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Worldwide Day of Genital Autonomy

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Worldwide Day of Genital Autonomy

Demonstration für genitale Selbstbestimmung in Köln

KÖLN. (hpd/gbs) Am 7. Mai jährt sich erstmalig das Urteil des Landgerichts Köln, das die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Jungen als Körperverletzung und damit als strafbare Handlung wertete. Anlässlich dieses Jahrestags organisiert der Fachverband Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V. mit Unterstützung neun weiterer Organisationen (u. a. der AK Kinderrechte der Giordano-Bruno-Stiftung) am 7. Mai 2013 eine Kundgebung am Landgericht Köln, auf der das Recht aller Kinder weltweit auf genitale Selbstbestimmung unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Religion gefordert wird.

Dass eine zentrale Kundgebung gegen die Körperverletzung und für die Selbstbestimmung von Kindern bitter nötig ist, zeigt das am 12. Dezember letzten Jahres im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Legitimierung der Vorhautbeschneidung bei Jungen. In dem Paragraphen „Beschneidung des männlichen Kindes“ (§ 1631d BGB) wurde die Zirkumzision aus jeglichem Grund für legal erklärt und unterliegt seitdem der Personensorge, d. h. im Regelfall entscheiden die Eltern, ob das Kind beschnitten wird oder nicht. Im Gesetzestext unberücksichtigt blieben die alarmierenden Zahl an bekannt gewordenen Komplikationen bei „Beschneidungen“, die Ablehnung aller europäischer Kinderarztverbände von „Beschneidungen“ ohne strenge medizinische Indikation sowie der Protest zahlreicher Menschenrechtsgruppen. U.a. startete der „AK Kinderrechte“ der Giordano-Bruno-Stiftung im Vorfeld der neuen Gesetzgebung die Kampagne „Mein Körper gehört mir“ – Zwangsbeschneidung ist Unrecht, auch bei Jungen“ und stellte auf der Website http://www.pro-kinderrechte.de umfangreiche Informationen zum Thema zur Verfügung.

Mit der Demonstration möchten die Initiatoren all jenen eine Plattform bieten, die Körperverletzung als Teil der Erziehung strikt ablehnen und für den Schutz aller Kinder weltweit vor jeglicher Verletzung ihrer körperlichen und sexuellen Integrität eintreten.

In dem Forderungskatalog heißt es unter anderem, dass der Paragraph „Beschneidung des männlichen Kindes“ (§ 1631d BGB) sofort zurückgenommen werden muss.

Darüber hinaus soll ein zweijähriger Runder Tisch zum Thema „Beschneidungen“ an Jungen eingerichtet werden, welcher ausgewogen mit Medizinern, Juristen, Religionsvertretern, Menschen- und Kinderrechtsorganisationen, Vertretern von Opferverbänden und Psychologen besetzt ist, um alle Standpunkte gleichberechtigt abdecken zu können.

Die Demonstration startet um 11:00 Uhr mit einer zentralen Kundgebung am Landgericht Köln (Luxemburger Straße 101, 50939 Köln). Die Abschlusskundgebung findet um 13:00 am Roncalliplatz (Nähe Dom) statt.

http://www.beschneidungsforum.de/index.php?page=Attachment&attachmentID=285&h=bd8c75b892b2f72c05954b07bd3b0c275972dbcc&s=305b58d48b0a00212e6d551451177bf543166c39

http://www.beschneidungsforum.de/index.php?page=Attachment&attachmentID=286&h=b7e68684c1649f1e6ebafe4d13bece7c25a34521&s=305b58d48b0a00212e6d551451177bf543166c39

http://hpd.de/veranstaltungen?action=cal&id=655&tab=cal_single

MOGiS

http://www.genitale-selbstbestimmung.de/

WORLDWIDE DAY OF GENITAL AUTONOMY

Demonstration – KÖLN – 7.5.13

Liebe Freundinnen und Freunde,

nun geht es endlich richtig los mit der Planung für den ersten Jahrestag des “Kölner Urteils”!

In Köln wird zu dem Anlaß eine Demonstration stattfinden, für die Rechte aller Kinder weltweit auf genitale Selbstbestimmung egal welchen Geschlechts, welcher Herkunft oder Religion.

