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Ministerpräsidentin Rehlinger und die modRNA-Gentherapie („Schutzimpfung mit mRNA“)

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Auch die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD), eine Juristin, erstes und zweites Staatsexamen, bewirbt und verteidigt die dem globalen Menschenversuch und Medizinverbrechen COVAX folgende, nicht erforderliche und schädigende oder tödliche mοdRNA-Gentherapie („Schutzimpfung mit mRNA“) gegen das vergleichsweise harmlose Coronavirus.

Zwischen Dezember 2021 und März 2022 hatte Rehlinger für eine allgemeine Pflicht zum gentherapeutischen Behandeltwerden gekämpft, für die sogenannte „allgemeine Impfpflicht“. Vor 15 Monaten sagte die SPD-Politikerin: „Die Impfpflicht ist geeignet, die Pandemie weitestgehend zu beenden.“ (Rehlinger: Impfpflicht kann gegen Spaltung helfen. DIE ZEIT. 21.12.2021.)

ich-habe-mitgemacht.at/351-impfpflicht-kann-gegen-spaltung-helfen.html

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An Rehlinger (Staatskanzlei) a.rehlinger @ staatskanzlei.saarland.de

12.03.2023

Aufklärungsmerkblatt sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen unverzüglich aus dem Verkehr ziehen

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Rehlinger,

seit dem 27. Dezember 2020 wird die Teilnahme an der globalen Injektionskampagne COVAX in Deutschland den Menschen als „Impfung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2“ empfohlen und wird ihnen eine, beispielsweise eine Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA (modRNA) enthaltende, experimentelle Substanz aufgedrängt, der „Impfstoff gegen COVID-19“.

Zu diesem Zweck und Substanzen mit modRNA (mod-mRNA, „mRNA“) betreffend überreichen die deutschen Organisatoren der experimentellen Gentherapie („Corona-Schutzimpfung“) den Menschen das Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie den Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen.

Die schlichte Unfähigkeit auch von Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Robert Koch-Institut (RKI) und Ständiger Impfkommission (STIKO), meine „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“ zu beantworten beweist, dass die beiden Formulare, Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen mRNA, inhaltlich skandalös unvollständig und allein dadurch trügerisch und irreführend sind und dass sie eine Gesundheitsgefahr und sogar Lebensgefahr erhöhen angesichts von experimentellen „Impfungen“, welche nicht erforderlich sind und die Behandelten schädigen oder töten.

Solange die „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“ nicht beantwortet werden können, erweisen sich Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den „mRNA-Impfstoffen“ als untauglich, unethisch, als Verstoß gegen GG Art 2 (2) (darin: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“, vgl. allerdings im Aufklärungsbogen „Einzelne Personen verstarben.“) und damit als grundrechtswidrig, als gesetzwidrig sowie als Verstoß gegen den Nürnberger Kodex. 

Mit Formularen in denen alles Wichtige fehlt, — etwa die Anzahl der Lipidnanopartikel, die Frage der Biodistribution (erreichte Gewebe und Organe, nämlich der gesamte Körper, nennen wir Lymphknoten, Epithelgewebe (Gefäßauskleidung), Herz, Leber, Milz, Gonaden, Gehirn, bei Schwangeren zusätzlich das Ungeborene und bei Stillenden auch der Säugling), die Zeitdauer des Verbleibs der modRNA (mit Pseudouridin modifizierte mRNA) im Körper, die Zeitdauer der Beständigkeit der anschließend im Körper des Gentherapierten (des „Geimpften“) erzeugten körperfremden toxischen Eiweiße, das sind Pseudo-Spikeproteine, — kann das gebotene informierte Einwilligen, der gebotene informed consent nicht stattfinden.

Ob eine Injektion ja vielleicht 750 Millionen LNP enthält? Oder viele Milliarden? Ob die Anzahl schwankt, je nach Charge oder Viole? Die Menschen werden zur experimentellen Behandlung („Impfung“) gelockt oder vielmehr gedrängt und BioNTech pocht auf Geheimhaltung.

In Bezug auf die experimentelle Substanz tozinameran (Comirnaty) hatten Prof. Dr. med. Arne Burkhardt und Prof. Dr. med. Walter Lang am 3. Februar 2022 gefragt:

„Wie viele Lipidnanopartikel sind in einer Dosis Cormirnaty enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Dosen?“

Am 16. Februar 2022 begründete BioNTech sein sparsames Antworten oder vielmehr Nichtantworten so:

„Wir sind nicht in der Lage, Angaben über die Anzahl der Lipid-Nanopartikel in einer Dosis Comirnaty oder den Unterschied zwischen den einzelnen Dosen zu machen, da es sich hierbei um wirtschaftlich sensible Informationen handelt.“ 

Das Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen, beide erstellt vom Deutschen Grünen Kreuz in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, sind fehlerhaft und mangelhaft und daher unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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A n h a n g

Petition vom 19. Dezember 2022

Pet 2-20-15-2120-015042 

Petitionstext

Das Aufklärungsmerkblatt mRNA sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen, beide erstellt vom Deutschen Grünen Kreuz in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, sind fehlerhaft und mangelhaft und daher unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen. Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass Grünes Kreuz und RKI die folgenden zwei Formulare, das

• AUFKLÄRUNGSMERKBLATT • mRNA • Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) – mit mRNA-Impfstoffen –

sowie den Anamnese- und Einwilligungsbogen

• ANAMNESE • mRNA • Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) (Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen) mit mRNA-Impfstoffen

in ihrer bisherigen wie aktuellen Fassung nicht länger in Umlauf bringen dürfen, die bereits gedruckten Exemplare sind zu vernichten.

