·
·
قائممقامی
Qāʾim-Maqāmī
·
·
Der schiitische Islamgelehrte Seyyed Abbas Hosseini Qaemmaqami (Ghaemmaghami), gemäß Überlieferung in 34. Generation Nachfahre von Zayn al-Abidin, dem Sohn von Husayn ibn Ali und damit vom Urenkel Mohammeds, hatte Religionslehre an der theologischen Hochschule in Teheran studiert. An den Hochschulen von Teheran und Qom (Ghom) ließ er sich in islamischem Recht, Philosophie und Mystik ausbilden und erlangte die Befähigung zur selbstständigen Rechtsfindung, wurde Mudschtahid. An der theologischen Hochschule in Teheran dozierte Qaemmaqami mehrere Jahre in islamischem Recht und Philosophie, außerdem an mehreren Universitäten Teherans über die Grundlagen der Mystik und Philosophie, über politisches Denken und vergleichende scholastische Theologie. Von 2004 bis 2008 arbeitete Ayatollah Qaemmaqami als Imam und Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH). Qaemmaqami ist der Vorsitzende der Islamic European Union of Shia Scholars and Theologians (IEUS), der Islamisch-europäischen Union der Schia-Gelehrten und -Theologen.
Als Mohammed-Karikaturen wurde eine 2005 in der dänischen Tageszeitung Jyllands-Posten unter dem Namen Das Gesicht Mohammeds (dänisch: Muhammeds ansigt) erschienene Serie von zwölf Karikaturen bekannt, die den islamischen Propheten und Religionsstifter Mohammed zum Thema haben. Im Rahmen dieses Karikaturenstreits verurteilte Qaemmaqami die gewalttätigen muslimischen Proteste. Vorsichtshalber verzichtete er selbst allerdings darauf, spöttisch eine Karikatur oder auch lediglich andächtig ein Bild Mohammeds zu zeichnen.
In einer Fatwa nach den islamisch motivierten Anschlägen in London am 7. Juli 2005, im Englischen nennt man den Angriff 7/7, seven-seven, erklärte der Ayatollah die Unvereinbarkeit von Terror und Islam, anders gesagt er belog die Öffentlichkeit und hätte, falls ihm Gewaltlosigkeit am Herzen liegen würde, Ayatollah Chomeini als Terroristen bezeichnen müssen und das Gesetz und Verhalten, der eigenen Bevölkerung gegenüber, der 1979 errichteten Islamischen Republik Iran als terroristisch.
Vor dreizehn Jahren, am 17.12.2010 veröffentlichte Ghaemmaghami in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) eine Stellungnahme mit dem Titel: Erlaubt der Koran die Steinigung von Ehebrechern? Darin stellt der schiitische Gelehrte fest, dass es im Koran keine Bestätigung dieser Strafmethode gäbe. Die islamisch korrekte Strafe für Unzucht sei mit einhundert Peitschenhieben angesetzt, könne jedoch – nach koranischer Sicht sprich aus Allahs Perspektive – auf die Hälfte reduziert werden. Analog dazu stellt Qaemmaqami die rhetorische Frage, was die „Hälfte einer Steinigung“ sei und kommt zu dem Schluss, „dass die Steinigung aus koranischer Sicht nicht akzeptabel sein kann.“
Leider hat kein FAZ-Redakteur dem Ayatollah gesagt, dass in der freiheitlichen Demokratie nicht 100 und auch nicht 50 Peitschenhiebe machbar sind, auch nicht im Namen der Integration oder im Namen des Dialoges mit dem Islam oder in Bewunderung für das geheimnisvolle Morgenland (… wo bitte geht es hier nach Morgenland? Jeder blicke aus seinem Fenster zwischen 05:00 und 09:00, wo auch immer auf der Welt er sich gerade befindet, klarer Fall von Morgenland).
Betrachtungen zu S. A. Hosseini Ghaemmaghami: Europäischer Islam oder Islam in Europa? Erfahrungen und Ansichten eines Ayatollahs in Europa.
Zum 75. Menschenrechtstag, 10. Dezember 2023, von Jacques Auvergne.
