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Wohin steuert die DIK?

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Integration oder Segregation

Von Gabi Schmidt und Edward von Roy am 12. November 2015

Zum ersten Mal hatte man 2006 zur Deutschen Islamkonferenz (DIK) eingeladen, Initiator war der damalige Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble. Man traf sich mit dem Ziel: „eine bessere religions- und gesellschaftspolitische Integration der muslimischen Bevölkerung und ein gutes Miteinander aller Menschen in Deutschland, gleich welchen Glaubens“ zu erreichen.

Seit neun Jahren arbeitet diese DIK am Ziel Integration, was wir jedoch in ganz Deutschland erleben, sind die sozialen Folgen der islamverbandlichen Strategien zur Verfestigung selbstgewählter Fremdheit und religiös begründeter Abschottung. Unmittelbares Ergebnis der ersten Treffen war beispielsweise die Gründung des Koordinationsrats der Muslime (KRM), der die Alleinvertretung aller deutschen Muslime beansprucht und erklärt, dass: „Koran und Sunna des Propheten Mohammed […] die Grundlagen des Koordinationsrates [bilden]. Dieser Grundsatz darf durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben werden.” Heiliges Buch und Prophetenbiographie (KRM: „Koran und Sunna“) sind die Primärquellen des islamischen Rechts, der Scharia, die jeden Lebensbereich regelt. Wer schuldhaft gegen die Scharia verstößt kommt in die Hölle, ist auf Erden eine Gefahr für das Seelenheil auch seiner Glaubensgeschwister und darf ermahnt und gemaßregelt werden, nötigenfalls mit Gewalt.

Durch Projekte wie schulischer bekennender Islamischer Religionsunterricht und universitäre Imamausbildung gelang es dem KRM, Hörsaal, Klassenzimmer, Schulhof und Lehrerzimmer religiös zu beeinflussen und auf diese Weise zu versuchen, die staatliche Neutralität zu untergraben. Die vielen Menschen aber, die zwar Kind oder Enkelkind eines muslimischen Vaters oder Großvaters sind, Mutter bzw. Großmutter fällt islamisch nicht ins Gewicht, und gar keine Lust haben nach Allahs Befehl und Mohammeds Vorbild zu leben, lässt die Bundesregierung im Stich.

Am 10. November 2015 trat der Lenkungsausschuss, das oberste Gremium der Deutschen Islamkonferenz, zum zweiten Mal in diesem Jahr zusammen. Wichtigstes Thema waren die Ergebnisse zur Wohlfahrtspflege, die in zwei Studien präsentiert wurden. Der amtierende Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière stellte die von der DIK in Auftrag gegebene Studie zu sozialen Dienstleistungen von Moscheegemeinden und ihrer Verbände vor. Als zweite Studie präsentierte die Islamkonferenz eine Publikation zu „religionssensiblen sozialen Dienstleistungen von und für Muslime“, die durch die Kommunen und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) erarbeitet wurde. Der BAGFW gehören beispielsweise Arbeiterwohlfahrt, Rotes Kreuz und Caritas an.

Aus aktuellem Anlass wurde ebenfalls über die vielen Menschen geredet, die in diesen Monaten etwa aus Syrien oder dem Irak vor Terror und Krieg nach Deutschland geflüchtet sind oder noch flüchten. Ein Großteil dieser Menschen versteht sich als muslimisch, was aber für einen dem Grundgesetz vepflichteten deutschen Politiker auch wegen der humanitären Katastrophe, die jeder Krieg darstellt, nicht bedeutsam sein sollte. Alle Menschen sehnen nach einem Leben in Sicherheit und danach, etwas zu essen und zu trinken zu bekommen, nicht zu frieren, ein Dach über dem Kopf zu haben. In erster Linie brauchen die in Not geratenen Flüchtlinge unsere humanitäre und medizinische Hilfe und gerade keine muslimspezifischen Hilfen oder „religionssensiblen sozialen Dienstleistungen von und für Muslime“.

