Quantcast
Viewing all articles
Browse latest Browse all 388

Presseerklärung des ZdE zum 70. Deutschen Juristentag

Presseerklärung

ZdE

Zentralrat der Ex-Muslime

Universelle Menschenrechte und keinen Schritt zurück!

Vom 16.09. bis 19.09.2014 debattiert in Hannover der 70. Deutsche Juristentag unter anderem über das Thema Kultur, Religion, Strafrecht – Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft.

Am 17.09. 2014 haben auf der Grundlage des Gutachtens von Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin) und Stellungnahmen von Dr. Schluckebier, Richter am BVerfG und Dr. Radtke, Richter am BGH verhandeln Richter, Staatsanwälte, Rechtswissenschaftler und Rechtsanwälte ob und wie das Strafrecht in Deutschland an die kulturelle und religiöse Vielfalt der in der BRD lebenden Bevölkerung angepasst werden muss und welche möglichen Gesetzesänderungen der Bundesregierung am Ende der Tagung zu empfehlen sind.

Setzt die Regierungskoalition tatsächlich die Beschlüsse aus der vorab veröffentlichen Expertise und den Referaten unserer Spitzenjuristen in Gesetzesinitiativen um, wird sich diese Gesellschaft völlig unnötig sehr nachteilig verändern.

Politik und Islamverbände hören nicht auf uns vorzugaukeln, dass der auf Koran und Sunna basierende Islam friedlich ist. Ebenfalls habe der an Koran und Sunna orientierte IS (Islamischer Staat) nichts mit einem auf der Scharia basierenden islamischen Staat zu tun. Die Pro-Halal-Truppe von Sven Lau, die zur Zeit durch die Straßen Nordrhein-Westfalens zieht und informierte Bürger in Angst und Schrecken versetzt, sei nur eine Handvoll religiös verirrter Halbstarker, die nicht weiter ernst zu nehmen seien. Das versichert uns sogar Dr. Thomas Mayen, der Präsident des Deutschen Juristentags, während er gemeinsam mit Deutschlands juristischer Elite im Hannover Congress Centrum (HCC) überlegt, wie man das bisher jedes Individuum unabhängig von Religion, Ethnie, Kultur, Geschlecht und sexueller Orientierung gleichbehandelnde StGB an neue multikulturelle und multireligiöse Lebens- und Glaubenskonzepte anpassen kann.

Diese fahrlässige Toleranz gegenüber der zu erwartenden Intoleranz ist das Ergebnis der deutschen islamischen Lobbyarbeit und der Zusammenarbeit der deutschen Regierung mit Islamverbänden und islamischen Regimen wie Saudi-Arabien und Iran. In der Forderung nach mehr Multikultur oder in der Debatte über „neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft“ (Tatjana Hörnle) zeigt sich der bereits hohe Druck auf unsere Gesellschaft, den die islamische Bewegung bei ihrem Kampf für eine an der Scharia orientierte und politisch rückwärtsgewandte eigene Kultur ausübt. Diese islamische Kultur soll neben die moderne Gesellschaft treten und sich zunehmend von ihr abschotten, ihre mehr und mehr islamisch verwalteten Menschen sollen keinen Zugang in die Kultur der allgemeinen Menschenrechte haben. Wenn auf dem Juristentag von Religion oder von kulturellen Entschuldigungsgründen (cultural defenses) gesprochen wird, geht es nur um eine Religion oder Kultur. Nur der Islam will das Regeln von Regeln, die Gestaltung von Gesetzen derartig stark zu seinen Gunsten beeinflussen.

Einige Stichpunkte aus dem Programm

• Ist die Einheit unserer Rechtsordnung zeitgemäß

• Aus der Perspektive des Verfassungsrechts sei Gesetzgebung nicht an einen Katalog überpositiver Rechtsgüter gebunden

• Legalisierung der Genitalverstümmelung von Mädchen (milde Sunna). FGM Typ Ia und IV (WHO) sind nicht mehr strafbar, weil diese angeblich milderen Formen nicht als Verstümmelung anzusehen seien.

Die MGM bleibt legal, solange die Eltern sie als wesentlichen Teil ihres religiösen Erziehungskonzeptes betrachten und es keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt, die für ein Verbot sprechen.

