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Aufklärungsmerkblatt sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten „mRNA-Impfstoffen“ unverzüglich aus dem Verkehr ziehen

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An den Deutschen Bundestag

Sekretariat des Petitionsausschusses

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19. Dezember 2022

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Petition

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Petitionstext

Das Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen, beide erstellt vom Deutschen Grünen Kreuz in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, sind fehlerhaft und mangelhaft und daher unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen. Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass Grünes Kreuz und RKI die folgenden zwei Formulare, das

• AUFKLÄRUNGSMERKBLATT · mRNA · Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) – mit mRNA-Impfstoffen –

sowie den Anamnese- und Einwilligungsbogen

• ANAMNESE · mRNA · Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) mit mRNA-Impfstoffen

in ihrer bisherigen wie aktuellen Fassung nicht länger in Umlauf bringen dürfen, die bereits gedruckten Exemplare sind zu vernichten.

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Petitionsbegründung

Solange die „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“[1] nicht beantwortet werden können, erweisen sich Aufklärungsmerkblatt sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den „mRNA-Impfstoffen“[2] als untauglich, unethisch, als Verstoß gegen GG Art 2 (2) (darin: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“, vgl. allerdings im Aufklärungsbogen „Einzelne Personen verstarben.“) und damit als grundrechtswidrig, als gesetzwidrig sowie als Verstoß gegen den Nürnberger Kodex (The Nuremberg Code is a set of ethical research principles for human experimentation created by the court in United States of America versus Karl Brandt, et al.). Dementsprechend ist in Deutschland derzeit zu einem sogenannten „mRNA-Impfstoff“ ein informed consent, das gebotene informierte Einwilligen, nicht möglich.

Die folgenden zehn Fragen erhielten in Kopie und mit der Bitte um eine eigene Beantwortung zwölf weitere Empfänger (s. Quellen), darunter Prof. Dr. Klaus Cichutek für das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Prof. Dr. Thomas Mertens für die Ständige Impfkommission (STIKO) und Dr. h.c. mult. Lothar H. Wieler für das Robert Koch-Institut (RKI). Im November 2022 waren die sinngemäß gleichen zehn Fragen an die Gesundheits-, Wissenschafts- und Justizminister der deutschen Bundesländer gegangen.

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Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA

1.) In welchen Zellen welcher Organe oder Gewebe soll nach der intramuskulären Injektion der modRNA (engl. nucleoside-modified messenger RNA, dt. Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA) die Bildung der Spikeproteine und die Immunantwort ausgelöst werden? Bitte aufschlüsseln nach BNT162b2 / tozinameran / Comirnaty und mRNA-1273 / elasomeran / Spikevax. Haben Ihre Behörde, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), sich dafür eingesetzt, dass diese Zielzellen bzw. dass die Bezeichnungen dieser Organe und Gewebe der Öffentlichkeit und Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht werden, insbesondere Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn nein, warum nicht?

2.) Kann ausgeschlossen werden, dass die Spikeproteine außerhalb der von Ihnen als Antwort zu Frage 1.) angegebenen Zellen gebildet werden? Falls Ja, auf Grundlage welcher wissenschaftlich gesicherten Daten kann dies ausgeschlossen werden? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax.

3.) Wie lange besteht Codierungsfähigkeit der modRNA im Körper der experimentell gentherapierten („geimpften“) Person? Kann diesbezüglich ausgeschlossen werden, dass dieses über Wochen oder Monate persistiert? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax. Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der deutschen Öffentlichkeit, den Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

4.) Nach welcher Zeit sollte sich, bitte aufschlüsseln nach tozinameran (Comirnaty) und elasomeran (Spikevax), die modRNA („mRNA“) aus den Lipidnanopartikeln spätestens im Körper der „geimpften“ Person abgebaut haben? Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

5.) Ist sichergestellt, dass sich das Spikeprotein, das in den transfizierten Zellen der geimpften Person gebildet wird, ausschließlich in die Membranen der betroffenen Zellen einbaut und nicht löslich im Körper zirkuliert? Bitte aufschlüsseln nach Comirnaty und Spikevax.

6.) Womit ist sichergestellt, dass die verschiedenen Lipidnanopartikel, bei tozinameran / Comirnaty sind es ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin, in der beworbenen Nanogröße bleiben und nicht möglicherweise im Körper, etwa in den Körpergefäßen, zu größeren Lipidtropfen fusionieren?

7.) Wie ist die Halbwertszeit der Lipidnanopartikelkomponenten im Körper? Wie schnell werden diese abgebaut und metabolisiert oder ausgeschieden? Bitte aufschlüsseln nach jedem einzelnen der LNP (beispielsweise ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin) sowie einerseits nach Comirnaty und andererseits nach Spikevax.

