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Experimentelle Gentherapie: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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Gerhard Eck ist ein bayerischer Politiker (CSU) und gehört seit 1998 dem Bayerischen Landtag an. Als Nachfolger für den zurückgetretenen Bernd Weiß berief ihn Ministerpräsident Horst Seehofer im Herbst des Jahres 2009 zum Staatssekretär im bayerischen Innenministerium, ein Amt, das er auch in den Kabinetten Söder I und Söder II ausübte. Zum 24. März 2020 wechselte Gerhard Eck „zur Verstärkung des Kampfes gegen die Corona-Pandemie“ (WP) ins bayerische Gesundheitsministerium. Nur dreizehn Wochen später, seit dem 1. Juli 2020 ist Eck wieder Staatssekretär im Staatsministerium des Inneren.

Im Januar 2021 musste die approbierte Ärztin Melanie Huml ihr Amt als Bayerns Gesundheitsministerin an Klaus Holetschek abgeben. Jurist Holetschek übernahm im Dezember 2021 turnusgemäß den Vorsitz in der deutschen Gesundheitsministerkonferenz, baut mit am Lügengebäude einer Pandemie und fordert die zeitnahe Einführung einer allgemeinen sogenannten Impfpflicht, wir haben von einer Pflichtteilnahme an einem unnötigen und schädigenden oder tödlichen gentherapeutischen Großversuch zu reden, dem Menschheitsverbrechen und globalen Medizinverbrechen COVAX. Bei Verstößen gegen diese „Impfpflicht“, so Holetschek, müsse man neben Bußgeldern auch andere Konsequenzen wie zum Beispiel Beteiligung an den Behandlungskosten oder höhere Krankenkassenbeiträge für „Ungeimpfte“ erwägen, für nicht experimentell Gentherapierte.

Bayerns Innenminister ist Joachim Herrmann, der vor zwei Wochen die knapp zwanzig Prozent der „ungeimpften“, früher sagte man der gesunden, bayerischen Polizisten aus dem Streifendienst abzog und in den Innendienst verbannte. Vor acht Monaten hatte es Hermann auf die Einwanderer abgesehen, bei denen der Jurist Vorbehalte gegen das „Impfen“ witterte, die er sowohl auf Sprachbarrieren als auch auch auf Gerüchte und Verschwörungstheorien zurückführte: „Diese sind grober Unfug und schüren lediglich unberechtigt Ängste. (…) So gibt es weder Belege für die Behauptung, dass die Impfungen zur Unfruchtbarkeit führen, noch hat eine Impfung Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus.“ (Allgäuer Zeitung 02.05.2021). Herrmann betonte damals: „Ich appelliere daher nachdrücklich an alle unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit von uns allen: Nehmen Sie das Impfangebot wahr und lassen Sie sich impfen.“ Hoffentlich folgt kein Einwanderer dem Ratschlag des fehlinformierten jedenfalls fehlinformierenden Innenministers zur Akzeptanz der experimentellen Gentherapie. Eigens erwähnte Bayerns Innenminister dabei alle Asylbewerber, von denen man ebenfalls nur hoffen kann, dass sie die sinnlosen und krankmachenden oder tötenden sogenannten Impfungen ablehnen. Jede Impfung gegen Coronaviren ist eine Impfung zuviel.

Angesichts der durch Pharma-Großinvestor Bill Gates, durch Farrar, Fauci, Ferguson, durch Tedros (WHO), Wieler (IHR-RC, GloPID-R), Montgomery (WMA) und durch weitere Täter und Mittäter aufgebauten Lüge einer Pandemie, bei täglichem, stündlichem Bombardement mit furchteinflößender und zur Injektion drängender Propaganda und angesichts des deutschen ungeeigneten Aufklärungsmerkblatts (Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfung) – mit mRNA-Impfstoffen –) ist ein informed consent, ein informiertes Einwilligen in die sogenannte Impfung nicht möglich.

Von jedermann erfordert COVAX informed dissent, informiertes Nichteinwilligen.

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An das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Herrn Staatssekretär Gerhard Eck

14.12.2021

Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Eck,

es besteht Grund anzunehmen, dass es beim millionenfachen, medizinisch nicht erforderlichen, hochriskanten und gleichwohl als Programm COVAX (Covid-19 Vaccines Global Access) seit drei Monaten an vielen Orten auf der Welt hoffnungsvoll, gutgläubig oder blindwütig durchgeführten sogenannten Impfen – korrekt: beim gentherapeutischen Großversuch – gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Krankheitsbild COVID-19 zu sehr vielen leichten wie auch schweren Impf-Nebenwirkungen kommen kann und selbstverständlich auch zu Todesfällen.

