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6. Dezember 2022
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Die experimentellen Gentherapien („Impfungen“) mit modRNA, saRNA oder taRNA als Bruch des Nürnberger Kodex benennen und sofort beenden, COVAX auch in Deutschland gründlich juristisch aufarbeiten
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An die deutschen Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften
Sehr geehrte Damen und Herren,
die in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 stattfindenden experimentellen Gentherapien, der Bevölkerung werden sie als „Corona-Schutzimpfung“ aufgedrängt, schädigen oder töten die Menschen und brechen alle im folgenden zitierten zehn Punkte des Nürnberger Kodex (Nuremberg Code), der Stellungnahme des I. Amerikanischen Militärgerichtshofes über „zulässige medizinische Versuche“.
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1.) Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, Irreführung, Nötigung, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Einschränkung oder des Zwanges, von ihrer Wahlfreiheit Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.
2.) Der Versuch muss so gestaltet sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.
3.) Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.
4.) Der Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.
5.) Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.
6.) Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.
7.) Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.
8.) Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.
9.) Während des Versuches muss der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.
10.) Im Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muss, dass eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.
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Die am 28. November 2022 gestellten, hier angehängten zehn Fragen (Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA) haben sich als nicht beantwortbar erwiesen oder sind, in jedem Fall, unbeantwortet geblieben. Damit allerdings zeigt sich, dass ein informiertes Einwilligen (informed consent) in die Behandlung („Impfung“) mit tozinameran (Comirnaty) oder elasomeran (Spikevax) nicht möglich ist.
Solange die genannten zehn Fragen nicht öffentlich beantwortet sind, verfehlt jedes bislang verwendete Aufklärungsmerkblatt (Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff) seinen Zweck, führt vielmehr die Menschen in die Irre und, ohne Erforderlichkeit, führt die Menschen mit hinein in eine gesundheitliche Schädigung oder in den Tod.
Entsprechend ist auch der Anamnese- und Einwilligungsbogen (ANAMNESE · mRNA · Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) … mit mRNA-Impfstoffen · Comirnaty … von BioNTech / Pfizer sowie Spikevax, … von Moderna) dem Bereich des Bruchs mit dem Nürnberger Kodex zuzurechnen, dem Bereich des Menschheitsverbrechens und Medizinverbrechens.
Das millionenfache blindwütige Gentherapieren („Impfen“), der offensichtlich von Gewinninteressen angetriebene medizinische Blindflug COVAX ist unverzüglich zu stoppen.
Inhaltsgleiche zehn Fragen hatten, auf der Ebene der Länder, im Vormonat jeweils 16 Gesundheitsminister, Justizminister und Wissenschaftsminister von mir erhalten und nicht beantworten können.
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„Zehn Fragen“ (Teil 1 · Gesundheit)
6. November 2022
„Zehn Fragen an die Gesundheitsminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA“
„Zehn Fragen“ (Teil 2 · Wissenschaft)
19. November 2022
„Zehn Fragen an die Wissenschaftsminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA“
„Zehn Fragen“ (Teil 3 · Justiz)
21. November 2022
„Zehn Fragen an die Justizminister der deutschen Bundesländer zu modRNA, saRNA und taRNA“
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Bitte erforschen Sie den international COVAX, in Deutschland „Corona-Schutzimpfung“ genannten Sachverhalt zum Zwecke der Entschließung, ob, in Bezug auf Deutschland auch als Exportnation bzw. Geldgeber (COVAX, überhaupt der gesamte Access to COVID-19 Tools (ACT) Accelerator) und Ideenlieferant (BioNTech und andere), öffentliche Klage gegen die Verantwortlichen für die nicht erforderlichen und experimentellen sowie schädigenden oder tödlichen Injektionen mit der als „mRNA“ verharmlosten modRNA (nucleoside-modified messenger RNA, Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA) zu erheben ist.
Entsprechendes gilt für in Deutschland oder von Deutsachland aus durchgeführte oder hierzulande, etwa um Özlem Türeci und Uğur Şahin (modRNA als „Ackergaul“, saRNA als das „Rennpferd“), in Planung befindliche Menschenversuche („Impfungen“) mit saRNA (self-amplifying RNA, selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (trans-amplifying RNA, transamplifizierende mRNA).
Anspruch und Selbstverpflichtung des Nuremberg Code dienen seit dem 19. / 20. August 1947 dazu, dass verbrecherische Menschenversuche nie wieder stattfinden mögen oder dass sie, falls sie doch stattfinden, rasch verhindert und gründlich juristisch aufgearbeitet werden.
Angesichts der hohen Zahl an nicht durch das vergleichsweise harmlose Coronavirus, sondern durch die sogenannte „Schutzimpfung“ gegen das Coronavirus erzeugten Kranken und Toten können und sollten die deutschen Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften ihr inzwischen zweijähriges Wegsehen und Schweigen beenden.
