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Bayern und die Obduktionen nach der experimentellen Gentherapie („Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“) Teil II

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Teil I (2021)

schariagegner.wordpress.com/2021/10/09/bayern-und-die-obduktionen-nach-der-experimentellen-gentherapie-schutzimpfung-gegen-das-coronavirus-sars-cov-2/

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02.05.2022 / Montag, 2. Mai 2022 18:53

von: Edward von Roy · an: Klaus Holetschek (StMGP), Staatsminister für Gesundheit und Pflege

Betreff: Obduktionen nach Corona-Impfung

Priorität: Hoch

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Sehr geehrter Herr Staatsminister Holetschek,

die im Rahmen des gentechnischen Großversuchs COVAX nahezu weltweit und seit dem 27.12.2020 als „Corona-Impfung“ oder „Corona-Schutzimpfung“ auch in Deutschland verabreichten, nicht erforderlichen und im beabsichtigten Sinne weitgehend bis völlig wirkungslosen sogenannten Impfstoffe (experimentelle Gentherapien) schädigen jeden, haben sehr viele Menschen erkranken lassen und bereits jetzt viele getötet.

Was anlässlich der unbedingt durchzuführenden Obduktion (Leichenschau) bei einem jeden Todesfall nach modRNA-Injektion (von BioNTech / Pfizer die Substanz BNT162b2 / Tozinameran / Comirnaty, von Moderna Spikevax) oder nach Vektorvirusinjektion (von Janssen, Johnson & Johnson (J&J) das Produkt Ad26.COV2.S, von AstraZeneca ChAdOx1-S / AZD1222 / Vaxzevria) beachtet werden sollte, entnehmen Sie bitte dem Anhang (Abschnitte B.1 und B.2).

Auch in den Jahren 2020 bis 2022 sind Coronaviren so gefährlich oder so harmlos wie seit Jahrtausenden. Niemand benötigt zum Schutz vor dem keineswegs als „neuartig“ (novel) zu bezeichnenden Betacoronavirus SARS-CoV-2 eine Impfung. Stoppen wir COVAX, das Menschheitsverbrechen und globale Medizinverbrechen.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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A n l a g e

Pet 2-20-15-2120-001658a
Ergänzung vom 25. Februar 2022

Inhalt

A Hintergrund

B Mögliche Schädigungen

B.1 Zusammengestellt von Edward von Roy (Deutsch)
Worauf bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte (25.02.2022)

B.2 Publiziert bei Doctors for COVID Ethics von Prof. Dr. Arne Burkhardt (Englisch)

Notes and recommendations for conducting post-mortem examination (autopsy) of persons deceased in connection with COVID vaccination

C Den gentechnischen Großversuch am Menschen stoppen

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schariagegner.wordpress.com/2022/02/22/noch-zu-pet-2-20-15-2120-001658a/

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06.05.2022 / 2022-05-06 11:00 Uhr

Betreff: Obduktionen nach Corona-Impfung – Ihre Nachricht

von: Servicestelle, StMGP, Bayern · Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihre Nachricht an Herrn Staatsminister Klaus Holetschek sowie der zur Kenntnisbringung der Petition, die Sie beim Deutschen Bundestag eingereicht haben. Wir wurden gebeten, Ihnen zu antworten.

Hinsichtlich der Sicherheit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und gegebenenfalls angezeigten Obduktionen, im Falle eines Todesfalls nach einer Impfung, möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) überwacht die Sicherheit von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln und ergreift gegebenenfalls Maßnahmen. In fortlaufend erstellten, öffentlich zugänglichen Sicherheitsberichten informiert das PEI über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Explizit werden hier auch Verdachtsmeldungen über einen tödlichen Ausgang in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zur Impfung berichtet. Dem Sicherheitsbericht des PEIs ist hierzu Folgendes zu entnehmen: „In 2.255 Verdachtsfallmeldungen wurde über einen tödlichen Ausgang in unterschiedlichem zeitlichem Abstand zur Impfung (0 Tage bis 234 Tage) berichtet. In 85 Einzelfällen, in denen Patienten an bekannten Impfrisiken wie Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS), Blutungen aufgrund einer Immunthrombozytopenie oder Myokarditis im zeitlich plausiblen Abstand zur jeweiligen Impfung verstorben sind, hat das Paul-Ehrlich-Institut den ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung als möglich oder wahrscheinlich bewertet.“ (pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicher‌heitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-31-12-21.pdf?__blob=publicationFile&v=5; Seite 9; Stand: 07.02.2022).

Wenn sich ergibt oder anzunehmen ist, dass jemand durch eine Schutzimpfung oder andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, können die Gesundheitsämter selbst Ermittlungen anstellen und in diesem Rahmen ggf. auch Obduktionen veranlassen, vgl. § 25 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 2 IfSG.

Zudem kann gemäß § 87 Strafprozessordnung eine Obduktion im Rahmen von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht angeordnet werden. Eine Einbindung der Polizei erfolgt nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Bestattungsverordnung immer dann, wenn der Arzt der Leichenschau auf der Todesbescheinigung „Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod“ oder „Todesart ungeklärt“ ankreuzt. Todesfälle infolge ärztlicher Eingriffe sind – unabhängig von der Schuldfrage – als „nicht natürlicher Tod“ zu klassifizieren. Insoweit reicht ein Verdacht aus. Bei engem zeitlichen Zusammenhang des Todes mit einer Impfung wird der Arzt der Leichenschau daher in der Regel einen „nicht natürlichen Tod“ oder zumindest „Todesart ungeklärt“ ankreuzen. In diesem Fall hat der Arzt verpflichtend die Polizei zu verständigen und ihr die Todesbescheinigung zuzuleiten. Ergeben sich Hinweise darauf, dass eine Person möglicherweise infolge einer Schutzimpfung verstorben ist und kann in diesem Zusammenhang eine Straftat nicht ausgeschlossen werden, sind im Rahmen der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen daher schon jetzt Obduktionen zur Aufklärung des Sachverhalts möglich.

Die beschriebenen Maßnahmen erscheinen zielführend und ausreichend, um die Sicherheit von Arzneimitteln – und damit auch der bislang zugelassenen Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 – zeitnah und fundiert zu beurteilen.

Eine Ausweitung von Obduktionen erscheint vor diesem Hintergrund deshalb aus fachlicher Sicht nicht angezeigt.

Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit

Ihre Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Haidenauplatz, München

Mail Poststelle StMGP Bayern, Gewerbemuseumsplatz, Nürnberg

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Übrigens: Die Bayerische Staatsregierung bietet zu Fragen rund um die Corona-Pandemie ein umfangreiches „FAQ-Angebot“ an,

u. a. auf stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/ und stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php.

Viele Fragen lassen sich daraus aktuell und ohne Wartezeit beantworten.

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