Selbstverständlich kann bei einem Tod nach dem experimentellen gentherapeutischen Eingriff („Corona-Impfung“) ein Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod bestehen, ebenso kann Fremdverschulden möglich erscheinen (die sogenannte Impfung gegen das relativ harmlose Coronavirus war nicht erforderlich, ggf. ist vor Verabreichung des Vakzins ein adäquates Aufklärungsgespräch nicht erfolgt oder der später Verstorbene nicht angemessen ärztlich auf Impfeignung untersucht worden).

Selbstverständlich also kann „eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt“, ich zitiere Stuttgarts Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen vom 10.02.2021, bestehen, was schließlich bereits bei einem nach Impfung eintretenden anaphylaktischen Schock der Fall sein kann, welchen kranke oder hochbetagte Menschen möglicherweise nicht überleben, und genau diese Menschen werden in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 mit Priorität „geimpft“, experimentell gentherapiert.

Diverse Impfnebenwirkungen, von den ggf. erst nach Monaten oder Jahren erkennbaren irreparablen (Stichwort Insertion ins humane Genom) bzw. den möglicherweise ebenfalls tödlichen langfristigen Impfschäden oder auch von der ADE-Reaktion (Antibody Dependent Enhancement process) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zu reden sein, können selbstverständlich auch zum Tod des „Geimpften“ führen, weshalb jeder nach einer Impfung gegen „Corona“ verstorbene Mensch obduziert werden sollte.

Es ist nicht plausibel, bei einem Tod nach COVID-19-Impfung eine nicht-natürliche Todesursache pauschal auszuschließen, wofür sich Brauneisen allerdings einsetzt: „Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht“. Von einer Harmlosigkeit der sogenannten Impfung gegen „Corona“ sollten wir nicht ausgehen, sondern davon, dass die genetischen (gentherapeutischen) „Impfstoffe“ krank machen oder tödlich sein können.

Etwa auch eine Thromboseneigung als Nebenwirkung von viralen Spike-(Stachel-)Proteinen ist altbekannt, und genau diese Stachelproteine beginnt der „geimpfte“ sprich der gentherapeutisch modifizierte Körper herzustellen. Im Übrigen und grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass schon der, leider bereits in die Körper von mehreren Millionen Menschen injizierte, sogenannte Impfstoff, bei COMIRNATY, dem mRNA-Impfstoff BNT162b2 von BioNTech / Pfizer ist das der genetische Bauplan für das Stachelprotein gehüllt in Nano-Lipide, nicht in unserem Deltoid-(Schulter-)Muskel verbleibt, sondern sich über die Blutbahn, etwa beim Durchstechen der gut durchbluteten Unterhaut, im ganzen Körper ausbreitet, also rasch auch viele Lungen-, Leber-, Herzmuskel- und Gefäßwandzellen erreicht, welche sozusagen anweisungsgemäß mit der Fabrikation der Spikeproteine beginnen. Doch selbst bei nur lokaler (Musculus deltoideus, Deltamuskel) Expression der Stachelproteine ist deren weitere Ausbreitung im Körper unklar.

Bei schweren Impfreaktionen sollte so schnell wie möglich überprüft werden, ob es Anzeichen für Gerinnungsstörungen gibt, wozu die Bestimmung von D‑Dimeren entscheidend ist. D-Dimere sind Proteine, die als Abbauprodukte von vernetztem Fibrin im Blut während der körpereigenen Auflösung eines Blutgerinnsels vorkommen und sind ein Biomarker für die Fibrinolyse genannte Auflösung von Blutgerinnseln, weshalb ihre Konzentration im Blut zur Diagnose von Thrombosen verwendet wird.

Sobald ein – leider weiterer – Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit der sogenannten Impfung, richtig gesagt mit dem unnötigen und gefährlichen Gentherapie-Experiment, eintritt, ist es äußerst wichtig, das Einverständnis der Angehörigen sicherlich vorausgesetzt, eine Obduktion durchführen zu lassen, bei der in verschiedenen Organen histologisch nach Mikrothromben gesucht werden sollte sowie nach den bereits erwähnten, siehe Anlage, Verklumpungen von Zellen (cell fusion) durch die im Körper des Geimpften hergestellten viralen Spikeproteine („die ausgeprägte Fusogenität des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, also seine hohe Fähigkeit, die Fusion von Zellen auszulösen, ihr Verschmelzen“).

