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Regeln regeln

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حسبة‎
Ḥisba
Schariadurchsetzung mit Gewaltlizenz

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Die Hisba. Das falsche durch das richtige Gesetz ersetzen
Von Edward von Roy. Zur Demo gegen Pro Halal, Düsseldorf am 20.09.2014.

Saudi Arabien exportiert das Erdöl und das Konzept für eine Islamische Religionspolizei. Durch den Hüter der zwei heiligen Moscheen wird die Mutawa (muṭawwaʿa), die Schariapolizei, durch eine staatliche Behörde organisiert, das Komitees zur Förderung des Guten und Verhinderung des Bösen (Committee for the Promotion of Virtue and the Prevention of Vice, CPVPV). Die Sittenpolizisten sind die Mutawiun (muṭawwiʿūn, muṭawwiʿīn anglis. mutaween), das bedeutete ursprünglich Freiwillige und konnte in den Arabisch-Byzantinischen Kriegen auch Kriegsfreiwillige meinen.

Aus der ganzen Welt reisen jedes Jahr Millionen von Gläubigen zur Haddsch oder ‘Umra heran, die voller Erwartung sind und auf eine glückliche und für das Leben im Diesseits und Jenseits erfolgreiche Pilgerreise hoffen. Der Weg ins Paradies führt sozusagen über die Stadt Mekka und der gesamte Staat, wie jedes vollkommen islamisierte Gebiet eine religiöse Diktatur und zusätzlich der rigiden Rechtsschule der Hanbaliyya folgend, möchte sich Mühe geben, frei von Sünde zu sein. Ein Gottesstaat versteht es, das Böse in Schach zu halten und empfiehlt sich anderen Nationen als ein in Bezug auf Kultur und Moral beispielhaftes Gesellschaftsmodell. Damit der Islam fehlerfrei gelebt wird, kontrollieren Sittenwächter die Menschen auf korrektes Einhalten der Scharia, verhaften beispielsweise jeden, der die Geschlechtertrennung verletzt oder die korrekte islamische Kleidung nicht einhält, doch auch eine Neujahrsfeier oder eine rote Grußkarte zum Valentinstag beleidigt die Religion und wird bestraft.

Verboten heißt im Islam bekanntlich ḥarām und was nach dem Islamischen Gesetz der Scharia erlaubt ist ḥalāl. Mit Scharia-Polizei, Anti-Haram-Team oder Pro-Halal-Team sind die Freiwilligen der Mutawa also auch in Deutschland angekommen. Dabei kann man nicht sagen, dass Sven Lau seine Religion falsch verstanden hätte, weshalb es nicht angemessen ist, über die Wuppertaler und Düsseldorfer Sittenwächter: „Diese paar Halbstarken sprechen nicht in unserem Namen“ zu sagen, wie es Aiman Mazyek tat, der Koran und Sunna als Geschäftsordnung des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland (KRM) akzeptiert. Lau und Mazyek teilen dieselbe Scharia, es gibt nur eine.

Ihre islamische Legitimation findet die Schariapolizei im Grundsatz Das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbieten, den der Koran an vier Stellen nennt. Am bekanntesten ist Sure 3:110, wo der Souverän des Weltalls den Muslimen deutlich macht: “Ihr [den Islam Praktizierenden] seid die beste Gemeinschaft, die unter den Menschen entstanden ist. Ihr gebietet, was recht ist, verbietet, was verwerflich ist, und glaubt an Allah”.

In Deutschland darf jeder glauben oder nicht glauben, ohne dass sich sein rechtlicher Status ändert. Ob Muslim oder Nichtmuslim, ob Mann oder Frau, jeder hat die gleichen, auf den allgemeinen Menschenrechten gründenden Rechte und Pflichten. Eine überwiegend spirituell gelebte Religion wäre für die freiheitliche Demokratie auch gar kein Problem. Der an der Pflicht zur Scharia festhaltende Islam jedoch muss, muslimbrüderlich über Jahre heranschleichend oder wie bei Chomeini, den Taliban, Boko Haram oder IS innerhalb von Tagen islamrevolutionär heranrasend, eine veritable Diktatur aufbauen, in welcher Allah König ist und menschliche Stellvertreter des islamischen Gottes (das Wort Kalif bedeutet Stellvertreter) Regeln durchsetzen, die mit Koran und Sunna in größtmöglichem Einklang sind. Die Sunna ist das unbedingt nachzuahmende Handeln Mohammeds, wie es die Sammlungen der Hadithe überliefern.

Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) redet am Thema Scharia vorbei und behauptete vorgestern: „Der Islam ist eine friedliche Religion! Er erklärt Hetzparolen oder Judenhass, Enthauptungen oder Christenverfolgung zur Todsünde!“. Nein Herr Mazyek, erstens köpft Saudi-Arabien islamrechtlich einwandfrei und zweitens kann ein deutscher Muslim friedlicher Mensch sein wie jeder andere, doch solange die Scharia in Kraft ist und den Alltag und die Gesetzgebung totalitär bestimmen will, ist der organisierbare Islam leider keine friedliche Religion, sondern benachteiligt, sobald er auch nur etwas an die Macht kommt, alle Nichtmuslime und alle Frauen. Der von der IGD, dem deutschen Zweig der Muslimbruderschaft gesteuerte Zentralrat distanziert sich nicht von der Erklärung der Menschenrechte im Islam, Kairo 1990, die alle Rechte und Freiheiten unter den Vorbehalt der Scharia stellt.

Artikel 22 der Kairoer Charta garantiert die freie Meinungsäußerung, allerdings nur solange diese nicht die Grundsätze der Scharia verletzt. Abschnitt c) redet von Meinungsfreiheit, verbietet es jedoch sofort, die Meinungsäußerung dazu zu nutzen, “die Heiligkeit und Würde der Propheten zu verletzen, die moralischen und ethischen Werte auszuhöhlen und die Gesellschaft zu entzweien, sie zu korrumpieren, ihr zu schaden oder ihren Glauben zu schwächen”, fordert also die Pressezensur. Artikel 2 schützt das Recht auf Leben, stellt es aber ebenfalls sofort unter Schariavorbehalt: „es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt.“

Wenn es nur nach Koran und Sunna geschieht, darf und muss man also die Presse zensieren und bei islamisch gegebenem Bedarf kann man einen Menschen umbringen, in der deutschen Presse aber können Schönfärber wie Mazyek erzählen: „Der Islam ist eine friedliche Religion“. Hat der ZMD-Chef die Gründungscharta der Hamas denn unislamisch genannt? Diese zitiert den Hadith aus Sahih Muslim, Buch 41, Nummer 6981: „Die Stunde des Gerichtes wird nicht kommen, bevor Muslime nicht die Juden bekämpfen und töten, so dass sich die Juden hinter Bäumen und Steinen verstecken und jeder Baum und Stein wird sagen: ‘Oh Muslim, oh Diener Allahs, ein Jude ist hinter mir, komm und töte ihn!’“, während Mazyek meint: „Der Islam ist eine friedliche Religion! Er erklärt Hetzparolen oder Judenhass … zur Todsünde!“.

Sven Lau und seine Mitarbeiter dürfen die orangenen Warnwesten mit dem Aufdruck Scharia-Polizei nicht mehr benutzen, die Selbstbezeichnung als Polizist hat sich also für die streng religiösen ehrenamtlichen Sittenwächter erledigt. Aber auf der Schutzweste lasen wir noch das zweite Wort, Scharia, das ist die angeblich im Himmel, von Allah geschaffene Gesetzlichkeit als die hier auf der Erde bei Bedarf mit Gewalt durchzusetzende: „islamische Gesetzlichkeit. „Islamische Gesetzgebung“ sagt es Sven Lau ganz praxisnah und auf das Wort Gesetzgebung hätte man in dieser Woche in Hannover auf dem 70. Deutschen Juristentag genauer achten sollen. Die Juristen haben in den letzten Tagen, neben dem von Gutachterin Tatjana Hörnle vorangetriebenen Versuch der Legalisierung der Mädchenbeschneidung sprich Genitalverstümmelung der FGM Typen Ia und IV, allen Ernstes über die Einführung von Scharia-Gerichten diskutiert. Gemeint sind Formen von islamischer Streitschlichtung oder islamischem Täter Opfer-Ausgleich. Das sollte sich eine freiheitliche Gesellschaft nicht leisten.

