Lediglich um ein Tuch auf dem Kopf geht es nicht
Das im März 2015 bekannt gewordene Kopftuchurteil des Bundesverfassungerichts gefährdet den Rechtsstaat und untergräbt die freiheitliche Demokratie. Von Edward von Roy.
Manch einem unserer Verfassungsrichter scheint es nicht schnell genug zu gehen mit dem Weg Deutschlands ins Kalifat. Nur mit einiger Mühe konnten im Laufe der vergangenen zehn Jahre, zugegebenermaßen mehr oder weniger gut gemachte, Verbotsgesetze zum Lehrerinnenkopftuch geschaffen werden, die bislang in jedem zweiten Bundesland gelten und den Schleier der Pädagogin dem Klassenzimmer fernhalten. Muslima rein, Kopftuch raus, damit soll es nun vorbei sein.
Nur das Verbot des Schleiers bietet allen muslimischen oder nichtmuslimischen sowie weiblichen oder männlichen Schülern Schutz vor islamischem Fundamentalismus und schariabasiertem Mobbing. Nur die Möglichkeit, in einem Bundesland ein allgemeines Kopftuchverbot im Schuldienst zu erlassen, hätte den weiblichen oder männlichen Lehrern und Schulleitern Rechtssicherheit und Verlässlichkeit bieten können.
Verkehrte Welt: Mobbing gegen kopftuchfreie Mädchen
(Rita Breuer, Islamwissenschaftlerin, in: EMMA, 01.09.2009)
http://www.emma.de/artikel/verkehrte-welt-mobbing-gegen-kopftuchfreie-maedchen-264094
Das Bundesverfassungsgericht hat ein landesweites und grundsätzliches („pauschales“) Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen für grundgesetzwidrig erklärt. Generell unterliegen Schulangelegenheiten nach wie vor der Hoheit des jeweiligen Bundeslandes, nun aber kann der Einzelfall der Störung oder eben Nichtstörung des Schulfriedens geprüft werden. Wer sich als Schüler oder Elternteil jetzt noch trauen sollte, vor Schulleiter und Gericht zu bekunden, sich durch die schariakonforme Bekleidung seiner Lehrerin in der negativen Religionsfreiheit eingeschränkt zu fühlen, dürfte es nicht einfach haben. Karlsruhe jedenfalls hat 2015 den Hidschab in Deutschlands staatliche Schulen gedrückt, ohne sich dafür zu interessieren jedenfalls ohne der Bevölkerung zu sagen, was das System Kopftuch ist, ein kohärentes System der Seelenrettung und irdischen Herrschaft, der Verhaltensdressur, Sexualisierung, Körperpolitik und Frauenfeindlichkeit – das auf Allah ausgerichtete Islamische System. Mit Maududi können wir Verschleierung und Genderapartheid als System Hidschab oder System Parda (the system of purdah) nennen.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar ist. § 57 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes sind daher verfassungskonform dahingehend einzuschränken, dass von einer äußeren religiösen Bekundung nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität ausgehen muss, um ein Verbot zu rechtfertigen.
(1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 Beschluss vom 27. Januar 2015)
Karlsruhe verlagert den frommen Streit (Dschihad) um die Bedeckung des weiblichen Körpers in Schulhof und Lehrerzimmer und rückt die letzten verbliebenen, sich in Schülerschaft, Elternschaft, im Lehrerkollegium oder unter den Schulsozialarbeitern und Mitarbeitern des Offenen Ganztags (OGaTa) befindlichen konsequenten („pauschalen“) Gegner von islamischer Gesetzlichkeit (Scharia) und islamisch einzig akzeptabler Frauenkleidung (Hidschab) in die Nähe von Verfassungsfeinden. Das BVerfG hätte vielmehr jene schützen müssen, die ernsthaft (eben „pauschal“) auf dem Vorrang des aufgeklärten Denkens und der allgemeinen Menschenrechte vor dem himmlischem Befehl und koranbasierten Wohlverhalten bestehen, nicht die beiden um ihren irdischen islamischen Status und jenseitigen Platz im Paradies bekümmerten Klägerinnen für die Schleierpflicht.
