Beschnittene Sensitivität
Abrechnungsbetrug bei Beschneidungen titelt NDR Info am 15.01.2015 und lässt Arne Meyer berichten, wie zahlreiche Arztpraxen Zirkumzisionen bei den Kassen falsch abgerechnet haben und insbesondere ihrer Dokumentationspflicht nicht oder nicht ausreichend nachgekommen sind. Leider versäumte Meyer, die Anatomie des amputierten Körperteils und die grundsätzliche Schädigung jeder Jungenbeschneidung zu beschreiben, was zwei Sozialpädagogen motiviert, sich im Kommentarbereich (Nummer 177 bis 180) Gehör zu verschaffen. Von Edward von Roy und Gabi Schmidt am 11.03.2015.
Die Vorhaut, nicht die Eichel, ist der für leichte Berührung empfindlichste Teil des intakten männlichen Geschlechtsorgans (Sorrells, Snyder, Reiss, Ede, Milos, Wilcox, Van Howe: Fine-touch pressure thresholds in the adult penis).
Die Vorhaut ist sensibler als die menschlichen Lippen oder Fingerspitzen. Aufgrund ihrer sexuellen Empfindsamkeit spielt das Präputium eine bedeutende Rolle im Sexualleben unbeschnittener Männer und belastet ihre Amputation Sexualität, Sexualpartner und Partnerschaft (Frisch, Lindholm, Grønbæk: Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark).
Die sexuelle Auswirkung jeder Zirkumzision ist eine lebenslange starke Schädigung der sexuellen Sensitivität, denn die über 73 Meter Nervenfasern und 20.000 überwiegend spezialisierten Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen (Meissner-Körperchen, Vater-Pacini-Körperchen, Ruffini-Körperchen und Merkel-Zellen) werden bei der Beschneidung, die wir endlich männliche Genitalverstümmelung (MGM) nennen sollten, amputiert. Diese spezialisierten Nervenendigungen aber dienen dazu, auch leichteste Berührungen sowie Feinheiten von Temperatur, Geschwindigkeit bzw. Vibration oder Textur zu detektieren.
Im Vergleich dazu befinden sich auf der Glans penis (Eichel) nur rund 4.000 überwiegend unspezialisierte freie Nervenenden, sogenannte Nozizeptoren, die Schmerzreize aufnehmen und weiterleiten können. Die schmale Zone der Eichel zwischen Corona glandis (Eichelrand) und Sulcus coronarius (Penisfurche), die von Natur aus doch (wenige) Lustrezeptoren enthält, keratinisiert (verhornt) im Laufe der Jahre, was beschnittene Männer als großen Verlust an (restlicher) sexueller Lebensqualität beschreiben und mit Schutzmaßnahmen (vor mechanischer Reibung im Alltag) bzw. Restoring (Versuch der Wiederherstellung der Vorhaut) nur begrenzt ausgleichen können, das Internet ist voll von solchen verzweifelten Berichten.
Kinderrechtlich bzw. überhaupt menschenrechtlich trauriges Fazit. Durch die Beschneidung werden dem Jungen oder Mann ein Großteil der Nervenendigungen des Penis insgesamt und darüber hinaus fast alle der besonders empfindlichen niedrigschwelligen spezialisierten Nervenendigungen irreversibel entfernt (amputiert). Die empfindlichsten Regionen des unbeschnittenen Penis also sind durch die Beschneidung entfernt (amputiert) worden.
Anatomisch kundige und zugleich mutige Mitbürger vergleichen die männliche Beschneidung (MGM) im Hinblick auf die lebenslange sensitive Zerstörung mit einer FGM Typ Ib (teilweise oder gänzliche Amputation der Klitoris). Daher Schluss mit der Bagatellisierung der Zirkumzision, wie sie etwa durch Fokussierung auf das Nebenthema operative Komplikationen geschieht. Schluss auch mit dem Aushandeln von Altersgrenzen der Einwilligungsfähigkeit (genital autonomy), denn völlig altersgemäß kann auch der männliche Jugendliche die lebenslangen Beschneidungsfolgen für Sexualität und Partnerschaft nicht einschätzen und ist damit schlicht nicht einwilligungsfähig. Der Junge braucht anatomisch faktenbasierte Beratung und bis zum Alter von 18 Jahren ein unversehrtes Geschlechtsorgan (genital intactness).
Leider erleben wir zur Jungenbeschneidung eine veritable Pressezensur und auch im Bundestag kamen 2012 die – allen damaligen Entscheidungsträgern vorliegenden! – anatomisch korrekten Fakten zu Präputium und Zirkumzision nicht zur Sprache (wurden im Plenarsaal nicht hörbar, stehen nicht im Bundestagsprotokoll).
Der verfassungswidrige Paragraph zur Jungenbeschneidung auf Elternwunsch § 1631d BGB muss weg. Der leider schlecht gemachte Paragraph zum richtigen Verbot der weiblichen Beschneidung (FGM), § 226a StGB, muss erhalten bleiben und eindeutiger formuliert werden, denn auch die sogenannte milde Sunna (khitan al-inath, sunat perempuan) bzw. eine FGM Typ Ia oder Typ IV darf, trotz der Vorschläge durch Ringel/Meyer (2013) oder Tatjana Hörnle (2014), nicht legalisiert werden.
Fassen wir uns kurz. Ob Junge oder Mädchen, Mann oder Frau:
Keine Beschneidung unter achtzehn.
Edward von Roy
Diplom-Sozialpädagoge (FH)
Gabi Schmidt
Sozialpädagogin
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