8.) Wie viele Lipidnanopartikel (LNP) sind in einer Dosis der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz tozinameran, Comirnaty einerseits und in der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz elasomeran, Spikevax andererseits enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Chargen bzw. Dosen des gleichen experimentellen Produkts („Impfstoff“)? Haben Sie die Öffentlichkeit, die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von Lipidnanopartikeln in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

9.) Wie viele modRNA-Sequenzen sind in einem LNP enthalten und wie groß ist die Schwankungsbreite, in Bezug auf Comirnaty einerseits und andererseits auf Spikevax? Haben Sie die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von modRNA-Sequenzen in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

10.) In welcher der vier Formen, diese sind uRNA (optimierte Uridin-basierte mRNA), modRNA (nucleoside-modified messenger RNA, Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA), saRNA (self-amplifying RNA, selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (trans-amplifying RNA, transamplifizierende mRNA), liegt die Ihrerseits der Bevölkerung Deutschlands verbissen und ohne nachprüfbare Argumente empfohlene „Schutzimpfung mit mRNA“ vor, in Bezug auf die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz tozinameran (Comirnaty) einerseits und die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz elasomeran (Spikevax) andererseits? Sieht Ihr Haus, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Gesundheitsrisiken in Bezug auf eine Anwendung von saRNA (selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (transamplifizierende mRNA), sieht es insbesondere eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn ja, wie will Ihr Haus diese Risiken beseitigen bzw. die Öffentlichkeit, alle Menschen in Deutschland über diese Risiken oder Gefahren in Kenntnis setzen?

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Die zehn Punkte des Nürnberger Kodex

(Stellungnahme des I. Amerikanischen Militärgerichtshofes über „zulässige medizinische Versuche“)

1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, Irreführung, Nötigung, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Einschränkung oder des Zwanges, von ihrer Wahlfreiheit Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.

2. Der Versuch muss so gestaltet sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.

3. Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.

4. Der Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.

5. Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.

6. Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.

7. Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.

8. Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.

9. Während des Versuches muss der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.

10. Im Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muss, dass eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.

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Informiertes Einwilligen

Nach § 630d BGB ist der Behandelnde verpflichtet, vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Der Behandelnde muss den Patienten, nachdem er ihn vorher in verständlicher Weise ordnungsgemäß aufgeklärt hat, ausdrücklich und unmissverständlich fragen, ob er in die Maßnahme einwilligt.  Die wirksame, das heißt informierte Einwilligung, ist für den Behandelnden die Rechtfertigung für eine mit der Behandlung verbundene Körperverletzung, so dass die körperverletzenden Behandlungsmaßnahmen, soweit sie von der Einwilligung abgedeckt sind, weder zu einer strafrechtlichen noch deliktischen Haftung des Behandelnden führen.

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§ 630d – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 630d Einwilligung

(1) 1 Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. 2 Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine Patientenverfügung nach § 1901a Absatz 1 Satz 1 die Maßnahme gestattet oder untersagt. (…)

(2) Die Wirksamkeit der Einwilligung setzt voraus, dass der Patient oder im Fall des Absatzes 1 Satz 2 der zur Einwilligung Berechtigte vor der Einwilligung nach Maßgabe von § 630e Absatz 1 bis 4 aufgeklärt worden ist.

(3) Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen werden.

§ 630e Aufklärungspflichten

(1) 1 Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. 2 Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. 3 Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, (…)

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Skandalöse Versäumnisse der letzten zwei bis drei Jahre müssen juristisch aufgearbeitet werden, denn das Aufklärungsmerkblatt nicht anders als der Anamnese- und Einwilligungsbogen zu tozinameran (BNT162b2, Comirnaty) oder elasomeran (mRNA-1273, Spikevax) hätten die Antworten zu den „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“ enthalten müssen nicht irgendwann nachdem, sondern bevor den ersten Menschen die nicht erforderliche und schädliche oder tödliche experimentelle Gentherapie mit einer modRNA („mRNA“) verabreicht worden ist.

Seit Jahrtausenden kommen Menschen und Coronaviren erfolgreich miteinander aus. Das vergleichsweise harmlose, keinesfalls als neuartig (engl. novel) zu bezeichnende Betacoronavirus von 2019 nutzten Big Pharma und Investoren als willkommenes Alibi, das Menschheitsverbrechen und globale Medizinverbrechen war jahrelang vorbereitet worden.

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„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (…) In Absatz 4 werden nach dem Wort „Antigene“ die Wörter „oder rekombinante Nukleinsäuren“ eingefügt und der Punkt am Ende durch die Wörter „und, soweit sie rekombinante Nukleinsäuren enthalten, ausschließlich zum Schutz vor Infektionskrankheiten bestimmt sind.“ ersetzt.“

(16.03.2009, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/12256 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Inhaltsgleich in Bundesrat Drucksache 171/09 vom 20.02.2009.)

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Die eine Nukleosid-modifizierte mRNA (modRNA) enthaltenden experimentellen Substanzen („Impfstoffe“) verbleiben nicht in den Nähe der Einstichstelle, sondern erreichen ebenso wie die anschließend im gentherapierten („geimpften“) Körper gebildeten nichtnatürlichen, dem viralen Stachelprotein nachempfundenen Spikeproteine potentiell jede Körperzelle, nennen wir nur die Zellen in den Lymphknoten, die Endothelzellen (Gefäßauskleidung), die Zellen von Herzmuskel, Milz, Nebennieren, Gonaden und Gehirn.

