Deutschland braucht eine an den allgemeinen Menschenrechten ausgerichtete Politik!
Von Gabi Schmidt und Edward von Roy am 07.08.2014
Im Sommer 2014 sind die Glaubenskrieger der ISIS in Syrien und im Irak auf dem Vormarsch, um einen Gottesstaat zu errichten, der den Menschen die letzten ihnen verbliebenen Rechte nehmen wird. Auch die Lage zwischen Israel und der radikalislamischen HAMAS bleibt explosiv. Ob wir Bagdad, Mossul, Jerusalem oder Gaza-City betrachten, die Situation in diesen Städten und Regionen, nur wenige Flugstunden von Europa entfernt, betrifft uns unmittelbar, die Freiheit ist überall bedroht. Deshalb muss die deutsche Appeasement-Politik gegenüber islamisch beherrschten Staaten dort und den islamischen Organisationen hier ein Ende haben. Die HAMAS ist der palästinensische Zweig der Muslimbruderschaft, mit den deutschen Muslimbrüdern, dem IGD (Islamische Gemeinschaft in Deutschland), sitzt die Bundesregierung am Verhandlungstisch der Deutschen Islamkonferenz (DIK).
Über den IGD steuert die Muslimbruderschaft den ZMD (Zentralrat der Muslime in Deutschland), der wiederum ist einer der vier Gründungsorganisationen des KRM (Koordinationsrat der Muslime in Deutschland). Der KRM ist staatlicher Ansprechpartner für alle Fragen mit Islambezug. Beispielsweise leitet er die flächendeckende Einführung des bekennenden Islamischen Religionsunterrichts und war 2012 einer der ersten Kritiker des Kölner Urteils zur Strafbarkeit der Jungenbeschneidung.
Deutschlands Volksvertreter müssen ihre Politik endlich kompromisslos an den allgemeinen Menschenrechten ausrichten. Dann wären Kinderkopftücher, Kinderbeschneidungen, Geschlechtertrennung an der Schule oder ein streng an Koran und Sunna orientierter Religionsunterricht nicht anzutreffen.
Auch 2014 fordern wir dazu auf, die Deutsche Islamkonferenz unverzüglich aufzulösen. An staatlichen Schulen darf es gar kein Kopftuch geben, weder bei Lehrerinnen noch bei Schülerinnen. Kein bekennender Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Wenn Deutschland ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat bleiben will, muss eine strikte Trennung zwischen Staat und Kirchen bzw. Religionsverbänden eingehalten werden. Medien müssen ihrer Kontroll- und Informationspflicht wieder gerecht werden, Religionskritik – also auch Islamkritik oder Kritik am jüdischen Religionsgesetz – gehört zum Recht jedes Bürgers auf freie Meinungsäußerung. Die gegenwärtige Strategie der Bundesrepublik, Integration mit Moscheebau und bekennendem Islamischem Religionsunterricht erreichen zu wollen ist zum Scheitern verurteilt.
In Deutschland gilt das einheitliche und jeden Menschen gleich behandelnde Grundgesetz. Eine Spaltung unserer Städte in ethnisch-religiöse Parallelgesellschaften ist ebenso verfassungswidrig wie eine Rechtsspaltung in Grundgesetz und Halacha bzw. Scharia. Schariarichter oder schariakonforme Streitschlichter dürfen in Deutschland nicht Recht sprechen und keine Mediationen leiten. Halachagerichte haben beispielsweise Frauen nicht an der Scheidung oder Wiederverheiratung zu hindern und keine Jungenbeschneidungen anzuordnen. Hoffentlich wird der in wenigen Wochen abgehaltene 70. Deutsche Juristentag einer religiös motivierten Rechtsspaltung nicht zuarbeiten.[1] Wenn wir Ehrenmorde oder sonstige im Namen der Tradition oder Religion begangene Frauenrechtsverletzungen bzw. Kinderrechtsverletzungen verhindern wollen und es keine kulturellen Rabatte bei der Strafbemessung geben soll, müssen wir eine konsequent an den allgemeinen Menschenrechten ausgerichtete Politik verwirklichen, um die kulturelle Moderne zu verteidigen.
Religionsverbände, die auf einer wortgetreuen Auslegung und Umsetzung der religiösen Primärquellen wie Koran und Sunna beharren, sind völlig ungeeignet junge Menschen zu integrieren. Weil der weltweite schiitische wie sunnitische Islamische Religionsunterricht den theologischen Vorgaben der klassischen Islamgelehrten wie Imam al-Ghazali (gest. 1111) und der heutigen Kairoer Azhar bzw. den Teheraner Mullahs folgen muss und sich vom Spitzentheologen der Muslimbruderschaft Yusuf al-Qaradawi nicht distanzieren kann, haben internationale Werber vor allem bei wenig integrierten jungen Menschen ein leichtes Spiel, sogar Minderjährige für den Dschihad zu begeistern. Die völlig verzweifelten Eltern brauchen die Hilfe des deutschen Staates und nicht das Motto der Muslimbrüder Der Islam ist die Lösung.
In der Pogromnacht von 1938 brüllten fanatisierte Menschen: Tod den Juden. Sowohl HAMAS als auch das Islamische Regime im Iran will Israel vernichten. Diesem Ansinnen hat Deutschland als freiheitlich demokratischer Rechtsstaat hörbar entgegenzutreten. Wie können wir zulassen, dass 2014 in Europa und auch hier in Deutschland die Sympathisanten der HAMAS ungehindert zum Mord an Juden aufrufen?