·
·
(16) „Die vorherrschende Meinung im Westen …“
Moment, Moment, so geht das gar nicht, mit einem Spalten des Weltalls in den Westen und den Osten fangen wir erst gar nicht an. Unsere heute vor 75 Jahren bekundeten allgemeinen Menschenrechte sind eben gerade nicht westlich sprich anti-östlich, auf ewig unorientalisch, sondern zeitlos und überall gültig, universell. Als Islamgelehrter und wie beiläufig von Ost und West zu reden, zielt darauf, den Globus aufzuteilen in Sauberland und Schmutzbereich, in Dar al-Islam und Dar al-Harb.
Weltallspalter Ayatollah Qaemmaqami legt los:
„Die vorherrschende Meinung im Westen gründet auf dem Widerspruch und der Unvereinbarkeit zwischen der Religion und Begriffen wie Wissenschaft, Demokratie und soziale Prozesse.“
Nein Herr Qaemmaqami, den freiheitlichen Rechtsstaat kennzeichnen Rechte und Gesetze, die eben gerade nicht vorausnehmen oder auch nur vermuten möchten, ob der einzelne Mensch an ein Jenseits glaubt oder nicht, oder ob er, nach der islamischen Lehre, in der Achira, in dem noch in der Zukunft liegenden Raum des Gerichts und der Scheidung in glückselige Gottesnähe oder endlose Verdammnis, in den ewigen Garten eintreten wird oder ins ewige Feuer geworfen.
Der Feind der Vernunft und der allgemeinen Menschenrechte, insbesondere der Gleichberechtigung von Mann und Frau macht weiter:
„Wenn man … über das Verhältnis zwischen Wissenschaft und Religion spricht, misst man der Wissenschaft … eine epistemologische Priorität in der intersubjektiven zwischenmenschlichen Beziehung bei, … und … gelangt man zu dem Ergebnis, dass die Religion keinen Beitrag zur Erkenntnis leisten kann und beiseite gelassen werden muss.“
„Religion und Glaube sind Realitäten, die in keinerlei Beziehung zu Wahrheit und Unwahrheit oder Recht und Unrecht stehen. Die Wahrnehmung der Realität kann richtig, aber auch falsch sein. Sie kann den Bedingungen der Rechtmäßigkeit entsprechen oder auch nicht.“
Nach dem, echt islamischen, Menschenbild von Ayatollah Qaemmaqami ist der Mensch an sich nicht fähig, sich ein umfassendes Bild von der Welt und der Aufgabe des Menschen in der Welt zu machen. Im Islam gibt es Weltvernunft nur im Sinne einer Bestätigung der Richtigkeit der Schariagesetze und ist Menschenvernunft so sehr täuschend und derart stückhaft, brüchig und schwach, dass nur die Befehle Allahs und Mohammeds und die späteren Fatawa, Einzahl Fatwa, dem Menschen zeigen und sagen, was richtig oder falsch ist und wie der Mensch sich verhalten muss.
Im Katholizismus ist und bleibt der Mensch schrecklich sündig. Im Islam ist und bleibt der genuin unmündige Mensch fern von einer starken, die Welt und das Zusammenleben der Menschen gänzlich umfassenden Vernunft, bleibt er unendlich dumm und eines Führers bedürftig.
Dass mir den gottgegebenen Islam nur ja keiner antastet, schon gar kein Vernünftiger oder Gesellschaftswissenschaftler …, ganz falsch liegt Himmelswächter Qaemmaqami nicht, ein Kult, der den Kannibalismus heiligt, braucht durch den Ethnologen oder Soziologen nicht reformiert zu werden, sondern ist durch die hoffentlich vernünftige Mehrheit als überwindenswert und kriminell zu empfinden und juristisch als Straftat zu bewerten.