Bei einer Schwangeren gelangen die gentechnischen Substanzen auch in die Körperzellen des Ungeborenen, welches durch die modRNA („mRNA“) ohne Not getötet werden kann. Am ungeborenen Nachwuchs „geimpfter“ trächtiger Laborratten zeigen sich „verformte Rippen und Rippenverdickungen“ (wavy ribs, rib nodules),[3], das Ungeborene hat eine Knochenschädigung erlitten, was beim mit modRNA gentherapierten ungeborenen oder neugeborenen Menschenkind vielleicht bald ebenfalls zu sehen sein wird, allein diese weitere Gefahr ist auch ein weiterer und besonders schlimmer Bruch des am 19. und 20. August 1947 bekundeten Nürnberger Kodex (Nuremberg Code), der Stellungnahme des Ersten Amerikanischen Militärgerichtshofes über „zulässige medizinische Versuche“.

Auch im zweiten Trimenon (Schwangerschaftsdrittel) an Schwangere die nicht erforderlichen Substanzen Comirnaty oder Spikevax zu verabreichen ist ein Verbrechen, das sofort gestoppt werden muss.

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„Die bisher vorliegenden Sicherheitsdaten stellen keine Sicherheitsbedenken nach mRNA-Impfung dar. Die Daten liefern keine Hinweise auf das gehäufte Auftreten von schweren schwangerschaftsassoziierten unerwünschten Wirkungen (UAW) bei der Mutter und bei dem Fetus bzw. dem Neugeborenen; insbesondere nicht von Aborten bis zur 19. Schwangerschaftswoche, Frühgeburten, Totgeburten oder Malformationen.“

„Eine Risiko-Nutzen-Abwägung unter Berücksichtigung der aktuellen Datenlage spricht für eine allgemeine Impfempfehlung von ungeimpften Schwangeren ab dem 2. Trimenon.“

(STIKO. Impfung bei Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch (Stand: 06.10.2022))

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„Die STIKO spricht eine Impfempfehlung für ungeimpfte Schwangere ab dem 2. Trimenon sowie für ungeimpfte Stillende aus. Die STIKO empfiehlt die Grundimmunisierung mit zwei Dosen des COVID-19 mRNA-Impfstoffs Comirnaty (BioNTech/ Pfizer). Schwangere sollen unabhängig von ihrem Alter mit Comirnaty und nicht mit Spikevax oder Nuvaxovid geimpft werden. Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon durchgeführt werden. Eine akzidentelle COVID-19 Impfung im 1. Trimenon der Schwangerschaft ist keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.Stillenden wird eine COVID-19-Impfung mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs im Abstand von 3-6 (Comirnaty) bzw. 4-6 Wochen (Spikevax) empfohlen. Stillende unter 30 Jahren sollen mit Comirnaty geimpft werden. (…) Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung, diese Empfehlung gilt auch für Schwangere ab dem 2. Trimenon, für Stillende und allgemein für Frauen im gebärfähigen Alter. (…) Allen Schwangeren, die bereits 2 immunologische Ereignisse hatten (z. B. abgeschlossene Grundimmunisierung), soll unabhängig vom Alter ab dem 2. Trimenon eine 1. Auffrischimpfung, vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer, im Abstand von mindestens 6 Monaten zur letzten Impfstoffdosis angeboten werden, auch wenn für diese Gruppe bisher keine Daten zu einer Auffrischimpfung vorliegen. (…) Frauen im gebärfähigen Alter unter 30 Jahren sollen, wie alle Personen unter 30 Jahren, mit Comirnaty geimpft werden, da es in dieser Altersgruppe Hinweise gibt, dass das Risiko des Auftretens einer Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung nach Impfung mit Spikevax höher ist als nach Comirnaty. Auch enge Kontaktpersonen von Schwangeren sollten sich gemäß Impfempfehlung gegen COVID-19 impfen lassen. Stand: 11.10.2022.“

(STIKO. Impfung bei Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch (Stand: 11.10.2022))

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Stillende Frauen und die experimentelle sogenannte „Impfung“ gegen das Coronavirus.

„Wenige stillende Mütter berichteten eine blaue oder blau-grüne Verfärbung ihrer Milch.“

Nursing mothers experienced minimal disruption of breastfeeding after vaccination although a few reported to blue or blue-green discoloration of their milk.

Drugs and Lactation Database (LactMed) [Internet]. Bethesda (MD): National Institute of Child Health and Human Development; 2006-. COVID-19 Vaccines. [Updated 2022 Nov 30].

ncbi.nlm.nih.gov/books/NBK565969

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„Fünf Frauen beobachteten eine Veränderung der Farbe der Milch (blaugrün).“

five women observed a change in the color of milk (blue-green)

Dr. Ramya Dwivedi, Ph.D.Apr 29 2021. Study of 180 breastfeeding mothers after mRNA COVID-19 vaccination.

news-medical.net/news/20210429/Study-of-180-breastfeeding-mothers-after-mRNA-COVID-19-vaccination.aspx

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Zum Thema modRNA-Gentherapie („mRNA-Impfstoff“) für Mütter in der Stillzeit meint die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO)

