Ermittlungsverfahren gegen M. A. B. zum zweiten Mal eingestellt
Liebe Leserinnen und Leser,
nachdem die Staatsanwaltschaft Duisburg das Ermittlungsverfahren auf Anweisung wieder aufnehmen musste, hat nun (17.01.2014) auch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm im Wege der Dienstaufsicht entschieden, das Verfahren gegen Beschneider M. A. B. wegen gefährlicher Körperverletzung u. a. einzustellen.
Dieser Herr hatte auf seiner Homepage, die für ihn als Beschneider werben sollte, islamische Lehrmeinungen hoch geachteter Scheiche veröffentlicht, die neben der verpflichtenden männlichen explizit auch die weibliche Genitalverstümmelung als Sunna religiös legitimieren.
Außerdem hatte M. A. B. behauptet, innerhalb der letzten Monate zweihundert Beschneidungen durchgeführt zu haben.
Näheres hier; Angelegenheit wird fortgesetzt:
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