Das höchste deutsche Gericht schweigt zur bleibenden Grundrechtswidrigkeit und Menschenrechtswidrigkeit der auf Erden zu errichtenden Herrschaft Allahs (al-Ḥākimiyya li-Llah, the sovereignty of God). Die beiden Klägerinnen treten als Individuen, deren Grundrechte im Falle eines im Schulbetrieb geltenden rücksichtslosen Kopftuchverbots gefährdet seien. Im erst einmal erstarkten Schariasystem (niẓām islāmī) selbst ist für Individualität allerdings gar kein Platz. Im Islam ist das Kopftuch, richtiger: ist der Hidschab auch keine Frage der individuellen Handlungsautonomie, sondern von öffentlich bewiesener Treue oder eben sichtbarem Verrat an Allahs Befehl. Statt Deutschlands Kinder und Jugendliche wenigstens ein paar Stunden am Tag vor dem totalitären Islamischen Recht (Scharia) zu schützen, stärkt das auf zwei Individuen eingehende höchste deutsche Gericht die in der Religion von Koran und Sunna theologisch vorgegebene Überwindung der persönlichen Autonomie und die Verhinderung des Individuellen. So also dünnt die kulturelle Moderne aus und gewinnt das Kalifat an Kontur.
Monotheism in authority (ḥākimiyya) means that authority belongs to God as a fixed right, and He is the Only Ruler over the individuals constituting the society, as the Glorious Qurʾān says: ﴾…﴿ “Sovereignty belongs only to Allāh.
(Portal AhlulBayt)
http://www.ahl-ul-bayt.org/en.php/page,336Book1472P37.html
Maududi [Islām kā niẓām-i ḥayāt] Islam Ka Nizam Hayat, dt.: Als Muslim leben
http://de.scribd.com/doc/3271205/Als-Muslim-Leben-Abul-A-la-Maududi
Parda, anglis. Schreibweise Purdah. Die körperliche Abschottung innerhalb eines Gebäudes geschieht durch eigene Bereiche für Frauen (in größeren Gebäuden, Harem = verbotener Bezirk), Vorhänge und Ähnliches. Das Leben einer Frau in Parda beschränkt ihre persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Interaktionen mit der Außenwelt (Seklusion). Während der Taliban-Herrschaft galten in Afghanistan strenge Parda-Vorschriften. Die Praxis wird in den meisten Regionen Arabiens und des indischen Subkontinents islamisch begründet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Parda
This is not the first time Taslima Nasrin has attacked on the purdah system in Muslim community. … Maulana Khalid Rasheed Firangi, a Sunni leader, said “See this is a baseless statement. In Islam wearing purda is a duty, in Quran it has been said so.”
Purdah was criticised from within its community, for example in the 1905 story entitled The Sultana’s Dream, by Bengali feminist Rokeya Sakhawat Hussain. Bhimrao Ambedkar, a social reformer and the chief architect of the Constitution of India, imputed many evils existing among the Muslims of British India to the system of purdah in his 1946 book Pakistan, or The Partition of India, saying that women lack “mental nourishment” by being isolated and that purdah harms the sexual morals of society as a whole.
http://www.wikigender.org/index.php/Purdah
Maududi: Purdah And The Status of Woman In Islam (The word Purdah is used as a title for the set of injunctions which constitute the most important part of the Islamic system of community life.)
http://www.khilafahbooks.com/purdah-and-the-status-of-woman-in-islam-by-syed-abul-a-la-maududi/
Maududi: Purdah And The Status of Woman In Islam. Chapter titles and sub-topics include: Status of woman in different ages (Greece, Rome, Europe), Western concepts of morality, Tragic consequences (Industrial revolution, capitalist selfishness, Moral bankruptcy), Sexual delinquency among American children (venereal diseases, divorce), the Oriental `Occidentals’, Laws of Nature (control of sexual urge), Social system of Islam (Prohibited relations- muharramat, adultery, Restrictions for woman, Nudity, Evil look, Haya), Punishment for Fornication (injunctions for clothing and covering of nakedness (boundaries of Satar for males and women; Prohibition of touching or having privacy with women; Mahram relatives); Commandments of Purdah (restraining the eyes, covering the face-veiling); Divine laws for the movements of women (permission to leave the house, permission to visit the mosque, participation in battle [women can use weapons to defend themselves while adding their men-folk who are in battle against some enemy]).
