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Prof. Dr. Ringel empfiehlt dem Gesetzgeber die FGM Typ Ia und IV (“milde Sunna”)

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ختان الإناث

ḫitān al-ināṯ

sunat perempuan

FGM nach Koran und Sunna

Zwei Wegbereiter deutscher Mädchenbescheidung

Von Edward von Roy

„Heute habe ich euch eure Religion vervollständigt [so dass nichts mehr daran fehlt] und meine Gnade an euch vollendet, und ich bin damit zufrieden, dass ihr den Islam als Religion habt“ (Koran 5:3). An jenem Tag also („heute“) trat die offenbarte Normativität und Gesetzgebung in Kraft und Gesetzgeber Allah möchte über die Sorgfalt der menschlich eingehaltenen Befehle sagen können: „ich bin damit zufrieden“.

Die seither und bis zum Tage der Auferstehung gültige Scharia fordert die Genitalbeschneidung mindestens jeder dem schafiitischen Recht unterliegenden Frau und in Europa ist der studierte Humanmediziner Prof. Dr. Karl-Peter Ringel anerkannter Fachmann für die Fehlfunktionen des Immunsystems. Warum allerdings ein Immunpathologe die religiöse Mädchenbeschneidung verteidigt, statt sich an den gebotenen ärztlichen Grundsatz primum non nocere zu halten, bleibt uns aufklärungshumanistisch und allgemein menschenrechtlich orientierten Gegnern von Scharia und Fiqh wenig nachvollziehbar. Weil das deutsche Justizministerium eine Fatwa zur religiösen Frauenbeschneidung noch nicht anerkennt, muss Frauenbeschneidungsversteherin Ass. jur. Kathrin Meyer aktiv werden und für das Interdisziplinäre Zentrum Medizin-Ethik-Recht (MER) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verfassen Ringel und Meyer ihr § 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung: „Hier ist eine Änderung des § 1631d Abs. 1 BGB erforderlich, der auch die Beschneidung der weiblichen Vorhaut aufnimmt, indem geschlechtsneutral von einer medizinisch nicht erforderlichen Vorhautbeschneidung des einwilligungsunfähigen Kindes gesprochen wird“.

Erst im Dezember 2012 hielt es der zum Totalitarismus von Scharia und Fiqh schweigende Deutsche Bundestag für angemessen, auf Elternwunsch jedem Jungen am Penis das sensitive Äquivalent zur Klitoris (!) rituell amputieren zu lassen und die irgendwie altehrwürdige oder gottesfürchtige Zirkumzision (Vorhautamputation) zu erlauben, doch auch das unversehrte weibliche Genital stimmt Allah möglicherweise ausgesprochen unzufrieden. Mädchen, ist dein Geschlechtsteil noch nicht halal? Der § 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes gefährdet das Heil der Seele, denn das islamisch vorgegebene Wohlverhalten ist „vervollständigt“ (Koran 5:3) und ein vollständiges, das heißt ein unbeschnittenes männliches oder weibliches Genital bedeutet, dass die Pflicht zur Scharia noch nicht vervollständigt ist.

Wird § 1631d BGB jetzt geschlechtsneutral umformuliert, bekommt Deutschland die in Familienrecht und Personensorge integrierte FGM nach Koran und Sunna?

