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Einführung der ePA

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Name des Versicherten

An die [Name der Krankenkasse] 

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Datum […]

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Versichertennummer […]
Widerspruch gegen die ePA (elektronische Patientenakte)

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Sehr geehrte Damen und Herren, 

Mitte Januar 2025 soll, zunächst nur für gesetzlich Versicherte, die ePA eingeführt werden, voraussichtlich Anfang März 2025 soll sie dann deutschlandweit genutzt werden können. Vermutlich werden zu diesem Zeitpunkt auch private Krankenversicherungen ihren Mitgliedern dieses digitale Angebot zur Verfügung stellen wollen.

Mit diesem Schreiben mache ich vorsorglich und frühzeitig von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch und untersage der [Name der Krankenkasse] strikt, eine ePA i. S. v. § 344 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB V für mich einzurichten. Ebenfalls ist davon abzusehen, diese i. S. v. § 344 Absatz 1 Satz 1 SGB V bereitzustellen oder gemäß § 342 Absatz 1 Satz 2 SGB V zur Verfügung zu stellen. 

Dementsprechend sind dort weder Röntgenbilder, Arztbriefe, Impfausweis, Befunde oder Daten zu in Anspruch genommenen Leistungen digital zusammenzutragen, noch hat dort eine Liste der durch eRezept verordneten Medikamente angelegt oder haben dort aktuelle Medikamentenpläne hinterlegt zu werden. 

Dritten, dazu zähle ich beispielsweise mitbehandelnde Ärzte oder Vertretungsärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten, ist Einsicht, Zugriff oder Nutzung dieser Daten zu verweigern. Die [Name der Krankenkasse] ist nicht berechtigt gesundheitsbezogene Daten herauszugeben. Das gilt ausdrücklich auch für das aktive Weitergeben sowie das zur Verfügung stellen dieser Informationen zu wissenschaftlichen oder Forschungszwecken. 

Außerdem ist in Bezug auf meine Person darauf zu verzichten, das spätere Befüllen der ePA vorzubereiten. Sollten inzwischen bereits personenbezogene Daten in einer Art digitalen Vorakte gesammelt und gespeichert worden sein, ist mir dieses schriftlich mitzuteilen. Selbstverständlich sind diese Daten sofort vollständig zu löschen. Ich bitte die [Name der Krankenkasse] mich über das Löschen schriftlich zu informieren. 

Dieses Widerspruchsschreiben ist im Rahmen von § 342 Absatz 1 Satz 2 SGB V als wirksamer, rechtzeitig ausgeübter Widerspruch zu beachten. Das gilt auch für den Fall, dass ich die Informationen der [Name der Krankenkasse] zur Einführung der ePA nicht erhalte und der Kasse kein erneuter Widerspruch innerhalb der Sechswochenfrist gemäß § 343 Absatz 1a Satz 3 Nr. 5a SGB V eingehen sollte. 

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen 

[Name des Versicherten] 

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