Ein Religionsgesetz ins säkulare Rechtssystem einzubauen ist demokratisch riskant. In den religiösen Milieus wird beispielsweise der Druck anwachsen, die staatlichen Strukturen als nicht so wertvoll anzusehen oder sogar zu verachten. Wie konntest du nur zu einem ungläubigen Streitschlichter gehen? Auch wird sich die Lobby der Scharia nicht mit Friedensrichtern begnügen, sondern den Druck auf den Staat erhöhen, dem Islamischen Recht entgegenzukommen und in das Personenstandsrecht (Stichwort Polygamie) und überhaupt das Familienrecht schariakonforme Paragraphen einzubauen. Dann werden die nächsten Forderungen kommen, zuletzt wird das Strafrecht islamisiert. Darum geht es der Rechtsreligion, alle Regeln – das menschliche Verhalten und die staatlichen Gesetze betreffend – müssen islamisch geregelt werden, denn der eigentliche Gesetzgeber ist und bleibt Allah. Der freiheitliche Staat muss diesen durch die Religion aufgedrängten Prozess der Islamisierung des Rechts abstoppen.

Schon vor acht Jahren forderte Mustafa Cerić in der Deklaration Europäischer Muslime: „Wege zu finden, wie muslimisches Recht für Personenstandsangelegenheiten, wie z. B. Familienrecht, anerkannt werden kann.“ Hier muss der Staat Nein sagen, wenn er Folgen wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder nur noch durch den Vater, das Recht auf Zweitfrau bis Viertfrau und auf Frauenverstoßung (ṭalāq) oder das sehr niedrige und in Griechenland legale Heiratsalter für muslimische Mädchen von neun Jahren verhindern will.

Der Juristentag hätte nicht über ein auf Seelenrettung zielendes Recht sprechen dürfen, jedenfalls nicht auf der sprichwörtlichen Augenhöhe. Die Scharia einzuhalten rettet vor der Hölle, während die deutschen Gesetze und Verordnungen einzuhalten bisher nur diesseitige Folgen hat, was sich nicht ändern sollte. Säkulares Recht und Religionsrecht gehören so wenig zusammen wie Himmelsforschung und Wahrsagerei, Astronomie und Astrologie. Grundgesetz und Scharia gehören so wenig zusammen wie Psychologie und die Zauberei des Voodoo. Wer Scharia-Gerichte aufbaut, wird die Muslime, ganz im Sinne der verschiedenen Radikalen von religiös bis rassistisch, noch weiter in die Isolation treiben. Die unteilbare (kohärente) und totalitäre Scharia zu integrieren, zerspaltet mehr und mehr sowohl das noch für alle geltende Recht als auch die einheitliche Rechtsgemeinschaft, die Bevölkerung in Staat und Stadtviertel.

Zum Streitschlichten gibt es überall den Schiedsmann, dessen Dienstleistung jeder von uns in Anspruch nehmen kann, ob gottesfürchtig oder gottlos und der, anders als die Scharia, Mann und Frau stets gleich behandelt.

Edward von Roy

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Q u e l l e n
StGB § 132a Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html

“Es gibt ein Gewaltmonopol des Staats … Niemand anderes ist befugt, sich in die Rolle der Polizei hineinzuschleichen.”
Angela Merkel

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/merkel-fordert-gegen-scharia-polizei-entschieden-vorzugehen-13142350.html

Auch der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek, hat die Aktion jetzt scharf kritisiert. “Diese paar Halbstarken sprechen nicht in unserem Namen”, sagte Mazyek im “Tagesspiegel am Sonntag”. Was die Wuppertaler Salafisten täten, sei eine “Zweckentfremdung unserer Religion”. Sie schadeten mit ihrer “schrillen und völlig unsinnigen Aktion” den Muslimen ungemein. Mazyek forderte allerdings auch, der Aktion nicht zu viel Aufmerksamkeit zu schenken.
aus: Salafisten aus Wuppertal: Zentralrat der Muslime verurteilt “Scharia-Polizei”
in: DER SPIEGEL 07.09.2014

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/scharia-polizei-in-wuppertal-zentralrat-nennt-salafisten-halbstarke-a-990271.html