Offensichtlich ist Innenminister de Maizière bereit, den an der mehrstufig diskriminierenden, grundrechtswidrigen Scharia ausgerichteten Islamverbänden möglichst viel der für Flüchtlinge erforderlichen Integrationsarbeit zu überlassen. Damit liefert er mehrere hunderttausend Einwanderer an Deutschlands organisierten islamischen Fundamentalismus aus, der sich in Lippenbekenntnissen zum Grundgesetz übt und sich von der Islamischen Charta (ZMD, Nadeem Elyas am 20.02.2002) oder der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (OIC, 05.08.1990) gar nicht zu distanzieren gedenkt (vgl. KRM Geschäftsordnung Fassung 28. März 2007 § 1 (5) „Koran und Sunna“). Auch zum Widerspruch zwischen Grundgesetz und Islamischer Charta bzw. Kairoer Erklärung schweigt der KRM sich aus.

Von Anfang an steuerte die Islamkonfrenz in eine völlig falsche Richtung, nämlich weg von den allgemeinen Menschenrechten und hin zum islamischen Gesetz und Wohlverhalten. So musste hierzulande der Einfluss der Vertreter eines erzkonservativen bis radikalen Islam ebenso steigen wie der Gruppendruck auf Mädchen und Frauen, sich islamisch zu kleiden und zu verhalten. Nonkonformisten und Islamkritiker werden zunehmend vom öffentlichen Diskurs ausgegrenzt und sozial geächtet.

2015 hat Deutschland die Aufgabe, die Flüchtlinge unterzubringen und gesellschaftlich zu integrieren. Stattdessen etikettiert de Maizière Monat für Monat Zehntausende von Menschen aus sogenannten islamischen Ländern, von denen viele vor der Terrormiliz Islamischer Staat, die der gleichen Scharia folgt wie der KRM, zu uns geflüchtet sind, als Muslime. Zur Unvereinbarkeit von Grundgesetz und Islamischem Recht schweigt der Innenminister.

Wie stellen sich die Nichtmuslime der DIK das Flüchtlings-Integrationsprogramm von Aiman Mazyek vor? Will die DIK die Zuflucht suchenden Menschen bei Mazyek die Errichtung einer muslimischen Kolonie und Gegengesellschaft trainieren lassen? Sollen sie üben, den Kontakt zu den Kuffar auf ein Minimum zu beschränken und diese Nichtmuslime und ihre Verhaltensweise nicht nachzuahmen? Nein, im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter und des Diskriminierungsverbots aufgrund von Religion ist gerade zu verhindern, dass die syrischen Flüchtlinge von ihren Töchtern und Ehefrauen das Tragen der islamischen Kleidung verlangen, auch wenn die DITIB den Hidschab fordert, ich zitiere das Bundesverfassungsgericht:

„Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität.“

Ein Politiker, der es mit der Integration ernst meint, hat diesen hunderttausenden von Menschen jetzt zu erklären: Deutschland ist ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat auf der Grundlage der weltweit durchzusetzenden allgemeinen Menschenrechte. Hier gelten nicht Koran und Sunna, sondern Grundgesetz und abgeleite Rechtsnormen. Hier gibt es keine islamischen, sondern die folgenden Regeln des Zusammenlebens:

• Frauen und Männer sind gleichberechtigt. GG Artikel 3 (2) “Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”

• hierzulande kann jeder die Religion wechseln und etwa den Islam verlassen, ohne Angst vor Angriffen oder Mord haben zu müssen, siehe GG 3 (3) “Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

• Integration bedeutet Spracherwerb und das Kennenlernen und Bejahen der Prinzipien des säkularen, freiheitlich demokratischen Rechtstaates

• Religion ist Privatansache. Jeder kann woran auch immer glauben oder nicht glauben. Niemand darf in Deutschland gegen Gläubige oder Ungläubige hetzen oder Gewalt ausüben

• im Namen der interkulturellen Öffnung in einem Altersheim oder Pflegeheim getrennte Männer- und Frauenwohnbereiche zu schaffen, ist gerade keine gelungene Integration im Einklang mit dem Grundgesetz, sondern Abschottung, Genderapartheid

• die Mitarbeiterschaft bzw. der Kollegenkreis auch einer Schule oder einem Wohlfahrtsverband ist keinesfalls in Muslime versus Nichtmuslime zu spalten

