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Deutschland 2024, die Religionsfreiheit und die Menschenrechte

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آیَة إِکْمَال الدِّيْن‎
āyat ikmāl ad-dīn

Qurʾān 5:3

Today, I have perfected your religion for you, and have completed My blessing upon you, and chosen Islam as Dīn (religion and a way of life) for you. (Übersetzung Taqi Usmani)

This day have I perfected your religion for you and completed My favour unto you, and have chosen for you as religion al-Islam. (Übersetzung M. Pickthall)

Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islam als Religion für euch zufrieden. … (Übersetzung Frank Bubenheim und Nadeem Elyas)

en.wikipedia.org/wiki/Verse_of_ikmal_al-din

corpuscoranicum.de/de/verse-navigator/sura/5/verse/3/print

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75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 22 Wochen jünger das deutsche Grundgesetz, zeitlos gültig Allahs Hakimiyya

Im Regierungsviertel von Berlin auch 2024 über die Scharia nichts Schlechtes, über den Islam nur Gutes?

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سَيِّد قُطب
Sayyid Quṭb

Sayyid Qutb (1906 – 1966) über Ubidiyya und Hakimiyya

ʿUbūdiyya, Knechtschaft, verstanden als Knechtschaft gegenüber Gott, und Ḥākimiyya, verstanden als alleinige Herrschaft Gottes. Beide Begriffe spielen eine zentrale Rolle in seinem Buch „Zeichen auf dem Weg“. So erklärte Qutb dort, dass sich die Menschen von aller Knechtschaft (ʿubūdiyya) gegenüber anderen Menschen befreien müssten, um das Leben allein auf die Knechtschaft gegenüber Gott zu gründen. Qutb meinte, dass nur Gott anbetungswürdig sei und alle (politische und religiöse) Autorität Gott gehöre (al-Ḥākimīya li-Llāh). Eine Regierung könne ihre Souveränität nur auf Gott begründen, indem sie in seinem Namen regiert. Nur Gesetze und Handlungen, die sich von den heiligen Texten des Islam ableiten, seien legitim und gerecht. In der Dschahiliyya (ǧāhiliyya), in der sich nach Qutb alle Gesellschaften befinden, wird die Souveränität auf Menschen übertragen und Menschen und Parteien werden an Stelle Gottes verehrt. Für Qutb stellt dies eine inakzeptable Blasphemie dar.

de.wikipedia.org/wiki/Sayyid_Qutb#Hākimīya_und_ʿUbūdīya

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جاهلية
ǧāhiliyya

Dschahiliyya

Im allgemeinen Sprachgebrauch meint Dschahiliyya die Zeit des altarabischen Heidentums vor dem Islam. In der islamischen Denktradition der Salafi, die sich an den Schriften des hanbalitischen Gelehrten Ibn Taimiyya orientiert, bezeichnet der Begriff dagegen keine Zeitperiode, sondern einen Zustand, der zu jeder Zeit eintreten könne, wenn eine Gesellschaft vom Islam abweicht.

de.wikipedia.org/wiki/Dschāhilīya

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Deutscher Bundestag
Drucksache 20/9580
23.11.2023

Dritter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Berichtszeitraum 2020 bis 2022)

dserver.bundestag.de/btd/20/095/2009580.pdf

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“Anhörung zum Dritten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit”

14.03.2024

Menschenrechte — Ausschuss — hib 155/2024

Anhörungen zur Religionsfreiheit und zu Menschenrechten

Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat sich am Mittwochnachmittag auf zwei öffentliche Anhörungen verständigt. Für Mittwoch, 24. April 2024, ist eine Anhörung zum dritten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (20/9580) vorgesehen.

Zu dem Thema „Durchsetzung internationaler und europäischer Menschenrechtskonventionen anlässlich des 70. Jahrestages der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vor 75 Jahren“ lädt der Ausschuss für Montag, 10. Juni 2024, ein. Beide Anhörungen finden von 14:00 bis 17:00 Uhr statt und werden live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf bundestag.de übertragen.

bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-993556

bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2024/pm-240418-oepm-2404-menschenrechte-999032

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Anhörung zum Dritten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit

24. April 2024, Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3 101

bundestag.de/ausschuesse/a17_menschenrechte/anhoerungen/995996-995996

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Marie-Elisabeth-Lüders-Haus

Das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH) befindet sich im Regierungsviertel von Berlin zwischen Adele-Schreiber-Krieger-Straße und Schiffbauerdamm. Es wurde nach fünfjähriger Bauzeit am 10. Dezember 2003, also am Menschenrechtstag (AEMR, 10.12.1948), als dritter Parlamentsneubau an der Spree eingeweiht. Der Architekt war Stephan Braunfels. Seit dem Jahr 2010 wird ein Erweiterungsbau dieses Hauses errichtet, der wegen verschiedener Bauprobleme frühestens 2024 eröffnet werden kann.

Seinen Namen trägt das Gebäude zu Ehren der liberalen Sozialpolitikerin Marie-Elisabeth Lüders, einer Vertreterin der Frauenbewegung in Deutschland.

de.wikipedia.org/wiki/Marie-Elisabeth-Lüders-Haus

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