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Die Geschichte der Ärztekammern beginnt 1865 mit der Errichtung einer Ärztekammer für Baden, sechs Jahre später, 1871 folgte die Ärztekammer für Bayern. Die Königliche Verordnung vom 25. Mai 1887 „betreffend die Einrichtung einer ärztlichen Standesvertretung für Preußen“ setzte die Errichtung von Ärztekammern schließlich auch in Preußen durch.
Die Reichsärztekammer war die gleichgeschaltete Ärztekammer im Deutschland unter der Herrschaft des Nationalsozialmus. Sie wurde durch die Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1433), die zum 1. April 1936 in Kraft trat, geschaffen, mit welcher gleichzeitig Ärztevereinsbund und Hartmannbund aufgelöst wurden. Am 14. Juli 1933 wurde das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses beschlossen, am 3. Juli 1934 das Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens (GVG). 1935 beschlossen die antisemitisch und rassistisch sowie behindertenfeindlich orientierten Machthaber das Blutschutzgesetz (15. September 1935) und das Reichsbürgergesetz, damals zusammenfassend Nürnberger Gesetze genannt. Das nationalsozialistische Deutschland nutzte das Gesundheitswesen beispielsweise zur Zwangssterilisierung im Sinne der Eugenik.
Bayerische Landesärztekammer
Die 1945 gegründete Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) mit Sitz in München ist eine von 17 deutschen Ärztekammern. Als gesetzliche Berufsvertretung der 83.000 bayerischen Ärzte nimmt sie deren beruflichen Belange wahr, fördert die ärztliche Fortbildung und schafft soziale Einrichtungen für Ärzte und deren Angehörige. Außerdem wirkt sie in der öffentlichen Gesundheitspflege mit. Die BLÄK besteht aus 180 Delegierten der ärztlichen Kreisverbände und der medizinischen Fachbereiche der Landesuniversitäten. Ihre Organe sind die Vollversammlung (Bayerischer Ärztetag) und der Vorstand. Rechtsgrundlage sind das Bayerische Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) und die Satzung der Bayerischen Landesärztekammer. Hinsichtlich ihrer Rechtsform ist die BLÄK Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Aufsichtsbehörde über das BLÄK ist das von Staatsminister Klaus Holetschek geleitete Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Das StMG, 400 Bedienstete, Haushaltsvolumen 0,837 Mrd. EUR, zählt zu den Obersten Landesbehörden, was bedeutet, dass ihr keine andere Behörde übergeordnet ist.
Zusammen mit den jeweiligen Regierungsbezirken führt die Bayerische Landesärztekammer die Aufsicht über die 63 ärztlichen Kreisverbände und acht ärztlichen Bezirksverbände in Bayern und überwacht die Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten.
Seit 1999 hat die BLÄK einen Menschenrechtsbeauftragten, seit mindestens 13 Jahren hat die 1947 geborene Fachärztin für Allgemeinmedizin Dr. Maria Elisabeth Fick dieses Amt inne. Seit 2008 ist Dr. Maria E. Fick zudem Stadträtin in Landshut. Bayerischer Landtag Drucksache 15/798 (Schriftliche Anfrage) vom 16.04.2004 kennt Dr. med. Maria Fick („Mitglied des Vorstands der Bayerischen Landesärztekammer“) als Vertreterin für die „Bioethik-Kommission“, gemeint ist die Bioethikkommission der Bayerischen Staatsregierung. 2001 war die Ernennung von Prof. Dr. Marion Kiechle zur Vorsitzenden der Bioethikkommission der Bayerischen Staatsregierung erfolgt, die im Folgejahr (2002) stellvertretende Vorsitzende der zentralen Ethikkommission für Stammzellforschung der Bundesregierung wurde und seit Oktober 2000 Direktorin der Frauenklinik am Klinikum rechts der Isar der TUM ist.
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An die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer
20.07.2021
Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte
Sehr geehrte Damen und Herren,
es besteht Grund anzunehmen, dass es beim millionenfachen, medizinisch nicht erforderlichen, hochriskanten und gleichwohl als Programm COVAX (Covid-19 Vaccines Global Access) seit neun Monaten an vielen Orten auf der Welt hoffnungsvoll, gutgläubig oder blindwütig durchgeführten sogenannten Impfen – korrekt: beim gentherapeutischen Großversuch – gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Krankheitsbild COVID-19 zu sehr vielen leichten wie auch schweren Impf-Nebenwirkungen kommen kann und selbstverständlich auch zu Todesfällen.
Selbstverständlich kann bei einem Tod nach dem experimentellen gentherapeutischen Eingriff („Corona-Impfung“) ein Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod bestehen, ebenso kann Fremdverschulden möglich erscheinen (die sogenannte Impfung gegen das relativ harmlose Coronavirus war nicht erforderlich, ggf. ist vor Verabreichung des Vakzins ein adäquates Aufklärungsgespräch nicht erfolgt oder der später Verstorbene nicht angemessen ärztlich auf Impfeignung untersucht worden).
Selbstverständlich also kann „eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt“, ich zitiere Stuttgarts Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen vom 10.02.2021, bestehen, was schließlich bereits bei einem nach Impfung eintretenden anaphylaktischen Schock der Fall sein kann, welchen kranke oder hochbetagte Menschen möglicherweise nicht überleben, und genau diese Menschen werden in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 mit Priorität „geimpft“, experimentell gentherapiert.
Diverse Impfnebenwirkungen, von den ggf. erst nach Monaten oder Jahren erkennbaren irreparablen (Stichwort Insertion ins humane Genom) bzw. den möglicherweise ebenfalls tödlichen langfristigen Impfschäden oder auch von der ADE-Reaktion (Antibody Dependent Enhancement process) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zu reden sein, können selbstverständlich auch zum Tod des „Geimpften“ führen, weshalb jeder nach einer Impfung gegen „Corona“ verstorbene Mensch obduziert werden sollte.