http://www.amazon.com/Purdah-Status-Woman-Islam-Maududi/dp/1567442005
http://de.wikipedia.org/wiki/Sayyid_Abul_Ala_Maududi
Wie leider so viele hierzulande, sprechen auch die Hüter der deutschen Verfassung immer noch über ein Stück Stoff, redet Karlsruhe vom Kopftuch (engl. veil, scarf), als ob es lediglich um Kopf oder Haare der Muslima gehen würde. Sicherlich darf nach der Scharia nicht zuletzt auch das Haupthaar der Frau nur dem Ehemann und engsten Verwandtenkreis (Mahram-Verwandte) sichtbar sein, aber was soll das Reden vom Kopf, wenn es darum geht, Busen und Gesäß der Gottesfürchtigen so zu verhüllen, dass nicht nur die Haut abgedeckt ist, sondern dass sich durch den Stoff hindurch keine feminine Rundung abzeichnet, die Männer im Islam schließlich unverzüglich zur Sünde verführen kann? Wenn es darum geht, dass sich Frauen und Männer überhaupt nicht ohne guten (islamischen) Grund gemeinsam in einem Raum aufhalten dürfen? Auch Kehle und Nacken sind vor dem lüsternen Blick männlicher Kollegen und wohl auch männlicher Schüler verborgen zu halten, wie man in Karlsruhe durchaus mitbekommen hat: „durch eine rosafarbene handelsübliche Baskenmütze mit Strickbund und einen gleichfarbigen Rollkragenpullover als Halsabdeckung“, so schreibt das BVerfG über eine der Klägerinnen. Die Rollkragen- und Baskenmützenträgerin geht auch im Hochsommer nicht mit nackten Waden oder Unterarmen zur Arbeit und trägt auch keine Stöckelschuhe, dazu aber sieht jedenfalls sagt Karlsruhe nichts.
Sicherlich soll die Pädagogin nicht bauchfrei unterrichten, doch ihr Schleier ideologisiert und sexualisiert den Körper der Frau in einer Weise, vor der das Bundesverfassungsgericht die Mädchen und Jungen hätte schützen müssen. Hidschab bedeutet: ich bin keinesfalls lesbisch und ein schwuler Sohn wäre mir und Allahgott ein Gräuel. Lehrerinnenkopftuch bedeutet: ich habe einen Aufpasser und Besitzer, den Wali, meinen Vater, Bruder oder Ehemann. Islamische Kleidung einer Lehrerin bedeutet: ich rufe dazu auf, die Kleidung und Lebensweise der Nichtmuslime zu verachten.
Nach Koran und Sunna ist die Frau als unmündig zu bewerten und unmündig zu halten, ohne Wali kann sie noch nicht einmal heiraten. Vielleicht ohne es zu wissen, hat Karlsruhe 2015 nicht nur über das umstrittene Tuch auf dem Kopf, sondern auch über die zur islamischen Lebens- und Gesellschaftsordnung gehörenden Schariaprinzipien von Fitra (fiṭra, Ausgerichtetsein aller Kreatur auf Allah hin), Aura (ʿawra, in der Öffentlichkeit zu verhüllender Schambereich, bei der Frau wesentlich umfangreicher als beim Mann), maḥram und walī geurteilt.
Mahram-Verwandte sind Verwandte des jeweils anderen Geschlechts, die einem so nahe stehen, dass man diese (auch theoretisch) nicht heiraten dürfte, sowie der Ehepartner, mit dem man bereits ohnehin verheiratet ist. Der Begriff kommt von dem arabischen ḥarām (Verbot bzw. geschützter Bereich).
(Eslam)
http://www.eslam.de/begriffe/m/mahram-verwandte.htm
WALI (GUARDIAN) IN ISLAM
A wali (guardian) is a very important and vital aspect in a marriage. It determines whether or not a certain marriage contract (akad nikah) that has been performed is valid. … Wali is one of the wedding pillars that need to be properly identified and carried out according to the correct order.
