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Deutschland, das Internationale Pandemieabkommen (Pandemievertrag) und das Menschheitsverbrechen und globale Medizinverbrechen der Gentherapien (“Impfungen”) mit mod-mRNA

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“Der Petitionsausschuss sieht keine Gefahr für die Einschränkung von Grundrechten durch den Abschluss des Pandemievertrages.”

— Petitionsausschuss · Kurzprotokoll · Prot. Nr. 20/84 · Seite 56 von 101

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10.05.2023

Pet 2-20-15-2126-020046 · Gesundheitsvorsorge

Stoppen wir die mοdRNA-Gentherapien (“mRNA-Impfstoffe”), sagen wir Nein zu “WHO CA+” (WHO convention, agreement or other international instrument on pandemic prevention, preparedness and response) und arbeiten wir das Menschheitsverbrechen und globale Medizinverbrechen COVAX auf in Bezug auf die International Health Regulations (2005) (IHR)

schariagegner.wordpress.com/2023/05/10/petition-zum-antrag-zur-staerkung-und-reform-der-weltgesundheitsorganisation-who-bundestagsdebatte-am-12-05-2023-75-jahre-weltgesundheitsorganisation/

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Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Die Vorsitzende

Berlin, 10. Februar 2025
Bezug: Ihre Eingabe vom 10. Mai 2023; Pet 2-20-15-2126-020046
Anlagen: 1

Martina Stamm-Fibich, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
vorzimmer.peta @ bundestag.de

Sehr geehrter Herr von Roy,

der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 19. Dezember 2024 beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit – zu überweisen.

Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 20/14290), dessen Begründung beigefügt ist.

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Stamm-Fibich

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Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss, 84. Sitzung

Prot. Nr. 20/84
Kurzprotokoll, Seiten 53 bis 56 von 101

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Pet 2-20-15-2126
Gesundheitsvorsorge

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Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dem internationalen Pandemieabkommen, das bei der Weltgesundheitsorganisation beraten wird, nicht zuzustimmen.

Zur Begründung des Anliegens wird u. a. ausgeführt, dass ein Abschluss des Pandemievertrages bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit erheblichen Einschränkungen und dem Verlust von Grundrechten für die Bürger einherginge. Eine solche Macht gehöre nicht in die Hände einer Institution, die sich über die Pharmaindustrie, Privatiers sowie Geschäftsleute finanziere, denn dadurch bestehe ein Interessenkonflikt. Der WHO die Macht zu geben, weltweit Menschenrechte zu verletzen, widerspreche dem Grundgesetz.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Petition verwiesen, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht wurde, dort 47.075 Unterzeichner fand und in 529 Beiträgen diskutiert wurde. Ferner wurden zehn Unterschriften vorgelegt.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden kann.

Der Petitionsausschuss führte zu der Eingabe am 18. September 2023 eine öffentliche Sitzung durch, an der die Petentin, ihre Begleitung und die Parlamentarische Staatssekretärin (PStS’n) beim Bundesministerium für Gesundheit, Frau Sabine Dittmar, teilnahmen.

Die Petentin erklärte, viele Menschen hätten Sorge vor einem Abschluss des Pandemievertrages. Die WHO habe während der Corona-Pandemie insbesondere private Interessen von Impfstoffherstellern und Forschungsinstitutionen vertreten; die Impfschäden zeigten, wie wenig Vertrauen in die WHO zu setzen sei.

PStS’n Sabine Dittmar, MdB, führte u. a. aus, im Dezember 2021 sei bei der WHO ein zwischenstaatliches Verhandlungsgremium etabliert worden, in dem alle 194 Mitgliedsstaaten vertreten seien. …

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Berücksichtigung der Ergebnisse der öffentlichen Sitzung und einer zu der Eingabe erbetenen Stellungnahme des BMG wie folgt dar:

Die WHO – als Sonderorganisation der Vereinten Nationen für Gesundheit – übernimmt laut Mandat …

Am 1. Dezember 2021 …

Bei den Verhandlungen …

Für völkerrechtliche Verträge, die von der Bundesregierung ausgehandelt werden, ist die Zustimmung oder Mitwirkung des Bundestages und des Bundesrats …

Die Verhandlungen zum internationalen Pandemieabkommen …

Die EU und ihre Mitgliedsstaaten haben sich umfangreich zum sogenannten “Zero Draft” des Abkommens positioniert …

Ursprünglich war vorgesehen, die Verhandlungen für ein internationales Pandemieabkommen bis zur 77. Weltgesundheitsversammlung (WHA) im Mai 2024 abzuschließen. … die Ergebnisse spätestens auf der 78. WHA im Mai 2025 vorzulegen. … …

Deutschland wird sich auch weiterhin, in enger Zusammenarbeit mit der verhandlungsführenden Europäischen Kommission, unter Wahrung der …

Der Petitionsausschuss verweist im Übrigen auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 20/9737 für transparente Verhandlungen über das Pandemieabkommen – Gegen Fehlinformationen und Verschwörungstheorien und zu dem Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 20/10391 Ablehnung des WHO-Pandemievertrags sowie der überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften, …

Der Petitionsausschuss sieht keine Gefahr für die Einschränkung von Grundrechten durch den Abschluss des Pandemievertrages. Gleichwohl empfiehlt er, die Eingabe der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit – zu überweisen, um sie auf das mit der Eingabe verfolgte Anliegen aufmerksam zu machen.

Der abweichende Antrag der Fraktion der AfD, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

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