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Für ein Syrien ohne Scharia

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دستور سوريا
Dastūr Sūriyā
Constitution of Syria
Constitution syrienne

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Im Sinne einer erfolgreichen Durchsetzung allgemeiner Menschenrechte und damit nicht zuletzt im Sinne einer syrischen Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie im Sinne einer baldmöglichen Gleichberechtigung und Chancengleichheit für Christen, Juden, Drusen, Alawiten, Jesiden, Freidenker oder Atheisten in Syrien ist es wichtig, dass das Land nach dem Sturz des Herrschers Baschar al-Asad eine Verfassung ohne Schariavorbehalt erhält.

Die Schwierigkeit liegt darin, dass der genuin totalitäre und frauenfeindliche Islam eine Vollständigkeit der Gestaltung der Gesellschaft verlangt, und weder eine teilweise Scharia kennt und anerkennt noch Teile der Scharia. Sobald aber das Islamische Recht bzw. das Wort Scharia in den ersten Artikeln der künftigen Staatsverfassung Syriens erscheint oder ihr als Präambel vorangestellt ist, wird, so ist es in vielen, allzuvielen Staaten der Welt der Fall, eine Entrechtigung und Entwürdigung der Frauen und Christen die Folge sein, werden Frauenrechtlerinnen oder Islamkritiker bedroht werden, wird eine ihren Namen verdienende Philosophie der Selbstzensur weichen und die Pressefreiheit dem Flüsterwitz.

Im Islam gibt es nur und genau einen Schöpfer, eine unteilbare Schöpfung, eine bei Gott anerkannte Religion (Islam), eine Umma, ein unteilbares Schöpfungswollen (Scharia), ein unteilbares Rahmenwerk für legitime menschengemachte Gesetze (auch Scharia).

Die Scharia ist unteilbar als Allahs Wollen und Befehl, Allahs Schöpfungsaufbau und Gesetzlichkeit. Die Scharia umfasst alle Lebensbereiche der Menschen, in ihrem Anspruch auf Wohlverhalten und Rechtsprechung nenne man sie totalitär. Über Teile der Scharia zu reden ist beinahe so, als dürfe der Mensch aus dem Schöpfergott oder der Geschöpflichkeit den einen oder anderen Teil herausschneiden oder als misslungen erklären oder für unbrauchbar.

Der in seiner Konsequenz stets alle Nichtmuslime herabwürdigende und entrechtende sowie frauenfeindliche Schariavorbehalt in den Verfassungen vieler heutiger Staaten macht unmissverständlich deutlich, dass aus islamischer Sicht nicht der Mensch, sondern Allah Gesetzgeber ist. Wo Allah Regent ist, ist die Forderung nach Volkssouveränität Krieg gegen Gott (محاربة muḥāraba bzw. حرابة ḥirāba) und Verderbenstiften auf Erden (فساد في الأرض fasād fil-arḍ). Um erfolgreich aus der Dschahiliyya herauszutreten, verlangt die gottgegebene Gesetzlichkeit (Scharia) auf Erden das Implementieren und Anwenden (Fiqh) schariakonformer Gesetze, und wiederum hat nicht lediglich das Personenstands-, Ehe- und Familienrecht islamkompatibel zu sein, sondern ist jeder Paragraph zu islamisieren, letztlich auch im Strafrecht.

Die muslimische Frau muss den Hidschab (حجاب) tragen, sie verliert bei Trennung ihre Kinder an die Familie des Mannes, ihre Stimme hat vor Gericht nur den halben Wert, sie erbt nur die Hälfte im Vergleich zu ihrem Bruder, das ist alles, was 14 Jahrhunderte islamischer Ausdeutung (Omid Nouripour: “Interpretationsmöglichkeiten”) der Muslima anbieten können. Ein Nichtmuslim ist ein Wesen sittlich und rechtlich geringeren Wertes, als ein Dhimmi, oder als Harbi rechtlos. Der Islamapostat (مرتد murtadd) hat eigentlich kein Recht auf Leben.

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“The religion of the President of the Republic is Islam; Islamic jurisprudence shall be a major source of legislation; The State shall respect all religions, and ensure the freedom to perform all the rituals that do not prejudice public order; The personal status of religious communities shall be protected and respected.”

— Syrian Arab Republic: Constitution, 2012, Article 3

refworld.org/legal/legislation/natlegbod/2012/en/90331

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Soweit dieses geboten gewaltlos möglich ist, sollte die Bundesrepublik Deutschland jetzt alles in ihrer Macht stehende tun, um für Syrien eine mit den universellen Menschenrechten in Übereinstimmung stehende Verfassung zu erreichen, was besonders wichtig ist angesichts einer Religion, die jeden Bereich des Lebens regelt, angesichts einer Lehre über Lohn und Strafe im Diesseits und vor allem im Jenseits.

Das seinem Verständnis nach bis zum Tag der Auferstehung (يوم القيامة yaum al-qiyāma) gültige Menschenbild und Gesellschaftsverständnis sollten Deutschlands Parlamentarier, Journalisten und Lehrer vergleichen mit demjenigen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR, 10.12.1948) oder demjenigen des deutschen Grundgesetzes (GG, 23.05.1949).

In einer freiheitlichen Demokratie stehen jedem einzelnen Menschen alle, öffentlich wie parlamentarisch ausgehandelten, Rechte und Freiheiten zu, mag er einer Religion angehören oder nicht, mag er die Religion gewechselt haben oder zu wechseln beabsichtigen.

Für ein freies Syrien.

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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Als offener Brief an Bundesaußenministerin Annalena Baerbock sowie als Petitionsbegründung an den Deutschen Bundestag.

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An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

9. Dezember 2024

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Petition

Für ein Syrien ohne Scharia

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Petitionstext

Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, alles in ihrer Macht stehende tun, um für Syrien eine mit den allgemeinen Menschenrechten (AEMR, bekundet am 10. Dezember 1948) in Übereinstimmung stehende Verfassung zu erreichen. Zu diesem Zweck ermutigt die deutsche Bundesregierung die Regierung Syriens dahingehend, in der künftigen Verfassung auf eine Bezugnahme auf das Islamische Recht (Scharia) zu verzichten (vgl. derzeit Article 3 (2) Islamic jurisprudence shall be a major source of legislation). Niemand darf gegen seinen Willen zu einer religiösen Eheschließung gedrängt werden, vielmehr muss jedem volljährigen (ab 18 Jahre) Einwohner Syriens, ob Mann oder Frau, die Möglichkeit offenstehen, eine standesamtliche Ehe einzugehen.

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Petitionsbegründung

Im Sinne einer erfolgreichen Durchsetzung allgemeiner Menschenrechte und damit nicht zuletzt im Sinne einer syrischen Gleichberechtigung von …

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