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( Aus der Petitionsbegründung )

Solange die „Zehn Fragen an den Bundesminister für Gesundheit zu modRNA, saRNA und taRNA“ nicht beantwortet werden können, erweisen sich Aufklärungsmerkblatt sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den „mRNA-Impfstoffen“ als untauglich, unethisch, als Verstoß gegen GG Art 2 (2) (darin: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“, vgl. allerdings im Aufklärungsbogen „Einzelne Personen verstarben.“) und damit als grundrechtswidrig, als gesetzwidrig sowie als Verstoß gegen den Nürnberger Kodex (…)

schariagegner.wordpress.com/2022/12/19/aufklaerungsmerkblatt-sowie-anamnese-und-einwilligungsbogen-zu-den-sogenannten-mrna-impfstoffen-unverzueglich-aus-dem-verkehr-ziehen/

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Staatskanzlei · Saarland · buerger @ staatskanzlei.saarland.de

AW: Aufklärungsmerkblatt sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen unverzüglich aus dem Verkehr ziehen

31.03.2023

Sehr geehrter Herr von Roy,  

vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang ich Ihnen gerne bestätige. Ich wurde gebeten, die Beantwortung Ihrer Anfrage zu übernehmen.  Bei der Beurteilung der COVID-19  Pandemie und Ableitung von Handlungsmaßnahmen stützten wir uns auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse des Robert Koch-Institutes, das seit Beginn der COVID-19  Pandemie kontinuierlich die aktuelle Lage erfasst und das Risiko für die Bevölkerung einschätzt. Außerdem hat Bundeskanzler Olaf Scholz in Absprache mit den Bundesländern ein wissenschaftliches Expertengremium im Bundeskanzleramt eingerichtet. Dort wurden gemeinsame Vorschläge zur Pandemiebewältigung entwickeln. Das Expertengremium berät über aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zum Coronavirus SARS-CoV-2 und hat auf dieser Grundlage Empfehlungen für die Pandemiebewältigung erarbeitet. Hierbei sind neben medizinischen und ethischen Fragestellungen insbesondere auch die Folgen von Pandemiebewältigungsmaßnahmen zu berücksichtigen. 

Zusätzlich informiert das Paul-Ehrlich-Institut über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen, Impfkomplikationen oder auch Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen COVID-19 kontinuierlich in Sicherheitsberichten. 

Über eventuelle Nebenwirkungen einer Corona-Schutzimpfung können Sie sich auf folgender Informationsseite des Bundesministerium für Gesundheit informieren: zusammengegencorona.de/impfen/basiswissen-zum-impfen/risiken-und-nebenwirkungen/

Weitere Informationen zum Impfen finden Sie unter: bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-informationen-impfung

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag  

Patrick Kratz
Bürgerbeauftragter
Büro der Ministerpräsidentin Anke Rehlinger
SAARLAND · Staatskanzlei · Am Ludwigsplatz · Saarbrücken

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Aufklärungsmerkblatt sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen unverzüglich aus dem Verkehr ziehen

01.04.2023

Sehr geehrter Herr Bürgerbeauftragter Kratz,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Nun aber zum Thema (Aufklärungsmerkblatt sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zu den sogenannten mRNA-Impfstoffen unverzüglich aus dem Verkehr ziehen), ich bitte Frau Ministerpräsidentin Rehlinger um Beantwortung der folgenden zehn Fragen.

Frau Ministerpräsidentin Rehlinger, eine Juristin (erstes und zweites Staatsexamen, Zulassung zur Rechtsanwaltschaft), möge mir nun bitte persönlich und ausführlich antworten oder vielmehr die „zehn Fragen zu modRNA, saRNA und taRNA“ durch eine Fachfrau oder einen Fachmann für die immer noch neuartige, nämlich in der Zeit vor COVAX und im Sinne einer Prophylaxe gegen Erkältungsviren am Menschen nicht erprobte mRNA-Technologie beantworten lassen (und nicht lediglich auf die Homepages von BMG, RKI, PEI u. dgl. verweisen, auf denen die Antworten auf meine „zehn Fragen“ bekanntlich nicht zu lesen sind).