Das Vorgehen der beiden Verfechter einer deutschen Mädchenbeschneidung Karl-Peter Ringel und Kathrin Meyer besteht zum Ersten in der gezielten Nichtweitergabe anatomisch korrekter Information zur Zirkumzision (Sorrells et al., Fine-touch pressure thresholds in the adult penis). Deutschlands nichtbeschneidende und beschneidende Elternhäuser, Politiker und Sozialpädagogen sollen in Presse oder Parlamentsprotokoll nicht lesen können, dass dem Jungen 10.000 bis 20.000 Nervenendigungen oder Tastkörperchen der Typen Merkel, Ruffini, Vater Pacini und Meissner amputiert werden, die hoffentlich vorhandene Klitoris enthält 8000. Die negativen Auswirkungen jeder MGM auf Sexualität, Ehe und Partnerschaft sind der Fachwelt ebenfalls bekannt (Morten Frisch et al., Male circumcision and sexual function in men and women). Diese Methode öffentlich vorgespielter Dummheit konnte in der zweiten Hälfte des Jahres 2012 den politischen Praxistest bravourös bestehen. Nun endlich kann man sich auf die Ermahnung beschränken, dass der am 12.12.2012 durchs Parlament gepeitschte § 1631d die Mädchen diskriminiert, die in der BRD anders als in Indonesien noch gar nicht beschnitten werden dürfen.

Deutschland arbeitet, wie uns in diesen Tagen ja leider auch der 70. Deutsche Juristentag (Mädchenbeschneidungsfreundin Prof. Dr. Tatjana Hörnle) zeigt, mit Hochdruck an der Legalisierung der weiblichen Genitalverstümmelung nach der WHO-Klassifikation von FGM Typ Ia (Amputation Klitorisvorhaut) und IV (hier v. a. das Einstechen; engl. pinpricking, ritual nick). Wer nicht daran glaubt, dass jeder unbeschnittene Mann wie jede unbeschnittene Frau dereinst auf Dauer im Höllenfeuer brennt oder der ewigen Verdammnis anderweitig anheimfällt, hält die rituelle Teilzerstörung des Kindergenitals allerdings für eine Kindeswohlgefährdung. Die anatomisch eher unkundigen Karl-Peter Ringel und Kathrin Meyer müssen hier energisch einschreiten und zusätzlich in den Lobgesang ausbrechen, dass die inzidierte oder amputierte Klitorisvorhaut Familie, schafiitische Moscheegemeinde und Bundesrepublik Deutschland mit heißem Gemeinschaftsgeist, mit dem „positiven Aspekt der Schaffung religiöser Identität“ beschenkt:

iii. Zwischenergebnis

Eine Kindeswohlgefährdung kann nach den vorgenannten Ausführungen nur für die sehr extremen Formen der weiblichen Genitalbeschneidung angenommen werden. …

Anderes gilt jedoch für die weniger eingriffsintensiven Formen der Beschneidung weiblicher Genitalien. Insbesondere die „milde Sunna“ ist als religiös motivierte Beschneidung mit dem positiven Aspekt der Schaffung religiöser Identität verbunden.

[ Seite 70 ]

Ringel und Meyer wissen nicht oder verschweigen, dass es auch islamrechtlich nicht beim Wegschneiden der Klitorisvorhaut bleiben wird, sondern dass, wie schon in vorislamischer Zeit, selbstverständlich das weibliche Zentrum der Lust amputiert oder teilamputiert werden muss, die arabisch baẓr (Mehrzahl buẓūr) zu nennende Klitoris. Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿa al-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris), der Frauenbeschneiderin Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي

ašimmī wa-lā tanhakī

[Cut] slightly and do not overdo it

[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن

iḫtafiḍna wa-lā tanhikna

Cut [slightly] without exaggeration

Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Seither ist das dem kleinen Mädchen zu amputierende Quantum und Volumen an Genitalgewebe aufregend vielfältig als Viertel eines Reiskorns oder beispielsweise als Bohne (the size of a nail clipping, a quarter-grain of rice, a guava seed, a bean, the tip of a leaf, or the head of a needle) definiert worden oder als Hahnenkamm (the crest of a rooster), wobei gefährlich verschwommen bleibt, ob die sprichwörtliche Bohne jetzt aus der Klitorisvorhaut oder aber vielmehr aus der Klitoris herausgeschnitzt werden muss und schon eher gesichert ist, dass jede somalische, kurdische oder indonesische Bäuerin und Beschneiderin von Zeit zu Zeit sehr üppige Bohnen sowie ausgesprochen fleischige Hahnenkämme zwischen ihren Fingerspitzen dreht.