Am 7. Mai um 11 Uhr wird es losgehen am Kölner Landgericht, dort, wo unser Einsatz für die Kinderrechte diesen großartigen Impuls erfuhr – und der auch für viele von uns persönlich eine entscheidende Hilfe war, endlich den Mut aufzubringen, zu sich selbst und den eigenen Verletzungen durch Zwangsbeschneidung zu stehen.

Im Anhang findet Ihr Aufruf und Flyer.

Den Aufruf unterstützen:

Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V.

DAKJ – Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (alle kinder- und jugendärztlichen Verbände in Deutschland)

TERRE DES FEMMES

IBKA – Internationaler Verband der Konfessionslosen und Atheisten

AK Kinderrechte der Giordano-Bruno-Stiftung

TABU e.V.

pro familia Nordrhein-Westfalen

Zentralrat der Ex-Muslime

(I)NTACT e.V.

http://www.beschneidungsforum.de/index.php?page=Thread&threadID=2215

7. MAI

WORLDWIDE DAY OF GENITAL AUTONOMY

An diesem Tag jährt sich das „Kölner Urteil“ zum ersten Mal. Dieses hat Jungen erstmalig das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen.

Aus diesem Anlass fordern wir:

• Schutz aller Kinder weltweit vor jeglicher Verletzung ihrer körperlichen und sexuellen Integrität!

• die sofortige Rücknahme des § 1631d (Legalisierung von „Beschneidungen“ an Jungen aus jeglichem Grund) und Einrichtung eines zweijährigen „Runden Tisches“, welcher ausgewogen mit Medizinern, Juristen, Psychologen, Religionsvertretern, Vertretern von Menschen- und Kinderrechtsorganisationen sowie Opferverbänden besetzt sein muss, um alle Standpunkte gleichberechtigt abdecken zu können

• währenddessen eine straffreie Übergangslösung unter verpflichtenden Auflagen (Anwesenheit eines Arztes, ausnahmslos ausreichende Anästhesie, Dokumentation aller Eingriffe und Evaluierung)

• Bereitstellung von Geldern für umfassende wissenschaftliche Studien zu Folgen von weiblicher und männlicher Genitalverstümmelung

Das Kölner Urteil

Am 7. Mai 2012 bewertete das Kölner Landgericht eine medizinisch nicht indizierte „Beschneidung“ an einem nicht einwilligungsfähigen Jungen als eine Straftat.

Erstmals stellte somit ein deutsches Gericht klar: auch Jungen haben ein Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung, gegen das eine sogenannte „Beschneidung“ – also die Amputation der Vorhaut, die durchschnittlich 50 % der gesamten Penishaut ausmacht – klar verstößt.

Somit waren Kinder unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Religion vor jeglicher Form genitaler Verstümmelungen geschützt.

Ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit galt ausnahmslos.

Kindern steht gesetzlich in Deutschland das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung zu – warum sollte dieses Recht vor ihren Genitalien haltmachen?

Der Bundestag hat am 12. Dezember 2012 anders entschieden:

„Beschneidungen“ an Jungen wurden aus jeglichem Grunde für legal erklärt. Sie sind seitdem Teil der sogenannten Personensorge – Körperverletzung als Teil der Erziehung!?

Sind weibliche und männliche Genitalverstümmelung vergleichbar?

Mädchen sind in Deutschland gegen jegliche Form von Genitalverstümmelung geschützt: gegen die Arten, die Vorhautamputationen an Eingriffstiefe und Folgen deutlich übersteigen, sowie auch gegen die Formen, die nach medizinisch objektiven Kriterien bewertet vergleichbar wenn nicht gar weniger gravierend sind (d.h. mit ähnlich viel bzw. sogar keinem Gewebeverlust verbunden sind).

Weltweit sind Mädchen und Jungen von der Verletzung ihrer sexuellen Selbstbestimmung bedroht. Nie sind es die Kinder selbst, die um die operative „Korrektur“ ihrer Geschlechtsorgane bitten – immer sind es Erwachsene, die ihre Kinder diesen zum Teil unter qualvollen Bedingungen stattfindenden Eingriffen aussetzen.