Mit freundlichen Grüßen
Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)
A n h a n g
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An
Prof. Dr. Karl Lauterbach als den Bundesminister für Gesundheit
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in Kopie sowie mit der Aufforderung um eine eigene Beantwortung dieser zehn Fragen (kein Weiterreichen)
an
• Prof. Dr. Klaus Cichutek für das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
• Prof. Dr. Thomas Mertens für die Ständige Impfkommission (STIKO)
• Dr. h.c. mult. Lothar H. Wieler für das Robert Koch-Institut (RKI)
• Prof. Dr. med. Jürgen May für das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM)
• Bettina Stark-Watzinger für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
• Otmar Wiestler für die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren
• Prof. Dr.-Ing. Reimund Neugebauer für die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung (Fraunhofer)
• Prof. Dr. Martin Stratmann für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (MPG)
• Prof. Dr. med. Karl Broich für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
• Prof. Dr. med. Jürgen Windeler für das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
• Generalbundesanwalt Peter Frank für den den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
• Dr. jur. Marco Buschmann für das Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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28. November 2022
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„Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lauterbach,
ich fordere Sie auf, die folgenden zehn Fragen schriftlich und ausführlich zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)
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Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA
1.) In welchen Zellen welcher Organe oder Gewebe soll nach der intramuskulären Injektion der modRNA (engl. nucleoside-modified messenger RNA, dt. Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA) die Bildung der Spikeproteine und die Immunantwort ausgelöst werden? Bitte aufschlüsseln nach BNT162b2 / tozinameran / Comirnaty und mRNA-1273 / elasomeran / Spikevax. Haben Ihre Behörde, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), sich dafür eingesetzt, dass diese Zielzellen bzw. dass die Bezeichnungen dieser Organe und Gewebe der Öffentlichkeit und Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht werden, insbesondere Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn nein, warum nicht?
2.) Kann ausgeschlossen werden, dass die Spikeproteine außerhalb der von Ihnen als Antwort zu Frage 1.) angegebenen Zellen gebildet werden? Falls Ja, auf Grundlage welcher wissenschaftlich gesicherten Daten kann dies ausgeschlossen werden? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax.
3.) Wie lange besteht Codierungsfähigkeit der modRNA im Körper der experimentell gentherapierten („geimpften“) Person? Kann diesbezüglich ausgeschlossen werden, dass dieses über Wochen oder Monate persistiert? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax. Haben Sie sich daür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der deutschen Öffentlichkeit, den Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?
4.) Nach welcher Zeit sollte sich, bitte aufschlüsseln nach tozinameran (Comirnaty) und elasomeran (Spikevax), die modRNA („mRNA“) aus den Lipidnanopartikeln spätestens im Körper der „geimpften“ Person abgebaut haben? Haben Sie sich daür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?
5.) Ist sichergestellt, dass sich das Spikeprotein, das in den transfizierten Zellen der geimpften Person gebildet wird, ausschließlich in die Membranen der betroffenen Zellen einbaut und nicht löslich im Körper zirkuliert? Bitte aufschlüsseln nach Comirnaty und Spikevax.
6.) Womit ist sichergestellt, dass die verschiedenen Lipidnanopartikel, bei tozinameran / Comirnaty sind es ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin, in der beworbenen Nanogröße bleiben und nicht möglicherweise im Körper, etwa in den Körpergefäßen, zu größeren Lipidtropfen fusionieren?
7.) Wie ist die Halbwertszeit der Lipidnanopartikelkomponenten im Körper? Wie schnell werden diese abgebaut und metabolisiert oder ausgeschieden? Bitte aufschlüsseln nach jedem einzelnen der LNP (beispielsweise ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin) sowie einerseits nach Comirnaty und andererseits nach Spikevax.
8.) Wie viele Lipidnanopartikel (LNP) sind in einer Dosis der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz tozinameran, Comirnaty einerseits und in der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz elasomeran, Spikevax andererseits enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Chargen bzw. Dosen des gleichen experimentellen Produkts („Impfstoff“)? Haben Sie die Öffentlichkeit, die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von Lipidnanopartikeln in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?
9.) Wie viele modRNA-Sequenzen sind in einem LNP enthalten und wie groß ist die Schwankungsbreite, in Bezug auf Comirnaty einerseits und andererseits auf Spikevax? Haben Sie die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von modRNA-Sequenzen in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?
10.) In welcher der vier Formen, diese sind uRNA (optimierte Uridin-basierte mRNA), modRNA (nucleoside-modified messenger RNA, Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA), saRNA (self-amplifying RNA, selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (trans-amplifying RNA, transamplifizierende mRNA), liegt die Ihrerseits der Bevölkerung Deutschlands verbissen und ohne nachprüfbare Argumente empfohlene „Schutzimpfung mit mRNA“ vor, in Bezug auf die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz tozinameran (Comirnaty) einerseits und die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz elasomeran (Spikevax) andererseits? Sieht Ihr Haus, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Gesundheitsrisiken in Bezug auf eine Anwendung von saRNA (selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (transamplifizierende mRNA), sieht es insbesondere eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn ja, wie will Ihr Haus diese Risiken beseitigen bzw. die Öffentlichkeit, alle Menschen in Deutschland über diese Risiken oder Gefahren in Kenntnis setzen?
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A n t w o r t e n
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