Was Recht ist, bestimme der Souverän, das ist Allah:
(17) „Weder die Wissenschaft noch irgendeine der Sozialwissenschaften kann und darf zur Rechtmäßigkeit der Religionen den kleinsten Beitrag leisten. … Wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass die Frage der Rechtmäßigkeit keineswegs mit gesellschaftlichen Themen und Problemen in Beziehung steht. Damit kann gesagt werden, dass die Sozialwissenschaften nicht berechtigt sind, Realitäten nach dem Kriterium der Rechtmäßigkeit zu sortieren und zu beurteilen.“
Qaemmaqami lässt aus, dass aus islamischer Sicht noch nicht einmal, beispielsweise deutsche, unislamisch arbeitende Juristen berechtigt sind, Recht und Unrecht zu klassifizieren oder gar in ein letztgültiges Urteil zu fassen („Realitäten nach dem Kriterium der Rechtmäßigkeit zu sortieren und zu beurteilen“). Nicht der wesensgemäß dumme Mensch, Gott ist Gesetzgeber.
(22) „In islamischen kanonischen Texten und Lehren wird zwischen … „Rechtmäßigkeit“ (subjektive Gewissheit) und „objektive Gegebenheit“ differenziert.“
Allerdings, und, wo vorhanden, ist das gegebene Unislamische endlich siegreich zu beseitigen. Denn der Schein kann trügen:
„So kann es vorkommen, dass ein Individuum oder eine Gesellschaft nach Außen hin die Rechtmäßigkeit der islamischen Lehre und der Scharia klar und deutlich akzeptiert hat (subjektive Gewissheit), aber dennoch genügt nach islamischer Ansicht diese Glaubensakzeptanz nicht, um die islamische Scharia als legitime Grundlage für individuelles und gesellschaftliches Handeln anzusehen. Denn es ist möglich, dass Individuum und Gesellschaft islamisch orientiert sind und die Rechtmäßigkeit des Islams akzeptiert haben, sich aber nicht entschlossen haben, diese Prinzipien auch in objektive Tatsachen umzusetzen.“
Prinzipien auch in objektive Tatsachen umzusetzen, das hat seit 34 Jahren die Regierung der Islamischen Republik Iran nicht anders gesehen, allerdings jedes Zögern sprich Islamverweigern durchaus bedauert und den Muslimen den Weg zum Ziel aufgezeigt: „Der hochedle Prophet stand an der Spitze der exekutiven und administrativen Institutionen der muslimischen Gesellschaft. Er fühlte sich verpflichtet, … um einen Staat zu begründen, … die islamischen Gesetze zu verwirklichen. … Er hackte Hände ab, peitschte aus, steinigte. Nach dem hochedlen Propheten hat der Kalif die gleichen Pflichten und die gleiche Verantwortung. … Denn die Muslime brauchten nach dem Ableben des hochedlen Propheten jemanden, der die Durchführung der Gesetze und die Etablierung der islamischen Ordnung übernehmen und so das Wohl der Menschen im Diesseits und Jenseits sichern konnte.“ (Ruhollah Chomeini (1970), Hokumat-e Eslāmī, Der Islamische Staat.)
Für die Ehefrau Stockschläge (Koran 4:34) nur bei Widerspenstigkeit, die Befürchtung reicht, der Ehebrecherin oder dem Ehebrecher 100 Peitschenhiebe oder vielleicht nur 50, doch bei islamgemäßem Lebenswandel ist derlei ja gar nicht nötig. Wenn alles glatt läuft, zeigt sich Islam als Naturreligion:
(23) „In der islamischen Rechtswissenschaft (Fiqh) spricht man in Fällen, in denen die Distanz zwischen „Rechtmäßigkeit“ (subjektiver Gewissheit) und „objektiver Gegebenheit“ nicht mehr vorhanden ist und das bloße objektive Dasein eines Phänomens per se die Ursache für die Rechtmäßigkeit einer Sache darstellt, von einer „religionsfreien Zone“ (manṭaqat al-farāq aš-šarʿī). In diesem Fall wird die gesellschaftliche Integration des Individuums und dessen Sozialisierung möglich, und religiöse Motive tragen dazu bei, dass das Individuum Gegebenheiten wie Commonsense, Recht und gesellschaftliche Verträge sowie viele andere gesellschaftliche Tatsachen akzeptiert. Ich habe in der Vergangenheit wiederholt betont, dass zwischen der Integration in ihrer aktuellen Bedeutung und religiösen Motiven kein Widerspruch besteht; vielmehr ist es sogar so, dass religiöse Motive den Integrationsprozess fördern und beschleunigen können.“
Allenfalls Iblis (Iblīs) wäre ein Widerspruch zwischen Chaliq (ḫāliq), dem Schöpfer und Chalq (ḫalq), Seiner Schöpfung, und noch nicht einmal der Teufel (Iblis) ist es, da Allah König ist, die Herrschaft innehat und Iblis die Menschen im Hinblick auf Einhaltung ihres Din (dīn) auf die Probe stellen darf, ihres Glaubensgehorsams. „Heute habe ich euch eure Religion vervollständigt (so dass nichts mehr daran fehlt) und meine Gnade an euch vollendet, und ich bin damit zufrieden, dass ihr den Islam als Religion habt.“ (Koran 5:3.)