Es geht nicht darum, Eltern zu kriminalisieren – niemand spricht ihnen ab, ihre Kinder zu lieben.

Es geht nicht darum, Religion und Tradition als solche zu bekämpfen – sondern darum, dass diese sich modernen medizinischen und ethischen Erkenntnissen nicht verschließen dürfen.

Es geht um Aufklärung über die Folgen von Genitalverstümmelungen und somit um das Ziel, die Kreisläufe von Gewalterfahrungen und deren Weitergabe zu unterbrechen.

Menschenrechte sind unteilbar und dürfen niemals relativiert werden!

Seit dem Beschluss des Bundestages von § 1631d am 12.12. 2012 ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit in Deutschland eine Frage des Geschlechtes:

Jungen sind im Gegensatz zu Mädchen nicht gegen operative Verstümmelungen ihrer Geschlechtsorgane geschützt.

Das Gesetz sieht weder eine zwingende Betäubung vor, noch ist in dem Gesetz von verschiedenen Eingriffs tiefen die Rede.

Bei Jungen unter sechs Monaten darf auch ein Nichtarzt den Eingriff vornehmen – bei älteren Jungen reicht dem Gesetzgeber die bloße Absicht der Eltern, die „Beschneidung“ nach den Regeln der ärztlichen Kunst vornehmen zu lassen.

Der Gesetzestext ist unklar formuliert. Dies dient offensichtlich dem Ziel, es den Betroffenen später schwer bis unmöglich zu machen, den Klageweg zu beschreiten.

Alle Rechte sind den Eltern zugesprochen. Die Folgen haben allein die betroffenen Jungen zu tragen – lebenslang

Aus dem Gesetzgebungsverfahren wurden negativ betroffene Männer konsequent ausgegrenzt. Es blieben im Gesetzestext unberücksichtigt:

• es droht eine Aufweichung des Verbotes weiblicher Genitalverstümmelung (Gleichbehandlungsgrundsatz der Geschlechter im Grundgesetz)

• die alarmierende Zahl an bekannt gewordenen Komplikationen

bei „Beschneidungen“

• die Ablehnung von „Beschneidungen“ ohne strenge medizinische Indikation durch alle europäischen Kinderarztverbände

• wissenschaftliche Studien, die der angeblichen Harmlosigkeit von „Beschneidungen“ klar widersprechen

• die zunehmende Zahl von Männern, die über ihre bisweilen traumatischen Erlebnisse im Zusammenhang mit ihrer „Beschneidung“ und deren Folgen für ihre Sexualität berichten

Hass und Fremdenfeindlichkeit: keine Chance!

Wir begrüßen jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland und empfinden dieses als Bereicherung unseres Zusammenlebens.

Wir verwahren uns dagegen, dass unser Einsatz für die Rechte aller Kinder auf genitale Selbstbestimmung von einigen wenigen genutzt wird, um ihren Hass auf religiöse Minderheiten auszuleben.

Wir fordern in diesem Zusammenhang auch alle heute Protestierenden auf, sich deutlich von Pauschalisierungen und Menschenhass zu distanzieren und immer wieder deutlich zu machen, dass es nur um das Wohl, die körperliche Unversehrtheit und das Recht des Kindes auf Selbstbestimmung gehen kann.

Zu dieser Veranstaltung rufen auf:

Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V.

IBKA – Internationaler Verband der Konfessionslosen und Atheisten

Zentralrat der Ex-Muslime

AK Kinderrechte der Giordano-Bruno-Stiftung

Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) – alle kinder- und jugendärztlichen Verbände in Deutschland

TERRE DES FEMMES e.V.

TABU e.V.

Beschneidungsforum.de

(I)NTACT e.V.

pro familia Nordrhein-Westfalen

http://www.beschneidungsforum.de/index.php?page=Attachment&attachmentID=285&h=bd8c75b892b2f72c05954b07bd3b0c275972dbcc


Tagged: § 1631d, Beschneidung von Jungen, Eltern gegen Beschneidung, genital autonomy, genital integrity, Landgericht Köln, MOGiS

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