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Free Raif Badawi

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Freilassung und Redefreiheit für den jungen saudischen Blogger Raif Badawi

Soeben erfahren wir dass eine Petition für den in der Islamischen Diktatur Saudi-Arabien eingesperrten und von der Hinrichtung bedrohten jungen Publizisten Raif Badawi lanciert worden ist.

Raif Badawi, geboren 1982, hat sein elf Jahren große Schwierigkeiten mit den Fundamentalisten und ist der Gründer des soziokritischen Online-Forums Saudi-Arabische Liberale (The Free Saudi Liberals). Am 17.06.2012, nachdem er für den 7. Mai zu einem Tag der Freiheitlichkeit (day of liberalism) aufgerufen hatte, der allerdings sofort behördlich verboten worden war, sowie noch einmal am 24.12.2012 wurde Badawi verhaftet und befindet sich bis heute im Gefängnis von Briman, einem Ortsteil von Dschidda. Die erhobenen Tatvorwürfe Beleidigung der Religion bzw. ihrer hohen Repräsentanten oder Apostasie können im Gottesstaat mit der Todesstrafe belegt werden. Zwar wurde seine Verurteilung im Berufungsverfahren aufgehoben, doch droht ihm jetzt ein weiteres Gerichtsverfahren.

Das Strafgericht in Dschidda (anglis. Jeddah) hatte den Gesellschaftskritiker am 29. Juli 2013 unter anderem dafür schuldig befunden, gegen das Informationstechnologiegesetz Saudi-Arabins verstoßen und mit Gründung und Leitung der Website Free Saudi Liberals religiöse Autoritäten beleidigt zu haben. Der Angeklagte wurde zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren und 600 Peitschenhieben verurteilt, hundert Peitschenhiebe können einen gesunden Mann töten. Ferner ist Badawi wegen Verunglimpfung religiöser Symbole in seinen Veröffentlichungen auf Twitter und in Facebook-Einträgen verurteilt worden sowie wegen der Kritik, die er an der Kommission zur Förderung der Tugend und Verhinderung des Lasters (das ist die Hisba-Miliz oder Religionspolizei) und an jenen Beamten, welche Frauen die Aufnahme in den Schura-Rat verhindern wollen geübt hat.

Zurzeit überprüft das Berufungsgericht in Dschidda die Angelegenheit. Es hatte den Urteilsspruch vom Juli 2013 aufgehoben und den Fall am 11.12.2013 an das Strafgericht zurückverwiesen. Am 25.12.2013 entschied der Richter des Strafgerichts, dass das Gericht nicht zuständig sei mit Hinweis darauf, dass die Anklagepunkte sich auf Apostasie bezögen, ein Vergehen, das mit der Todesstrafe belegt werden könne und welches unter die Zuständigkeit des Ordentlichen Gerichts falle. Nun muss das Berufungsgericht entscheiden, ob es den Fall zurück an das Strafgericht überstellt oder ihn selbst verhandelt. Raif Badawis Rechtsbeistand beantragte für die Dauer des Gerichtsverfahrens die Freilassung seines Mandanten aus der Untersuchungshaft, was aber abgelehnt wurde.

Zur Petition hier entlang

https://secure.avaaz.org/de/petition/An_seine_Majestaet_den_Koenig_von_SaudiArabien_Abdullah_bin_Abdul_Aziz_Freilassung_und_Redefreiheit_fuer_den_jungen_saud/

http://www.avaaz.org/de/petition/An_seine_Majestaet_den_Koenig_von_SaudiArabien_Abdullah_bin_Abdul_Aziz_Freilassung_und_Redefreiheit_fuer_den_jungen_saud/?launch

Noch dazu

Im Jahre 2003 erhielt der regime- und religionskritische (das ist im Islam immer dasselbe) Internetakivist erste Todesdrohungen. Erstmals wegen Beleidigung des Islam (insulting Islam) angeklagt wurde er 2006. Aufgrund angeblicher Islamapostasie in Haft geriet Badawi zwei Jahre später (2008), doch kam der Blogger nach nur einem Tag des Verhörs frei.

Das bis heute folgenreiche Gerichtsverfahren begann im Juli 2013 vor dem Ordentlichen Gericht in Dschidda, das sich allerdings erst einmal für nicht zuständig erklärte, da Raif Badawi noch nicht einmal den Islam beleidigt habe und man insofern keine Anklage gegen ihn wegen Abfall vom islamischen Glauben erheben könne. Allerdings übergab das Ordentliche Gericht den Fall am 21.01.2013 dem Strafgericht zu Dschidda (vormals Bezirksgericht genannt, district court) und jetzt bestand der Generalstaatsanwalt darauf, dass Raif Badawi unbedingt wegen Apostasie vor Gericht gestellt werden müsse.

Diese für Badawi lebensgefährliche Angelegenheit wurde dann einem Berufungsgericht überstellt, welches zu prüfen hatte, ob das Strafgericht in Dschidda oder ein anderes Gericht wie das für Fälle von Apostasie zuständige Ordentliche Gericht zuständig wäre. Das Berufungsgericht entschied sich für das Strafgericht, welches Raif Badawi am 29.07.2013 zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren und 600 Peitschenhieben verurteilte. Am Stück verabreicht können bereits hundert Peitschenhiebe auch einen gesunden Mann töten. Badawis Anwalt legte gegen dieses Urteil Berufung ein, mit der Begründung, der Vertretungsrichter sei nicht unparteiisch gewesen. Am 11.12.2013 entschied das Berufungsgericht, dass der Fall neu zu verhandeln sei und schickte diesen wieder zurück an das Strafgericht, dessen Richter am 25. Dezember schließlich entschied, dass er für einen Fall von angeblicher Apostasie erst einmal nicht zuständig sei.

Apostaten werden in Saudi-Arabiens Strafrecht durch das Abhacken des Kopfes umgebracht, allerdings gibt ihnen die Scharia eine dreitägige Bedenkzeit in der sie zum Islam zurückfinden können. Neben Delikten wie Ehebruch (adultery) eines Verheirateten, Homosexualität, Vergewaltigung (rape), Mord, Hochverrat, Terrorismus, Einbruch, Drogenschmuggel oder Flugzeugentführung wird auch auf Zauberei (sorcery, witchcraft), Blasphemie oder Krieg gegen Allah (waging war on God) die Todesstrafe verhängt. Der verheiratete Ehebrecher kann gesteinigt werden, der unverheiratete erhält hundert Peitschenhiebe. Zwischen 2007 und 2010 wurden 345 Todesurteile ausgesprochen und durch öffentliches Köpfen vollstreckt. Vier Steinigungen gab es zwischen 1981 und 1992.


Tagged: Raif Badawi, Religionspolizei, Saudi-Arabien, Scharia

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