Mit Din fordert der Gesetzgeber (Allah) sehr viel mehr denn nur das bescheidene Flämmchen innerer Frömmigkeit, sondern das öffentlich überprüfbare islamische Wohlverhalten. Von heute aus gesehen und im Lichte der internationalen AEMR (10.12.1948) oder des deutschen GG (23.05.1949) ist der islamische Din nicht „Religion“, sondern islamische Lebensführung, Glaubensgehorsam.
Eher unauffällig lockt Qaemmaqami die Nichtmuslime und Ex-Muslime in die Falle der Erpressung; die noch nicht islamischen Staaten sollen ihrer Sondersorte Mensch namens Muslim, im ruhigen Abseits oder doch wohl besser mittendrin, ein Leben nach der Scharia ermöglichen, andernfalls scheitere die islamfromme Abschottung, pardon die „Integration“ der Umma.
Per se sei Religion nie integrationshemmend, vielmehr sei beinahe das Gegenteil der Fall, so der Ayatollah sinngemäß, wie wir gehört haben. Je religiöser das Individuum, desto gelingender die Integration:
„Ich habe in der Vergangenheit wiederholt betont, dass zwischen der Integration in ihrer aktuellen Bedeutung und religiösen Motiven kein Widerspruch besteht; vielmehr ist es sogar so, dass religiöse Motive den Integrationsprozess fördern und beschleunigen können.“
Für den Buddhismus oder das Christentum mag das gelten, für den Islam gilt das nicht, der beispielsweise dazu aufruft, die Nichtmuslime und ihre Verhaltensweisen zu meiden.
Al-wala wa-l-baraa (الولاء والبراء al-walāʾ wa-l-barāʾ, wörtlich „Treue und Lossagung“) ist der islamische Grundsatz, der den Muslim zu Loyalität und Solidarität (walāʾ) nur zu wahren Muslimen auffordert, allen anderen gegenüber hat er Abscheu zu empfinden und Meidung (barāʾ) zu üben.
Ein Hadith, niedergeschrieben durch Abu Dawud, fordert: Celui qui imite un groupe de gens, alors il est considéré l’un d’eux. Whoever imitates a people is one of them. Whoever resembles a people is one of them. „Wer auch immer versucht, eine Gemeinschaft nachzuahmen, der ist einer von ihnen.“ „Wer ein Volk nachahmt, ist einer von ihnen.“ (Abu Dawud, Sunan, Nr. 4031, Ahmad, Musnad, Band 2, S. 50.)
Die Meidung der Nichtmuslime und ihrer Verhaltensweisen umfasst alle Lebensbereiche, etwa die islamische weibliche Kleidung. Die korrekte Bedeckung, wie al-Albani in einem seiner insgesamt acht Kriterien zum Hidschab feststellt, darf nicht der Kleidung ungläubiger Frauen ähneln.
Der Hidschab, man spreche nie vom Kopftuch, wäre nur dann ein Freiheitsrecht, wenn die Frau ihn ohne Angst vor Höllenqualen oder sozialer Ächtung jederzeit ablegen dürfte.