(publiziert bei: Regierung von Malaysia)
http://www.islam.gov.my/sites/default/files/wali_in_islam.pdf
In der Religion von Koran und Sunna, in dem nach himmlischem Wollen weltweit geltenden und durch die Korangehorsamen (die Muslime) weltweit im Paragraphenwerk zu installierenden Islam, gibt es kein Kopftuch, sondern den Hidschab (ḥiǧāb). Dieser hat den Leib der Frau blickdicht und jede Körperform verbergend zu verhüllen bis auf Hände und Gesicht. Mohammed selbst hat den Willen des Schöpfers kundgetan:
O Asma, when a woman reaches the age of menstruation, it does not suit her that she displays her parts of body except this and this,’ and he pointed to his face and hands. … The Prophet turned his head aside and said, “Only this and this should be visible,” while pointing to his face and hands.
(The American Muslim Teenager’s Handbook, Seite 110)
https://books.google.de/books?id=MLbEAwAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false
Der Prophet (…) hat gesagt: „Wenn ein Mädchen die Pubertät erreicht, soll sie ihren Körper verhüllen, bis auf ihre Hände und ihr Gesicht. …
Imam Reza (…) wurde gefragt, welchen Sinn der Hijab hätte und er sagte: „Die Haare einer Frau führen zur sexueller Erregung. Dadurch fühlt sich der Mann ihr gegenüber hingezogen und diese Entwicklung kann zu Verdorbenheit (zwischen Mann und Frau) führen. Der Mann wird zum Verbotenem (haram) verleitet.“ (Ilul ash-Sharaih, vol. 2, p. 287, Section 364)
Imam Jafar as-Sadiq (…) wurde gefragt, was zu tun sei, wenn eine Frau auf einer Reise stirbt und kein Mahram-Mann in ihrer Gegend ist, um die Todeswaschung vorzunehmen. Der Imam antwortete: „Diese Männer sollen nur ihr Gesicht und ihre Hände waschen. Das reicht aus. Es ist nicht notwendig ihren gesamten Körper zu waschen. Daher darf ein Mann auch das Gesicht und die Hände einer lebenden Frau sehen.“ (Wasa’il, vol.17, p.135.)
(auf der Seite al-Shia)
http://www.al-shia.de/hijab/ahadith.htm
Wer als Frau den Hidschab schuldhaft verweigert, im Karlsruher Beschluss findet das keine Erwähnung, weltweit aber durchaus in manch einer Fatwa und Freitagspredigt, kommt nicht in den Himmel und ist auf Erden als sittlich geringwertig zu verachten, als unkeusche Schlampe.
Das Leben im Diesseits ist nichts als eine Durchgangsstation zum eigentlichen Dasein im Jenseits. Dort teilt sich die Menschheit in zwei voneinander absolut geschiedene Gruppen auf, die Bewohner des Höllenfeuers und des Paradiesgartens. Wer dieses islamische Wissen auf Erden nicht öffentlich kontrollierbar bekundet, als Frau selbstverständlich mit dem Schleier verkürzt genannt und genäht Kopftuch, gehört ganz offensichtlich zur Partei Satans.
To Ash’ari and Ghazali, life on Earth is a provisional “station” imposed by God as a test; the aim of life is, in fact, the hereafter …
Hezbollah … The members are taught that humans form two groups: the partisans of Allah (Muslims) and the followers of Satan (infidels) who should be suppressed so that Allah’s rule will extend to the whole planet. … woman’s lock showing from under her veil (chador); the bare leg of an adolescent boy; women and men mixing in public places (cinemas, cafes, restaurants); the Israeli occupation of Palestine; and so on. The struggle against Satan is a full-time job
(Fereydoun Hoveyda, 2002, Seite 47 und 94)
https://books.google.de/books?id=UOCkuvtS_8sC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false
Die an unseren Universitäten installierten Studiengänge für Islamische Theologie ehren und lehren den im Jahre 1111 d. Z. verstorbenen Imam al-Ghazali (Abū Ḥāmid al-Ġazālī). Das Verfassungsgericht des Bundes indessen ist für Heilssicherung und Seelenrettung weder errichtet worden noch zuständig. Der als demokratieverträglich gehandelte Imam al-Ghazali mahnt die rechte Seinsweise an, zu der die korrekte Kleidung von Mädchen und Junge, Frau und Mann ebenso gehört wie die Apartheid von Männern und Frauen, die totale Geschlechtertrennung:
Moralisch gute Gesinnung zielt darauf, jede schlechte Angewohnheit zu entfernen, wie das islamische Gesetz der Scharia gründlich aufzeigt. … Gute Gesinnung lässt einen die schlechte Gewohnheit so verabscheuen wie Schmutz.