• die interkulturelle Öffnung der Schule oder Sozialen Arbeit geht genau in die falsche Richtung. Wer als nichtmuslimischer Lehrer oder Sozialpädagoge für ein Beratungsgespräch mit einer muslimischen Frau oder Familie erst nach Herrn Muslim Sowieso oder Frau Muslima Soundso rufen muss, erklärt sich und jeden anderen Kafir als inkompetent, für den muslimischen Klienten umfassende professionelle Bildungsarbeit bzw. Sozialarbeit zu leisten. Auf diese Weise werden die Multikulturfreunde in Sozialarbeit bzw. Flüchtlingsarbeit zu Komplizen der Islamverbände, die jeden muslimisch erzogenen Klienten als islamisch gehorsam definieren, als schariapflichtig

• in einem funktionierenden Sozialstaat und Rechtsstaat wird jedes Individuum ernst genommen und ist dabei nicht von der Identität seines ethnoreligiösen Kollektivs abhängig. Da muss auch kein Familienoberhaupt, Kleriker oder Islamverband erst um Erlaubnis gefragt werden, wie das Tripelmandat (Staub-Bernasconi) Sozialer Arbeit zu interpretieren ist

• keine Geschlechtertrennung im schulischen Sport- und Schwimmunterricht, kein Kopftuch im öffentlichen Dienst

“Wohlfahrt von und für Muslime”, “religionssensible soziale Dienstleistungen von und für Muslime”, der Zweite Lenkungsausschuss der Deutschen Islamkonferenz trägt dazu bei, unsere muslimischen Mitbürger in den Kerker der islamischen Pflichten einzusperren und eine Flucht des Individuums heraus aus der Umma und hinein in Rationalität, Autonomie und Weltbürgerlichkeit zu verhindern.

In einem die Verfassung noch ernst nehmenden Deutschland muss jedem Bürger, insbesondere jedem Kind und Jugendlichen sowie jeder Frau, aber auch jedem Rentner sowie jedem behinderten, kranken bzw. pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben auch außerhalb der diskriminierenden und frauenfeindlichen Vorschriften der islamischen Normativität (Scharia) möglich sein. Es ist zu verhindern, dass egoistische Politiker das Leid anderer Menschen vergrößern.

Wenn wir heute nichts gegen die islamische Wohlverhaltensdiktatur tun, leben wir morgen nicht erfolgreich integriert, sondern in segregierten Stadtvierteln. Dann ist das schützenswerte gleiche Recht für alle und jeden durch Rechtsspaltung zerstört worden und hat einem Rechtspluralismus Platz gemacht.

Gabi Schmidt und Edward von Roy am 12.11.2015

Q u e l l e n

Zweiter Lenkungsausschuss der Deutschen Islam Konferenz

http://www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/1UeberDIK/Aktuelles/aktuelles-node.html

Ergebnisse der Sitzung des DIK-Lenkungsausschusses vom 10. November 2015 in Berlin

http://www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DIK/DE/Downloads/LenkungsausschussPlenum/20151110_LA_Ergebnisse_dik.pdf?__blob=publicationFile

Religionssensible soziale Dienstleistungen in Kommunen und BAGFW

Datum 10.11.2015

Die Deutsche Islam Konferenz (DIK) widmet sich in der aktuellen Legislaturperiode dem Thema Wohlfahrtspflege […] Zum Beginn des Jahres 2014 einigten sich die Beteiligten gemeinsam auf die Arbeitsbereiche Kinder- und Jugendhilfe sowie Altenhilfe, da hier zunächst der größte Handlungsbedarf gesehen wird.

http://www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DIK/DE/Downloads/Sonstiges/soziale-dientsleistungen-kommunen-BAGFW.pdf?__blob=publicationFile

Soziale Dienstleistungen der in der Deutschen Islam Konferenz vertretenen religiösen Dachverbände und ihrer Gemeinden

Von: Prof. Dr. Dirk Halm und Dr. Martina Sauer

Datum 10.11.2015

http://www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DIK/DE/Downloads/WissenschaftPublikationen/soziale-dienstleistungen-gemeinden.pdf?__blob=publicationFile

Vom beruflichen Doppel- zum professionellen Tripelmandat. Wissenschaft und Menschenrechte als Begründungsbasis der Profession Soziale Arbeit

Prof Dr. Silvia Staub-Bernasconi, Zürich und Berlin

http://www.haw-landshut.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Staub-Bernasconi_-_Triplemandat.pdf

Koordinationsrat der Muslime in Deutschland

KRM

Geschäftsordnung in der Fassung vom 28 März 2007

§ 1 Grundlagen

(5) Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlagen des Koordinierungsrats. Dieser Grundsatz darf auch durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben oder verändert werden.