Ein Impfung gegen die vergleichsweise harmlosen Coronaviren ist nicht erforderlich, doch auch im Saarland erkranken oder sterben Menschen ohne Not an den neuartigen sogenannten „Impfstoffen“ Comirnaty und Spikevax.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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Zehn Fragen an die Ministerpräsidentin des Saarlandes Anke Rehlinger zu modRNA, saRNA und taRNA

1.) In welchen Zellen welcher Organe oder Gewebe soll nach der intramuskulären Injektion der modRNA (engl. nucleoside-modified messenger RNA, dt. Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA) die Bildung der Spikeproteine und die Immunantwort ausgelöst werden? Bitte aufschlüsseln nach BNT162b2 / tozinameran / Comirnaty und mRNA-1273 / elasomeran / Spikevax. Hat sich die saarländische Landesregierung dafür eingesetzt, dass diese Zielzellen bzw. dass die Bezeichnungen dieser Organe und Gewebe der Öffentlichkeit und Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht werden, insbesondere Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn nein, warum nicht?

2.) Kann ausgeschlossen werden, dass die Spikeproteine außerhalb der von Ihnen als Antwort zu Frage 1.) angegebenen Zellen gebildet werden? Falls Ja, auf Grundlage welcher wissenschaftlich gesicherten Daten kann dies ausgeschlossen werden? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax.

3.) Wie lange besteht Codierungsfähigkeit der modRNA im Körper der experimentell gentherapierten („geimpften“) Person? Kann diesbezüglich ausgeschlossen werden, dass dieses über Wochen oder Monate persistiert? Bitte aufschlüsseln nach tozinameran / Comirnaty und elasomeran / Spikevax. Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der deutschen Öffentlichkeit, den Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

4.) Nach welcher Zeit sollte sich, bitte aufschlüsseln nach tozinameran (Comirnaty) und elasomeran (Spikevax), die modRNA („mRNA“) aus den Lipidnanopartikeln spätestens im Körper der „geimpften“ Person abgebaut haben? Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese Zeitdauer der Allgemeinheit, allen Menschen in Deutschland bekannt gemacht wird, wenn nein, warum nicht?

5.) Ist sichergestellt, dass sich das Spikeprotein, das in den transfizierten Zellen der geimpften Person gebildet wird, ausschließlich in die Membranen der betroffenen Zellen einbaut und nicht löslich im Körper zirkuliert? Bitte aufschlüsseln nach Comirnaty und Spikevax.

6.) Womit ist sichergestellt, dass die verschiedenen Lipidnanopartikel, bei tozinameran / Comirnaty sind es ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin, in der beworbenen Nanogröße bleiben und nicht möglicherweise im Körper, etwa in den Körpergefäßen, zu größeren Lipidtropfen fusionieren?

7.) Wie ist die Halbwertszeit der Lipidnanopartikelkomponenten im Körper? Wie schnell werden diese abgebaut und metabolisiert oder ausgeschieden? Bitte aufschlüsseln nach jedem einzelnen der LNP (beispielsweise ALC-0159, ALC-0315, DSPC, Cholesterin) sowie einerseits nach Comirnaty und andererseits nach Spikevax.

8.) Wie viele Lipidnanopartikel (LNP) sind in einer Dosis der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz tozinameran, Comirnaty einerseits und in der nicht erforderlichen und schädigenden oder tödlichen experimentellen Substanz elasomeran, Spikevax andererseits enthalten und in welcher Größenordnung bestehen Schwankungen zwischen einzelnen Chargen bzw. Dosen des gleichen experimentellen Produkts („Impfstoff“)? Haben Sie die Öffentlichkeit, die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von Lipidnanopartikeln in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

9.) Wie viele modRNA-Sequenzen sind in einem LNP enthalten und wie groß ist die Schwankungsbreite, in Bezug auf Comirnaty einerseits und andererseits auf Spikevax? Haben Sie die Menschen in Deutschland über diese Anzahl von modRNA-Sequenzen in Kenntnis gesetzt, wenn nein, warum nicht?

10.) In welcher der vier Formen, diese sind uRNA (optimierte Uridin-basierte mRNA), modRNA (nucleoside-modified messenger RNA, Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA), saRNA (self-amplifying RNA, selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (trans-amplifying RNA, transamplifizierende mRNA), liegt die Ihrerseits der Bevölkerung Deutschlands verbissen und ohne nachprüfbare Argumente empfohlene „Schutzimpfung mit mRNA“ vor, in Bezug auf die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz tozinameran (Comirnaty) einerseits und die nicht erforderliche und schädigende oder tödliche experimentelle Substanz elasomeran (Spikevax) andererseits? Sieht die saarländische Landesregierung Gesundheitsrisiken in Bezug auf eine Anwendung von saRNA (selbstamplifizierende mRNA) oder taRNA (transamplifizierende mRNA), sieht es insbesondere eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, Frauen im gebärfähigen Alter, schwangeren Frauen, stillenden Frauen, Männern im zeugungsfähigen Alter, kranken Menschen, Menschen mit Behinderung sowie alten Menschen, wenn ja, wie will Ihr Haus diese Risiken beseitigen bzw. die Öffentlichkeit, alle Menschen im Saarland über diese Risiken oder Gefahren in Kenntnis setzen?

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Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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