Wie gesagt, von Kopftuch zu reden verfehlt das Thema, im Islam geht es nicht lediglich um ein Tuch auf dem Kopf. Rechtsgelehrte des Islam haben vielmehr Regeln aufgestellt, welche Körperteile (vgl. Aura, ʿawra, islamischer Schambereich) der muslimischen Frau in Gegenwart von Nicht-Mahram-Männern bedeckt sein müssen. Koran und Hadithe wurden dazu herangezogen. Nach Ansicht des erwähnten sunnitischen Islamgelehrten al-Albani muss der Hidschab (حجاب ḥiǧāb) folgende Anforderungen (شُرُوط šurūṭ) erfüllen.
·
Der korrekte Hidschab
• muss den gesamten Körper bedecken bis auf Gesicht und Hände
• darf selbst kein Schmuck (zīna) sein
• muss blickdicht (ṣafīq) sein, darf also nichts durchschimmern lassen
• muss wallend (faḍfāḍ) sein, darf nicht eng anliegen
• darf nicht parfümiert sein
• darf nicht der Kleidung des Mannes ähneln
• darf nicht der Kleidung ungläubiger Frauen ähneln
• darf keine Kleidung sein, mit der man nach Berühmtheit strebt
·
Von 1979 an, und umfassend ab 1983 setzte der schiitische Geistliche und Revolutionsführer Ayatollah Chomeini, von dem sich nicht sagen lässt, dass er seine Religion falsch verstanden hätte, den Schleier durch. Im Jahr 2022 kontrollieren die Inspektoren der Führungsstelle zur Beförderung des Guten und zum Verbot des Lasters (HEGFE, Headquarters for Enjoining Good and Forbidding Evil) rund 25 iranische Organisationen, die damit beschäftigt sind, die Schleierpflicht durchzusetzen, darunter die 21-Tir-Einheit (قرارگاه ۲۱تیر), englisch 21-Tir Base, 21 Tir camp, July 12 Base oder the headquarters of 21 Tir, und die Dschihad-Tabiyin-Einheit. Die 21-Tir-Einheit hat die Aufgabe, den korrekten Hidschab bei den weiblichen Regierungsangestellten zu kontrollieren. Durch die Islamische Republik Iran ist der 12. Juli, 21-Tir nach dem persischen Kalender, zum Hijab and Chastity (روز حجاب و عفاف) Day ausgerufen worden, zum Tag des Hidschab und der Keuschheit.
·
Weiter im Text. Qaemmaqami flunkert uns das Blaue vom Himmel herunter:
(23, 24) „Aus diesem Grunde erkennt der Islam in vielen Fällen die bloße Existenz von Realitäten, die mit kollektiver Vernunft vereinbar sind und über die allgemein Konsens herrscht, als Ausgangspunkt für Recht und Gesetzmäßigkeit an. Demokratie gehört zu jenen Grundgedanken, über die ein Konsens besteht, und dieser Konsens genügt dem Islam, um die Demokratie als gesellschaftlich-politische Form zu akzeptieren. Das wichtigste identitätsstiftende Element der Demokratie ist der Wille und die Zustimmung des Volkes. Auch in dieser Hinsicht besteht zwischen Islam und Demokratie kein Widerspruch. Eine umfassende Analyse des Koran (al-Qur’ān) zeigt, dass kein Zweifel darüber besteht, dass im Islam der Freie und souveräne Mensch der Adressat der religiösen Botschaft ist. Wenn wir diese Attribute, d. h. Freiheit und Souveränität, verneinen, wird der Mensch sein wahres Menschsein verlieren. Wenn sich die Religion an den Menschen richtet, ihn an seine natürliche Veranlagung und menschliche Identität erinnert, dann kann das Ziel der Religion nur erreicht werden, wenn wir die Freiheit und Souveränität des Menschen voraussetzen.“
Genug der Lügen des Ayatollahs, wenigstens für diesen Augenblick.