An dieser politisch wie genital allerdings sensiblen Stelle wird es islamrhetorisch seit Jahren sofort sehr laut, die zum Dialog der Religionen unabdingbare Harmonie droht unschön gestört zu werden. Sufischeich Nuh Ha Mim Keller muss heran, um die nervös gewordenen Multikulturfreunde zu beruhigen. Der Konvertit kann in den Schariatexten zwar kein arabisches Wort für Klitorisvorhaut finden, übersetzt aus dem sechseinhalb Jahrhunderte alten Rechtskompendium (Reliance of the Traveller) aber seelenruhig al-baẓr falsch mit Klitorisvorhaut. Die heutigen schafiitischen Ulama (What is the Ruling on Circumcision for Women?) stellen Kellers Beschwichtigung auf ihrer Homepage ein (Clarification), allerdings nicht über, sondern unter das entsprechende heilssichernde Rechtsgutachten (Fatwa), denn für „Klarstellung“ (clarification) hat der absolute Gesetzgeber weiter oben im Text ja bereits gesorgt (Allah knows best) und, achja, nun darf der Bruder aus Amerika dem Publikum auch noch etwas Nettes erzählen. Seit ein paar Monaten verwendet die mädchenbeschneidende Assalaam Foundation (Bandung, Java, Indonesien) keine Scheren mehr, sondern sticht zum rituellen Säubern mit der Lanzette. Man mache sich als deutscher Arzt oder Politiker nichts vor, erstens kann jederzeit nachbeschnitten werden und zweitens wurden die Scheren nicht weggeworfen.

Indonesiens Ulama dürfen nicht länger traurig sein, schnell zurück nach Germany zu den zwei Wegbereitern der weiblichen Beschneidung (FGM). Weil das Genital als Eigentum des Stammes ist, braucht das potentiell aufmüpfige kleine Kind nicht erst umständlich gefragt zu werden:

IX. Ergebnis

Die Eltern einer Tochter haben wegen Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG das Recht, eine Einwilligung in eine religiös motivierte Vorhautbeschneidung zu erteilen. Die Personensorge umfasst auch das Recht in die medizinisch nicht indizierte Vorhautbeschneidung einer einwilligungsunfähigen Tochter einzuwilligen.

[ Seiten 88-89 ]

Nun werde der derzeit noch unangenehm verfassungswidrige § 1631d BGB zeitnah modernisiert und integriere endlich die Jungen und die Mädchen. Ringel und Meyer können sich darauf verlassen, dass der Deutsche Bundestag nie wieder so sehr ins Schwitzen, Kriechen und verfassungswidrige Nachgeben geraten möchte wie am schwarzen Tag der Kinderrechte, dem 12.12.2012.

Unser zwei Vorkämpfer für ein Personensorgerecht auf Mädchenbeschneidung, der Humanmediziner und die Volljuristin spüren, dass die spirituell motivierten und den Beschneidungsauftrag erteilenden Eltern und der künftige deutsche FGM-Praktiker („Täterkreis“) ein reines und edles Ziele anstreben:

Hier ist eine Änderung des § 1631d Abs. 1 BGB erforderlich, der auch die Beschneidung der weiblichen Vorhaut aufnimmt, indem geschlechtsneutral von einer medizinisch nicht erforderlichen Vorhautbeschneidung des einwilligungsunfähigen Kindes gesprochen wird. Der elterlichen Einwilligung in die Klitorisvorhautbeschneidung kommt von Verfassungswegen – wegen des (religiösen) elterlichen Erziehungsrechts – eine rechtfertigende Wirkung zu. Eine Strafbarkeit der „milden Sunna“ muss bei Vorliegen einer Einwilligung der Eltern und der Einhaltung der entsprechenden Voraussetzungen, wie dem Arztvorbehalt und der Durchführung „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ etc., ausscheiden. Eine Strafbarkeit der „milden Sunna“ als „Verstümmelung weiblicher Genitalien“ i.S.v. § 226a StGB mit dem dort vorgesehenen Strafrahmen ist absolut unverhältnismäßig. Die Einordnung der „milden Sunna“ unter § 226a StGB ist auch mit Blick auf den Täterkreis nicht rechtfertigungsfähig.