Solange die Ausübung der islamischen Pflichten mit Kummer oder Widerwillen verknüpft bleibt, zeigt sich ein Charaktermangel, der den Weg zum Glück verhindert.
Die Frauenfrage war dem vor 900 Jahren verstorbene Imam Politikum allerersten Ranges und Herzenssache, wie wir im Al-iḥyāʾ ʿulūm ad-dīn (Die Wiederbelebung der religiösen Wissenschaften) erfahren:
Sie muss im Hof bleiben und sich um die Wäsche kümmern. Sie darf nicht allzu oft ausgehen, muss einfältig und gutmütig sein, darf keinen allzu geselligen Umgang mit den Nachbarn haben und sie nicht öfter besuchen, als es absolut unverzichtbar ist. Sie muss sich sehr um ihren Ehemann kümmern und ihn respektvoll behandeln. Ohne seine Einwilligung darf sie das Haus nicht verlassen.
Wer das jetzt nur lustig findet, weiß immer noch nicht, was Islamisches Recht (gottgegeben als Scharia, menschlich umzusetzen als Fiqh) und weltweite Ehrenmorde miteinander zu tun haben.
Unattraktiv, hässlich muss sich die Tugendhafte geben, wie der sunnitische Supertheologe feststellt, anonym wie ein Zombie hat die Muslima durch die Nebengassen unserer Stadt huschen:
Dabei hat sie [beim Ausgehen, beim Verlassen des Hauses] abgetragene Kleidung anzulegen und sich nur auf unbelebten Straßen zu bewegen. Die öffentlichen Märkte muss sie meiden und sicherstellen, dass niemand sie an ihrer Stimme erkennt. Sie darf sich nicht an einen Freund ihres Ehemannes wenden, selbst wenn sie seine Hilfe gerade nötig hätte.
Das ist kein legendärer Islamismus, das ist in NRW Inhalt der Lehrerausbildung und damit für Schüler potentiell versetzungsrelevant.
Leider lernen und lehren Deutschlands amtierende und angehende Lehrerinnen und Lehrer für den Islamischen Religionsunterricht al-Ghazali ohne die pädagogisch und freiheitlich demokratisch gebotene Außenansicht.
Osnabrück 900 Jahre al-Ġazālī im Spiegel der islamischen Wissenschaften
al-Ġazālī and Anscombe’s Tahafut: Making Use of the Imam in a European Context
Timothy Winter (Cambridge)
Panel: Islam und Wissenschaft im Dialog
Moderation: Prof. Dr. Rauf Ceylan (Osnabrück)
al-Ġazālī als Mittler zwischen den Wissenschaften
Dr. Silvia Horsch (Berlin)
Gruppe A: Jurisprudenz und Rechtsdenken
Moderation: Prof. Dr. Bülent Ucar (Osnabrück)
http://www.blogs.uni-osnabrueck.de/ghazali2011/
Ein an Imam al-Ghazali orientierter, sprich ein Allahs Befehl (Koran) und Mohammeds Anweisung (Sunna) strikt folgender Religionsunterricht wird die Kinder und Jugendlichen von der freiheitlich demokratischen Grundordnung mehr und mehr entfremden, was auch kein Islamismus ist den es gar nicht gibt, sondern authentische Religion, echter Islam.