Sicherheit der Impfung in der Stillzeit: Bisher gibt es nur wenige Studien zur Sicherheit von mRNA-Impfstoffen gegen COVID-19 für das Kind nach Impfung der Mutter in der Stillzeit. In diesen Studien wurde kein bzw. nur ein minimaler Transfer von mRNA des Impfstoffes in die Muttermilch nachgewiesen. Aufgrund von in der Muttermilch und im Magen-Darm-Trakt des Kindes vorkommenden Ribonukleasen (Nukleasen, die RNA-Moleküle spezifisch abbauen), ist anzunehmen und plausibel, dass mögliche Impfstoff-mRNA sehr schnell bereits in der Muttermilch bzw. noch im Magen-Darm-Trakt des Kindes abgebaut werden. In den bisherigen Studien traten keine schweren unerwünschten Nebenwirkungen bei Stillenden oder deren Kindern nach der Impfung auf.  Auf dieser Grundlage empfiehlt die STIKO allen ungeimpften Stillenden die Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff gegen COVID-19 während der Stillzeit, sowie eine Auffrischimpfung mit einem Omikron-angepassten mRNA-Impfstoff.

(Impfung bei Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch. (STIKO. Stand: 11.10.2022.))

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Ungeachtet des 2009, gesundheitlich riskant und im Sinne von Big Pharma erfolgreich, abgeänderten Arzneimittelgesetzes (Änderung § 4 AMG vom 23.07.2009)[4] muss jedem Teilnehmer am nicht erforderlichen Großversuch COVAX („Corona-Schutzimpfung“)  erläutert werden, dass die Körperzellen, die Körperorgane, der gesamte Körper einer Gentherapie unterzogen wird, die ihn, oder als Mutter oder Vater sein „geimpftes“ Kind, schädigen und vielleicht töten wird.

Ebenfalls öffentlich und vor allem auch über ein, seinen Namen erst dann verdienendes, Aufklärungsmerkblatt muss informiert werden, wie diese nicht erforderliche, angeblich aber ungeheuer wichtige „Immunisierung durch mRNA-Impfung“ funktioniert. Sehr viele … wie viele, und in welchen Organen? … Zellen des mit modRNA experimentell Behandelten erzeugen etwas, was sie von Natur aus nicht herstellen würden und zeigen an ihrer Oberfläche die entfernt naturähnlichen toxischen Spikeproteine sowie die einen Alarm der menschlichen Immunabwehr auslösenden Abfallprodukte, auch letztere gleichsam vor der Tür der Zelle abgelegt. Fremdeiweiß aber will und muss der Körper loswerden und wird die dazugehörigen Zellen vernichten. Folgerichtig wird die vom Körper als „fremd“ bewertete gentherapierte Zelle zerstört. So zerstörerisch „funktionieren“ (in Anführungszeichen) die sogenannten „mRNA-Impfstoffe“ und ein Aufklärungsmerkblatt darf diese offensichtlich unangenehme Tatsache nicht angestrengt verschweigen.

Funktionieren in Anführungszeichen, eine nennenswert erhöhte mukosale Immunität (Schleimhautimmunität) lässt sich so nicht erreichen. Nicht nur ist ein Impfen gegen Coronaviren nie erforderlich, das Staatsprogramm „Corona-Impfkampagne“ hat versagt, ist ein Flop, das Milliardengeschäft für wenige bleibt ein gigantischer Betrug im Sinne einer Umverteilung vom Mittelstand zu den Konzernen. Für die hinters Licht geführten vielen „Geimpften“ oder deren Angehörige ist nichts geblieben als der gesundheitliche modRNA-Schaden oder modRNA-Tod, den führende Pandemiebewegte gerne zu „Long Covid“ oder „an Corona gestorben“ umdeuten.

„So entsteht eine schützende Immunantwort.“ (RKI.)

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„Die mRNA-Impfstoffe enthalten eine „Bauanleitung“ für einen einzigen Baustein des Virus (das sogenannte Spikeprotein), aber keine vermehrungsfähigen Impfviren. Deshalb können die Impfstoffe die Erkrankung nicht auslösen. Geimpfte können auch keine Impfviren auf andere Personen übertragen. Die in den Impfstoffen enthaltene mRNA wird nach der Impfung nicht in das menschliche Erbgut eingebaut, sondern nach Eintritt in die Zellen „abgelesen“, woraufhin diese Zellen dann das Spikeprotein selbst herstellen. Die so vom Körper des Geimpften gebildeten Spikeproteine werden vom Immunsystem als Fremdeiweiße erkannt; in der Folge werden Antikörper und Abwehrzellen gegen das Spikeprotein des Virus gebildet. So entsteht eine schützende Immunantwort.“

AUFKLÄRUNGSMERKBLATT · mRNA · Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) – mit mRNA-Impfstoffen –

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Alles Wesentliche fehlt, riskante Halbwahrheiten und lebensgefährliche Substanzen bleiben. Als Deutsches Grünes Kreuz, Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut (RKI), Berlin, so etwas im eigenen Aufklärungsmerkblatt und zur Frage „Was sind mRNA-COVID-19-Impfstoffe?“ zu schreiben, reicht zu einem Befähigen oder Fähigwerden zum informierten Einwilligen (informed consent) nicht aus angesichts der Tatsache, dass auch durch das nicht erforderliche Experiment einer modRNA-Gentherapie („mRNA-Impfstoffe“) zerstörte Zellen in Herzmuskelgewebe oder Gehirn nie mehr neugebildet werden können.