Die neuartigen Impfstoffe funktionieren als gentechnische Eingriffe in die, durch die Wissenschaft möglicherweise erst sehr unzureichend verstandenen, Kommunikationsprozesse des menschlichen Immunsystems, zielen auf Veränderung der Proteinbiosynthese und lassen unsere Körperzellen – welche eigentlich? – etwas herstellen, was diese von Natur aus nicht produzieren würden, weshalb bei einem Tod nach „Impfung gegen Corona“, neben der Obduktion, ergänzende immunologische und molekularpathologische Untersuchungen durchgeführt werden sollten.

Erst über diese, die Autopsie begleitende zusätzliche histo-immunologische und molekularpathologische Untersuchung etwa von Hirn- oder Lungengewebszellen, von Herzmuskel-, Niere-, Leber-, Milz- und Gonadengewebe sowie von der Gefäßwand der Kapillaren (Haargefäße) dürften genauere Erkenntnisse über die Folgen der unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Vakzine gewonnen werden können.

Ggf. ist erst zu einem späteren Zeitpunkt mit molekulargenetischen Untersuchungsmethoden bei verstorbenen oder noch lebenden „Corona-Geimpften“ nach Mutationen zu suchen, welche bis dahin, in allen denkbaren Körperzellen, durch die COVID-19-Vakzine möglicherweise erzeugt worden sind.

Grundsätzlich hätte man fragen müssen, ob das mit COVAX erstrebte weltweite annähernde oder vollständige Ausrotten des Coronavirus gesundheitsfördernd ist, denn ein konkurrierender, möglicherweise viel gefährlicher Erreger könnte den frei gewordenen Raum einnehmen, etwa ein nicht wie SARS-CoV-2 im kühlen Nasen- und oberen Rachenraum, sondern ein tief in der warmen Lunge replizierendes Virus.

Dem Fortschritt der Wissenschaft dienende, hier medizinische Erkenntnisse dürfen nicht primär durch ein (bislang praktisch kaum erreichbares bzw. schlampig durchgeführtes) Registrieren der Anzahl der durch die Impfaktion erzeugten Kranken oder Toten gewonnen werden. Vielmehr ist der Menschenversuch, das weitgehend sinnlose und gefährliche globale Impfprogramm COVAX nicht zu verantworten und sofort zu stoppen, vgl. im Anhang meine an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition Pet 2-19-15-2126-040193 vom 2. November 2020 mit Ergänzung vom 17. Dezember 2020.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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A n l a g e

02.11.2020 · Petition an den Deutschen Bundestag · Pet 2-19-15-2126-040193

Stoppt die Errichtung von 60 Impfzentren und von Kühlketten zum Impftofftransport nach dem Modell COVAX. Keine SARS-CoV-2 betreffende deutsche Beteiligung an der ACT Accelerator Initiative zur Beschleunigung der Entwicklung und gerechten Verteilung von Vakzinen, Diagnostika und Therapeutika. Rückzug Deutschlands aus der Arbeit der Inklusiven Impfallianz (Inclusive Vaccine Alliance), soweit diese auf SARS-CoV-2 zielt. In Deutschland handeln, global denken, kein Geld für COVAX.

17.12.2020 · Ergänzung der Petition (Begründung)

• ADE – antikörperabhängige Verstärkung
• Allergische Reaktionen auf Polyethylenglykol, PEG
• W. A. Haseltine zur Entwicklungszeit von Vakzinen
• Syncytin-1, MS, Rheuma
• Weibliche Unfruchtbarkeit
• Lipid-Nanopartikel im COVID-19-Impfstoff
• Informiertes Einwilligen – informed consent
• Nürnberger Kodex – Nuremberg Code

„Den gentechnischen Großversuch am Menschen stoppen: Verhindern wir jetzt in Deutschland und in buchstäblich letzter Minute die Massenimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und tragen wir unser Möglichstes dazu bei, ein nicht gesundheitsförderliches, sondern gesundheitsgefährdendes Projekt COVAX auch weltweit zu stoppen.“

schariagegner.wordpress.com/2020/11/02/keine-massenimpfungen-gegen-sars-cov-2-keine-corona-impfzentren-und-kuehlketten-kein-geld-fuer-covax/