Dieser Kurzauftritt von elf (einigermaßen clever kommunizierenden) Tugendwächtern brachte Innenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas in Wallung – und zwar derart, dass sie mit ihren vielleicht 20-sekündigen Fernsehstatements einige Jahre bundesdeutscher Integrationspolitik karikierten. All die “Hosgeldiniz”-Rufe der Integrationsstaatsministerinnen. All die Wir-gehören-zusammen-Beteuerungen auf Islamkonferenzen. Und all die Bekenntnisse speziell von CDU-Politikern, Muslime und Unionschristen teilten doch den Wertekonservatismus.
Und für diese Demontage brauchten die beiden Minister nur zwei Sätze. “Die Scharia wird auf deutschem Boden nicht geduldet”, so lautete der eine Satz, gesprochen vom christdemokratischen Innenminister. Und: Das Verhalten der elf Salafisten sei “ein Anschlag auf unser freies Lebensmodell” lautete der andere, aus dem Munde des sozialdemokratischen Justizministers. Applaudiert und assistiert wurde den beiden sogleich von einem riesigen Kommentatorenchor – was den Schaden potenzierte.
von: Till-R. Stoldt
aus: Stoppt die Hysterie um die “Scharia-Polizei”!
in: DIE WELT 08.09.2014

http://www.welt.de/regionales/nrw/article132023600/Stoppt-die-Hysterie-um-die-Scharia-Polizei.html

Hisba (Enjoining Good and Forbidding Evil)
… Hisba has four components: Al-Muhtasib (the person who practices Hisba), Al-Muhtasabu ‘alayhi (the person to whom Hisba is directed), Al-Muhtasabu Feehi (the subject of Hisba) and Ihtisab (the actual act of enjoining good and forbidding evil).
Al-Muhtasib (the person who practices Hisba), Al-Muhtasabu ‘alayhi (the person to whom Hisba is directed), Al-Muhtasabu Feehi (the subject of Hisba) and Ihtisab (the actual act of enjoining good and forbidding evil).
1. Al-Muhtasib: This refers to the person who enjoins good and forbids evil, whether he is permitted to do so by the Imam incharge of Muslims’ affair or not. …
“If I instruct you to do something, then do as much as you can.” Bukhari and Muslim
All this is admissable as long as there is a Muslim Imam (leader) who entrusts the responsibility of Hisba to those fit to carry it out. In this day and age, however, our rulers who have apostatised by changing the laws of Shar’ia have no right to delegate the responsibility for Hisba. Indeed, they should be removed in accordance with the consensus of the Ulama. …
We have said earlier that disapproving of evil with the heart is a duty for every Muslim, whether he is physically capable or not, and must never be neglected under any circumstance whatsoever, as this would indicate the disappearance of all traces of Iman from the heart.

http://www.kalamullah.com/manhaj01.html

Neben der Pflicht jedes Muslims, ‘das Gute zu gebieten und das Böse zu verbieten’, bezeichnet der Begriff hisba auch den Aufgabenbereich der Person, die in einer Stadt mit der Überwachung des moralischen Verhaltens der Einwohner und insbesondere auch der Märkte betraut war.
Rüdiger Lohlker, Das Islamische Recht im Wandel (p 159)

http://books.google.de/books?id=5o3G6sH2Aa0C&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Ma’ruf

http://en.wikipedia.org/wiki/Ma’ruf

Um einerseits religiöse Gefühle saudischer Bürger nicht zu verletzen, andererseits aber dennoch die eigene Identität als westliche Frau zu bewahren, empfiehlt sich, wie hier allgemein üblich, das Tragen eines schwarzen, den Körper und die Beine komplett verhüllenden Umhanges (sog. Abaya). Das Tragen eines Kopftuches wird von Angehörigen des “Komitees zur Förderung des Guten und Verhinderung des Bösen” – den sog. Mutawa (“Religionswächter”) – zwar regelmäßig gefordert, ist aber letztlich nicht zwingend erforderlich. Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt die Botschaft aber bei Aufforderung die Haare zu bedecken, der Bitte nachzukommen. In der Regel reicht dafür ein leichter Schal, der mit der Abaya getragen werden kann. …
Für Frauen besteht ein absolutes Autofahrverbot. Bei der Benutzung von Taxis ist darauf zu achten, dass Frauen keinesfalls auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Auch wenn ein anderes Fahrzeug mit einem nicht-verwandten Fahrer benutzt wird, sollten Frauen auf den Rücksitzen Platz nehmen. In Restaurants herrscht in der Regel strikte Geschlechtertrennung. … In Modegeschäften ist Frauen die Anprobe von Kleidungsstücken nicht gestattet.
Deutsche Botschaft Riad

http://www.riad.diplo.de/Vertretung/riad/de/04__RK__Visa/Leben_20und_20Arbeiten/Verhalten_20Frauen.html