§ 2 Ziel und Zweck des Koordinationsrats

Der Koordinationsrat organisiert die Vertretung der Muslime in der Bundesrepublik und ist der Ansprechpartner für Politik und Gesellschaft. Er arbeitet an der Schaffung einer einheitlichen Vertretungsstruktur auf der Bundesebene und wirkt gemeinsam mit den bereits bestehenden muslimischen Länderstrukturen sowie den vorhandenen Lokalstrukturen an der Schaffung rechtlicher und organisatorischer Voraussetzungen für die Anerkennung des Islams in Deutschland im Rahmen von Staatsverträgen.

http://islam.de/files/misc/krm_go.pdf

Zentralrat der Muslime in Deutschland

ZMD

Dr. Nadeem Elyas

Vorsitzender

Berlin, 20. Februar 2002

Islamische Charta

Grundsatzerklärung des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) zur Beziehung der Muslime zum Staat und zur Gesellschaft.

6. Der Muslim und die Muslima haben die gleiche Lebensaufgabe

Der Muslim und die Muslima sehen es als ihre Lebensaufgabe, Gott zu erkennen, Ihm zu dienen und Seinen Geboten zu folgen. Dies dient auch der Erlangung von Gleichheit, Freiheit, Gerechtigkeit, Geschwisterlichkeit und Wohlstand.

8. Daher ist der Islam Glaube, Ethik, soziale Ordnung und Lebensweise zugleich

Der Islam ist weder eine weltverneinende noch eine rein diesseits-bezogene Lehre, sondern ein Mittelweg zwischen beidem. Als auf Gott ausgerichtet ist der Muslim und die Muslima zwar theozentrisch; doch gesucht wird das Beste beider Welten. Daher ist der Islam Glaube, Ethik, soziale Ordnung und Lebensweise zugleich. Wo auch immer, sind Muslime dazu aufgerufen, im täglichen Leben aktiv dem Gemeinwohl zu dienen und mit Glaubensbrüdern und –schwestern in aller Welt solidarisch zu sein.

10. Das Islamische Recht verpflichtet Muslime in der Diaspora

Muslime dürfen sich in jedem beliebigen Land aufhalten, solange sie ihren religiösen Hauptpflichten nachkommen können. Das islamische Recht verpflichtet Muslime in der Diaspora, sich grundsätzlich an die lokale Rechtsordnung zu halten. In diesem Sinne gelten Visumserteilung, Aufenthaltsgenehmigung und Einbürgerung als Verträge, die von der muslimischen Minderheit einzuhalten sind.

13. Es besteht kein Widerspruch zwischen der islamischen Lehre und dem Kernbestand der Menschenrechte

Zwischen den im Koran verankerten, von Gott gewährten Individualrechten und dem Kernbestand der westlichen Menschenrechtserklärung besteht kein Widerspruch. Der beabsichtigte Schutz des Individuums vor dem Missbrauch staatlicher Gewalt wird auch von uns unterstützt. Das Islamische Recht gebietet, Gleiches gleich zu behandeln, und erlaubt, Ungleiches ungleich zu behandeln.

20. Eine würdige Lebensweise mitten in der Gesellschaft

[…] • Muslimische Betreuung in medizinischen und sozialen Einrichtungen, […]

21. Parteipolitisch neutral

[…] Die wahlberechtigten Muslime werden für diejenigen Kandidaten stimmen, welche sich für ihre Rechte und Ziele am stärksten einsetzen und für den Islam das größte Verständnis zeigen.

http://zentralrat.de/3035.php

Iʿlān al-Qāhira ḥawla ḥuqūq al-insān fī l-Islām

Cairo Declaration on Human Rights in Islam (CDHRI)

Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam

Herausgegeben von der Organisation der Islamischen Konferenz / Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) [1990]

Artikel 24

Alle in dieser Erklärung aufgestellten Rechte und Freiheiten unterliegen der islamischen Scharia.