In mehreren europäischen Städten sind im Juli 2014 Juden körperlich angegriffen worden, Synagogen wurden beschädigt oder wie in Paris von einem Mob eingekesselt, die Menschen im Gebäude hatten Todesangst. In Frankfurt und Hagen durften Demonstranten mit einem ausgeliehenen Polizei-Megaphon Kindermörder Israel skandieren. Auch haben Palästinenser in Gaza Schulen oder andere zivile Einrichtungen als Waffenlager missbraucht. Das alles kann jedoch keine Rechtfertigung für Israel sein, Unschuldige aus der Zivilbevölkerung zu bestrafen oder zu töten.
Es muss möglich sein Israel zu kritisieren ohne unter Antisemitismusverdacht zu geraten, so wie es möglich sein muss, HAMAS, Saudi-Arabien, die Islamische Republik Iran oder die deutschen Islamverbände von DITIB bis VIKZ zu kritisieren, ohne als antimuslimischer Rassist beschimpft zu werden.
Im Sommer 2014 dulden Europas Parlamente, Parteien, Stiftungen, Kirchen oder Wohlfahrtsverbände Demonstrationen von Sympathisanten der HAMAS, auf denen Mordaufrufe gegen Juden hörbar und Hisbollah-Fahnen sichtbar werden. Einige der Genannten nehmen sogar aktiv daran teil. Das verwundert wenig, denn wer jahrelang mit den Vertretern des radikalen, streng an der Scharia orientierten Islam kooperiert hat, der kann Exzesse und pogromartige Szenen nicht mehr kritisieren. Überall wo Inklusion, Multikulturalismus oder entgrenzte Toleranz den Islam schönredet und gegen die allgemeinen Menschenrechte verstößt, wächst die Macht der menschenfeindlichen und insbesondere frauenfeindlichen Radikalen.
Deutschland steht vor der enormen Herausforderung, den mühsam aufgebauten säkularen, freiheitlich demokratischen Rechtsstaat gegen die Verfechter der Appeasement-Politik und gegen die Lobby des Islamischen Rechts zu verteidigen.
Wie der ZdE fordern wir:
• Auflösung der Islamkonferenz
• Aberkennung des Alleinvertretungsanspruchs der Islamverbände für drei Millionen Menschen in Deutschland
• Aberkennung des Status als staatlicher Ansprechpartner in Bezug auf den Koordinationsrat der Muslime (KRM)
• Beobachtung aller schariakonformen und damit grundgesetzwidrigen Organisationen durch den Verfassungsschutz
• Keine Fördermittel für den Moscheebau aus öffentlicher Hand
• Keine Geschlechterapartheid in deutschen Schulen. Auch im Klassenzimmer und auf dem Schulhof gilt die Werteordnung des Grundgesetzes
• Kein Kopftuch für Lehrerinnen und Schülerinnen
• Verbot von Burka bzw. Niqab im öffentlichen Raum
• Keine Islamischen Studiengänge an staatlichen Hochschulen oder Schulen
• Keine öffentlichen, an der Scharia orientierten Kindergärten
• Medien sollen ihrer Kontroll- und Informationspflicht nachkommen. Faktennahe Berichterstattung zu Themen mit Islambezug. Es gibt keine Pressezensur
• Beibehaltung der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Kinderrechte ins Grundgesetz
• Unterstützung für Eltern, die ihre Kinder an radikalislamische Milieus verloren haben
• Keine Beschneidung an Mädchen oder Jungen unter achtzehn Jahren. Null-Toleranz-Politik zur FGM und MGM
Gabi Schmidt
Edward von Roy
Q u e l l e
[1] 70. Deutscher Juristentag. Hannover 16.-19.09.2014
Kultur, Religion, Strafrecht – Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft
http://www.djt.de/70-deutscher-juristentag/fachprogramm/strafrecht/
Das Strafrecht steht vor neuen Herausforderungen durch unterschiedliche kulturelle und religiöse Prägung der in Deutschland lebenden Bevölkerung.
http://www.djt.de/fileadmin/downloads/70/djt_70_Programmheft_140401.pdf
Die strafrechtliche Abteilung wird sich mit der Frage beschäftigen, ob als Folge der kulturellen und religiösen Pluralisierung der in Deutschland lebenden Bevölkerung Änderungen im Strafrecht zu empfehlen sind. …
Es stellt sich ferner die Frage, ob für den neugeschaffenen Tatbestand „Verstümmelung weiblicher Genitalien“ (§ 226a StGB) und den Rechtfertigungsgrund für die Beschneidung von Jungen (§ 1631d BGB) Empfehlungen für die Auslegung oder für Änderungen in der Gesetzesfassung zu beschließen wären und ob das strafrechtliche Verbot der Zwangsheirat (§ 237 StGB) als gelungen anzusehen ist, insbesondere was die Erfassung von im Ausland begangenen Tathandlungen betrifft. …
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der international geführten Debatte um „cultural defenses“. Zu erwägen ist, ob sich aus der kulturellen Biographie des Täters und seiner Beweggründe die Forderung nach Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen ergibt und welche Rolle den Religionsgrundrechten in Art. 4 Abs. 1, 2 GG im strafrechtlichen Kontext der Rechtfertigung und Entschuldigung zukommt.
http://www.djt.de/fileadmin/downloads/70/djt_70_Strafrecht_140320.pdf
Tagged: 70. Deutscher Juristentag, Deutsche Islamkonferenz, Kultur Religion Strafrecht – Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft, Rechtsspaltung