[ Seite 110 ]

Der Betreiber eines hochspezialisierten Laboratoriums mit Ambulanz für Immunpathologie Karl-Peter Ringel und die rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin für das multinationale, interdisziplinäre Forschungsprojekt zum Kindeswohl im Medizinbetrieb Kathrin Meyer müssen nur noch ein paar Wochen auf Zeit spielen und dafür sorgen, dass die anatomischen Fakten bzw. die Folgen der Jungenbeschneidung, nämlich mit FGM Typ Ib (Klitoridektomie) vergleichbar zu sein (Sorrells et al.) und lebenslang der eigenen Sexualität wie auch derjenigen der Partner zu schaden (Frisch et al.) nicht so bald in Presse und Parlament laut werden. Dann bekommt Deutschland die Mädchenbeschneidung vom FGM Typ Ia und IV und die Islamgelehrten vom Indonesian Ulema Council (MUI) und überhaupt die Schariatreuen der Rechtsschule der Schafiiten können zufrieden sein.

Oder wir Aufklärungshumanisten und Menschenrechtsuniversalisten sagen Nein zu jeder Zwangsbeschneidung oder Wunschbeschneidung an Kindern unter achtzehn Jahren, an Jungen oder Mädchen. Das ist unsere Forderung.

Edward von Roy am 14.09.2014

Q u e l l e n

§ 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Professor Karl-Peter Ringel, M.D. / Ph.D., FRSM Ass. jur. Kathrin Meyer. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Interdisziplinäres Zentrum Medizin-Ethik-Recht. Herausgegeben von Prof. Dr. Hans Lilie

http://wcms.uzi.uni-halle.de/download.php?down=33910&elem=2767812

Basic Human Genital Anatomy

Neurologically, the most specialized pressure-sensitive cells in the human body are Meissner’s corpuscles for localized light touch and fast touch, Merkel’s disc cells for light pressure and tactile form and texture, Ruffini’s corpuscles for slow sustained pressure, deep skin tension, stretch, flutter and slip, and Pacinian corpuscles for deep touch and detection of rapid external vibrations. They are found only in the tongue, lips, palms, fingertips, nipples, and the clitoris and the crests of the ridged band at the tip of the male foreskin. These remarkable cells process tens of thousands of information impulses per second and can sense texture, stretch, and vibration/movement at the micrometre level. These are the cells that allow blind people to “see” Braille with their fingertips. Cut them off and, male or female, it’s like trying to read Braille with your elbow.

Physiologically, the clitoris is richly endowed with thousands of these specialized pressure-sensitive nerves and the clitoral foreskin is virtually bereft of them. The ridged band at the tip of the the penile foreskin is richly endowed with thousands of these same specialized pressure-sensitive nerves and the glans is virtually bereft of them. Lightening speed feedback by somatosensory transduction from such tactile sensitivity gives humans intense pleasure, environmental awareness, and control. Cut off these super-sensitive cells and with lack of awareness comes lack of control. To say that amputation of the clitoris or amputation of the mobile roller-bearing-like portion of the natural penis, and consequently thousands of these specialized nerve cell interfaces, does not permanently sub-normalize a woman’s or a man’s natural capabilities and partially devitalize their innate capacity for gliding action tactile pleasure is grossly illogical denial of the bio-mechanical and the somatosensory facts of human genital anatomy.