Das nicht erforderliche Experiment, auch diese beiden Bedeutungen und Tatsachen, Nichterforderlichkeit und Experimentcharakter, müssen innerhalb eines seinen Zweck, mithin aufklärerisch und menschenfreundlich, erfüllenden Aufklärungsmerkblatts optisch prägnant und unzweideutig vorangestellt werden. Erstens, dass die seit dem 27. Dezember 2020 ausgeführte globale Raserei millionenfacher und milliardenfacher Injektionen nach dem Modell COVAX, in Deutschland sagt man „Corona-Schutzimpfung“, ein Humanexperiment ist. Ein Großversuch, der, zweitens, nicht nötig gewesen ist.

Auch nach zwei Jahren „Impfung“ sind die modRNA-Gentherapien („mRNA-Impfstoffe“) schlicht nicht erforderlich und schädigen oder töten. Die Angsterweckung des Jahres 2020 vor einem schlimmen Krankheitserreger diente nicht der Gesundheit. Niemand benötigt zum Schutz vor Coronaviren eine Impfung.

Sowohl der Öffentlichkeit als auch, etwa in einem Aufklärungsmerkblatt, dem einzelnen Bürger muss die Tragweite einer Zelltherapie oder Gentherapie verdeutlicht werden. Eine Gentherapie, die seit zwei Jahren nach allerlei Panikmache („Bergamo“, „New York“) und experimentell, anders gesagt im Blindflug eingesetzt worden ist zur unnötigen Prophylaxe gegen einen einzigen von vielen Erregern typisch saisonaler Infektionskrankheiten der Atemwege. Das Wort „mRNA-Impfung“ führt die Bürger hinters Licht.

Beispielsweise als Arzt oder auch als Politiker weiterhin von „Impfung gegen Corona“ zu reden oder als Mitarbeiter für die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD, Fachbereich WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dokument WD 9 – 3000 – 116/20 vom 25. Januar 2021) einseitig optimistisch über „Impfstoffe gegen COVID-19“ und „mRNA-Technologie“ schreiben zu lassen und sich dabei hinter dem 2009 geänderten Arzneimittelgesetz (AMG) zu verstecken, ist unredlich und gefährdet für die Menschen in Deutschland Gesundheit und Leben.

Um was es beim mit Harmlosigkeit maskierten, familiär-altvertraut klingenden Wort „Impfen“ schon eher geht, sagte vor 14 Monaten ein Mitglied des Vorstands der Bayer AG, der Leiter der Division Pharmaceuticals.

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„Ultimately, the mRNA vaccines are an example for that Cell and Gene Therapy. I would like to say, if we had surveyed, two years ago, in the public, would you be willing to take Gene or Cell Therapy and inject it into your body, we would have probably had a 95% refusal rate. I think this pandemic has also opened many people’s eyes to innovations in a way that was, maybe, not possible before.“

„Letztlich sind die mRNA-Impfstoffe ein Beispiel für jene Zell- und Gentherapie. Wenn wir vor zwei Jahren eine öffentliche Umfrage durchgeführt hätten: „Wären sie bereit, eine Gen- oder Zelltherapie anzunehmen und diese sich in Ihren Körper injizieren zu lassen?“, hätten wir wahrscheinlich eine Ablehnungsquote von 95 Prozent gehabt. Meines Erachtens hat diese Pandemie vielen Menschen in Bezug auf Innovationen in einer Weise die Augen geöffnet, die vorher vielleicht nicht möglich war.“  

— Stefan Oelrich am 24.10.2021 in Berlin auf dem Weltgesundheitsgipfel / World Health Summit (WHS). KEY 01 – Opening Ceremony – World Health Summit 2021 youtube.com/watch?v=OJFKBritLlc&t=5378s (Oelrich ab h 1:29:38). Eigene Übersetzung.

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Die global entworfene Injektionskampagne COVAX erfolgt blindwütig und aus zweierlei Gier, sie wird angetrieben durch eine buchstäblich über Leichen gehende technikverliebte oder transhumanistische Neugier sowie aus Beutegier nach Daten und Renditen. Wem Allgemeinwohl und wissenschaftliches Arbeiten wichtig sind, der wird da nicht mitmachen.

Das Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen für die COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff sind unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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Q u e l l e n

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„Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“

am 28.11.2022 an Herrn Prof. Dr. Karl Lauterbach als den Bundesminister für Gesundheit sowie „in Kopie und mit der Aufforderung um eine eigene Beantwortung dieser zehn Fragen (kein Weiterreichen)“ an

• Prof. Dr. Klaus Cichutek für das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

• Prof. Dr. Thomas Mertens für die Ständige Impfkommission (STIKO)

• Dr. h.c. mult. Lothar H. Wieler für das Robert Koch-Institut (RKI)

• Prof. Dr. med. Jürgen May für das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM)

Bettina Stark-Watzinger für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Otmar Wiestler für die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren

• Prof. Dr.-Ing. Reimund Neugebauer für die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung (Fraunhofer)

• Prof. Dr. Martin Stratmann für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (MPG)