• Scharia-Schiedsgerichte, die auf der Grundlage des islamischen Rechts, der Scharia bei Nachbarschaftskonflikten sowie in Familien- und Unterhaltssachen Streit schlichten, aber auch in Strafsachen Urteile fällen.

Das führt zu Diskriminierung von Frauen, Minderheiten, Atheisten und Nichtmuslimen.

• Strafminderung wegen kultureller oder religiöser Entschuldigungs- bzw. Rechtfertigungsgründe

• Liegt eine Tat mit kulturellen oder religiösen Beweggründen vor bei dem sich das Opfer aus der Sicht der Rechtsgemeinschaft falsch verhalten habe, könne ihm ein Mitverschulden an der Tat zugeschrieben werden, weshalb auch hier dem Täter Strafnachlass gewährt werden könne

Hier stellt sich die Frage, welche Rechtsgemeinschaft gemeint ist, die Mehrheitsgesellschaft oder eine Religionsgemeinschaft. Soll wer sich nicht keusch an die religiösen Kleidungsregeln hält Mitschuld am Fehlverhalten anderer tragen?

• Streichung des Tatbestandsmerkmals öffentlicher Friede

Gegen einen solchen Vorschlag spricht, dass die Sicherung des inneren Friedens ein Staatsziel zum Schutz verfassungsrechtlicher Gemeinschaftsgüter darstellt und man sich sehr gut überlegen sollte, ob man auf diese Staatsaufgabe ohne Weiteres verzichtet.

• Hassverbrechen

Auch eine steigende Anzahl von Hassverbrechen entbindet nicht von der Verpflichtung zu Art. 3 Abs. 3 GG. Eine Ungleichbehandlung vor Gericht aufgrund von Religion oder Ethnie darf es nicht geben.

• Schutz von Gruppenidentität

Die Gesellschaft ist nicht in Religionsvölker oder Kulturkollektive aufzuspalten. Die einheitliche, allgemeingültige Rechtsordnung von AEMR und GG richtet sich zu allererst an das Individuum, die Bürgerin, den Bürger und schützt die Grundrechtsträger vor Willkür des Staates und Rechtsverletzungen durch Dritte.

Ethnisieren und kulturalisieren zu Forschungszwecken und zur Kriminalprävention muss erlaubt sein, solange die Menschenwürde nicht angetastet wird. In den Grenzen der fdGO sind Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit zu gewährleisten. Nach der Schrankentheorie gibt es mit Ausnahme der unantastbaren Menschenwürde auch für nicht eingeschränkte Grundrechte verfassungsimmanente Grenzen. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Lange hat die Menschheit für die Entwicklung und Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte gekämpft. Die Universalität der Menschenrechte wird von der Verfassung jedes fortschrittlichen Landes anerkannt. Heute müssen wir erleben, dass sogar europäische Staaten und auch Deutschland diesen Standard relativieren und aufgeben wollen. Der ZdE fordert dazu auf, den Deutschen Juristentag genau zu beobachten und jedem Aufgeben und Nachgeben der Justiz entgegenzutreten. Zivilgesellschaft, universelle Menschenrechte und Individualrechte unabhängig von Religion, Staatsangehörigkeit oder Geschlecht waren und sind ein Gewinn der Menschheitsgeschichte und dürfen auch angesichts des harten Agitierens der islamischen Bewegung nicht aufgegeben werden.

Zentralrat der Ex-Muslime Deutschland

18.09.2014

Zentralrat der Ex-Muslime

Kontakt: 0177 5692413

Postfach 801152 51011 Köln

exmuslime@gmail.com

Website des ZdE

http://exmuslime.com/

Facebook: Zentralrat der Ex-Muslime Deutschland

https://www.facebook.com/pages/Zentralrat-der-Ex-Muslime-Deutschland/486839381365629


Tagged: 70. Deutscher Juristentag, 70. Deutscher Juristentag und Scharia, Deutscher Juristentag Scharia Rechtsspaltung, Juristentag Beschneidung von Mädchen, Juristentag Scharia-Gerichte Image may be NSFW.
Clik here to view.
Image may be NSFW.
Clik here to view.

Viewing all articles
Browse latest Browse all 388