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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und die modRNA-Gentherapie („Impfung mit mRNA“) · Teil 1

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18.03.2023 · Samstag, 18. März 2023 19:10

An den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und die unparteiischen Mitglieder des G-BA

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Aufklärungsmerkblatt sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen unverzüglich aus dem Verkehr ziehen

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Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte, 1.), bearbeiten Sie diesen meinen Hinweis und, 2.), bitte beauftragen Sie, der gemeinsame Bundesausschuss, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in Bezug auf die nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen sogenannten „Impfstoffe“,

seit dem 27. Dezember 2020 wird die Teilnahme an der globalen Injektionskampagne COVAX in Deutschland den Menschen als „Impfung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2“ empfohlen und wird ihnen eine, beispielsweise eine Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA (modRNA) enthaltende, experimentelle Substanz aufgedrängt, der „Impfstoff gegen COVID-19“.  

Zu diesem Zweck und Substanzen mit modRNA (mod-mRNA, „mRNA“) betreffend überreichen die deutschen Organisatoren der experimentellen Gentherapie („Corona-Schutzimpfung“) den Menschen das Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie den Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen.  

Die schlichte Unfähigkeit auch von Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Robert Koch-Institut (RKI) und Ständiger Impfkommission (STIKO), meine „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“ zu beantworten beweist, dass die beiden Formulare, Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen mRNA, inhaltlich skandalös unvollständig und allein dadurch trügerisch und irreführend sind und dass sie eine Gesundheitsgefahr und sogar Lebensgefahr erhöhen angesichts von experimentellen „Impfungen“, welche nicht erforderlich sind und die Behandelten schädigen oder töten.  

Solange die „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“ nicht beantwortet werden können, erweisen sich Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den „mRNA-Impfstoffen“ als untauglich, unethisch, als Verstoß gegen GG Art 2 (2) (darin: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“, vgl. allerdings im Aufklärungsbogen „Einzelne Personen verstarben.“) und damit als grundrechtswidrig, als gesetzwidrig sowie als Verstoß gegen den Nürnberger Kodex.  

Mit Formularen in denen alles Wichtige fehlt, — etwa die Anzahl der Lipidnanopartikel, die Frage der Biodistribution (erreichte Gewebe und Organe, nämlich der gesamte Körper, nennen wir Lymphknoten, Epithelgewebe (Gefäßauskleidung), Herz, Leber, Milz, Gonaden, Gehirn, bei Schwangeren zusätzlich das Ungeborene und bei Stillenden auch der Säugling), die Zeitdauer des Verbleibs der modRNA (mit Pseudouridin modifizierte mRNA) im Körper, die Zeitdauer der Beständigkeit der anschließend im Körper des Gentherapierten (des „Geimpften“) erzeugten körperfremden toxischen Eiweiße, das sind Pseudo-Spikeproteine, — kann das gebotene informierte Einwilligen, der gebotene informed consent nicht stattfinden.

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Ob eine Injektion ja vielleicht 750 Millionen LNP enthält? Oder viele Milliarden? Ob die Anzahl schwankt, je nach Charge oder Viole? Die Menschen werden zur experimentellen Behandlung („Impfung“) gelockt oder vielmehr gedrängt und BioNTech pocht auf Geheimhaltung.

In Bezug auf die experimentelle Substanz tozinameran (Comirnaty) hatten Prof. Dr. med. Arne Burkhardt und Prof. Dr. med. Walter Lang am 3. Februar 2022 gefragt:

„Wie viele Lipidnanopartikel sind in einer Dosis Cormirnaty enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Dosen?“

Am 16. Februar 2022 begründete BioNTech sein sparsames Antworten oder vielmehr Nichtantworten so:

„Wir sind nicht in der Lage, Angaben über die Anzahl der Lipid-Nanopartikel in einer Dosis Comirnaty oder den Unterschied zwischen den einzelnen Dosen zu machen, da es sich hierbei um wirtschaftlich sensible Informationen handelt.“ 

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Das Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen, beide erstellt vom Deutschen Grünen Kreuz in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, sind fehlerhaft und mangelhaft und daher unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen.

Mit freundlichen Grüßen  

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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A n h a n g

Petition vom 19. Dezember 2022

Pet 2-20-15-2120-015042 

Petitionstext
 
Das Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen, beide erstellt vom Deutschen Grünen Kreuz in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, sind fehlerhaft und mangelhaft und daher unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen. Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass Grünes Kreuz und RKI die folgenden zwei Formulare, das  

  • AUFKLÄRUNGSMERKBLATT • mRNA • Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) – mit mRNA-Impfstoffen –

sowie den Anamnese- und Einwilligungsbogen

  • ANAMNESE • mRNA • Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) mit mRNA-Impfstoffen

in ihrer bisherigen wie aktuellen Fassung nicht länger in Umlauf bringen dürfen, die bereits gedruckten Exemplare sind zu vernichten.

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( Aus der Petitionsbegründung )

Solange die „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“ nicht beantwortet werden können, erweisen sich Aufklärungsmerkblatt sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den „mRNA-Impfstoffen“ als untauglich, unethisch, als Verstoß gegen GG Art 2 (2) (darin: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“, vgl. allerdings im Aufklärungsbogen „Einzelne Personen verstarben.“) und damit als grundrechtswidrig, als gesetzwidrig sowie als Verstoß gegen den Nürnberger Kodex (…)

schariagegner.wordpress.com/2022/12/19/aufklaerungsmerkblatt-sowie-anamnese-und-einwilligungsbogen-zu-den-sogenannten-mrna-impfstoffen-unverzueglich-aus-dem-verkehr-ziehen/

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24.03.2023 · 11:25

Aufklärungsmerkblatt sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen unverzüglich aus dem Verkehr ziehen // E. von Roy

Sehr geehrter Herr von Roy,

vielen Dank für Ihre gleichlautenden E-Mails vom 18. März 2023 an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und die unparteiischen Mitglieder des G-BA.

Für die von Ihnen erwähnten Unterlagen ist der G-BA nicht zuständig und kann daher dazu auch keine Aufträge erteilen, die darauf abzielen, die von Ihnen angesprochenen Materialien vom Robert Koch-Institut oder dem Grünen Kreuz zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Ulrike Reiner

Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

Gemeinsamer Bundesausschuss

Gutenbergstraße · Berlin

E-Mail: info @ g-ba.de
Internet: g-ba.de

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