Schiitisch. Das Rechte befehlen
Commanding the just (Amr bi l-Ma‘rūf) is a part of Shia Islam’s Branches of Religion. It refers to encouraging people to do the necessary good in life even when they have forgotten to do so. For example, when they have forgotten salat.

http://en.wikipedia.org/wiki/Commanding_what_is_just

Schiitisch. Das Verwerfliche verbieten
Forbidding what is evil (Nahi ‘ani l-Munkar), is a part of Islam and means, for example, to oppose injustice. In a more political and social context, Muslims are divided: Some believe that one should not take a social stance unless the Caliph orders.

http://en.wikipedia.org/wiki/Forbidding_what_is_evil

Sunnitisch
Enjoining good and forbidding wrong
Enjoining good and forbidding wrong, (Arabic: al-amr bi l-ma’ruf wa n-nahi ‘ani l-munkar) or promotion of virtue and prevention of vice (PVPV), is an Islamic doctrine mentioned in the Qur’an. This expression is the base of the Islamic institution of hisba. It forms a central part of the Islamic doctrine for all Muslims. It is also explicitly referred to in the two Shi’a Ancillaries of the Faith, commanding what is just and forbidding what is evil.
Sura 3:110 translated by Abdullah Yusuf Ali
Ye are the best of peoples, evolved for mankind, enjoining what is right, forbidding what is wrong, and believing in Allah. If only the People of the Book had faith, it were best for them: among them are some who have faith, but most of them are perverted transgressors.
Sura 3:104 translated by George Sale
Let there be people among you, who invite to the best [in religion]; and command that which is just, and forbid that which is evil; and they shall be successful.
Sura 7:157 translated by Sale
“Those who follow the apostle, the unlettered Prophet, whom they find mentioned in their own (scriptures), – in the law and the Gospel; – for he commands them what is just and forbids them what is evil; he allows them as lawful what is good (and pure) and prohibits them from what is bad (and impure); He releases them from their heavy burdens and from the yokes that are upon them. So it is those who believe in him, honour him, help him, and follow the light which is sent down with him, – it is they who will prosper.”
Sura 9:71 translated by Sale
And the faithful men, and the faithful women are friends one to another: They command that which is just, and they forbid that which is evil; and they are constant at prayer, and pay their appointed alms; and they obey God, and his apostle: Unto these will God be Merciful; for He [is] Mighty [and] Wise

http://en.wikipedia.org/wiki/Enjoining_good_and_forbidding_wrong

and the various volunteers (muṭṭawi’a) who flocked to participate in the jihad

http://en.wikipedia.org/wiki/Arab%E2%80%93Byzantine_wars

Ḥisba in Syrien / Irak beim Islamic State (IS ehem. ISIS)
Auf dem gezeigten Fahrzeug (Teil 3 bei min 0:53 / 0:54) liest man arabisch al-ḥisba. Zwei freundlich lächelnde Männer in streng islamischer Kleidung und mit Maschinenpistole fahren durch die syrische Stadt al-Raqqa sorgen religionspolizeilich für islamische “Sauberkeit” (islamischen Totalitarismus).

