Liebe Leserinnen und Leser,
nachdem wir bei der Staatsanwaltschaft Bochum Widerspruch gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Beschneider M. A. B. eingelegt haben, wird das Verfahren jetzt durch die Staatsanwaltschaft Duisburg wieder aufgenommen.
Dieser Herr hatte auf seiner Homepage, die für ihn als Beschneider werben sollte, islamische Lehrmeinungen hoch geachteter Scheiche veröffentlicht, die neben der verpflichtenden männlichen explizit auch die weibliche Genitalverstümmelung als Sunna religiös legitimieren.
Außerdem hatte M. A. B. behauptet, innerhalb der letzten Monate zweihundert Beschneidungen durchgeführt zu haben.
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