Wo jedes schuldhafte Verweigern des Schariagehorsams den religiös reifen Muslim, s. Taklif, تكليف taklīf, die „Belastung, Auferlegung, Verpflichtung“ zum öffentlich überprüfbaren Tragen der Bürde der zu erfüllenden islamischen Gesetzlichkeit, und in diesem Sinne erwachsen jedenfalls schariapflichtig ist ein Junge ab 12 oder 15 und ein Mädchen ab neun Jahren (Mondjahren, also achteinhalb), im Jenseits, in der Achira, (الآخرة al-āḫira) mit größter Wahrscheinlichkeit in die ewige Verdammnis führt und wo im Diesseits (الدنيا ad-dunyā) Familie, Nachbarschaft und Staat nach Kräften von allem Unislamischen befreit werden müssen, umgebaut werden müssen zu einem erneuerten Islamischen Staat von Medina, 622 bis 632 der gewöhnlichen Zeitrechnung, lässt sich nicht von Vernunft oder Freiheit reden, sondern von Denkverboten und von einem Angriff auf die Freiheit, von Fundamentalismus und Totalitarismus.
Das islamische Lebensziel ist das gelingende Näherkommen zu Allah, das Annähern an Allah (التقرّب at-taqarrub, „seeking proximity“, seeking closeness to God). Wer, im Anschluss an das endgültige Gerichtsurteil, dieses Ziel verfehlt, wer im Jenseits nicht in ewiger Gottesnähe weilen wird, gehört zu den auf ewig grausam gequälten Verlierern. Mit dem Hinweis auf das allgemein menschlich Wesensgemäße und das gelingende Leben („ihn an seine natürliche Veranlagung und menschliche Identität erinnert, dann kann das Ziel der Religion nur erreicht werden, …“) spielt Qaemmaqami auf die Doktrin von der Fitra (فطرة fiṭra) an, von der islamischen „Geschaffenheit“. Gemäß diesem Verständnis von Geschöpflichkeit ist jeder Mensch Muslim, wie verschiedene Hadithe betonen.
I created my servants Hunafa (i.e., monotheists), then the Shayatin misled them from their religion. Ich schuf meine Diener als Hanifen (Monotheisten von Geburt), dann aber verführte sie Satan dazu, von ihrer (angeborenen) Religion abzuweichen.)
No child is born except in a state of Fitra, then his parents make him a Jew or a Christian or a Zoroastrian. Kein Kind wird außerhalb seines Zustandes der Fitra geboren, außerhalb der Weise seines Erschaffenseins durch Allah, und erst anschließend machen seine Eltern aus ihm einen Juden, Christen oder Zoroastrier.
(26) „Nach dieser Ansicht kann es also zwischen Religion und Demokratie nie zu einem Konflikt kommen, denn diese werden auf einer gemeinsamen Ebene nie miteinander in Berührung kommen und konkurrieren somit auch nicht miteinander.“
In aller Stille, ohne zwecklose Streiterei alles Unislamische, die Demokratie und so weiter, als batil (باطل baṭil, vgl. b. Erbakan batıl düzen, „nichtige Ordnung“), als nichtig zu bewerten und strebsam auf das eigene Ziel hinzuarbeiten, die Errichtung der Herrschaft Allahs, ist vielleicht auch eine Weise, den Dschihad erfolgreich zu führen. Es muss ja nicht heute oder morgen sein. Kommt Zeit, kommt Kalifat.
(30) „Der Islam will nicht polarisieren, sondern die demokratischen Spielregeln akzeptierend den Integrationswillen der Muslime stärken.“
„Kein Muslim ist befugt, seine innere islamische Überzeugung auf gesellschaftlicher Ebene zu realisieren, wenn dieser Vorgang von der Mehrheit abgelehnt wird. Mit anderen Worten kann die Scharia nicht mit Zwang und gegen die freie Entscheidung der Mehrheit realisiert werden.“
Auf Zeit spielen und zur wahren Religion einladen, der Sieg muss ja nicht heute oder morgen sein. Kommt Zeit, kommt Kalifat.
Jacques Auvergne
( Text in Arbeit )
·
·
·
·