Selbst der türkische Staatsislam von DIYANET (Diyanet İşleri Başkanlığı, Präsidium für Religionsangelegenheiten) hierzulande DİTİB propagierte die schariagemäß dämonische Frauenrolle, wie vor sieben Jahren bekannt wurde:
Es handelt sich um einen Leitfaden für das gute und vorbildliche Leben der muslimischen Frau. Flirten, so heißt es da, sei nicht mehr und nicht weniger als Ehebruch. Der Kontakt mit fremden Männern müsse generell vermieden werden. Der Gebrauch von Parfüm außerhalb des eigenen Hauses sei Sünde. “Frauen müssen vorsichtiger sein, sie senden besondere Reize aus”, so der Text weiter.
(aus: Daniel Steinvorth: Wenn Frauen besondere Reize aussenden. DER SPIEGEL, 01.06.2008)
Der getragene oder verweigerte Hidschab entscheidet über Lohn und Strafe im Diesseits und im Jenseits. Mit dem neuen Kopftuchurteil hat das höchste deutsche Gericht eine Entscheidung getroffen, welche sehr dazu geeignet ist, die freiheitliche Demokratie zu erodieren und den Rechtsstaat allmählich überflüssig zu machen.
Jedes nicht jenseitszentrierte und schariakonforme, sondern rein menschengemachte Gesetz lästert Allah und führt mit ziemlicher Sicherheit in die Hölle: „Wer nicht nach dem waltet, was Allah [als Offenbarung] herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen“ (Koran 5:44). Seiner eigentlichen Aufgabe, nämlich die Verfassung zu schützen, durchaus auch vor der weltweit aktiven Bewegung für Schariagesetz und Kalifat, ist Karlsruhe nicht nachgekommen.
Allah also ruled that those rulers who do not rule by what Allah sent down are unbelievers, wrongdoers, and rebellious. He says: “And he who does not rule by what Allah sent down, it is they who are the disbelievers.” (5:44)
And He says: “And he who does not rule by what Allah sent down, it is they who are the wrongdoers.” (5:45)
And He says: “And he who does not rule by what Allah sent down, it is they who are the rebellious.” (5:47)
http://www.qsep.com/modules.php?name=aqtawhid&file=article&sid=14
Das Bundesverfassungsgericht nimmt also die Klage der beiden Frauen entgegen und redet nicht über die im Koran verbürgte Höllenstrafe, sondern über ein Tuch auf dem Kopf. Nur Kopftuchtragen reicht aber nicht aus, um als Muslima gelten zu können, der Islam ist ein Komplettprogramm (Totalitarismus) und umfasst alle Bereiche des Lebens.
Allah says: “O you who believe! uphold Islam in its entity (as a whole).” (2:208)
And Allah condemned the Jews saying: “Do you, then, believe in part of the Book and disbelieve in part?” (2:85)
http://www.qsep.com/modules.php?name=aqtawhid&file=article&sid=14
Der islamische Geistliche steht zum säkularen Richter durchaus in Konkurrenz. Im eigenen Interesse hätte sich Karlsruhe einmal dafür interessieren sollen, was eine Rechtsreligion ist. Der globalen Schariafront, von der man nicht sagen kann, dass sie ihre Religion falsch verstanden habe, geht es darum, die demokratische Rechtsordnung Paragraph für Paragraph durch eine theozentrische zu ersetzen. Nicht das Volk, Allah ist Souverän.
Die Richter in Karlsruhe haben ausreichend Zeit gehabt, sich darüber zu informieren, was göttlicher Schariabefehl, menschliche Schariapflicht und Herrschaft Allahs bedeuten. Sie hätten die in Muslime und Nichtmuslime keinesfalls aufzuteilende Bevölkerung vor Scharia und Kalifat warnen und Deutschlands Schüler, das sind Mädchen und Jungen, vor der von Lehrerinnen oder Lehrern getragenen, hohen Gruppenzwang erzeugenden islamischen Kleidung schützen müssen.
Ein Tuch auf dem Kopf wäre vielleicht gar kein pädagogisches und politisches Problem. Ein Kleidungsstück jedoch, das nach der Lebensweise von Geschlechterapartheid, Zweitfrau und Kindbraut, dem halbiertem Erbe für die Tochter und nach der Genitalbeschneidung für jeden Sohn sowie, mindestens unter Schafiiten, auch für jede Tochter ruft, ist im Schulgebäude nicht zuzulassen – weder bei Lehrerinnen noch bei Schülerinnen.