• Prof. Dr. med. Karl Broich für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

• Prof. Dr. med. Jürgen Windeler für das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

• Generalbundesanwalt Peter Frank für den den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

• Dr. jur. Marco Buschmann für das Bundesministerium der Justiz (BMJ)

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Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA

1.) In welchen Zellen welcher Organe oder Gewebe soll nach der intramuskulären Injektion der modRNA (engl. nucleoside-modified messenger RNA, dt. Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA) die Bildung der Spikeproteine und die Immunantwort ausgelöst werden? Bitte aufschlüsseln nach BNT162b2 / tozinameran / Comirnaty und mRNA-1273 / elasomeran / Spikevax. Haben Ihre Behörde, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), sich dafür eingesetzt, dass diese Zielzellen bzw. dass die Bezeichnungen dieser Organe und Gewebe der Öffentlichkeit und Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht werden, insbesondere Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn nein, warum nicht?

2.) Kann ausgeschlossen werden, dass die Spikeproteine außerhalb der von Ihnen als Antwort zu Frage 1.) angegebenen Zellen gebildet werden? Falls Ja, auf Grundlage welcher wissenschaftlich gesicherten Daten kann dies ausgeschlossen werden? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax.

3.) Wie lange besteht Codierungsfähigkeit der modRNA im Körper der experimentell gentherapierten („geimpften“) Person? Kann diesbezüglich ausgeschlossen werden, dass dieses über Wochen oder Monate persistiert? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax. Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der deutschen Öffentlichkeit, den Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

4.) Nach welcher Zeit sollte sich, bitte aufschlüsseln nach tozinameran (Comirnaty) und elasomeran (Spikevax), die modRNA („mRNA“) aus den Lipidnanopartikeln spätestens im Körper der „geimpften“ Person abgebaut haben? Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

5.) Ist sichergestellt, dass sich das Spikeprotein, das in den transfizierten Zellen der geimpften Person gebildet wird, ausschließlich in die Membranen der betroffenen Zellen einbaut und nicht löslich im Körper zirkuliert? Bitte aufschlüsseln nach Comirnaty und Spikevax.

6.) Womit ist sichergestellt, dass die verschiedenen Lipidnanopartikel, bei tozinameran / Comirnaty sind es ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin, in der beworbenen Nanogröße bleiben und nicht möglicherweise im Körper, etwa in den Körpergefäßen, zu größeren Lipidtropfen fusionieren?

7.) Wie ist die Halbwertszeit der Lipidnanopartikelkomponenten im Körper? Wie schnell werden diese abgebaut und metabolisiert oder ausgeschieden? Bitte aufschlüsseln nach jedem einzelnen der LNP (beispielsweise ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin) sowie einerseits nach Comirnaty und andererseits nach Spikevax.

8.) Wie viele Lipidnanopartikel (LNP) sind in einer Dosis der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz tozinameran, Comirnaty einerseits und in der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz elasomeran, Spikevax andererseits enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Chargen bzw. Dosen des gleichen experimentellen Produkts („Impfstoff“)? Haben Sie die Öffentlichkeit, die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von Lipidnanopartikeln in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

9.) Wie viele modRNA-Sequenzen sind in einem LNP enthalten und wie groß ist die Schwankungsbreite, in Bezug auf Comirnaty einerseits und andererseits auf Spikevax? Haben Sie die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von modRNA-Sequenzen in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

10.) In welcher der vier Formen, diese sind uRNA (optimierte Uridin-basierte mRNA), modRNA (nucleoside-modified messenger RNA, Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA), saRNA (self-amplifying RNA, selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (trans-amplifying RNA, transamplifizierende mRNA), liegt die Ihrerseits der Bevölkerung Deutschlands verbissen und ohne nachprüfbare Argumente empfohlene „Schutzimpfung mit mRNA“ vor, in Bezug auf die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz tozinameran (Comirnaty) einerseits und die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz elasomeran (Spikevax) andererseits? Sieht Ihr Haus, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Gesundheitsrisiken in Bezug auf eine Anwendung von saRNA (selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (transamplifizierende mRNA), sieht es insbesondere eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn ja, wie will Ihr Haus diese Risiken beseitigen bzw. die Öffentlichkeit, alle Menschen in Deutschland über diese Risiken oder Gefahren in Kenntnis setzen?

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AUFKLÄRUNGSMERKBLATT

mRNA

Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) – mit mRNA-Impfstoffen –

Comirnaty (3 μg, 10 μg bzw. 30 μg/Dosis), Comirnaty Original/Omicron BA.1 und Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 von BioNTech/Pfizer sowie Spikevax 0,2 mg/ml bzw. 0,1 mg/ml Injektionsdispersion (25 μg, 50 μg bzw. 100 μg/Dosis), Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1 und Spikevax bivalent Original/Omicron BA.4-5 von Moderna

Stand: 28. November 2022

(…) sehr selten Fälle von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen (Myokarditis und Perikarditis) sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Erwachsenen (…) Einzelne Personen verstarben. Daten weisen darauf hin, dass Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen insbesondere bei Jungen und jungen Männern aber auch bei jungen Frauen unter 30 Jahren nach der Impfung mit Spikevax häufiger berichtet wurden als nach der Impfung mit Comirnaty. Bei Kindern von 5 bis 11 Jahren wurden in den Zulassungsstudien und auch danach bisher nur sehr selten schwere Nebenwirkungen wie Herzmuskelentzündungen beobachtet. (…)