Artikel 25

Die islamische Scharia ist der einzige Bezugspunkt für die Erklärung oder Erläuterung eines jeden Artikels in dieser Erklärung.

http://www.islamdebatte.de/islamische-schluesseltexte/kairoer-erklaerung-der-menschenrechte-im-islam/

CDHRI

Cairo Declaration on Human Rights in Islam, Aug. 5, 1990, U.N. GAOR, World Conf. on Hum. Rts., 4th Sess., Agenda Item 5, U.N. Doc. A/CONF.157/PC/62/Add.18 (1993)

ARTICLE 1:

(a) All human beings form one family whose members are united by their subordination to Allah and descent from Adam. All men are equal in terms of basic human dignity and basic obligations and responsibilities, […]

(b) All human beings are Allah’s subjects, […]

ARTICLE 2:

(a) Life is a God-given gift and the right to life is guaranteed to every human being. It is the duty of individuals, societies and states to safeguard this right against any violation, and it is prohibited to take away life except for a shari’ah prescribed reason.

(d) Safety from bodily harm is a guaranteed right. It is the duty of the state to safeguard it, and it is prohibited to breach it without a Shari’ah-prescribed reason.

http://www1.umn.edu/humanrts/instree/cairodeclaration.html

[Juni 2015. Münchenstift gGmbH, Hans-Sieber-Haus]

Das Haus […] hat nun als erstes Alten- und Pflegeheim in München einen Wohnbereich, „der speziell auf die Bedürfnisse von Muslimen eingestellt ist“, sagt Geschäftsführer Benker. […]

Der Wohnbereich, wo 20 Appartements für Muslime vorgesehen sind […]

Ahmad Al-Khalifa vom Muslimrat sagte, der Schöpfer habe alle Menschen gleich gemacht. Der Koran beschreibe das hohe Alter als Phase, in der Menschen „uneingeschränkten Respekt“ verdienen. Er lobte den Wohnbereich als „Sprung in der Lebensqualität für Muslime.

(Aus: Wohnbereich für Muslime: Altenheim rüstet um; in: taz vom 10.06.2015)

http://www.tz.de/muenchen/stadt/wohnbereich-muslime-altenheime-ruesten-hans-sieber-haus-5086468.html

[März 2009]

Kopf der Gruppe soll der 41-jährige Ibrahim El-Zayat sein. Seine IGD [Islamische Gemeinschaft in Deutschland] gehört zum Dachverband Zentralrat der Muslime, ist eine der ältesten islamistischen Organisationen hierzulande, europäisch gut vernetzt und gilt Verfassungsschützern als der deutsche Zweig der ägyptischen Muslimbruderschaft. El-Zayat hat in diesem Netzwerk zahlreiche Posten, zudem koordiniert er für Milli Görüs [Millî Görüş] den Erwerb von Immobilien. Milli Görüs, die zum Dachverband Islamrat gehört, gilt laut Bundesamt für Verfassungsschutz als größte islamistische Organisation hierzulande. Islamrat und Zentralrat sind Teil der Islamkonferenz von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU).

Milli-Görüs-Generalsekretär Ücüncü [Oğuz Üçüncü] wies die Verdächtigungen zurück, El-Zayat war für eine Stellungsnahme nicht erreichbar. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen bereits seit zwei Jahren. In der vergangenen Woche waren insgesamt 14 Objekte durchsucht worden, darunter Ücüncüs und El-Zayats Privat- und Büroräume sowie das Islamische Zentrum München, das Sitz der IGD ist. Zwei langjährige Funktionäre des Islamischen Zentrums, Ahmad al-Khalifa und der Konvertit Ahmad von Denffer, sollen ebenfalls zu den Verdächtigen gehören. Festgenommen wurde niemand.

(Von: Sabine am Orde, in: taz, 21.03.2009; Ermittlungen gegen Islam-Funktionäre)

http://www.taz.de/!5165898/


Tagged: Deutsche Islamkonferenz, Islam und Sozialarbeit, Islamische Soziale Dienstleistungen, Lenkungsausschuss der Deutschen Islamkonferenz, Religionssensible soziale Dienstleistungen in Kommunen und BAGFW

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