http://www.vice.com/de/vice-news/der-vormarsch-des-kalifats-islamischer-staat-teil-3-652

al-amr bi-l-maʿrūf wa-n-nahi ʿani l-munkar
Das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbieten
Seine moralisch-ethische Bedeutung verdeutlicht auch ein auf den Propheten Mohammed zurückgeführter Hadith in der Traditionssammlung Sahih von Muslim ibn al-Haddschādsch, in dem er die Zeit politischer Wirren u.a. wie folgt umschreibt: das Herz weiß nicht, was recht ist, und verbietet nicht, was verwerflich ist.
Al-Ghazali († 1111) erachtet diese Norm als Grundlage der Religion und der göttlichen Botschaft durch die Propheten; ohne sie würde Anarchie herrschen und die Menschen wären zum Untergang verurteilt. Gemäß Ibn Hanbal und at-Tabarī ist ihre Umsetzung in der Gesellschaft religiöse Pflicht, während al-Hasan al-Basri sie lediglich als freiwillige Leistung des Einzelnen einstuft.
Sure 3, Vers 110 betont, dass die muslimische Gemeinschaft sich gerade durch die Einhaltung dieses Grundsatzes von anderen unterscheidet:
„Ihr (Gläubigen) seid die beste Gemeinschaft, die unter den Menschen entstanden ist. Ihr gebietet, was recht ist, verbietet, was verwerflich ist, und glaubt an Gott.“
– Übersetzung Rudi Paret

http://de.wikipedia.org/wiki/Das_Rechte_gebieten_und_das_Verwerfliche_verbieten

Sven Lau. Auftritte als „Sharia Police“ in Wuppertal und als „Pro Halāl“ in Düsseldorf
Im September 2014 sprachen Lau und weitere salafistische Aktivisten in Wuppertal im Eingangsbereich von Spielhallen und Gastwirtschaften Besucher an und forderten nach Berichten der Westdeutschen Zeitung islamische Bürger auf, von Glücksspiel und Alkoholgenuss abzulassen. Zugleich warben sie mit Visitenkarten für den Besuch der Darul Arqam Moschee. Dabei trugen sie Signalwesten mit der Aufschrift Sharia Police (englisch für „Scharia-Polizei“) und gelbe Schilder mit Piktogrammen gegen Alkohol, Glücksspiel, Musik, Pornografie, Drogen und Prostitution unter der Aufschrift Sharia Controlled Zone (englisch für „Scharia-kontrollierte Zone“).
Nach Polizei- und Medienangaben warb Lau im September 2014 mit seiner Gruppe unter dem Motto Pro Ḥalāl und ohne Uniformierung auch in Düsseldorf für eine schariakonforme Lebensführung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sven_Lau

Nicht der Islamismus, der Islam ist das Problem
Islamkonferenz um Islamkonferenz der Rechtsspaltung entgegen? Der säkulare Verfassungsstaat hat mit totalitär denkenden Jenseitszentrikern nicht auf Augenhöhe zu diskutieren, auch nicht im Rahmen der „Verbesserung des Zusammenlebens zwischen der Mehrheitsgesellschaft und den Muslimen … ein gemeinsamer Weg zu einem besseren Miteinander“ (DIK 2009) oder von „Allianzen für die transkulturelle Gesellschaft“ (KIK 2013). Von Edward von Roy.

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2013/04/15/336/

Was ist Salafismus
Purify and Educate
Bärte, Burkas, Betproteste. Zu leben wie die korrekt handelnde Urgemeinde, den verwehenden Fußspuren des Propheten und der rechtgeleiteten Altvorderen (as-salaf aṣ-ṣāliḥ) genau nachzufolgen ist das Anliegen der Revivalisten oder Salafisten. Von Edward von Roy.
Inhalt
1. Verstoße alles Nichtislamische und halte dich den Ungläubigen fern! Das geheiligte und heilssichernde Verhalten der Meidung, al-barāa
2. Das islamisch korrekte Verhalten durchsetzen, bei Bedarf mit Gewalt: ḥisba
3. Frommheit oder Frevel? Tauhid oder Schirk?
4. Der Taghut, der Götze
5. Das salafistische Doppelprogramm: Reinigen und Erziehen (at-taṣfīya wat-tarbīya)
6. Rebellische Inseln kultureller Gegenmoderne. Salafismus als Verweigerung der universellen Menschenrechte
7. Die postmodernen Erklärer des Weges: Mit Abdullahi Ahmed an-Na’im, Mathias Rohe und Mustafa Cerić in die religiös begründete Rechtsverschiedenheit einziehen

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2011/05/09/235/


Tagged: 70. Deutscher Juristentag und Scharia, Deutscher Juristentag Scharia Rechtsspaltung, Edward von Roy, Juristentag Rechtspluralismus

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