Nur kurz zur islamischen Genitalbeschneidung (Genitalverstümmelung). Die Verfassungsbeschwerde liegt dem Hohen Gericht seit dem 27. Dezember 2013 vor, der grundgesetzwidrige Paragraph zur Jungenbeschneidung auf Elternwunsch § 1631d BGB muss weg. Der leider schlecht gemachte Paragraph zum begrüßenswerten Verbot der weiblichen Beschneidung (FGM), § 226a StGB, muss erhalten bleiben, aber genauer formuliert werden, denn auch die sogenannte milde Sunna (ḫitān al-ināṯ anglis. khitan al-inath, indones. sunat perempuan) bzw. eine FGM Typ Ia oder Typ IV darf, trotz der Vorschläge des Jahres 2014 von Karl-Peter Ringel / Kathrin Meyer (Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung) und Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages • Gutachten: Kultur, Religion, Strafrecht. Neue Herausforderungen an eine pluralistische Gesellschaft), nicht legalisiert werden. Ringel und Meyer wollen den 1631d BGB, Juristentagsgutachterin Hörnle will den 226a StGB gleichberechtigt umgestalten („geschlechtsneutral formulieren“) und es ist zu befürchten, dass die 2015 den folgenreichen Hidschab ins Schulgebäude winkende Richterschaft aus Karlsruhe sich auch dem Wunsch nach der religiösen FGM nicht entgegenstellen wird. Soviel nur für heute zur Genitalverstümmelung nach Koran und Sunna.
Man fragt sich, wie die Verfassungsrichter die Begriffe der Menschenwürde und der Gleichberechtigung von Mann und Frau eigentlich interpretieren, wo der Schleier doch der Religion und Gesellschaftsform der Herabwürdigung der Frauen und Nichtmuslime entstammt und, um ins Paradies zu kommen, überall auf der Welt eine entsprechende politische Ordnung errichten will, in der die Frau ein unmündiges, treuhänderisch zu verwaltendes Gut ihres Vaters, Bruders oder Ehemannes ist. Ein Staat, der die islamgemäße Theologisierung der Politik nicht abstoppt, wird sich in eine Islamische Diktatur verwandeln, wie Saudi-Arabien, Pakistan, der Sudan oder der Iran es leider bereits sind.
Fassen wir zusammen. Beim sogenannten Kopftuch der Lehrerin geht es den islamisch Motivierten um den Kampf für Geschlechtertrennung, halbierte Frauenrechte, um halbes Erbe der Tochter und halbe weibliche Aussagekraft vor Gericht, um das schafiitische Gebot der Mädchenbeschneidung (FGM) und das gesamtislamische Verbot für die Muslima, einen Nichtmuslim zu heiraten, es geht um die Konzepte Wali (Heirat nur mit männlicher Erlaubnis) bzw. Wali mudschbir (islamische Verheiratung der Jungfrau auch gegen deren Willen) und Mahram (Ausgangs- und Reiseverbot ohne männlichen Begleiter).
Dieses alle Lebensbereiche reglementierende System der Moral, des Wohlverhaltens, der Sozialbeziehungen, der Herrschaft und des Besitzes ist mit dem Schleier verkettet, richtet sich auf Allah aus und erwartet Allahs zwischen Himmel und Hölle entscheidendes Urteil am Tag der Auferstehung. Nicht zuletzt ein vollständiges, jenseitszentriertes Rechtssystem hängt am sogenannten Kopftuch. Warum auch immer die Karlsruher Richter es uns nicht sagen können oder wollen, ob in Tunesien, in Ägypten oder in Deutschland, beim Schleier zumal der staatlich angestellten Lehrerin geht es um die Weichenstellung zwischen freiheitlicher Demokratie und Koranfaschismus, funktionierendem Rechtsstaat und Allahkratie.
Lediglich um ein Tuch auf dem Kopf geht es nicht.
Edward von Roy
Q u e l l e
Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung Nr. 14/2015 vom 13. März 2015
Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar
Beschluss vom 27. Januar 2015
1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-014.html
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