24.12.2020 · Stoppt das gefährliche gentechnische Menschenexperiment

„Bitte eröffnen Sie ein Ermittlungsverfahren gegen alle Hersteller von COVID-19-Impfstoffen, die im Jahr 2020 ihr jeweiliges Vakzin bei der EMA (European Medicine Agency) zur Prüfung eingereicht haben, beispielsweise BioNtech / Pfizer für Impfstoff BNT162b.“

schariagegner.wordpress.com/2020/12/24/ermittlungen-gegen-impfstoffhersteller/

28.02.2021 · Strafanzeige gegen Achim Brauneisen wegen § 258 Strafvereitelung oder StGB § 258a Strafvereitelung im Amt oder aufgrund vergleichbarer Gesetze

schariagegner.wordpress.com/2021/02/28/generalstaatsanwalt-stuttgart-keine-obduktion-nach-corona-impfung/

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29.12.2021 11:52

Von: Servicestelle (StMGP)

Betreff: Ihre Nachricht zur COVID-19-Impfung

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihre Nachricht, mit der Sie sich hinsichtlich der Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 an Herrn Staatssekretär Eck gewendet haben. Wir wurden beauftragt, Ihnen zuständigkeitshalber zu antworten.

Wir bewundern es sehr, wie ausführlich und intensiv Sie sich mit dem Thema der Corona-Impfung auseinandersetzen.

Zwar ist es schade, dass Sie der COVID-19-Impfung negativ gegenüberstehen, an dieser Stelle sei jedoch ausdrücklich erwähnt, dass wir uns auch mit kritischen Meinungsäußerungen intensiv auseinandersetzen. Demokratie erfordert, auch Widerspruch anzunehmen und in die eigenen Überlegungen miteinzubeziehen.

Ihre Aussagen zu einem Zusammenhang zwischen Impfung und Todesfällen können wir so nicht bestätigen. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) nicht dazu berufen ist, eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Ihnen zu führen. Eine Aufbereitung und Auswertung statistischer Daten nach individuellen Vorgaben sowie die Darstellung und der umfassende Vergleich wissenschaftlicher Studien ist durch uns nicht leistbar.

Seien Sie versichert, dass uns als Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das Wohlbefinden all unserer Bürgerinnen und Bürger, unabhängig des Impfstatus und des Alters, sehr am Herzen liegt, die Corona-Pandemie jedoch auch für die Staatsregierung eine große Herausforderung darstellt.

Für den richtigen Weg stehen wir deshalb in einem regelmäßigen und intensiven Austausch mit den Akteuren der medizinischen Versorgung, der Wissenschaft, den Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen sowie zahlreichen Verbänden und Interessensgemeinschaften, die uns beratend zur Seite stehen.

Umfangreiche Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema neuartiges Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie unter:

• bayern.de/coronavirus/impfung (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)

• RKI – Impfen – COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) (Robert-Koch-Institut)

• rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.htm (STIKO-Empfehlungen zur Corona-Schutzimpfung)

• pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html (ausführliche Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts zu den in Deutschland zugelassenen Corona-Impfstoffen)

Was wir Ihnen jedoch versichern können ist, dass jeder Impfstoff, der in Deutschland verwendet wird, einen aufwendigen Prozess durchlaufen muss, bis dieser letztendlich zugelassen und verimpft werden kann.

Für die Bewertung von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig. Bevor ein Impfstoff vermarktet und angewendet werden darf, muss er ein Zulassungsverfahren durchlaufen, in dem Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit (Sicherheit) bewertet werden.

Dass bei der Corona-Impfung so schnell Ergebnisse erzielt wurden, liegt nicht an geringeren Standards, sondern daran, dass viel Geld investiert und das Thema priorisiert behandelt wurde. Der vereinfachte Prozess wird durch mehrere Faktoren ermöglicht, durch die jedoch kein Abstrich an der Sicherheit gemacht wird. Unter anderem hat die EMA für die Einreichung und Bewertung von COVID-bezogenen Arzneimitteln den sogenannten „Rolling Review“ – das laufende Bewertungsverfahren – eingeführt: Während normalerweise bereits vor Beginn des Bewertungsverfahrens ein vollständiger Zulassungsantrag mit allen erforderlichen Daten vorliegen muss, können beim Rolling Review auch Teile eines Zulassungsantrags vorab eingereicht und bewertet werden. Die Testverfahren werden also nicht beschleunigt, indem Überprüfungen ausgelassen werden. Stattdessen werden die notwendigen Studien teilweise parallel durchgeführt und die erforderlichen Zulassungsverfahren frühzeitig vorbereitet.