Ausgabe 1 Version 026 (Stand 28. November 2022)

Dieses Aufklärungsmerkblatt wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e. V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt (…)

rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile

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ANAMNESE

mRNA

Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) mit mRNA-Impfstoffen

Comirnaty (3 μg, 10 μg bzw. 30 μg/Dosis), Comirnaty Original/Omicron BA.1 und Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 von BioNTech/Pfizer sowie Spikevax 0,2 mg/ml bzw. 0,1 mg/ml Injektionsdispersion (25 μg, 50 μg bzw. 100 μg/Dosis), Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1 und Spikevax bivalent Original/Omicron BA.4-5 von Moderna

Stand: 28. November 2022

(…) 10. Sind Sie schwanger (…)? (Eine Impfung mit dem Impfstoff Comirnaty wird ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel empfohlen.) Wenn ja, in welcher Schwangerschaftswoche (SSW)? (…)

Dieser Anamnese- und Einwilligungsbogen wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e. V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt (…)

rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile

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Im Tierversuch zeigen sich nach modRNA-Gentherapie („Corona-Schutzimpfung mit mRNA“) beim (ungeborenen) Nachwuchs Rippendeformationen.

Fetal, Synonym fötal, englisch fetal, foetal, bedeutet den Fetus betreffend, zum Fetus (Fötus, Foetus) gehörig. Den Menschen betreffend wäre der Fetus der ungeborene Mensch, der menschliche Embryo, nach Ausbildung der inneren Organe, also ab der 9. Schwangerschaftswoche und bis zur Geburt. Die Entwicklung des Fetus heißt Fetogenese.

EMA

IM administrations of mRNA-1273 [elasomeran, Spikevax] to female SD 1 rats (…)

an increase in the number of foetuses with common skeletal variations of 1 or more rib nodules and 1 or more wavy ribs

(…) The overall pregnancy index was numerically lower in mRNA-1273 vaccinated female rats (84.1%), compared to control animals (93.2%)

ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/spikevax-previously-covid-19-vaccine-moderna-epar-public-assessment-report_en.pdf

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Australia

Nonclinical Evaluation Report BNT162b2 [mRNA] COVID-19 vaccine (COMIRNATY)

Submission No: PM-2020-05461-1-2

Sponsor: Pfizer Australia Pty Ltd January 2021

Vaccine Type: mRNA encapsulated in LNP

(…) Wavy ribs (anomaly)

tga.gov.au/sites/default/files/foi-2389-06.pdf

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(mRNA-1273 ist die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Gentherapie elasomeran (Spikevax) des Unternehmens Moderna. Auch dass die experimentelle Substanz plazentagängig ist, hat ein Aufklärungsmerkblatt warnend anzuzeigen.)

FDA Records Show Significant Number of mRNA Test Rats Born with Skeletal Deformations

(…) The records include a “Nonclinical Overview” prepared by Moderna and submitted to the FDA for approval of its vaccine revealing that a number of rats were born with skeletal deformations, known as “wavy ribs” and “rib nodules,” to mothers injected with the mRNA vaccine. The study dismissed the anomalies as “not considered adverse:”

“mRNA-1273-related variations in skeletal examination included statistically significant increases in the number of F1 rats with 1 or more wavy ribs and 1 or more rib nodules. Wavy ribs appeared in 6 fetuses and 4 litters with a fetal prevalence of 4.03% and a litter prevalence of 18.2%. Rib nodules appeared in 5 of those 6 fetuses.”

(…) A “Pharmacokinetics Written Summary” marked “Confidential,” indicates that the information it contains is related to the mRNA-1273 (Moderna vaccine) strain, however, much of the data comes from work with mRNA-1647. (…)

The biodistribution of mRNA-1647 was evaluated in a non-Good Laboratory Practice (GLP), single-dose, intramuscular (IM) injection study in Sprague Dawley rats…. mRNAs that are within an LNP of the same composition (e.g., mRNA-1273 and mRNA-1647) are expected to distribute similarly.

The “Summary” indicates:

• No absorption studies with mRNA-1273 [used in Moderna’s COVID vaccine] have been performed.

• No metabolism studies with mRNA-1273 have been performed.

• No excretion studies with mRNA-1273 have been performed.

• No PK [pharmacokinetic] studies with mRNA-1273 have been performed.

• No other PK studies with mRNA-1273 have been performed.

(According to PubMed.gov, “Pharmacokinetics studies are performed to clarify the absorption, distribution, metabolism, and excretion of drug candidates…[and] are required for establishing the efficacy and safety in humans.”)

judicialwatch.org/mrna-test-rats-born-with-skeletal-deformations/

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Plazentagängig

1. Definition

Als plazentagängig bezeichnet man Substanzen (z. B. Medikamente), welche die Plazentaschranke passieren können, d. h. über die Plazenta von der Mutter auf das Kind übergehen. Die meisten kleinmolekularen Wirkstoffe sind plazentagängig und damit eine potentielle Gefahr für das ungeborene Kind.