Es ist nicht plausibel, bei einem Tod nach COVID-19-Impfung eine nicht-natürliche Todesursache pauschal auszuschließen, wofür sich Brauneisen allerdings einsetzt: „Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht“. Von einer Harmlosigkeit der sogenannten Impfung gegen „Corona“ sollten wir nicht ausgehen, sondern davon, dass die genetischen (gentherapeutischen) „Impfstoffe“ krank machen oder tödlich sein können.
Etwa auch eine Thromboseneigung als Nebenwirkung von viralen Spike-(Stachel-)Proteinen ist altbekannt, und genau diese Stachelproteine beginnt der „geimpfte“ sprich der gentherapeutisch modifizierte Körper herzustellen. Im Übrigen und grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass schon der, leider bereits in die Körper von mehreren Millionen Menschen injizierte, sogenannte Impfstoff, bei COMIRNATY, dem mRNA-Impfstoff BNT162b2 von BioNTech / Pfizer ist das der genetische Bauplan für das Stachelprotein gehüllt in Nano-Lipide, nicht in unserem Deltoid-(Schulter-)Muskel verbleibt, sondern sich über die Blutbahn, etwa beim Durchstechen der gut durchbluteten Unterhaut, im ganzen Körper ausbreitet, also rasch auch viele Lungen-, Leber-, Herzmuskel- und Gefäßwandzellen erreicht, welche sozusagen anweisungsgemäß mit der Fabrikation der Spikeproteine beginnen. Doch selbst bei nur lokaler (Musculus deltoideus, Deltamuskel) Expression der Stachelproteine ist deren weitere Ausbreitung im Körper unklar.
Bei schweren Impfreaktionen sollte so schnell wie möglich überprüft werden, ob es Anzeichen für Gerinnungsstörungen gibt, wozu die Bestimmung von D‑Dimeren entscheidend ist. D-Dimere sind Proteine, die als Abbauprodukte von vernetztem Fibrin im Blut während der körpereigenen Auflösung eines Blutgerinnsels vorkommen und sind ein Biomarker für die Fibrinolyse genannte Auflösung von Blutgerinnseln, weshalb ihre Konzentration im Blut zur Diagnose von Thrombosen verwendet wird.
Sobald ein – leider weiterer – Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit der sogenannten Impfung, richtig gesagt mit dem unnötigen und gefährlichen Gentherapie-Experiment, eintritt, ist es äußerst wichtig, das Einverständnis der Angehörigen sicherlich vorausgesetzt, eine Obduktion durchführen zu lassen, bei der in verschiedenen Organen histologisch nach Mikrothromben gesucht werden sollte sowie nach den bereits erwähnten, siehe Anlage, Verklumpungen von Zellen (cell fusion) durch die im Körper des Geimpften hergestellten viralen Spikeproteine („die ausgeprägte Fusogenität des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, also seine hohe Fähigkeit, die Fusion von Zellen auszulösen, ihr Verschmelzen“).
Die neuartigen Impfstoffe funktionieren als gentechnische Eingriffe in die, durch die Wissenschaft möglicherweise erst sehr unzureichend verstandenen, Kommunikationsprozesse des menschlichen Immunsystems, zielen auf Veränderung der Proteinbiosynthese und lassen unsere Körperzellen – welche eigentlich? – etwas herstellen, was diese von Natur aus nicht produzieren würden, weshalb bei einem Tod nach „Impfung gegen Corona“, neben der Obduktion, ergänzende immunologische und molekularpathologische Untersuchungen durchgeführt werden sollten.
Erst über diese, die Autopsie begleitende zusätzliche histo-immunologische und molekularpathologische Untersuchung etwa von Hirn- oder Lungengewebszellen, von Herzmuskel-, Niere-, Leber-, Milz- und Gonadengewebe sowie von der Gefäßwand der Kapillaren (Haargefäße) dürften genauere Erkenntnisse über die Folgen der unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Vakzine gewonnen werden können.
Ggf. ist erst zu einem späteren Zeitpunkt mit molekulargenetischen Untersuchungsmethoden bei verstorbenen oder noch lebenden „Corona-Geimpften“ nach Mutationen zu suchen, welche bis dahin, in allen denkbaren Körperzellen, durch die COVID-19-Vakzine möglicherweise erzeugt worden sind.
Grundsätzlich hätte man fragen müssen, ob das mit COVAX erstrebte weltweite annähernde oder vollständige Ausrotten des Coronavirus gesundheitsfördernd ist, denn ein konkurrierender, möglicherweise viel gefährlicher Erreger könnte den frei gewordenen Raum einnehmen, etwa ein nicht wie SARS-CoV-2 im kühlen Nasen- und oberen Rachenraum, sondern ein tief in der warmen Lunge replizierendes Virus.
Dem Fortschritt der Wissenschaft dienende, hier medizinische Erkenntnisse dürfen nicht primär durch ein (bislang praktisch kaum erreichbares bzw. schlampig durchgeführtes) Registrieren der Anzahl der durch die Impfaktion erzeugten Kranken oder Toten gewonnen werden. Vielmehr ist der Menschenversuch, das weitgehend sinnlose und gefährliche globale Impfprogramm COVAX nicht zu verantworten und sofort zu stoppen, vgl. im Anhang meine an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition Pet 2-19-15-2126-040193 vom 2. November 2020 mit Ergänzung vom 17. Dezember 2020.
Mit freundlichen Grüßen
Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)
A n l a g e
[ im Anhang ]
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