harmlose Coronavirus war nicht erforderlich, ggf. ist vor Verabreichung des Vakzins ein adäquates Aufklärungsgespräch nicht erfolgt oder der später Verstorbene nicht angemessen ärztlich auf Impfeignung untersucht worden).

Selbstverständlich also kann „eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt“, ich zitiere Stuttgarts Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen vom 10.02.2021, bestehen, was schließlich bereits bei einem nach Impfung eintretenden anaphylaktischen Schock der Fall sein kann, welchen kranke oder hochbetagte Menschen möglicherweise nicht überleben, und genau diese Menschen werden in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 mit Priorität „geimpft“, experimentell gentherapiert.

Diverse Impfnebenwirkungen, von den ggf. erst nach Monaten oder Jahren erkennbaren irreparablen (Stichwort Insertion ins humane Genom) bzw. den möglicherweise ebenfalls tödlichen langfristigen Impfschäden oder auch von der ADE-Reaktion (Antibody Dependent Enhancement process) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zu reden sein, können selbstverständlich auch zum Tod des „Geimpften“ führen, weshalb jeder nach einer Impfung gegen „Corona“ verstorbene Mensch obduziert werden sollte.

Es ist nicht plausibel, bei einem Tod nach COVID-19-Impfung eine nicht-natürliche Todesursache pauschal auszuschließen, wofür sich Brauneisen allerdings einsetzt: „Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht“. Von einer Harmlosigkeit der sogenannten Impfung gegen „Corona“ sollten wir nicht ausgehen, sondern davon, dass die genetischen (gentherapeutischen) „Impfstoffe“ krank machen oder tödlich sein können.

Etwa auch eine Thromboseneigung als Nebenwirkung von viralen Spike-(Stachel-)Proteinen ist altbekannt, und genau diese Stachelproteine beginnt der „geimpfte“ sprich der gentherapeutisch modifizierte Körper herzustellen. Im Übrigen und grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass schon der, leider bereits in die Körper von mehreren Millionen Menschen injizierte, sogenannte Impfstoff, bei COMIRNATY, dem mRNA-Impfstoff BNT162b2 von BioNTech / Pfizer ist das der genetische Bauplan für das Stachelprotein gehüllt in Nano-Lipide, nicht in unserem Deltoid-(Schulter-)Muskel verbleibt, sondern sich über die Blutbahn, etwa beim Durchstechen der gut durchbluteten Unterhaut, im ganzen Körper ausbreitet, also rasch auch viele Lungen-, Leber-, Herzmuskel- und Gefäßwandzellen erreicht, welche sozusagen anweisungsgemäß mit der Fabrikation der Spikeproteine beginnen. Doch selbst bei nur lokaler (Musculus deltoideus, Deltamuskel) Expression der Stachelproteine ist deren weitere Ausbreitung im Körper unklar.

Bei schweren Impfreaktionen sollte so schnell wie möglich überprüft werden, ob es Anzeichen für Gerinnungsstörungen gibt, wozu die Bestimmung von D‑Dimeren entscheidend ist. D-Dimere sind Proteine, die als Abbauprodukte von vernetztem Fibrin im Blut während der körpereigenen Auflösung eines Blutgerinnsels vorkommen und sind ein Biomarker für die Fibrinolyse genannte Auflösung von Blutgerinnseln, weshalb ihre Konzentration im Blut zur Diagnose von Thrombosen verwendet wird.

Sobald ein – leider weiterer – Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit der sogenannten Impfung, richtig gesagt mit dem unnötigen und gefährlichen Gentherapie-Experiment, eintritt, ist es äußerst wichtig, das Einverständnis der Angehörigen sicherlich vorausgesetzt, eine Obduktion durchführen zu lassen, bei der in verschiedenen Organen histologisch nach Mikrothromben gesucht werden sollte sowie nach den bereits erwähnten, siehe Anlage, Verklumpungen von Zellen (cell fusion) durch die im Körper des Geimpften hergestellten viralen Spikeproteine („die ausgeprägte Fusogenität des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, also seine hohe Fähigkeit, die Fusion von Zellen auszulösen, ihr Verschmelzen“).

Die neuartigen Impfstoffe funktionieren als gentechnische Eingriffe in die, durch die Wissenschaft möglicherweise erst sehr unzureichend verstandenen, Kommunikationsprozesse des menschlichen Immunsystems, zielen auf Veränderung der Proteinbiosynthese und lassen unsere Körperzellen – welche eigentlich? – etwas herstellen, was diese von Natur aus nicht produzieren würden, weshalb bei einem Tod nach „Impfung gegen Corona“, neben der Obduktion, ergänzende immunologische und molekularpathologische Untersuchungen durchgeführt werden sollten.

Erst über diese, die Autopsie begleitende zusätzliche histo-immunologische und molekularpathologische Untersuchung etwa von Hirn- oder Lungengewebszellen, von Herzmuskel-, Niere-, Leber-, Milz- und Gonadengewebe sowie von der Gefäßwand der Kapillaren (Haargefäße) dürften genauere Erkenntnisse über die Folgen der unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Vakzine gewonnen werden können.

Ggf. ist erst zu einem späteren Zeitpunkt mit molekulargenetischen Untersuchungsmethoden bei verstorbenen oder noch lebenden „Corona-Geimpften“ nach Mutationen zu suchen, welche bis dahin, in allen denkbaren Körperzellen, durch die COVID-19-Vakzine möglicherweise erzeugt worden sind.

Grundsätzlich hätte man fragen müssen, ob das mit COVAX erstrebte weltweite annähernde oder vollständige Ausrotten des Coronavirus gesundheitsfördernd ist, denn ein konkurrierender, möglicherweise viel gefährlicher Erreger könnte den frei gewordenen Raum einnehmen, etwa ein nicht wie SARS-CoV-2 im kühlen Nasen- und oberen Rachenraum, sondern ein tief in der warmen Lunge replizierendes Virus.

Dem Fortschritt der Wissenschaft dienende, hier medizinische Erkenntnisse dürfen nicht primär durch ein (bislang praktisch kaum erreichbares bzw. schlampig durchgeführtes) Registrieren der Anzahl der durch die Impfaktion erzeugten Kranken oder Toten gewonnen werden. Vielmehr ist der Menschenversuch, das weitgehend sinnlose und gefährliche globale Impfprogramm COVAX nicht zu verantworten und sofort zu stoppen, vgl. im Anhang meine an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition Pet 2-19-15-2126-040193 vom 2. November 2020 mit Ergänzung vom 17. Dezember 2020.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

A n l a g e

[ im Anhang ]

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23.09.2021 17:27

Sehr geehrter Herr von Roy,

ich finde Ihre Email wissenschaftlich beschämend. Man merkt, dass Sie nur oberflächlich Ahnung von der Materie haben und sich [Ihre Kenntnisse] größtenteils angelesen haben. Ich wünsche keine Nachrichten mehr von Ihnen. Sollten Sie mich weiter belästigen, wird eine Anzeige gegen Sie erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

M. Knabe, Oberarzt Uniklinik Frankfurt

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