2. Plazentaschranke

Die Plazenta dient der Nährstoffversorgung und Entgiftung des Kindes, schützt es jedoch gleichzeitig vor Schadstoffen. Die Durchgängigkeit von Stoffen durch die Plazentaschranke ist von mehreren Faktoren abhängig:

• Molekülgröße: Als plazentagängig gelten unter anderem Stoffe mit einer Größe unter 1.000 Dalton. Unter 600 Dalton ist die Plazentagängigkeit gut.

• Lipophilie: Bei hoher Lipophilie kann eine freie Diffusion durch die Zellmembran stattfinden. Andere Transportsysteme werden also weniger relevant.

• Säurekonstante: Der pK-Wert eines Arzneistoff hat insofern Einfluss, als dass der pH-Wert des kindlichen Gewebes niedriger ist, als der der Mutter. Saure Substanzen akkumulieren somit also im kindlichen Gewebe.

• Ladung: Die Ladung der Stoffe ist insofern wichtig, als dass hochgeladene Stoffe wie beispielsweise Curarederivate nicht transportiert werden.

flexikon.doccheck.com/de/Plazentagängig

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Dalton, kurz Da, ist eine in der Biochemie verwendete Bezeichnung für die atomare Masseneinheit. Ein Dalton ist als der zwölfte Teil der Masse des Kohlenstoff-Isotops 12C definiert. Außerhalb der Biochemie wird statt Dalton die äquivalente Einheit „u“ verwendet. 

Beispiel: Das Enzym Glycerinaldehyd-3-phosphat-Dehydrogenase (GAPDH) besitzt eine Molekülmasse von ca. 35,9 kDa

flexikon.doccheck.com/de/Dalton

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mRNA-LNP either smaller than 60 nm or larger than 120 nm did not generate considerable immunological response

sciencedirect.com/science/article/pii/S0264410X21006071

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Nanometer (nm)

de.wikipedia.org/wiki/Meter#nm

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Vancouver-based company plays role in Pfizer COVID-19 vaccine

The delivery system made by Acuitas are lipid nanoparticles about 80 nanometres in size that protect the vaccine made out of messenger RNA (mRNA) once it’s injected.

healthing.ca/business/vancouver-based-company-plays-role-in-pfizer-covid-19-vaccine/wcm/895021f0-2ebb-44c8-a818-884d8a3f2fac

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Self-amplifying RNA SARS-CoV-2 lipid nanoparticle vaccine candidate induces high neutralizing antibody titers in mice

(…) saRNA was encapsulated in LNP (…) a mean hydrodynamic diameter of ~75 nm

nature.com/articles/s41467-020-17409-9.

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BioNTech

GLOBAL OFFERING

(…) The Rights Offering is part of a Global Offering (…) 

and the fourth variant utilizes self-amplifying mRNA (saRNA)

(…)

Self-amplifying mRNA (saRNA)

(…) During self-amplification inside the cell, a double-stranded RNA intermediate is generated, which is recognized by intracellular immune sensors. This makes saRNA a very potent activator of the immune system and therefore an excellent category of immunotherapy. (…)

Trans-amplifying mRNA (taRNA)

We have also expanded on our self-amplifying mRNA capabilities, developing a novel mRNA amplification technology by separating the target mRNA to be amplified and the replicase encoding mRNA. (…)

investors.biontech.de/node/8081/html

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Encyclopedia

self-amplifying RNA (saRNA) is a type of mRNA that also encodes viral replicase, which enables the RNA to self-replicate upon delivery into the cell. 

encyclopedia.pub/entry/7220

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08.09.2021 / Christina Hohmann-Jeddi / Die Rennpferde im Stall von BioNTech / Pharmazeutische Zeitung ( PZ ) 

(…) saRNA und taRNA statt mRNA

In Zukunft könne statt Boten-RNA (mRNA) auch selbstamplifizierende RNA (saRNA) in Therapeutika enthalten sein. Diese ähnelt der mRNA darin, dass sie für ein Protein von Interesse kodiert, zusätzlich kodiert sie aber auch für eine Replikase. Dieses Enzym vervielfältigt in den Zielzellen einen Teil der mRNA, wodurch letztlich mehr Protein (das eigentliche Antigen) gebildet werden kann. 

Im Vergleich zur mRNA als „Ackergaul“ sei die saRNA ein Rennpferd, sagte Uğur Şahin.

(…) Zudem arbeite man auch an einer Kombination der beiden RNA-Formen, der transamplifizierenden RNA (taRNA), bei der die zu amplifizierende mRNA von der mRNA für die Replikase getrennt ist, berichtete Şahin. 

pharmazeutische-zeitung.de/die-rennpferde-im-stall-von-biontech-127890/seite/alle/

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[4]

Änderung des Arzneimittelgesetzes im Jahr 2009

Änderung § 4 AMG vom 23.07.2009

§ 4 AMG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 23.07.2009 geltenden Fassung

§ 4 AMG n.F. (neue Fassung) in der am 23.07.2009 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1990

buzer.de/gesetz/7031/al19252-0.htm

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