Text in Arbeit
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پردہ
parda
ابو الاعلىٰ مودودی
Abū l-Aʿlā Maudūdī
Abul Ala Maududi
22. Muharram 1359 (1. März 1940)
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Auszüge aus dem 85 Jahre alten Buch Parda von Abul Ala Maududi (Lebzeit 1903 – 1979), ins Deutsche übersetzt und kommentiert von Jacques Auvergne (2025).
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(172) “Von allen Verbrechen die ein Mensch begehen kann ist Ehebruch das grauenhafteste. Wer ihn zur Tat werden lässt, beweist allen, dass seine innere Humanität durch seine innere Animalität überwältigt wurde, und dass er nicht fähig ist, als ein tugendhafter Angehöriger seiner Gesellschaft zu leben. … Alles Maßgebliche auch dazu finden wir im Koran.”
“Eine Frau und ein Mann, die Unzucht begehen, geißelt jeden von ihnen mit hundert Hieben. Lasst euch nicht von Mitleid mit ihnen beiden angesichts (der Rechtsbestimmungen) der Religion Allahs ergreifen, wenn ihr an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Und es soll bei (der Vollstreckung) der Strafe an ihnen ein Teil von den Gläubigen zugegen sein.” (Koran 24:2)
(173) “Die Menschen im Westen verabscheuen die Auferlegung von hundert Peitschenhieben, was allerdings nicht daran liegt, dass ihnen die Vorstellung körperlicher Folter Unbehagen bereiten würde, sondern daran, dass ihr moralisches Empfinden noch nicht voll entwickelt ist. Einst hielten sie Unzucht für etwas höchst Unanständiges. Heute aber betrachten sie Ehebruch als eine Vergnüglichkeit, einen Zeitvertreib, der zwei Personen ein Weilchen amüsiert. Dementsprechend fordern sie, dass das Gesetz diese Tat duldet und als nicht schwerwiegend einstuft, es sei denn, der Unzüchtige hätte zugleich auch die Freiheit oder die Rechte eines anderen verletzt. Doch selbst im Fall eines solchen Übergriffs bewerten sie ihn als eine strafbare Handlung, die lediglich die Rechte einer Person beeinträchtigt hat, weshalb sie eine milde Strafe oder die Zahlung einer Entschädigung für ausreichend halten.”
Wer als ein Bewohner des lasterhaften Okzidents den Ehebruch erst einmal auf diese letztgenannte, falsche Weise betrachtet, so Maududi sinngemäß, wird die vom Gesetzgeber und Schöpfer vorgeschriebenen hundert Peitschenhiebe eine grausame Weise der Bestrafung zu nennen wagen. Wäre hingegen in diesem Abendländer ein Bewusstsein für Sittlichkeit und für das allgemeine Wohlergehen hinlänglich ausgereift, würde er sogleich verstehen, dass Unzucht keineswegs Privatangelegenheit ist, sondern eine veritable rēs publica, eine öffentliche Angelegenheit.
“Hätten sich seine Moral und sein Gemeinsinn nur ausreichend entwickeln können, würde er erkennen, dass Unzucht, ob sie nun freiwillig oder unter Zwang begangen wird und ob sie mit einer verheirateten oder einer unverheirateten Frau geschieht, in jedem Fall ein Verbrechen ist, das jeden etwas angeht, weil es auf die gesamte Gesellschaft zielt.”
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