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Symposium zur Jungenbeschneidung Essen 2015

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[Der Bericht eines Teilnehmers der Lehrveranstaltung ist in Arbeit und wird hier zu lesen sein.]

Anlässlich des Kölner Landgerichtsurteils vom Mai 2012 trat noch im selben Jahr das am 12.12.2012 durch den Bundestag gepeitschte sogenannte Beschneidungsgesetz (§ 1631d BGB) in Kraft, das ungeachtet des kindlichen Rechts auf körperliche Unversehrtheit und insbesondere auch auf genitale Intaktheit (und nicht “genitale Autonomie”) die medizinisch nicht begründete genitale Verstümmelung (genital mutilation) an Jungen erlaubt.

Auch weil er das eingeschränkte Grundrecht nicht anführt (Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2), Mädchen und Jungen ungleich behandelt (Gleichberechtigung ist seit 1994 Staatsziel) und das Gewaltmonopol des Staates den Clans oder Stämmen zuteilt ist der BGB-Paragraph 1631d Beschneidung des männlichen Kindes schlicht verfassungswidrig und, wie am 27.12.2013 per Verfassungsbeschwerde gefordert, sofort zurückzunehmen.

Selbstredend hat die ersatzlose Streichung des Freibriefs auf elterliche Wunschbeschneidung der Jungen so zu geschehen, dass sogenannte geringfügige Formen der Mädchenbeschneidung (FGM) wie die im schafiitischen Islam obligatorische Chitan al-Inath (sunat perempuan, eine FGM vom Typ I oder IV) unzweideutig verboten bleiben.

Das Elisabeth-Krankenhaus Essen ist das Akademische Lehrkrankenhaus der Universität Duisburg-Essen und beherbergt am 03.06.2015 ein Symposium zur männlichen Genitalverstümmelung (MGM).

Symposium zur Jungenbeschneidung
Ein kleiner Schnitt für die Großen! Ein großer Schnitt für die Kleinen?

15.00 Uhr Einführung | Dr. Peter Liedgens

15.10 Uhr Jungenbeschneidung: ein Spagat zwischen medizinischen und kulturellen Standpunkten
Dr. Engelbert Kölker

15.30 Uhr Beschneidungsrituale: Ursprung und Bedeutung
Dr. Kolja Eckert

16.05 Uhr Morphologie und funktionelle Anatomie des Präputiums und des Frenulums
Prof. Dr. Ralf-Bodo Tröbs

16.35 Uhr Kulturhistorische Aspekte der Zirkumzision
Dr. Andrej V. Bobyljow

17.00 Uhr Pause

17.25 Uhr Medizinische Indikationen zur operativen Behandlung der kindlichen Phimose
Dr. Iris Rübben

17.55 Uhr Meine Beschneidung: Ein Patient berichtet

18.15 Uhr Psychotraumatologische Aspekte der Jungenbeschneidung
Prof. Dr. Matthias Franz

18.50 Uhr Die Beschneidung Minderjähriger aus juristisch-ethischer Sicht
Prof. em. Rolf Dietrich Herzberg

bis ca. 20.00 Uhr | Diskussion

http://www.contilia.de/upload/Termine/2015/2015-06/Flyer_Symposium-beschniedung_5c_WEB.pdf

[Teilnehmerbericht folgt, wir bitten um Geduld]


Tagged: § 1631d BGB, Beschneidung des männlichen Kindes, Jungenbeschneidung, Männliche Genitalverstümmelung, Penisvorhaut, Verfassungsbeschwerde gegen § 1631d BGB, Weibliche Genitalverstümmelung, Zirkumzision

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