Mechanically, the natural vaginal and penile lubricants are kept inside the vagina during male/female intercourse by the organic seal effect of the mobile penile foreskin. The mechanoreceptors in the buried legs of the intact clitoris straddle the entroitus of the vagina and are stimulated by the identical mechanoreceptors in the thick bunching accordion folds of the mobile penile foreskin. The clitoris and the penile foreskin are also intensely vascular – thickening when stimulated. Millions of years of trial and error evolutionary forces have synchronously engineered the human sex organs to function synergistically. We can be sure Nature has evolved (if you prefer, God has created) these differences and duplications for a reason. The brilliantly engineered unaltered female body is the perfect match for the equally brilliantly engineered design of the natural penis; they evolved together to compliment each other and they function collaboratively to achieve two common goals – mutual pleasure and insemination.

A woman can live without the sensitivity of the visible part of her clitoris. A man can live without the mobile and most sensitive part of his penis. But, both men and women are better off with their natural fine-touch parts intact – all of them. And so are their sexual partners.

Gary Harryman

https://ms-my.facebook.com/shareyoursexknowledge/posts/652188514794501

Fatwa

What is the Ruling on Circumcision for Women?

Question

What is the mu`tamad qowl (relied upon position) of the Shafi`ee Mazhab regarding the khatnah (circumcision) of women? Is it wajib (obligatory) or sunnat?

Also, what if a woman was ignorant if it being wajib will it be incumbent on her during her advanced age to perform khatnah?

Answer

Circumcision is obligatory upon men and women according to us (i.e. the Shafi’is). (Majmu’ of Imam An-Nawawi 1:164) The circumcision is wajib upon men and women according to the rājih qawl of Shāfiʿī madhhab. In a situation a woman is in her advanced age, it is not permissible to circumcise her if it may harm her (al-Rauḍah of Imam An-Nawawi: 3: 384).

Answered by:

Sidi Abdullah Muḥammad al-Marbūqī al-Shāfiʿī

Checked by:

Al-Ustāż Fauzi ibn Abd Rahman

http://www.shafiifiqh.com/what-is-the-ruling-on-circumcision-for-women/

Das Religionsrecht der Schafiiten ist einsehbar im ‘Umdat as-Salik wa ‘Uddat an-Nasik, Das Vertrauen des Reisenden und Rüstzeug des Anbetenden, das Shihabuddin Abu al-‘Abbas Ahmad ibn an-Naqib al-Misri (1302–1367) verfasste.

Reliance of the Traveller: The Classic Manual of Islamic Sacred Law

The new edition of the in-depth manual of Islamic law based on the Shafi’i school of thought, with a detalied index and commentary on specific rulings. 1,200 pages in an exceptional binding with Arabic and facing English text in two column format with occasional diagrams. ‘Umdat al-Salik wa ‘Uddat al-Nasik (Reliance of the Traveller and tools of the Worshipper) is a classic manual of fiqh. It represents the fiqh rulings according to the Shafi’I school of jurisprudence.

http://www.amazon.com/Reliance-Traveller-Classic-Islamic-Al-Salik/dp/0915957728

Al-Misri who based his work on the previous Shafi’i works of Imam Nawawi and Imam Abu Ishaq as-Shirazi. … The book was translated by the American Muslim scholar Nuh Ha Mim Keller in 1991 and became the first translation of a standard Islamic legal reference in a European language to be certified by Al-Azhar.

http://en.wikipedia.org/wiki/Reliance_of_the_Traveller

Answering Islam lässt sich von US-Scheich Keller nichts vormachen:

Islamic Law on Female Circumcision

The Arabic word bazr does not mean “prepuce of the clitoris”, it means the clitoris itself (cf. the entry in the Arabic-English Dictionary). The deceptive translation by Nuh Hah Mim Keller, made for Western consumption, obscures the Shafi’i law, given by ‘Umdat al-Salik, that circumcision of girls by excision of the clitoris is mandatory. This particular form of female circumcision is widely practiced in Egypt, where the Shafi’i school of Sunni law is followed.

http://answering-islam.org/Sharia/fem_circumcision.html


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