Mit Nebenwirkungen muss jedoch bei Impfungen jeder Art gerechnet werden. Ein hundertprozentiger Ausschluss kann nicht gewährleistet werden. Nach sorgfältiger Bewertung von wissenschaftlichen Beobachtungen und Daten kommt die STIKO zu der Einschätzung, dass nach gegenwärtigem Wissenstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen überwiegen.

Das Paul-Ehrlich-Institut bewertet jedoch regelmäßig Verdachtsfälle zu Nebenwirkungen bei COVID-19-Impstoffen in den Sicherheitsberichten und berichtet darüber in seinem Coronadossier: pei.de/coronavirus.

Bezüglich Nebenwirkungen, die Sie mit der Impfung in Verbindung bringen würden, wären Sie bei der Pharmakovigilanz des PEI an der richtigen Stelle. Zudem können Sie den Verdacht von Nebenwirkungen aufgrund eines Impfstoffes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 über folgendes Online-Formular beim PEI melden: Nebenwirkungen melden – Online-Formular (bund.de).

Besteht eine Impfempfehlung der STIKO, liegt damit eine öffentliche Empfehlung für eine COVID-19-Impfung der zuständigen Landesbehörde i. S. v. § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG vor. Erleidet jemand also infolge der COVID-19-Schutzimpfung eine gesundheitliche Schädigung, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht (vgl. § 2 Nr. 11 IfSG), hat er Anspruch auf Entschädigungsleistungen in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes nach § 60 Abs. 1 IfSG.

Voraussetzung für die Haftungsfreistellung ist, dass der Impfschaden nicht auf anderem Wege (insbes. gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a IfSG) ausgeglichen wird und keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der üblichen ärztlichen Sorgfaltsmaßstäbe bei der Aufklärung und Verabreichung des Impfstoffs sowie der Dokumentation vorliegt.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Ausführungen weitergeholfen haben, Ihre weiteren Fragen dann an anderer Stelle ausführlich beantwortet werden können (siehe Links oben).

Wir wünschen Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit und einen guten Start ins neue Jahr 2022.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Haidenauplatz, München

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30.12.2021 09:33

Antwort zu: Ihre Nachricht zur COVID-19-Impfung

An: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP)

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen herzlichen Dank für Ihre informativen Zeilen.

Die gentherapeutisch wirksamen experimentellen sogenannten Impfstoffe sind unnötig und lebensgefährlich, niemand darf gegen die vergleichsweise harmlosen Coronaviren mit den experimentellen, beispielsweise mRNA enthaltenden Substanzen „geimpft“ werden, schon gar nicht Kinder. Das Menschheitsverbrechen und Medizinverbrechen COVAX ist unverzüglich weltweit zu überwinden, die Verantwortlichen für den Kulissenbau einer Pandemie und die genetische sogenannte Impfkampagne sind zeitnah vor Gericht zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy

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[ Einigen Lesern mag diese kurze letzte Nachricht bekannt vorkommen, wortgleich waren die zwei Sätze am 07.09.2021 nach Österreich ans Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gegangen und am 23.09.2021 antwortete der Service für Bürgerinnen und Bürger: „Wir können die von Ihnen vertretene Sichtweise aus wissenschaftlicher Sicht nicht nachvollziehen! Es wurden weltweit mittlerweile mehr als 5,7 Milliarden Corona-Schutzimpfungen durchgeführt. Die Coronaimpfstoffe zählen sicher zu den am genausten und strengsten überwachten Impfungen der Menschheitsgeschichte!“ ]

schariagegner.wordpress.com/2021/09/24/oesterreich-ministerium-fur-soziales-und-gesundheit-lobt-grossversuch-prophylaktischer-gentherapie-coronaimpfstoffe/

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Noch zu Bayern

An die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer

20.07.2021

Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte

schariagegner.wordpress.com/2021/10/09/bayern-und-die-obduktionen-nach-der-experimentellen-gentherapie-schutzimpfung-gegen-das-coronavirus-sars-cov-2/

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